Ich sage: Wir liegen vier Jahre zurück. Und ich kann sagen: Gut, dass wir die Enquetekommission haben, weil wir eigentlich über die Sondernutzung für Carsharing hinauskommen müssen. Es gibt neue Mobilitätsformen, und wir müssen diesen öffentlichen Raum an sich teilen, vielleicht auch neu aufteilen. Deswegen ist vielleicht auch die alte Regelung der Sondernutzung, so wie Sie sie jetzt im Gesetz finden und wie wir sie beide zugunsten des Carsharings ändern wollen, noch zu kurz gegriffen.
Stimmen Sie deswegen dem bürokratiearmen Gesetzentwurf der Freien Demokraten zu. Es ist der bessere Entwurf. Er kommt aus Bayern, was einzelne Regelungen angeht, die wir übernommen haben. Deswegen trifft ihn auch nicht der Vorwurf der Ungründlichkeit; denn die bayerischen Juristen sind mindestens so gut wie die hessischen. Da werden Sie von der CDU mir sicher zustimmen.
Zum Zweiten freuen wir uns natürlich auf die Enquetekommission, weil wir dort viele neue Impulse bekommen, auch für zukünftige Gesetzentwürfe. Deswegen freuen wir uns auf die Anhörung, die jetzt ansteht. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf gewartet. Dann wollen wir einmal schauen, welcher von den Experten als der bessere befunden wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Naas. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die nächste Rednerin Kollegin Karin Müller.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich freue mich natürlich, heute wieder einmal über das Thema Carsharing zu reden und damit über einen Baustein für Klimaschutz und Verkehrswende. Noch mehr freue ich mich aber darüber, dass die Freien Demokraten jetzt in den Wettstreit um bessere Konzepte und Gesetze für die Verkehrswende eintreten und nicht mehr nur über die Straßen reden, wie noch vor ein paar Jahren.
Wenn die einen sagen, es wird zu viel geregelt, und die anderen sagen, es wird zu wenig geregelt, dann ist das doch ein guter Gesetzentwurf.
Frau Wissler, auch viele kleine Gesetze können das Gesicht der Welt verändern, und viele Bausteine können dann das ganze Große zusammensetzen.
Die Enquetekommission ist schon erwähnt worden. Auch ich möchte die Enquetekommission erwähnen; denn es war sehr interessant, was die Sachverständige der SPD-Fraktion gesagt hat, nämlich, dass wir im Bereich moderne Mobilität, Verkehrswende schon viel weiter sein könnten, wenn der Bund einmal den rechtlichen Rahmen herstellen würde.
Genauso ist es auch mit diesem Carsharinggesetz. Die Anbieter kämpfen seit Entstehung, also seit fast 30 Jahren, darum, dass das stationsbasierte Carsharing möglich ist, auch im öffentlichen Straßenraum und nicht nur auf privaten Plätzen oder teileingezogenen Flächen, die die Kommunen zur Verfügung haben. Das hat fast 30 Jahre gedauert. 2017 hat der Bund das Gesetz erlassen. Dann gab es die Straßenverkehrs-Ordnung, wo das Sharing sozusagen das Licht der Welt erblickt hat, und den Referentenentwurf des Landes Hessen – das kann man öffentlich nachlesen –, der schon seit 2019 vorliegt. Dass man dann noch Expertisen vom Bundesverband Carsharing usw. benötigt und das einbaut, ist wohl wieder einmal die Bestätigung, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht und jetzt auch ein guter Gesetzentwurf vorliegt.
Mich wundert natürlich auch, dass die Kommunalpartei SPD so wenig Glauben an die Kommunen hat, dass sie selbst am besten weiß, was diese tun sollen. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Umweltstandards usw. vorgeschrieben werden können. Das kann heißen, dass es emissionsärmere Fahrzeuge sind, das kann heißen, dass es Elektromobilität ist, es kann aber auch heißen, dass dort Mobilitätsstationen errichtet werden. Aber all das können die Kommunen selbst entscheiden – und das ist gut und richtig so.
