Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Nächster Redner ist der Abg. Jan Schalauske für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln dieses Thema zu später Stunde. Meine Kollegin Barth hat davon gesprochen, dass wir Geisterstunde haben und dass auf der rechten Seite auch so manche Schreckgespenster sitzen. Man könnte sich jetzt auch noch in das Gruselkabinett Ihrer mieten- und wohnungspolitischen Vorschläge verirren. Man könnte auch einmal darüber reden, wie Sie über Mieterinnen und Mieter sprechen. Das will ich mir aber angesichts der fortgeschrittenen Stunde sparen.

In der Sache ist es so, dass sich die meisten Fraktionen sehr einig sind. Es ist sinnvoll, die sogenannte Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung von Förderdarlehen im sozialen Wohnungsbau von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Die Zahlen, die in der Anhörung von seriösen Expertinnen und Experten genannt wurden, bestätigen das. Frau Barth hat sie genannt. In Wiesbaden sind innerhalb von nur drei Jahren 970 Wohneinheiten durch vorzeitige Bindungsablösung verloren gegangen. Das sind 10 % aller öffentlich geförderten Wohnungen in der Stadt. In Frankfurt war es sogar so, dass dort 4.692 Wohnungen vorzeitig abgelöst wurden. Das sind sogar 20 % des Altbestandes an Sozialwohnungen. Würde man das mit Belegungsrechten kompensieren, entstünden Mehrkosten von 65 Millionen €. Man sieht also, die Verlängerung der Nachwirkungsfrist ist nicht nur sozialpolitisch richtig, sondern auch finanzpolitisch vernünftig.

Interessant finde ich – das sage ich denjenigen, die diese Maßnahmen nicht unterstützten wollen –, was das Frankfurter Wohnungsamt in seiner Stellungnahme berichtet hat:

Aus Gesprächen mit den hiesigen Eigentümerinnen und Eigentümern ist uns bekannt, dass ohne die Mietpreis- und Belegungsbindung wesentlich höhere Mieten erzielt und die Vermietungsentscheidung unmittelbar und ohne Rücksicht auf das Einkommen und Wohnungsgröße getroffen werden können.

Weiter heißt es:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer versprechen sich von der vorzeitigen Rückzahlung daher eine weit größere Rentabilität und Flexibilität in ihren Beständen.

Es geht also um die Möglichkeit, die Mieten zu erhöhen. Das sind zwar erfrischend offene Auskünfte. Allerdings sind sie schädlich für die Mieterinnen und Mieter. Deswegen ist es richtig, die Frist wieder zu verlängern.

In einer anderen Stellungnahme sind Aspekte bestätigt worden, die uns LINKEN besonders wichtig sind. Der DGB Hessen-Thüringen hat geschrieben:

Vor dem Hintergrund der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt geht der Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug. Der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen setzt sich für dauerhafte Sozialwohnungen nach dem Prinzip „einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung“ ein. Die Bindungsfrist sollte dementsprechend entfallen.

Ähnlich argumentieren der Deutsche Mieterbund, die Neue Wohnraumhilfe Darmstadt, das Bündnis MietenwahnsinnHessen und andere Anzuhörende.

Um es am Ende noch einmal etwas spannend zu machen, will ich Ihnen auch die sehr präzise, wenn zu später Stunde vielleicht doch recht anspruchsvolle Stellungnahme von Prof. Sebastian Schipper vom Frankfurter Institut für Humangeografie mit auf den Weg geben, der in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung geschrieben hat:

Angesichts der temporär ausgerichteten Logik des hessischen Wohnraumfördersystems und der darin eingeschriebenen Abhängigkeit von den Renditeerwartungen der Investoren wird sich das drängende Problem des Mangels an preisgebundenem Wohnraum ohne eine grundlegende Änderung des Wohnraumfördergesetzes nicht lösen lassen.

Er schreibt weiter:

Die von der SPD formulierte Änderung des Wohnraumfördergesetzes … weist in die richtige Richtung, weil dadurch zumindest die Geschwindigkeit des weiteren Abschmelzens des Sozialwohnungsbestandes in Hessen gebremst werden kann.

(Unruhe)

Ich weiß, ich mute Ihnen etwas zu. Ich finde die Stellungnahme aber doch sehr lesenswert.

