nau – Stichwort: Salzbachtalbrücke –, was es bedeutet, wenn Infrastruktur von einem auf den anderen Tag versagt. An der A 45 gibt es eine ähnliche Brücke; die ist nur zwei Brücken weiter hinter der hessischen Landesgrenze: Das ist die Talbrücke Rahmede. Da zeigt es sich übrigens sehr deutlich, dass wir bei der Frage „Sanierung vor Neubau“ eine gute Priorisierung getroffen haben; denn es nützt einem auch eine 20-streifige Autobahn nichts, wenn die Brücke zusammenbricht. Dann ist das am Ende nur noch eine große Rollschuhbahn.
Wir müssen am Ende natürlich auch dafür sorgen, dass die Sanierung der Infrastruktur vorankommt. Ich nenne hier das Stichwort: „Da fehlt die Bergshäuser Brücke“, weil da auch manches falsch gesagt wurde. Die ist auch Teil der Sanierung, weil es ein Ersatzneubau ist. Deswegen kann ich Sie alle an dieser Stelle schon einmal beruhigen. Das ist ausdrücklich richtig. Und bei erneuerbaren Energien und bei Stromnetzen ist dieses überragende öffentliche Interesse schon kurz vorher beschlossen worden, noch bevor dieser Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wurde.
Noch einmal zum Punkt der Sanierung, weil hier teilweise auch Landesstraßen angesprochen wurden: Wir haben in den letzten neun Jahren dieser Koalition den Straßenbauetat für die Landesstraßen verdoppelt. Wir haben aber angesichts des schlechten Zustands der Landesstraßen gleichzeitig auch gesagt, dass eine absolute Priorität auf die Sanierung geht. Deswegen ist die Sanierungsoffensive bei den Landesstraßen gestartet worden. Aber das, was jahrzehntelang – wirklich jahrzehntelang – nicht gemacht worden ist, kann man nicht aus dem Ärmel schütteln. Noch einmal: Der Etat wurde verdoppelt, es gibt eine Prioritätenliste. Es gibt endlich auch wieder mehr Personal für Planungen. Am Ende könnten Sie den Etat auch verzehnfachen. Aber wenn Sie niemanden haben, der Ihnen die Planung macht – selbst bei Planungsbeschleunigung –, dann können Sie es nicht verbauen. Also gehört an dieser Stelle auch das dazu: mehr Planungspersonal, um am Ende diese Projekte auch umsetzen zu können.
Jetzt zu den Bundesautobahnen. Übrigens kann ich Ihnen sagen, dass Staatssekretär Deutschendorf schon vor einigen Wochen die Autobahn GmbH des Bundes angeschrieben hat mit der Frage, was denn diese Liste von Beschleunigungen jetzt eigentlich bedeute und ob die Autobahn GmbH des Bundes genügend Personal habe, um die dringend nötigen Sanierungen zu betreiben und zusätzlich eine Priorisierung zu bewerkstelligen. Wir warten noch auf Antwort und sind übrigens gespannt darauf, was in diesem Brief, der dann hoffentlich irgendwann von der Autobahn GmbH des Bundes kommt, drinstehen wird.
Aber noch einmal: Wir haben zusätzlich die Aufgabe bekommen, zu 30 Projekten des vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung – zu sagen, ob sie aus Sicht des Landes ein überragendes öffentliches Interesse bekommen sollen oder nicht. Dann haben wir uns die Mühe gemacht – vielleicht etwas vertiefter als andere –, uns Projekt für Projekt, Maßnahme für Maßnahme den Planungsstand anzuschauen, die verkehrliche Wirkung anzuschauen, einfach anzuschauen: Was ist denn sachlich und fachlich geboten? Am Ende sind wir dann zu einer differenzierten, sachlichen und fachlichen Antwort gekommen – und ich finde, das ist auch gut so.
Deswegen komme ich noch einmal zu den einzelnen Projekten. Es ist schon gesagt worden: Alle diese Projekte sind Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans und bleiben Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. Alle diese Projekte sind vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung – und bleiben das auch. Aber von diesen 30 sollen jetzt 23 ein überragendes öffentliches Interesse bekommen, davon drei unter einem Vorbehalt aus Sicht des Landes. Das will ich auch begründen:
Erstens. Wir haben uns genau angeschaut: Was hat die größte verkehrliche Wirkung? Angesprochen wurde bereits von der Abg. Katy Walther: Wo sind die meisten Staus? – An den Autobahnkreuzen; Sie kennen das. Das ist auch eine Sicherheitsfrage. Die Verflechtungsstreifen sind ein großes Problem, sie sind sehr unfallträchtig. Wir haben gesagt: An den sechs Autobahnkreuzen an A 3 und A 5 staut sich der Verkehr sehr oft zurück, weil die Autos dort die Fahrstreifen kreuzen. Daher ergibt es viel Sinn, diese so umzubauen, wie es am Frankfurter Kreuz bereits vor einigen Jahren gemacht worden ist, nämlich mit Direktrampen, damit sich die Autos dort nicht mehr begegnen und der Verkehr dementsprechend flüssiger läuft. So können diese großen Gefahrenpunkte entschärft und Unfälle dort vermieden werden. Das sind sechs Autobahnkreuze.
