Wie viele Schulen in Hessen haben ein schulinternes Konzept zur fächerübergreifenden Medienerziehung und für die Erlangung frühzeitiger EDV-Kenntnisse entwickelt?
Frau Abg. Geis, gemäß § 6 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes gehört die Medienerziehung zu den besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schulen, über deren Inhalte und unterrichtsorganisatorische Umsetzung die Gesamtkonferenz der Schule auf der Grundlage einer Konzeption der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte auf der Basis der geltenden Kerncurricula und Lehrpläne entscheidet.
Medienerziehung schließt immer auch die Vermittlung von EDV-Kenntnissen ein. Der Aufbau von Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern sowie der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht sind in den überfachlichen Kompetenzen der fachspezifischen Bildungsstandards verankert.
Konzepte zur schulischen Medienbildung werden von den Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Gestaltungsfreiheit selbstständig erarbeitet. Sie sind Teil des Schulcurriculums. Demzufolge sind sie nicht durch das Hessische Kultusministerium zu genehmigen. Infolgedessen liegen dazu auch keine Zahlen vor.
Die Hessische Lehrkräfteakademie und die Staatlichen Schulämter unterstützen allerdings die Schulen vor Ort bei der Erstellung von Konzepten zur Medienbildung durch regionale und landesweite Fortbildungsangebote, Projekte sowie Unterrichts- und Informationsmaterialien.
Vielen Dank für die Information, Herr Kultusminister. – Ist denn geplant, diese Frage zu evaluieren bzw. Maßnahmen zu ergreifen, um erfassen zu können, wie unsere Schülerinnen und Schüler im Bereich der Medienbildung unterrichtet werden?
Frau Abgeordnete, es gehört zu unserer generellen Politik, dass wir nicht ständig nachfragen, wenn es um Aufgaben geht, die wir den Schulen zur eigenständigen Bearbeitung übertragen haben, wenn wir den Schulen also ganz bewusst Freiräume zur pädagogischen Gestaltung eröffnet haben. Wir halten also nicht ständig nach, wie diese Freiräume ausgefüllt werden; denn dann wären es keine Freiräume mehr.
Wir erweitern jedoch unser Fortbildungs- und Beratungsangebot. Das haben Sie vielleicht verfolgt. Wir haben unsere Neukonzeption des landesweiten Fortbildungsangebots für Lehrkräfte in der letzten Woche vorgestellt. Dabei spielt die Medienbildung und -erziehung eine wesentliche Rolle. Wir werden unsere Anstrengungen in diese Richtung also weiter verstärken. Darauf können die Schulen dann entsprechend zurückgreifen. Davon werden sie auch mit Sicherheit in Zukunft profitieren.
Wie wird denn evaluiert, ob auch im Bereich der Medienbildung und Medienerziehung die Unterrichtsqualität konstant bleibt?
Frau Abgeordnete, da greifen unsere ganz normalen Evaluationsmechanismen, die die Unterrichtsqualität umfassend sicherstellen. Medienbildung und Medienerziehung sind nur ein Teil davon. Auch dazu darf ich Sie auf meine Ankündigung in der vergangenen Woche verweisen, in der
wir gleichzeitig mit der Neukonzeption der landesweiten Lehrerfortbildung und -beratung das neue Konzept zur Umgestaltung der Schulevaluation vorgestellt haben.
Herr Abg. Eckert, in Hessen bestehen keine rechtlichen Hindernisse, wenn ein hauptamtlicher Beigeordneter seine regelmäßige Arbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren möchte. Für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ist die Frage der Teilzeitbeschäftigung nicht spezialgesetzlich geregelt, sodass gemäß § 40 Abs. 1 und Abs. 7 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Hessischen Beamtengesetzes für diesen Personenkreis insofern die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften gelten. Folglich findet § 62 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz Anwendung, der die Teilzeitbeschäftigung für Beamte regelt.