(Unruhe)

Ich muss Sie kurz unterbrechen, Herr Kollege Schalauske. – Es ist zu laut. Ich bitte, trotz der späten Stunde dem Redner Gehör zu schenken.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Prof. Schipper schreibt:

Um die Wohnungsnöte unterer sowie mittlerer Einkommensgruppen, die sich am Markt nicht angemessen mit für sie bezahlbarem Wohnraum versorgen können, substanziell und langfristig zu lösen und zugleich sozialräumliche Segregationstendenzen … abzuschwächen, wäre aus wissenschaftlicher Perspektive … eine grundlegende Abkehr vom vorherrschenden Prinzip der „sozialen Zwischennutzung“ bzw. die Einführung dauerhafter Sozialbindungen anzuraten.

Dieser Stellungnahme ist nichts hinzuzufügen. Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung, aber was wir eigentlich brauchen, ist eine dauerhafte Sozialbindung nach dem Motto „einmal gefördert, immer gefördert“.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schalauske. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Hildegard Förster-Heldmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den allergrößten Respekt vor den vielen Redebeiträgen zu dieser Uhrzeit, vor allem für substanzielle Äußerungen, die hier getroffen worden sind. Es gab auch Äußerungen, die fand ich nicht substanziell, aber das muss man nicht weiter ausführen.

Frau Barth, wir hatten in der ersten Debatte über den Gesetzentwurf einen Stickfehler entdeckt. Ich habe in meiner damaligen Rede gesagt, dass es grundsätzlich richtig ist, an der Stelle etwas zu regeln. Wir haben darüber gesprochen und beschlossen, dass wir das Ministerium unterstützen, diesen Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN aufnehmen und daraus einen Fraktionsgesetzentwurf machen, damit das Wohnraumfördergesetz an diesem einen Punkt ganz schnell geändert wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Das hat geklappt. Ich möchte aber noch einmal sagen: Wir sind nicht dafür da, irgendjemandem Geschenke zu machen. Ich glaube auch nicht, dass wir die Wohnungsbauunternehmen mit der geplanten Regelung behindern. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie in dieser Hinsicht keinerlei negativen Auswirkungen hat. Deswegen finde ich es richtig, dass wir das jetzt noch beschließen.

Ich will auch noch sagen, dass die Förderkriterien attraktiver gemacht wurden. Darüber haben wir gestern gesprochen. Insofern ist diese Regelung besonders sinnvoll. Ich freue mich darüber, dass wir das gemeinsam so gemacht haben. Niemandem wird ein ungerechtfertigter Gefallen getan. Wir arbeiten gemeinsam an einer Wohnungspolitik, die vernünftig ist und schnell zu Ergebnissen führt, wie es an diesem Punkt zu sehen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Förster-Heldmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch von meiner Seite einen herzlichen Glückwunsch an den Abg. Müller zum Geburtstag. Wo hätten Sie in diesen Zeiten auch sonst hingehen sollen?

(Heiterkeit)

Ich gebe ehrlicherweise zu, ich habe mir überlegt, ob ich zum Jahresabschluss eine wohnungspolitische Grundsatzrede halten soll,

(Heiterkeit – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Jan Schalauske (DIE LINKE): Morgen ist auch noch ein Plenartag!)

vielleicht auch nur – aus pädagogischen Gründen – zur Frage der Ausgestaltung einer effizienten Parlamentsarbeit in Pandemiezeiten. Ich habe mir dann aber gedacht, ich spreche lieber ganz kurz und stakkatohaft über die Frage, was wir hier machen.

Frau Barth, Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht. Darin war ein Punkt, der auch bei der Evaluation der beiden Wohnraumfördergesetze auf die Tagesordnung kam – zusammen mit vielen anderen Punkten. Wir fanden das richtig und haben nach entsprechender Diskussion in der Koalition gesagt, dass es einen solchen Beschluss geben kann. Deshalb gibt es jetzt einen Änderungsantrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD. Unter dem Strich heißt das: längere Nachwirkungsfristen bei der Sozialbindung. Das ist gut.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ansonsten kann ich noch Folgendes sagen. Eigenkapitalaufstockung bei der Nassauischen Heimstätte: gut; Wärmeeffizienzpaket: gut;

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Investitionspakt für Sozialwohnungen: gut;

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

neue Förderrichtlinie für Sozialwohnungen: gut; bessere Konditionen für die hessische Eigentumsförderung: gut;

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mehr Fördermittel für Belegrechte: gut; Fehlbelegungsabgabe-Gesetz: gut;

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

neue Regeln zum Mieterschutz: gut; Wohnungspolitik der Landesregierung: gut; Koalition: gut. – Glück auf.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung. Die Abstimmungen erfolgen dann im Rahmen des Abstimmungsblocks.

Ich rufe jetzt noch Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften – Drucks. 20/4169 zu Drucks. 20/3879 –