Dann gibt es die neun Projekte an der A 45 von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis zum Gambacher Kreuz. Dort müssen 22 Talbrücken neu gebaut werden. Die Sauerlandlinie war in den Sechziger- und Siebzigerjahren die Königin der Autobahnen; so haben Ingenieure sie genannt. Damals haben sich die Freunde des Spannbetons dort richtig ausgetobt – mit teilweise sehr langen Talbrücken. Am Ende sind all diese Brücken abgängig. Sechs von ihnen sind bereits neu gebaut, sechs befinden sich derzeit im Bau, und der Rest wird folgen. All diese neuen Brücken werden sechsstreifig gebaut, d. h., es werden jeweils drei Fahrstreifen und ein Standstreifen in beiden Richtungen gebaut. Dass man dann – quasi als logische Folge – irgendwann die Abschnitte zwischen diesen Brücken ebenfalls ausbaut, ergibt sich aus meiner Sicht an dieser Stelle von selbst.
Wir wissen, dass gerade die A 45 einen sehr hohen Schwerverkehrsanteil hat und auch weiterhin behalten wird. Das ist einer der Gründe, warum die Brücken in einem so schlechten Zustand sind. Ich will betonen, dass ich ein großer Freund der Schiene bin. Ich habe sehr viel dazu beigetragen, dass die Projekte, die ich gerade genannt habe, jeweils in ihrem jetzigen Stadium sind – Trassen wurden festgelegt, und klar ist auch, dass die DB ihre Planungskapazitäten erhöht.
Selbst wenn es uns gelingt – daran müssen wir auch arbeiten –, den prognostizierten Zuwachs des Güterverkehrs nicht Wirklichkeit werden zu lassen, gebe ich zu bedenken: Die Hälfte aller Güter wird im Umkreis von 150 km transportiert; sie werden niemals die Schiene sehen. Derzeit wird ein Anteil von 19 % des Güterverkehrs auf der Schiene transportiert. Das Ziel ist, hierbei 25 % zu erreichen. Bezweifelt wird, ob das bis 2030 überhaupt realistisch ist; aber wir müssen es erreichen. Doch weiterhin wird ein Anteil des Güterverkehrs auf der Straße transportiert. Daher müssen wir uns an dieser Stelle auch damit auseinandersetzen, wie wir ihn abwickeln.
Das sage ich auch ausdrücklich aus Gründen des Klimaschutzes. Wir müssen die Schiene stärken. Wir müssen mehr Güter auf die Schiene bringen. Wir müssen aber auch den Straßengüterverkehr dekarbonisieren. Auch das gehört dazu, wenn man es ernst meint. Er wird zwar weiterhin auf der Straße stattfinden, jedoch werden sich die Antriebe ändern. Selbst wenn wir das mit der Verkehrswende super schaffen, wird das ein wesentlicher Teil bleiben; das gehört zur Wahrheit leider dazu.
Ich komme zu einem nächsten Punkt. Wir haben uns angeschaut, welche Projekte es darüber hinaus gibt. Dazu gehören die A 3, die A 5 – Stichworte: Frankfurter Flughafen bis Mönchhof-Dreieck, Reiskirchen bis Ohmtal-Dreieck, Mainspitz-Dreieck bis Dreieck Rüsselsheim, A 60, und die A 67 von Lorsch bis zum Autobahnkreuz Darmstadt. – Letztere ist eine Gemeinschaftsmaßnahme, die gemeinsam mit der ICE-Trasse dort durchgeführt werden kann – und im weiteren Verlauf vom Autobahndreieck Rüsselsheim bis zum Autobahndreieck Mönchhof. Dann gibt es drei Projekte – –
Ich wollte noch sagen, dass es drei Projekte gibt, die das Land ausdrücklich unter einen bestimmten Vorbehalt stellt. Ich sage es ausdrücklich: Beispielsweise gibt es bei der A 3 zwischen Hanau und Offenbach schon die Seitenstreifenfreigabe. Die A 5 über Friedberg und Nordwestkreuz bis Bad Homburg ist ein weiteres Beispiel für hoch belastete Strecken. Ich frage ausdrücklich – Herr Naas, da müssten Sie als Bürger des Hochtaunuskreises auch einmal überlegen –: Wollen Sie wirklich zehnstreifige Autobahnen? Wollen Sie wirklich, dass wir das Modell Los Angeles im Rhein-Main-Gebiet implementieren?
(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wir haben das im Kreistag geklärt, mit den Stimmen der CDU! Wir haben das geklärt! – Gegenruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum so aufgeregt?)
Fragen Sie einmal die Bürgerinnen und Bürger von Steinbach, von Oberursel und von Friedrichsdorf, ob sie das wirklich so toll finden; fragen Sie auch einmal die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts.
Deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Ja, der achtstreifige Ausbau ist in Ordnung; da ist es teilweise jetzt schon wegen der Seitenstreifenfreigabe achtstreifig. Er bietet die Chance, dass der Lärmschutz, den es bisher dort nur unzureichend gibt, eben auch gemacht wird.
Aber an irgendeiner Stelle – Stichwort: Zehnstreifigkeit – gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten sollte. Das ist jedenfalls meine Überzeugung.
Dementsprechend gibt es diese Vorbehalte. Wir haben auch zu manchen Projekten Nein gesagt. Herr Naas, ich will Ihnen das nur an einem einzigen Beispiel verdeutlichen. Sie kennen es sehr genau, Sie haben die A 661 selbst angesprochen. Können Sie mir bitte erklären, welchen Sinn es ergeben sollte, vom Autobahnkreuz Bad Homburg bis zur Anschlussstelle Bad Homburg die jetzt vierstreifige A 661 sechsstreifig zu machen? Danach kommt nur noch die Bundesstraße zum Feldberg.
Ich frage mich, ehrlich gesagt, wie dieses Projekt überhaupt in die Liste kommen konnte. Dafür gibt es eigentlich keine logische Erklärung. Wenn Sie dieses Projekt betrachten, sehen Sie, dass es Sinn ergibt, sich sachlich und fachlich mit den einzelnen Projekten auseinanderzusetzen.
Jetzt noch ganz kurz zu den Anträgen, die Sie gestellt haben: Sie haben einen Antrag gestellt, dem zufolge wir uns für die Aufnahme der Verkehrskosteneinheit 11, der A 44, also Kaufungen bis Lossetal-Dreieck, A 7, einsetzen. Der Gesetzentwurf aus dem Hause Wissing sagt ausdrücklich: keine Neubauprojekte.
Wir haben am 21. April Rücksprache im Bundesverkehrsministerium gehalten – ich kann Ihnen aus dem Vermerk unseres Abteilungsleiters vorlesen –, wie diese Liste zu verstehen ist. Da wurde ausdrücklich gesagt: Erfasst wurden ausnahmslos alle Vorhaben der Kategorie VB-E, vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung –, sowie laufende und fest disponierte Projekte mit Engpassbeseitigung, FD-E. Demzufolge enthält die Liste grundsätzlich keine Neubauvorhaben; diese können auch nicht im Austausch aufgenommen werden.
Das heißt, Sie verlangen mit Ihrem Antrag etwas, von dem das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich sagt, dass es das nicht will. Das können Sie so beantragen. Das Problem können Sie meinetwegen mit Herrn Wissing besprechen; aber dass wir dem hier nicht zustimmen können, wenn das Bundesverkehrsministerium das ausdrücklich so sagt, kann man verstehen.
Jetzt kommt etwas Zweites hinzu. Ich will Ihnen sagen – Sie sehen, dass ich dabei sehr ruhig und immer an der Sache orientiert bin –: Manche Punkte werden irgendwann ein bisschen schwierig, auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Wir haben ausdrücklich die Frage gestellt: Wie sollen wir mit dieser Liste von 30 Projekten umgehen, Einzelprüfung – ja oder nein? Uns wurde in dieser Rücksprache vom Bundesverkehrsministerium gesagt: Die Länder sind aufgefordert, über die einzelnen Teilprojekte zu entscheiden, nicht über die Gesamtliste.
Das war die Aussage des Bundesverkehrsministeriums. Übrigens sind wir nicht die Einzigen, die differenziert gemeldet haben. Baden-Württemberg hat auch ein Viertel der Projekte nicht gemeldet. Das erwähne ich nur zu Ihrer Kenntnis.
Sie haben offensichtlich mal wieder einen „Bild“-Zeitungsartikel lanciert. Vielleicht hat auch der Springer-Chef getwittert: Bitte FDP stärken. – Ich weiß nicht, wie das passiert ist.
Sie haben eben Folgendes hier angedeutet: Entweder meldet man alles, oder man hat nichts gemeldet. – Irgendwann kommt es zu einem guten Arbeitsverhältnis zwischen Bund und Ländern, wenn wir an den Punkt geraten, dass am Ende des Tages auch ein von der FDP geführtes Bundesministerium in seinen Aussagen mal wieder verlässlich werden muss.
Wenn Sie denken oder wenn Herr Wissing denkt, dass es Ihnen hilft, jetzt nachträglich zu sagen: „Wer nicht alles meldet, hat nichts gemeldet“, sind Sie daran schuld, dass nichts passiert. Das ist dann Ihre Verantwortung.
Aber natürlich. Wenn uns das Bundesverkehrsministerium auf die Frage: „Wie sollen wir mit der Liste umgehen?“, antwortet: „Bewertet die einzelnen Punkte, und meldet uns etwas“, wobei ausdrücklich auch Teilmeldungen möglich sind, wir das machen und nachher gesagt wird: „Nein, nein, April, April!“, kann ich Ihnen sagen: Dann reden wir mal über die Verantwortung.