Praktische Anwendungsbeispiele für Teilzeitbeschäftigung bei hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten gibt es und hat es in der Vergangenheit gegeben. So waren beispielsweise die Stadträtin der Stadt Marburg und der Bürgermeister von Homberg (Ohm) in Teilzeit beschäftigt.
Wie sieht der Zeitplan für Baubeginn, Bauende und Einzug für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg aus?
Verehrte Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Beim Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie handelt es sich ja nicht um eine Baumaßnahme des Landes, sondern um eine Maßnahme, die das privatisierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg in eigener Verantwortung und auch mit eigenen Mitteln betreibt. Nach Angaben des UKGM liegt für die entsprechende Baumaßnahme am
ursprünglich vorgesehenen Standort – das ist der Standort Ortenberg – eine baurechtlich genehmigte Planung vor, sodass theoretisch zeitnah mit dem Bau begonnen werden könnte.
Ist der Landesregierung bekannt, dass Informationen zufolge von dem Bauvorhaben am Ortenberg abgesehen wird und man sich darauf fokussiert, auf den Lahnbergen zu bauen?
Der Landesregierung ist bekannt, dass das UKGM derzeit Standortalternativen untersucht, und zwar mit dem Ziel, einen zusätzlichen Neubau einer Klinik für Psychosomatik auf einem gemeinsamen Campus mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu realisieren. Frau Abgeordnete, das wäre am bisherigen Standort Campus Ortenberg in der Tat nicht möglich.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Tarifgestaltung in Hessen obliegt den Verkehrsverbünden. Gleichwohl erwartet das Verkehrsministerium natürlich von allen Verkehrsverbünden, dass die Tarifgestaltung so erfolgt, dass der öffentliche Personennahverkehr in Hessen ein attraktives Angebot bietet und damit einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Mobilität leistet.
Mit dem Tarif „RMVsmart“ bietet der RMV unter dem Motto „Meine Strecke. Mein Preis.“ im Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs für bis zu 20.000 Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ein neues streckenbezogenes Tarifangebot zu nutzen. Die Kundinnen und Kunden können die Fahrten mithilfe eines Smartphones und einer speziellen „RMVsmart“-App bezahlen. Der Fahrpreis setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, erstens aus dem Grundpreis pro Fahrt – das sind 1,69 € –, zweitens aus dem
Preis pro Kilometer – bei Regionalzügen, S- und U-Bahnen im Kernnetz Frankfurt sind dies 22 Cent, im Regionalnetz sind es 11 Cent – und drittens aus pauschalen Zuschlägen, die sich danach bemessen, welches Verkehrsmittel man wo benutzt. Außerdem gibt es ab einem monatlichen Ticketumsatz von 20 € 10 % Rabatt.
Sie haben mich nach den Erwartungen gefragt. Ziel des Modellprojekts muss aus meiner Sicht sein, einen Tarif zu entwickeln, der folgende Eigenschaften aufweist:
Erstens. Er muss einfach nachvollziehbar sein, der Preis vor Fahrtantritt also einfach zu ermitteln sein.
Die Nutzung des Tarifs und die Abrechnung sollten aus meiner Sicht unabhängig vom Verbundverkehrsmittel erfolgen. Wünschenswert wäre außerdem eine Abrechnung unabhängig von zwischen Start und Ziel zurückgelegten eventuell unterschiedlichen Routen.
Aus der Sicht vor allem der Gesellschafter ist wichtig, dass der Tarif das bisherige Einnahmeniveau sichert und gleichzeitig für neue Kundinnen und Kunden attraktiv ist.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, es ist sehr sinnvoll, dass der RMV diesen Versuch macht. Ich gehe davon aus, dass man diverse Äußerungen hören und Erfahrungen machen wird – dafür ist ein Versuch ja da –, dass man am Ende den Versuch auswerten und den Tarif hoffentlich zu einem sehr attraktiven Instrument weiterentwickeln wird.
Wie beurteilt sie den Erfolg hessischer Kommunen beim Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus, das im vergangenen Jahr aufgelegt wurde?