Das Schülerticket ist die Antwort auf die Lebenswelt und die Mobilitätsbedürfnisse heutiger Jugendlicher, und es ist auch ein Beitrag – das sollte man nicht vergessen –, um die Familien von Mobilitätskosten zu entlasten und das Angebot an dieser Stelle auszuweiten. Kreisübergreifende, stadtgrenzenübergreifende Mobilität ist nämlich für heutige Jugendliche und ganz besonders für Auszubildende absolute Normalität. Wir glauben, dass ein solches Angebot einen wirklichen Fortschritt bedeutet.
Ganz nebenbei: Auch für diesen Bereich stellt das Land pro Schuljahr 20 Millionen € zur Verfügung. Damit wollen wir einen dreijährigen Probebetrieb starten. Ich hoffe, dass Sie alle uns dabei unterstützen, weil wir glauben, dass das etwas ist, von dem am Ende alle sagen, dass sie schon immer dafür gewesen sind. Und dann freuen wir uns gemeinsam.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/4275, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und GRÜNE. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU und der GRÜNEN angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur dritten Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Drucks. 19/4313 zu Drucks. 19/3836 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden und damit zum Gesetz erhoben ist.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz – Drucks. 19/4315 zu Drucks. 19/4135 zu Drucks. 19/3712 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/4273 anzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in dritter Lesung das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz verabschieden, dann füllen wir den Rechtsrahmen, den uns das Bundesrecht vorgibt, entsprechend den hessischen Gegebenheiten aus.
Wir haben eine Vielfalt an Trägern und Beratungsmöglichkeiten, die wir nach dem Willen von Schwarz-Grün in Hessen erhalten wollen. Wir sind den Trägern, die die oft sehr belastende Beratungsarbeit durchführen, für ihren Einsatz sehr dankbar. Daher bestätigen wir auch das Auswahlverfahren, um sie von Bürokratie zu entlasten und um Ihnen Planungssicherheit zu geben. Auch das ist ganz wichtig.
Wir regeln erstmals eine Kostenerstattung für die vertrauliche Geburt. Auch das ist eine wichtige Neuerung, die nicht unter den Tisch fallen sollte.
Das Bundesgesetz gibt uns einen Betreuungsschlüssel von einer Beratungsstelle je 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Das setzen wir im Interesse der Träger so um,
dass wir eine etwas höhere Zahl von Beratungsstellen vorhalten. Das steht zwar nicht in unserem Ausführungsgesetz, ist aber der politische Wille der schwarz-grünen Koalition; denn wir wissen um die hohe Belastung der Beratungsstellen, sodass wir die Bedingungen nicht zurückfahren wollen. Wir stellen auf diese Weise weiterhin sicher, dass eine Beratung auf hohem Niveau stattfinden kann und stattfinden wird.
Den verständlichen Wunsch der Träger, die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen zu verbessern, konnten wir nach eingehender Beschäftigung mit den Gesamtumständen leider nicht verwirklichen. Ich habe das am Dienstag in der zweiten Lesung im Detail vorgetragen und will das nicht alles wiederholen. In aller Kürze hier und heute zur dritten Lesung: Der Vorhalt der Träger, Hessen verhalte sich bei der Ausführung der bundesgesetzlichen Regelungen nicht gesetzeskonform, konnte in der Anhörung von niemandem belegt werden. Die Beratungsstellen in Hessen erhalten im Vergleich zu denen in anderen Bundesländern vielmehr eine relativ hohe Pauschale. Wir liegen diesbezüglich bundesweit auf Platz 5. Von daher ist nicht nachvollziehbar, an welchen Stellen wir angeblich gegen das Bundesrecht verstoßen und wo wir uns angeblich nicht gesetzeskonform verhalten.
Ich möchte es noch einmal sagen: Es ist durchaus legitim, dass die Träger für ihre verantwortungsvolle und wichtige Arbeit mehr Mittel einfordern. Das verstehe ich persönlich, und das verstehen die GRÜNEN insgesamt sehr gut.
Allerdings ist man in der Politik auch gefordert, das Gesamtbild im Blick zu behalten. Daher war es uns nicht möglich, über die Dynamisierung der Gehaltskosten hinaus eine Erhöhung der Förderpauschalen vorzusehen.