Es ist natürlich so: Die Kommunen weisen Plätze aus. Das wird ausgeschrieben. Dann bewerben sich Anbieter. Das findet hauptsächlich in den großen Städten statt, weil es da natürlich Anbieter gibt, die das als Geschäftsmodell sehen. Das ist logisch. Sie alle haben den Klimaschutz im Blick, vor allem die kleinen, schon vor 30 Jahren. Aber für sie ist es auch ein Geschäftsmodell. Dieser Bereich ist gewachsen. Es gibt mittlerweile 855 Orte in Deutschland, die Carsharing anbieten; aber es gibt auch noch 446 Orte, die weniger als 20.000 Einwohner und Einwohnerinnen haben. Das heißt, auch dort findet Carsharing statt, nur nicht durch die kommerziellen Anbieter, sondern durch die Kommunen selbst, durch Vereine oder, oder. In Hessen ist das Beispiel Jesberg immer ein Vorbild, wo die Leute selbst organisiertes Carsharing machen. Auch sie haben es leichter, dann stationsbasiertes Carsharing auszuweisen.
Noch einmal zur Erklärung – ich glaube, es ist zwecklos, aber ich mache es trotzdem –: Das Bundesgesetz regelt natürlich nur die Bundesstraßen. Auf den Bundesstraßen konnte rechtssicher stationsbasiertes Carsharing eingerichtet werden. Durch dieses Gesetz kann jetzt rechtssicher auf allen Straßen, für die das Land Hessen zuständig ist, und auch auf kommunalen Straßen stationsbasiertes Carsharing eingerichtet werden. Das ist also eine wesentliche Verbesserung. Ich glaube, dass dieser Markt und die Angebote an Carsharing dadurch noch mehr wachsen werden. Die Kommunen haben weniger Flächenverbrauch, es gibt weniger Parksuchverkehr für die Fahrzeuge, es gibt auch die Möglichkeit, Wohnraum zu begünstigen; denn die Kommunen können über die Stellplatzsatzung bestimmen, dass dort, wo Carsharing angeboten wird, weniger Stellplätze ausgewiesen werden müssen. Das begünstigt dann das Bauen. Es ist also eine Win-win-Situation für viele Bereiche – ein kleines Gesetz mit großer Wirkung.
Ich freue mich auch auf die Anhörung und die Diskussion. Da wir uns im Grunde doch alle einig sind, wird es dann wahrscheinlich auch eine breite Zustimmung geben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist sehr gut. Er ermöglicht, öffentliche Straßen zeitlich befristet für stationsbasiertes Carsharing zur Verfügung zu stellen.
Carsharing sorgt – ich wiederhole jetzt einmal, was die anderen vor mir auch schon gesagt haben – natürlich für mehr Lebensqualität, besonders in belasteten Innenstädten mit Einwohnerzahlen beispielsweise ab 50.000 aufwärts. Das beweisen allerdings schon allein die dortigen Carsharingkunden. 32 % von ihnen fahren nämlich öfter Rad, 70 % seltener Auto, und 40 % benutzen öfter Bus und Bahn.
Stationsbasierte Systeme sprechen im Gegensatz zu den Free-Floating-Systemen diejenigen Kunden stärker an, die aus vielerlei Gründen auf das eigene Auto verzichten. So haben 78 % der Carsharingkunden in Innenstädten kein eigenes Auto. Sie sind der Überzeugung, dass sie dort kein eigenes Auto brauchen.
Der Gesetzentwurf bietet daher zusätzliche Vorteile für Verbraucher, für die die Leihstationen nicht gerade um die Ecke liegen. Dafür sprechen Fakten. 82 % der in Städten Lebenden wünschen sich weniger Autos in den Städten. Carsharing ist umweltfreundlich; es ersetzt bis zu 20 private Pkw. Carsharing ist übrigens billiger als ein eigenes Auto, und Autos stehen durchschnittlich 23 Stunden pro Tag ungenutzt am Straßenrand. Es gibt inzwischen deutschlandweit 2,4 Millionen Nutzer. Darüber hinaus bewirkt Carsharing ein reflektiertes Fahrverhalten. Moderne Stadtentwicklungsplaner sehen für belastete Innenstädte vorbildliche Effekte für lebenswertere Innenstädte. Verkehrsund Umweltbelastungen werden vermindert. Kurzum: Die
Streiten wir uns doch nicht darum, wer nun den besseren, vielleicht auch unbürokratischeren Gesetzentwurf vorgelegt hat. Es geht doch eigentlich um Grundsätzliches, nämlich um die Entlastung belasteter Innenstädte. Dieser Gesetzentwurf ist es allemal wert, dass man ihn gemeinsam und geschlossen begrüßt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kahnt. – Jetzt hat sich noch Abg. Enners für die Fraktion der AfD gemeldet, um seine Redezeit auszuschöpfen. Ihnen verbleiben 1:08 Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur eines klarstellen: Die AfD ist nicht gegen Carsharing, aber es ist ein Geschäftsmodell, und zwar ein Geschäftsmodell, das für uns nicht zur Entlastung des Verkehrs oder der Umwelt beiträgt. Uns ist unverständlich, warum es so gehypt wird. Am Ende ist es doch nichts anderes als ein Mietwagen.
