Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Der nachgelegte Dringliche Antrag der Koalition, der am Nachmittag eingegangen ist, hebt einzig und allein auf einen Punkt ab, nämlich auf die Einzelfallprüfungen. Es ist zwar richtig und wichtig, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen; aber wenn die Gesamtlage in Afghanistan so ist, wie auch Sie sie regelmäßig einschätzen, dann verbietet es sich, Einzelfallentscheidungen zu praktizieren.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Faulhaber, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Montagabend dieser Woche startete am Frankfurter Flughafen die zweite Sammelabschiebung nach Afghanistan. Wieder wurden 26 Menschen in ein Land abgeschoben, von dem jeder weiß, dass es dort nirgendwo sicher ist. Günter Burkhardt, der Geschäftsführer von Pro Asyl, hat diesen Abschiebeflug als „Tabubruch“ bezeichnet. Der Flug ist ein Tabubruch, weil es unrecht ist, Menschen in ein Kriegsgebiet abzuschieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Abschiebungen in ein Kriegsgebiet verstoßen immer gegen das Völkerrecht. Außerdem verstoßen sie gegen unsere Rechtsordnung und gegen die von uns unterzeichneten Konventionen von Schutz von Flüchtlingen. Die Abschiebeflüge sind auch deshalb ein Tabubruch, weil es sich um eine politische Entscheidung handelt, die die Fakten ignoriert. Mehr noch: Ein Rechtsbruch wird als Erfolg zelebriert. Die Mär von den angeblich sicheren Gebieten ist nichts weiter als eine Pseudolegitimation für diese unrechtmäßigen Abschiebungen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Behörde des UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, hat die Situation in Afghanistan noch einmal untersucht. Der aktuelle UNHCR-Lagebericht ist unmissverständlich: Ganz Afghanistan ist von einem bewaffneten Konflikt überzogen. Die Lage hat sich seit April 2016 deutlich verschlechtert. Eine Unterscheidung zwischen sicheren und unsicheren Regionen ist nicht möglich. UNHCR kommt sogar zu dem Schluss, dass länger zurückliegende Asylentscheidungen im Licht der aktuellen Entwicklungen neu aufgerollt werden müssten.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Hört, hört!)

Erstaunlich ist nicht das Ergebnis dieser UNHCR-Untersuchung. Erstaunlich ist vielmehr die Schlussfolgerung von Bundesinnenministers de Maizière. In einem Brief vom 9. Januar 2017 an seine Länderkollegen sieht er sich in seiner Politik bestätigt und fordert eine Intensivierung der Abschiebungen. Rückenwind bekommt er leider von den GRÜNEN. Diese zeigen sich nun offen für Abschiebungen nach Afghanistan.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch!)

„Chicago oder Kundus – wo ist es gefährlicher?“, spottete der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Wie sich Palmer und Kretschmann aktuell in der Asylpolitik verhalten, ist blanker Hohn. Mit grüner Politik hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der LINKEN – Holger Bellino (CDU): Das können Sie doch gar nicht beurteilen!)

Doch, das kann ich beurteilen. Man kann doch Parteiprogramme lesen, oder? Man kann auch Veränderungen in den Aussagen feststellen. Das ist hier der Fall.

Meine Damen und Herren, zu den Abgeschobenen gehören Menschen, die teilweise seit Jahren in Deutschland leben. Sie haben Arbeit und eine Familie. In dieser Woche erreichte uns ein Brief der Schülervertretung der PhilippHolzmann-Schule in Frankfurt. Die Schülerin Sadaf Amiri und ihre Familie sind aktuell von Abschiebung bedroht. Anfang des Monats wurden ihre Asylanträge abgelehnt. Sadaf Amiri ist Auszubildende bei der Deutschen Bahn und Schülerin einer Berufsschule. Sadafs Bruder Issa wurde von den Taliban entführt und gefoltert. Die Familie verließ deshalb Kabul und suchte Schutz in Deutschland. Nun solle sie binnen weniger Tage zurückgeschoben werden.

Die Schülervertretung hat sich mit der Familie solidarisiert und wendet sich gegen die drohende Abschiebung. Ich finde es wunderbar, dass diese Schülerinnen und Schüler menschlich reagieren und ihre Mitschülerin verteidigen. Genau das brauchen wir jetzt: ein Kontrastprogramm zur Politik des Innenministers, ein Kontrastprogramm der Solidarität.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesinnenministerium behauptet nämlich, dass primär Straftäter oder alleinstehende Männer abgeschoben werden. So soll offensichtlich die Hemmschwelle für Abschiebungen gesenkt werden. Aber auch für Straftäter gilt: Sie dürfen nicht in ein Kriegsgebiet und somit in den Tod geschickt werden.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dieser Satz aus Art. 1 unseres Grundgesetzes ist kein veraltetes Relikt deutscher Nachkriegsgeschichte. Es ist weiterhin geltendes Recht. Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, missachtet das Grundgesetz. Er setzt Menschen bewusst einer Lebensgefahr aus, um im Wahljahr 2017 Handlungsfähigkeit in der Asylpolitik zu demonstrieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, in Afghanistan herrscht Krieg, und deswegen fordern wir einen Abschiebestopp. Folgen Sie auch in Hessen der Initiative Schleswig-Holsteins.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Wallmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Fortsetzung der Debatte, die wir im Dezember-Plenum miteinander geführt haben, diskutieren wir heute erneut über das Thema Abschiebungen nach Afghanistan.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): So lange, bis Sie es begreifen!)

