Ich darf Ihnen sagen: Dem liegt ein komplettes Missverständnis unseres Gesetzentwurfs zugrunde. Unser Gesetzentwurf beinhaltet nicht, dass Sie am Ende Schienen, die vorhanden sind, in die Bewirtschaftung übernehmen, sondern es geht darum, erst einmal neue Schienen zu planen und das umzusetzen.
Bei diesen Schienen geht es am Ende natürlich auch um die Unterhaltung. Ich habe nichts dagegen, wenn diese Gesellschaft so schlagkräftig ist, dass sie bestehende Schienen, die der Hessischen Landesbahn oder bestimmten Kreisen gehören, übernimmt. Aber die eigentliche Motivation für diesen Gesetzentwurf war natürlich, neue Schienen zu beplanen und umzusetzen. Daran tut es in Hessen not.
Deswegen nützt es auch nichts, sich auf 16,6 % Landesbeteiligung bei der Regionaltangente West zu berufen. Das Problem ist doch nicht, dass es die Regionaltangente West gibt. Sie ist ein positives Beispiel. Das Problem ist vielmehr, dass sich in Ihrer Amtszeit das Land immer nur am Ende beteiligt hat. Aber Sie müssen die Projekte einmal selbst anschieben. Dafür muss es eine Schieneninfrastrukturgesellschaft in Hessen geben. Dann werden wir Sie an Ihrem eigenen Engagement und Ihren Taten messen können.
Das jämmerliche Argument, dass dies dann dazu führen würde, dass der Kreis Kassel vielleicht über Projekte in Südhessen mitbestimmen würde, kann ich entkräften. Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Holdingstruktur vorgesehen. Es soll Projektgesellschaften auf der regionalen Ebene geben. Aber die werden natürlich geleitet und forciert vom Land. Das ist auch der entscheidende Punkt.
Deswegen braucht es hier mehr Landesengagement. Es ist ein guter Gesetzentwurf, und deswegen bitte ich Sie, heute Ihr Verhalten zu überdenken und notfalls noch einmal im
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP spricht sich für die Gründung einer zentralisierten GmbH aus, um landeseigene Schieneninfrastrukturprojekte zu realisieren. Als Vorbild soll das Modell der RTW GmbH dienen.
Aber das ist genau der Knackpunkt. Bei der RTW GmbH sind genau nur jene Kommunen Gesellschafter, auf deren Gebiet die geplante Infrastruktur verläuft. Bei einer zentralisierten GmbH nach dem Wunsch der FDP, welcher neben dem Land Hessen auch Verkehrsverbünde, Hessen Mobil, Landkreise und kreisfreie Städte angehören sollen, würden Kommunen über Planungen mitentscheiden, von denen sie überhaupt nicht betroffen sind.
Doch, ich habe Ihnen zugehört. Sie haben aus der Anhörung einen völlig anderen Eindruck mitgenommen, als wir ihn mitgenommen haben.
Herr Dr. Naas, der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat dazu in der Anhörung zu bedenken gegeben, dass allein die Bedürfnisse zwischen ländlichem Raum und Ballungsraum zu unterschiedlich sind, um in einer Gesellschaft vereint zu werden. Ich habe mir noch ein paar Statements rausgeschrieben: Die LAG ÖPNV sieht die Kompetenzen der Kommunen durch den Gesetzentwurf zu stark eingeschränkt. Die HLB sieht den Gesetzentwurf kritisch, da der überwiegende Teil der Strecken in Bundesbesitz ist. Der Hessische Städtetag sieht den Gesetzentwurf kritisch, da die kommunalen Aufgaben weitreichend auf eine Gesellschaft übertragen werden, aber die Finanzierung bei den Kommunen bleibt. Der NVV lehnt den Gesetzentwurf ab. Marburg-Biedenkopf: Ablehnung, da die Unterschiede – ich hatte es gerade erwähnt – zu groß sind.
Auch andere Anzuhörende haben angegeben, dass der Gesetzentwurf viele Fragen offenlässt, die zunächst einmal diskutiert werden müssten, so z. B. der Kreis Offenbach und auch die VhU. – Das sind die Ergebnisse, die wir aus dieser Anhörung mitgenommen haben.
(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Tobias Eckert (SPD))
Wir halten es auch für töricht, zu glauben, dass die Zentralisierung der Planungen eine Beschleunigung des Schienenausbaus zur Folge hätte. Anstatt effizienter Schienenplanung würden wir mit einer solchen Gesellschaft lediglich eine Plattform zum Austragen struktureller Konfliktlinien schaffen, und das kann nicht in unserem Sinne sein.
Die aufgeworfene Frage der Organisation ist aber nicht der einzige kritische Punkt bei dem Gesetzentwurf. Man muss sich auch ganz grundsätzlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit bzw. sogar nach der rechtlichen Umsetzbarkeit stellen.
Das Eisenbahnnetz in Hessen hat eine Gesamtlänge von 2.800 km. Das können Sie eigentlich auch im Protokoll von der ersten Lesung noch einmal nachlesen. Das heißt, dass gut 86 % bundeseigene Schieneninfrastruktur sind. Das bedeutet, dass von vornherein fast 90 % der Schiene in Hessen aus dem Aufgabenbereich, den Sie jetzt vorgeschlagen haben, herausfallen würden. Die übrigen 14 % sind in der Regel kommunale Schienennetze.
Das heißt, das Land Hessen könnte also bereits rein rechtlich einen Übergang der Infrastrukturplanung auf eine zu gründende Gesellschaft gar nicht wirklich umsetzen, da es nicht der originäre Eigentümer der Schiene ist.
