Dieser 180-Grad-Wende schließe ich mich an. Während meiner Zeit als Stationsarzt auf der Intensivstation habe ich Ipecacuanha bei vergifteten Kindern eingesetzt und keine Nebenwirkungen festgestellt.
Weigert sich ein Verdächtiger, wird der Sirup über eine Nasensonde verabreicht. Jeder, der eine solche Sonde schon mal durch die Nase in den Magen geschoben hat, weiß, daß dabei Komplikationen auftreten können. Da dieses Verfahren aber tagtäglich zigtausendmal in deutschen Kliniken angewendet wird
und dabei keine Nebenwirkungen auftreten, muß man davon ausgehen, daß bei professioneller Vorgehensweise – und die kann man bei Professor Püschel voraussetzen –
die Komplikationsrate vernachlässigbar ist. Jeder Dealer, der Drogen schluckt, weiß, daß er ein Risiko eingeht. Einerseits besteht das Risiko, daß die verschluckten Drogen ihn vergiften können; es hat schon Todesfälle gegeben. Andererseits ist es ein geringes Risiko, Ipecacuanha verabreicht zu bekommen. Die Dealer sind es, die gegen die Menschenwürde verstoßen, indem sie ihren Kunden die Drogen geben.
Ich gehe davon aus, daß dieses Mittel der Beweissicherung gezielt eingesetzt wird. Eine Erfolgsrate von 70 Prozent halte ich für deutlich zu niedrig. Kein Dealer klärt seine Kunden über die Risiken der Drogen auf. Wir haben mit diesem Konzept klar und deutlich gesagt, wie wir mit Dealern umgehen. Dieses Konzept führt mit seiner Ausweitung der Hilfsangebote zu einer verbesserten Lage der Drogenkranken und zu mehr Sicherheit für die Hamburgerinnen und Hamburger. – Danke schön.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst zum Bericht des Innenausschusses. Die Gruppe REGENBOGEN hat hierzu eine ziffernweise Abstimmung beantragt. Wer möchte Ziffer 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall. Wer will die soeben in erster Lesung beschlossene Ziffer 1 in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Ich rufe Ziffer 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf. Wer möchte hier zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall. Wer will die soeben in erster Lesung beschlossene Ziffer in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Ziffer 2 mit sehr großer Mehrheit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Ich rufe Ziffer 3 auf. Wer möchte diese beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall. Wer will die soeben in erster Lesung be
schlossene Ziffer 3 in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist diese Ziffer auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich komme zum CDU-Antrag aus der Drucksache 16/6325. Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 91 auf, Drucksache 16/6353, Antrag der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion, Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG – Drucksache 16/6353 –]
Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 16/6397 ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft – Drucksache 16/6397 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat heute etwas Besonderes, daß wir einen Senatsantrag debattieren, der aber von den Koalitionären eingebracht worden ist. Ganz besonders beachtlich daran finde ich, daß die CDU diesen Antrag zur Debatte anmelden muß, während die Koalitionäre offensichtlich ohne Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt hinweggehen wollten.
Die Privatschulen oder Schulen in freier Trägerschaft – so der richtige Ausdruck – genießen in dieser Stadt ein sehr hohes Ansehen. Das erkennt man daran, daß wir große Wartelisten sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Schulbereich haben. Eltern melden ihre Kinder in Privatschulen an, obwohl sie Schulgeld bezahlen müssen; nicht in allen, aber in einigen. Es erfordert von Eltern viel Eigeninitiative, damit sozusagen der Laden läuft. Die Schüler haben teilweise sehr lange Anfahrtszeiten, weil die Schulen nicht in ihren Wohnbereichen liegen. Ferner muß man feststellen, daß Privatschulen keine goldenen Wasserhähne haben, wie oft behauptet wird. Es sind keine Luxuseinrichtungen, sondern im Gegenteil, die bauliche und räumliche Substanz solcher Schulen ist oft weitaus schlechter als die von staatlichen Einrichtungen.
Es ist eine sehr bewußte Entscheidung von Eltern und Schülern, wenn sie eine solche Schule besuchen wollen. Dort arbeiten engagierte Kollegen, die ihre Tätigkeit als Lehrer in Schulen freier Trägerschaft einer Tätigkeit im Staatsdienst vorziehen und dabei vielfach weitaus weniger Geld bekommen, als sie im staatlichen Bereich verdienen könnten.
Kurzum, Privatschulen sind ein von der Bevölkerung gewünschtes zusätzliches und wichtiges Angebot zu den staatlichen Schulen in dieser Stadt. Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, wozu auch ein vernünftiges pluralistisches Schulangebot gehören muß.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung ansteht, wird dieses aber aus meiner Sicht erheblich eingeschränkt. Durch den Würgegriff der Finanzschraube, der in diesem Gesetz vorgesehen ist, will die SPD den staatlichen Bereich gegenüber den Privatschulen noch stärker bevorzugen, als es heute bereits der Fall ist. Der Staat soll nach ihrer Philosophie alles regeln. Deshalb dieses Gesetz.
Wie kam es eigentlich zu diesem Gesetz? Im März 1994 – also vor vielen Jahren – hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Länder verpflichtet werden, förderungsfähigen Bauaufwand zu finanzieren. Dieses mußte gesetzlich fixiert werden. Es dauerte immerhin bis zum Juli 2000 – nämlich bis fast auf den Tag vor einem Jahr –, bis hier ein entsprechendes Hamburger Gesetz vorgelegt wurde. Im Januar 2001 haben wir im Schulausschuß dazu eine Sachverständigenanhörung durchgeführt.