Meine Damen und Herren, das ist wichtig und notwendig, nicht nur, weil wir in Hessen den Finanzplatz haben, sondern weil wir alle mit unserer Wirtschaft davon abhängig sind, dass die Dinge bleiben. Deswegen ein Dank an die antragstellenden Fraktionen und der Hinweis: Wenn wir es kollegialiter so hinbekommen, dass auch die FDP gemeinsam an den Stellen mitwirkt, wo sie vielleicht auch jemanden kennt, der im Bundesfinanzministerium Einfluss hat, dann gestalten wir das, was es braucht, um die Entscheidungen herbeizuführen, tatsächlich schlüssig.
Deswegen lassen Sie mich kurz vor der Mittagspause noch auf die Aspekte eingehen. Die Bankenregulierung, all das hat seinen Ursprung in den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009. Deswegen folgt das, was dort geschaffen worden ist, per se einer Sorge um die zukünftige Handlungsfähigkeit des Finanz- und Kreditmarktes in der Welt, aber auch lokal. Genau da liegen die Unterschiede in der Frage, wie wir das ausrichten, wie wir die Prozesse gestalten, sodass aus Regulierung nicht Strangulierung an Stellen wird, wo kleinere Banken und kleinere Institute es gar nicht leisten können. Deswegen hat sich die Landesregierung schon lange dafür eingesetzt, insbesondere die Interessenlage der kleinen und mittleren Institute in den Blick zu nehmen.
Schon im Dezember 2019 hat Hessen gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der den Fokus klarer auf die Verminderung der Regulierungsanforderungen für kleine und mittlere, sogenannte nicht komplexe Institute führt und auch das, was im Bereich der EBA-Verfahren anstellig ist, beeinflusst, auch auf europäischer Ebene, auch über unsere Landesvertretung in Brüssel, genauso aber auch, wie ich sagte, über den Bundesrat und etwa auch in einer Stellungnahme zum Entlastungsgesetz von 2024. Es kam die Anregung, dass wir die „small and non-complex“ Institutionen im KWG verankern. Auch das ist ein Element dessen, was es braucht.
Ja, Melde- und Offenlegungspflichten, Transparenz sind wichtig. Die Fragen der Eigenkapitalunterfütterung, der Großkreditgrenzen und der Liquidität müssen aber dem angemessen sein, welches Geschäftsmodell eine Institution hat. Zwischen der kleinen Sparkasse, der kleinen Volksbank auf dem Land, die gerade den Mittelständler zum Teil seit Generationen in seiner Entwicklung unterstützt, und international operierenden Investmenthäusern liegen tatsächlich Welten. Insofern muss die Anpassung dort geschehen, wo sie notwendig ist, aber maßvoll und – Kollege Stolz hat darauf hingewiesen – auch unter dem Prinzip der Proportionalität, dass alles entsprechend der Größe ausgerichtet wird.
Die Frage der Institutssicherung und Einlagensicherung ist ein weiteres zentrales Element, das trocken daherkommt, aber genau die entscheidende Frage beinhaltet: ob wir auf Dauer gewährleisten können – das wollen wir –, dass die
Institute in ihren Verbünden dafür sorgen, dass ihre Institute, wenn sie einmal in Schwierigkeiten kommen, auf die Institutssicherung zählen können und damit präventiv dafür gesorgt wird, dass am Ende aus einer Schieflage kein Umfallen wird.
Der Ansatz, rein auf die Einlagensicherung zu zielen und damit den Fokus darauf zu richten, wie anschließend das Umfallen geregelt wird, wie letztlich aus einem konkreten Schadensfall die Gläubiger ihre Einlagen geschützt sehen können, wirkt zu spät. Das ist vor allem systemwidrig gegenüber dem, wie unsere Institute arbeiten und wie die Verbünde funktionieren.