Wir wissen, dass das für die Träger keine freudige Botschaft ist. Aber ich habe es gesagt: Wir haben uns sehr intensiv mit den Unterlagen beschäftigt, und wir haben sehr intensiv nachgeschaut, an welchen Stellen Änderungsbedarf besteht. Wir haben dann unter Abwägung der Gesamtumstände entschieden, dass eine Erhöhung der Förderpauschalen nicht vertretbar ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch das Beantragen der dritten Lesung durch die SPD hat nicht dazu geführt, dass die Regierungsfraktionen noch einmal ernsthaft in sich gegangen sind, um zu schauen, ob man die möglichen Schwachstellen dieses Entwurfs beseitigen kann. Es wäre nicht so furchtbar schwierig gewesen, an einigen Stellen nachzubessern.
Es hätte keinen finanziellen Erdrutsch für das Land bedeutet, wenn man sehr ernsthaft darüber nachgedacht hätte, die Zahl der Ärzte in der Beratung weiter zu begrenzen respektive ihnen die Möglichkeit einzuräumen, das on top zu ma
Ich möchte nicht, dass der Sozialminister immer brabbelt. Wenn Sie etwas zu sagen haben, kommen Sie doch einfach hierher, und sagen Sie es.
Aber dieses Dazwischengebrabbel: Erstens kann ich Ihnen auf diese Weise nicht folgen, zweitens hat das Auditorium nichts davon, und drittens weiß ich nicht, ob Sie es ernst meinen.
(Minister Stefan Grüttner: Ich brabbele doch über- haupt nicht! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt brabbelt er schon wieder!)
Ist brabbelig. Jawohl, das ist die richtige Art, sich auseinanderzusetzen. – Eine ernsthafte Auseinandersetzung damit würde nämlich auch bedeuten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie mit dem, was Sie jetzt machen, den vielen Frauen, insbesondere denjenigen, die dort in Teilzeit arbeiten, ein gerüttelt Maß an Altersvorsorge verweigern.
Ich möchte hier auch nicht mehr von irgendjemandem hören, dass die beschäftigten Menschen eine Eigenverantwortung haben, was ihre Altersvorsorge angeht, und dass wir insbesondere auf die betriebliche Altersvorsorge setzen sollen, wenn Sie gleichzeitig an der Stelle, an der Sie einen konkreten Einfluss haben, diesen Spielraum nicht nutzen, diese Mittel nicht refinanzieren und damit dazu beitragen, dass diejenigen, die dort arbeiten – es sind überwiegend Frauen –, im Alter nicht abgesichert sind. Sie müssen sich überlegen, ob Sie das mit Ihrem Gewissen gut vereinbaren können.
Wenn ich dieser Landesregierung angehören würde, hätte ich nach den Debatten, die wir in dieser Woche über das Gewissen geführt haben und über die Dinge, die einem wichtig sind, ein ernstes Problem damit, Weihnachten ruhig unter dem Tannenbaum zu sitzen. Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen.
Es hat leider nicht dazu geführt, dass sich hier irgendetwas verändert hat. Deswegen müssen auch wir bei unserer Ablehnung bleiben. So, wie Sie es jetzt machen, ist es für die Beratungsstellen und insbesondere für diejenigen, die dort arbeiten, nicht zufriedenstellend.
Ich möchte noch einmal auf den Punkt hinweisen, auf den ich schon beim letzten Mal eingegangen bin: Natürlich ist es ein Fortschritt, dass wir die Möglichkeit der anonymen Geburt haben. Das ist ein großer Fortschritt. Für die Frauen, die davon betroffen sind, ist das ein echter Schritt nach vorne. Es ist gut, richtig und wichtig, dass dort beraten werden kann und dass diese Beratung auch refinanziert wird.
Aber wir reden hier wirklich nur von einer Handvoll Beratungen. Alle die, die zu einem anderen Ergebnis führen, sollten ebenfalls refinanziert werden. Ich bitte Sie, an der Stelle wirklich noch einmal darüber nachzudenken. Viel
leicht ist das sogar eine völlig theoretische Debatte, weil ein solcher Fall gar nicht eintritt. Aber die Möglichkeit nicht zu eröffnen und nicht zu sagen: „Das würden wir auch refinanzieren“, finde ich sehr kleinlich und sehr eng. Das haben Sie eigentlich nicht nötig. Das könnten Sie an der Stelle besser. – In diesem Sinne.