Sie sind in diesem Geschäftsmodell Mitglied wie in einem Buchclub. Anstelle eines Buches bekommen Sie hier dann ein Auto. Im Grunde genommen könnte man auch hingehen und sich hier für sämtliche Autovermietungen einsetzen; sie haben wesentlich mehr Fahrzeuge als Carsharingunternehmen. Dann braucht man sich auch nicht mit Stellplatzsatzungen zu beschäftigen; denn die Autos haben schon ihren Platz. Nehmen Sie die – dann können Sie vielleicht etwas erreichen. Aber so tragen wir das alles nicht mit. – Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Aussprache und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Die gute Nachricht ist: Wir sind jetzt am Ende der Vormittagsberatungen. Ich unterbreche die Sitzung für eineinhalb Stunden bis 14:30 Uhr.
Meine Damen und Herren, es ist 14:30 Uhr. Ich eröffne die Sitzung, und wir setzen die Beratung der Tagesordnung fort.
Bevor wir zu Punkt 69 kommen, teile ich zunächst mit, dass noch eingegangen und verteilt ist der Dringliche Antrag der Fraktion der AfD, CO2-Gehalt und Erdtemperatur entkoppeln sich – Hessen braucht eine Klimadebatte 2.0
und muss Klimaschutzmaßnahmen auf den Prüfstand stellen, Drucks. 20/5617. – Die Dringlichkeit wird allseits bejaht. Dann ist dies Tagesordnungspunkt 106. Wenn niemand widerspricht, können wir dies nach Tagesordnungspunkt 90, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufrufen und ohne Aussprache abstimmen. – Das machen wir so.
Dann haben wir noch einen weiteren Dringlichen Antrag der AfD, entschiedene Absage an diffamierende Tendenzen im Zusammenhang mit der Pandemie: Meinungsfreiheit muss gewahrt und geschützt werden, Drucks. 20/5618. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird dies Tagesordnungspunkt 107, und wir können ihn mit dem Tagesordnungspunkt 89, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufrufen und ohne Aussprache danach abstimmen. – Ich nehme keine Bedenken wahr; dann wird das so gemacht.
Antrag Wolfgang Decker (SPD), Lisa Gnadl (SPD), Ulrike Alex (SPD) , Frank-Tilo Becher (SPD), Tobias Eckert (SPD), Nadine Gersberg (SPD), Dr. Daniela Sommer (SPD), Turgut Yüksel (SPD), Fraktion der SPD Solidarisch durch die Krise – für faire Arbeit und fairen Lohn – Drucks. 20/5543 –
Dringlicher Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Corona in der Arbeitswelt – Solidarität, Gesundheit, Zusammenhalt – Drucks. 20/5614 –
Wir haben eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Es beginnt der Kollege Wolfgang Decker, SPDFraktion. Bitte sehr, Wolfgang.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Pandemie ist nicht nur gefährlich für unsere Gesundheit, sondern sie hat auch leider das Potenzial, unsere Gesellschaft zu verunsichern und zu spalten. Wir spüren das unter anderem an den endlosen Diskussionen, die jedes Mal dann ausbrechen, wenn neue Maßnahmen ergriffen werden. Ein aktuelles Beispiel sind die Bundes-Notbremse und die nächtliche Ausgangssperre. Ich will das gar nicht verfassungsrechtlich bewerten; denn das muss das Bundesverfassungsgericht tun.
Meine Fraktion und mich treibt allerdings weniger die Frage um, ob man zur mitternächtlichen Stunde noch spazieren gehen oder joggen kann, sondern uns treibt vielmehr die Frage um, wie wir die Zahl der Infizierten und vor allem die Zahl der Toten schnellstmöglich zurückdrängen, wie wir den Gesundheitsschutz weiter verbessern und wie wir Millionen von beschäftigten Menschen vor krisenbedingtem Arbeitsplatzverlust und vor Verschlechterung ihrer Arbeits- und Lohnbedingungen schützen können.