Wenn einmal eine Sparkasse oder eine Volksbank an dieser Stelle Schaden nimmt, dann leidet gleichzeitig die gesamte Verbundsituation, weil eine Sparkasse, die es morgen nicht mehr gibt, das Vertrauen in die Sparkassenlandschaft insgesamt zerstört. Deswegen kämpfen wir weiter. Wir haben uns auch schon im CMDI-Review dafür eingesetzt, auch hier die Dinge maßvoll zu regeln. Wir sind gespannt, wie das Trilogverfahren, das im Augenblick läuft, weiterlaufen kann, wenn sich auf europäischer Ebene wieder Institutionen geformt haben. Wir werden uns auch dort über unsere Möglichkeiten weiterhin dafür einsetzen, dass das Dreisäulenmodell Bestand hat.
Regulierung so weit wie notwendig, Institutssicherung, weil wir sie brauchen – das spricht nicht gegen eine weitere Form der Einlagensicherung. Aber die Institutssicherung muss erhalten bleiben.
Beim digitalen Euro malen wir nicht schwarz. Wir machen den Menschen auch keine Angst, dass es morgen kein Bargeld mehr gibt. Aber selbst dort geht es um geringere Komplexität, die Berücksichtigung der Erfordernisse von Instituten, Banken und Sparkassen mit ihrem Geld und am Ende darum, dass nicht die Konkurrenz entsteht.
Jetzt ist Zeit, sich der Dinge anzunehmen. Ich wünsche uns einen frohen Mittag und guten Appetit. Wenn es uns damit noch gelingt, wieder gestärkt dafür zu sorgen, das Dreisäulenmodell zu sichern, haben wir aus dem heutigen Tagesordnungspunkt eine Menge herausgenommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir unterbrechen dann die Sitzung für die Mittagspause und sehen uns um 14:30 Uhr wieder. Guten Appetit.
Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Der Abgeordnete Lambrou von der AfD hat das Wort. Herr Fraktionsvorsitzender, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die CDU endlich auch zu der Einsicht gekommen ist, dass wir eine scharfe Kehrtwende in der Migrationspolitik brauchen.
Es ist gut, dass der Herr Ministerpräsident, der der Debatte jetzt leider nicht folgt, und Sie, Herr Innenminister, sich auf Bundesebene mittlerweile dafür einsetzen, dass an der deutschen Grenze zurückgewiesen wird. Die AfD fordert das schon lange. Wir haben leider viele Jahre Zeit verloren, weil sich die CDU nicht früher dazu durchringen konnte, hier gemeinsam mit der AfD für die dringend notwendige Kurskorrektur zu streiten.
Aber dieses Versäumnis hat Menschenleben gekostet. Das ist furchtbar und schwer zu ertragen, zumal es vermeidbar gewesen wäre. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt schnell vorangeht. Wie Sie selbst wissen, sind die meisten Ihrer und unserer Forderungen nur auf Bundesebene, und nur gegen den erbitterten Widerstand einer uneinsichtigen Ampelregierung, durchsetzbar. Das betrifft die Zurückweisung an der Grenze, das betrifft die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsländer, und das betrifft auch eine notwendige Neuordnung des Asyl- und Aufenthaltsrechtes. Hier ist deshalb nicht mit schnellen Ergebnissen zu rechnen.
Umso wichtiger und dringlicher ist es deshalb, zumindest auf Länderebene das umzusetzen, was in der alleinigen Verantwortung der Länder liegt. Hierzu gehört das Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerung ist die letzte Haltelinie, die verhindert, dass die Massenmigration unumkehrbar wird. Die Politik der Ampelregierung zielt darauf ab, die Massenmigration in möglichst großem Umfang in deutsche Staatsbürgerschaften umzuwandeln.
Der Zeitpunkt, zu dem das neue Staatsangehörigkeitsrecht mit verkürzten Fristen zur Einbürgerung in Kraft trat, 27. Juni dieses Jahres, ist kein Zufall. Nach dem neuen Recht kann bereits nach fünf statt nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich.