Das können Sie ja machen. – Es bleibt dabei, und das lasse ich mir auch von Ihnen nicht absprechen: Abschiebungen sind immer ein hoch emotionales Thema. Wir befinden uns bei diesem Thema in einem Spannungsfeld. Menschen, die keinen Schutzgrund zugesprochen bekommen, müssen Deutschland wieder verlassen, dies möglichst – darauf setzen wir – im Wege der freiwilligen Ausreise. Wer dieser Ausreisepflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen – auch das ist letztendlich Aufgabe eines Rechtsstaats –, dass die Ausreise im Rahmen einer Abschiebung durchgesetzt wird.

Die Position der CDU-Fraktion in dieser Frage ist klar. Ich habe sie im Dezember-Plenum sehr deutlich formuliert und will sie heute wiederholen. Wir halten die geltende Rechtslage, dass abgelehnte Asylbewerber unser Land verlassen müssen, für richtig und für notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir im vergangenen Jahr in einem besonderen Akt der Humanität und Hilfsbereitschaft über 80.000 Menschen in unserem Land aufgenommen haben. Wir müssen darauf achten, dass wir unsere Gesellschaft nicht überfordern, sondern dass wir die Gesellschaft zusammenhalten.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Die Gesellschaft ist nicht überfordert!)

Deswegen ist es wichtig, dass wir funktionierende Regeln haben, die dafür sorgen, dass Menschen, die nicht hierbleiben können, in ihr Heimatland zurückkehren.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr van Ooyen, lassen Sie mich bitte ausreden. – Im Jahr 2016 wurden in Deutschland knapp 128.000 Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen gestellt. Bei den 68.000 Anträgen, die beschieden worden sind, betrug die Schutzquote 55,8 %. Das bedeutet, dass nach Syrien und dem Irak Afghanistan an dritter Stelle steht. Am Stichtag, dem 30. September, waren rund 12.500 Personen ausreisepflichtig, davon 904 aus Hessen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das heißt: zurück in den Tod!)

Herr van Ooyen, gehen Sie entweder hinaus, oder hören Sie zu. Wenn Ihnen das Thema nicht wichtig genug ist, um zuzuhören, dann lassen Sie es halt.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Was? Das Thema ist uns sehr wichtig! – Weitere Zurufe von der LINKEN)

Ich würde gern die Position der CDU-Fraktion formulieren dürfen.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich würde mir wünschen, dass ich bei diesem – wie ich finde, sehr wichtigen – Thema einfach in Ruhe sprechen darf.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das würde ich mir auch manchmal wünschen! – Zurufe von der CDU)

Das finde ich einfach fair im Umgang miteinander.

(Unruhe)

In jedem Einzelfall findet eine Prüfung statt, ob die betreffende Person im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht, dem Europarecht und natürlich auch dem nationalen Recht zurückgeführt werden kann. Ob die Risiken der Rückführung die in § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes genannte Schwelle zu einer – ich zitiere – „erhebliche[n] konkrete[n] Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ überschreiten, wird natürlich auch in jedem Einzelfall überprüft. Auch die Entscheidung steht der gerichtlichen Überprüfung offen.

Jeder Afghane, der in sein Heimatland zurückkehrt, wird von den lokalen Behörden aufgenommen und dann in die Heimatregion zurückgebracht. Die Sicherheitslage – das ist in diesem Haus sicher unstrittig – ist schwierig.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ah?)

Der Norden des Landes ist wohl besonders betroffen. Es existieren aber – und das ist der entscheidende Punkt – nach Einschätzung des Bundes auch sichere Regionen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Können Sie die Regionen namentlich nennen?)

Der Bund bezieht sich hierbei auf seine Quellen. Das sind unter anderem die Bundespolizei, das Auswärtige Amt, die vor Ort stationierte Bundeswehr und auch die Nachrichtendienste.

(Janine Wissler (DIE LINKE): UNHCR z. B.! – Weitere Zurufe von der LINKEN)

Auch hier wiederhole ich mich: Wir haben keinen Grund, staatlichen Institutionen nicht zu trauen. Ich tue mich auf jeden Fall schwer damit, die Sicherheitslage von Hessen aus zu beurteilen, und würde mir dies gar nicht anmaßen, und das steht mir auch gar nicht zu. Auch Mathias Wagner hat das in der letzten Debatte vorgetragen.