Wir haben uns gewundert, dass ausgerechnet die FDP bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf bei der Berücksichtigung der realen Eigentumsverhältnisse in Hessen so etwas abliefert. Das fanden wir schon erstaunlich. Glauben Sie denn wirklich, dass eine Stadt wie Kassel, Darmstadt oder Frankfurt bereitwillig eine eigene Infrastruktur – oder auch Rechte daraus – in das Eigentum einer Gesellschaft übertragen wird, in welcher dann alle Landkreise und kreisfreien Städte über das städtische Eigentum mitbestimmen? Das halten wir für höchst unwahrscheinlich.
Die Gesellschaft könnte folglich allenfalls als Dienstleister agieren, gesetzt den Fall, dass sie von einer Kommune einen entsprechenden Auftrag bekäme. Aber – ich habe es eingangs erwähnt – die Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass sowohl die kommunale Familie als auch die Verkehrsverbünde diesem Vorschlag der FDP sehr kritisch gegenüberstehen. Es wurde ersichtlich, dass bei keinem potenziellen Infrastrukturprojekt die Übertragung etwaiger Planungen auf eine externe Gesellschaft in Betracht gezogen wird.
Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte mir überlegt, wie ich mir das Ganze eigentlich bildlich vorstellen kann. Ich dachte dabei, ein erfolgreiches Projekt braucht ja Arbeitsteilung, und das eben nicht nur bei der Verkehrsinfrastruktur. Ich habe es einmal mit der Situation verglichen, wenn ich eine Veranstaltung auf die Beine stellen will: Da gibt es einen Caterer für das leibliche Wohl, da gibt es die Schausteller für die Schaugeschäfte, es gibt einen Sicherheitsdienst, es gibt einen Rettungsdienst, die sorgen für den sicheren Ablauf, und die Kulturschaffenden stellen das Programm auf die Beine – also Arbeitsteilung.
Bei dem Gesetzentwurf der FDP könnte man glauben, Sie wünschen sich im übertragenen Sinne, dass zukünftig die Schausteller bei der Auswahl des Essens mitreden dürfen und die Sicherheitsdienste den Kulturschaffenden sagen,
Deshalb abschließend – dann habe ich die gekürzte Zeit auch geschafft –: Es gibt keinen kommunalen Bedarf an einer solchen Gesellschaft. Der Löwenanteil der Schiene befindet sich in Bundesbesitz, und die Vorstellungen der FDP sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der kommunalen Selbstverwaltung rechtlich schwer umsetzbar.
Wenn Ihnen das alles zu langsam geht, dann müssen Sie in dem Fall auch einmal die Bundesregierung mit ins Boot holen. Da haben Sie ja beste Kontakte zum Verkehrsminister – vielleicht geht dann alles ein bisschen schneller. Bleiben wir also bei der Arbeitsteilung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt in fünf Debatten in den letzten 48 Stunden die Frage des ÖPNV und der Mobilität unter jedwedem denkbaren Gesichtspunkt beleuchtet. Deswegen will ich es jetzt zum konkreten Gesetzentwurf kurz machen.
Wir hatten bereits in der ersten Lesung gesagt – ich will nicht alles wiederholen –, dass die Intention des Gesetzes sicherlich nicht falsch ist, dass man sich beim Neu- und Ausbau des ÖPNV stärker engagieren muss und dass das Land die Kommunen dabei nicht alleinlassen und die Aufgaben nicht so abwälzen soll, wie das real geschehen ist. Aber ob das mit einer Planungs-GmbH als geeignetem Werkzeug geschehen soll, hatten wir schon vorher bezweifelt, und die Anhörung im Ausschuss hat uns darin eher noch bestätigt. Der Fahrgastverband Pro Bahn & Bus e. V. hat kritisiert, dass noch ein zusätzlicher Akteur geschaffen würde, obwohl das Geflecht bereits jetzt sehr unübersichtlich sei. Der BUND meinte, dass die Grundprobleme woanders liegen würden, etwa, dass Haushaltsmittel von der Straße zur Schiene umverteilt werden müssten.
Auf Unverständnis stießt auch – genau wie bei uns –, warum die Planung ausgerechnet in einer privatrechtlichen GmbH gemacht werden sollte.
Wir hatten schon damals angemerkt, dass wir als LINKE die Unterstellung, dass es privat immer effektiver und besser sei, als wenn es demokratisch kontrolliert werde, nicht teilen würden. Auch wenn das Wort Schieneninfrastrukturgesellschaftsgesetz natürlich ein wunderschönes Wort ist, sollten wir uns vielleicht doch von dem konkreten Vorhaben verabschieden. Eigentlich fand keiner in der Anhörung den konkreten FDP-Gesetzentwurf so besonders gut – da hatten wir durchaus eine andere Wahrnehmung als Sie. Auch wenn es löblich ist, sich über die Beschleunigung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns hier einig, die Schieneninfrastruktur ausbauen zu wollen. So weit herrscht hier Konsens. Wobei wir uns nicht einig sind – das wird Sie jetzt auch nicht wundern –, ist die Einschätzung, ob dieser Gesetzentwurf dazu beiträgt.
Die subjektive Sichtweise auf die Wirklichkeit ist eben immer unterschiedlich. Wir haben es natürlich genauso wahrgenommen wie die Mehrheit dieses Hauses – ja, die Mehrheit des Hauses –, dass dieser Gesetzentwurf und die Gründung der Gesellschaft und einer Tochtergesellschaft nicht zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen. Wir haben es im Koalitionsvertrag stehen, aber die Umsetzung wird ganz bestimmt nicht so aussehen wie dieser Gesetzentwurf.