Jetzt rechnen Sie bitte einmal: Die meisten Syrer kamen in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland. Rechnen Sie jeweils ein Jahr für die Verfahrensdauer hinzu, dann wäre
die Masse der Syrer bei der Schwelle zur Einbürgerungsmöglichkeit – nach dem alten Staatsangehörigkeitsrecht mit acht Jahren – erst nach der nächsten Bundestagswahl erreichbar gewesen. Die Einbürgerungsmöglichkeit wäre nach dem alten Recht also in die nächste Legislaturperiode gefallen, in der die migrationsfreundlichen Ampelparteien im Bundestag vorhersehbar keine Gestaltungsmacht mehr haben werden.
Die AfD fordert mit diesem Antrag, der Ihnen vorliegt, die sofortige Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Syrern und Afghanen. Warum ausgerechnet für diese beiden Gruppen? Laut den neuesten Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, haben etwa 70 % der syrischen Asylbewerber den Flüchtlingsstatus und damit Anspruch auf den Blauen Pass. Bei den Afghanen sind es etwa 50 %, der Rest genießt nur subsidiären Schutz.
Wir wissen doch, dass Tausende Syrer und Afghanen mit Asylstatus unerlaubt mit dem Blauen Pass, also dem Reiseausweis für Flüchtlinge, und einem Double-Entry-Visum in ihre Heimatländer gereist sind. Das wissen wir seit Jahren, da gibt es Medienberichte seit Jahren. Sie alle müssten längst ihren Asylstatus und damit ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verloren haben.
Geschehen ist nichts, weil man mit Duldung von ganz oben in den Behörden alle Augen zugedrückt hat und lieber gar nicht so genau wissen wollte, wer von den angeblich Bedrohten genau das Land aufgesucht hat, von dem er nach Deutschland geflüchtet ist. Es kann doch nicht sein, dass wir diesen Betrug in vielen Fällen auch noch mit einer Einbürgerung belohnen. Wir als AfD fordern deshalb die Aussetzung der Bearbeitung der Einbürgerungsanträge von Syrern und Afghanen, bis in jedem einzelnen Fall geklärt ist, ob eine unerlaubte Heimreise stattgefunden hat und damit ein Einbürgerungshindernis vorliegt.
Hier haben wir eine Angelegenheit, die vollständig in Länderhoheit liegt. Die Hessische Landesregierung kann hier unverzüglich und ohne die Beteiligung des Bundes handeln, und das muss sie auch.
Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, warum das nicht längst schon passiert ist und darüber hinaus keinerlei Daten dazu vorliegen, wie viele Fälle das in Hessen betreffen könnte. Wir fordern deshalb außerdem, die hessischen Einbürgerungsbehörden dazu zu verpflichten, bei jedem Einbürgerungsverfahren zu prüfen und zu dokumentieren, ob Hinweise auf einen Widerrufsgrund für den Asylstatus vorliegen oder ein Widerrufsverfahren eingeleitet wurde.
Polizei, Justiz und Sozialbehörden sollten zukünftig jeden Hinweis auf das Vorliegen eines Widerrufsgrundes an die kommunalen Ausländerbehörden, die Einbürgerungsbehörden und das BAMF weitergeben müssen.
Wir brauchen zwischen den hessischen Behörden endlich eine Informationspflicht, die es so bisher erstaunlicherweise nicht gibt. Deshalb sollten die hessischen Einbürgerungsbehörden, also die Regierungspräsidien, dazu verpflichtet werden, zukünftig jeden Hinweis auf einen Widerrufsgrund an die kommunalen Ausländerbehörden und die kommunalen Einbürgerungsbehörden weiterzugeben.
Herr Ministerpräsident Rhein, ich hoffe, dass Sie sich diese Rede noch anhören, dass Sie das Thema überhaupt interessiert. Herr Innenminister Poseck – Sie sind dankenswerterweise im Plenarsaal –, bei diesem Vorschlag der AfD können Sie zeigen, ob es Ihnen wirklich ernst ist mit einer migrationspolitischen Wende.
Denn die Umsetzung dieser Maßnahmen aus dem Ihnen vorliegenden Antrag liegt alleine in der Hand der Hessischen Landesregierung. Ich fordere Sie auf: Handeln Sie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Lambrou. – Für die SPD-Fraktion rufe ich Frau Abgeordnete Kunz-Strueder auf.