Ich bringe meinen Satz zu Ende. Warum haben Sie nicht viel früher eine medizinische Überprüfung der Fälle in Form von Akteneinsicht veranlaßt? Haben Sie eigentlich irgend etwas getan?
Ich rufe jetzt die nächsten Tagesordnungspunkte auf, 72 und 82, Drucksachen 16/6322 und 16/6325, Bericht des Innenausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Bekämpfung der offenen Drogenszene.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 16/6147: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) – Drucksache 16/6322 –]
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat verfolgt mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des SOG zwei Ziele: Die Schaffung eines polizeilichen Wegweisungsrechtes und die Wiedereinführung des Beschwerdeverfahrens bei der gerichtlichen Überprüfung von Ingewahrsamnahmen nach Beendigung der Maßnahme.
Das vorgesehene Wegweisungsrecht soll es der Polizei ermöglichen, den Täter sofort aus der Wohnung zu verweisen und ein befristetes Betretungsverbot auszusprechen. In diesem Zeitraum hat das Opfer nach dem Gewaltschutzgesetz, mit den Verbesserungen des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten, das in der nächsten Zeit im Bundestag verabschiedet wird, dann die Möglichkeit,
Meine Damen und Herren! Herr Kleist, entschuldigen Sie bitte, daß ich Sie unterbreche. Es gibt, glaube ich, zwei Möglichkeiten. Erstens, daß Sie das Mikro herunterfahren, und zweitens, daß die Technik tatsächlich noch einmal versucht, es besser auszusteuern. Bitte schön, Sie haben das Wort.
die Erleichterung, durch Überlassung der Ehewohnung bei einer Trennung und die künftigen zivilrechtlichen Möglichkeiten, besser zu nutzen. Die frühzeitige Änderung des SOG ermöglicht daher ein nahtloses Ineinandergreifen von polizei- und zivilrechtlichen Verfahren.
Das angestrebte Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Entscheidung des Amtsgerichtes über die Zulässigkeit und die Fortsetzung von Ingewahrsamnahmen soll für den Fall wieder eröffnet werden, daß die Ingewahrsamnahme zuvor beendet wurde.
Die Wiedereinführung der bereits von 1996 bis zum Jahr 2000 befristet geltenden Regelung dient insbesondere der Rechtssicherheit für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihr Handeln durch obergerichtliche Rechtsprechung. Der Innenausschuß empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Senatsantrag anzunehmen.
Die CDU-Fraktion hat im Innenausschuß erklärt, daß sie weitere Anträge stellen wird, weil sie mit dem Gesetz so nicht einverstanden ist; das haben wir jedenfalls so verstanden. Wenn ich mir dann allerdings Ihren Antrag – der hier auch zur Debatte steht – angucke, ist das kein konkreter Antrag zur Änderung des SOG, worauf wir später zurückkommen.
Das von Innensenator Scholz vorgelegte behördenübergreifende Handlungskonzept gegen die Verfestigung der offenen Drogenszene in St. Georg und am Hauptbahnhof wird von der SPD nicht nur begrüßt, sondern voll inhaltlich getragen.
Ich habe Sie leider nicht verstanden, aber Sie können sich nachher ja noch mal zu Wort melden, Frau Sudmann.
Das Konzept zeichnet sich dagegen durch Augenmaß und Ausgewogenheit aus. In der Verknüpfung von Hilfsangeboten wie Prävention, Therapieangebote, Überlebenshilfen und Bekämpfung der offenen Drogenszene sowie der Strafverfolgung liegt die Qualität dieses behördenübergreifenden Konzepts.
Ich will auf die einzelnen Eckpunkte nicht eingehen. Dies wird der Senator sicherlich gleich selbst machen. Lassen Sie mich trotzdem einen Punkt herausgreifen, nämlich den Einsatz von Brechmitteln.
Die SPD-Fraktion hat den Einsatz von Brechmitteln bisher mit der Begründung abgelehnt, daß diese nicht notwendig seien, da der Senat dem Parlament glaubhaft erklärt hat, daß Gerichte Schluckbewegungen als ausreichendes Indiz für das Dealen anerkannt haben und wir auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema abwarten wollten.
Inzwischen hat sich herausgestellt, daß Gerichte die Schluckbewegungen nicht mehr als ausreichende Beweismittel anerkennen
(Dietrich Wersich CDU: Man kann dem Senat eben nicht alles glauben! – Gegenruf von Barbara Ahrons CDU: Sehr richtig, Herr Wersich!)
und Staatsanwaltschaften, Herr Wersich, keine Anklage erhoben haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, daß die Verabreichung von Brechmitteln im Hinblick auf die Menschenwürde und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ergibt.
Das ist anders als bei der CDU, die den Einsatz von Brechmitteln als Drohung versteht, so wie jedenfalls den Worten von Herrn Vahldieck in diesem Hause am 14. Februar 2001 zu entnehmen war. Ich zitiere:
„Schon die Androhung der Verabreichung von Brechmitteln würde sich positiv auswirken. Das wäre die richtige Botschaft an die Dealer. Deswegen fordern wir jedenfalls die Verabreichung von Brechmitteln gegen Kokaindealer. Das halten wir für ein sinnvolles Mittel.“
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, verstehen wir den Einsatz von Brechmitteln ausschließlich als Beweissicherung, damit Dealer ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.
(Beifall bei der SPD – Elke Thomas CDU: Es ist schwer, sich anders zu äußern, wenn Sie es vorher immer abgelehnt haben!)
Herr von Beust ist nicht anwesend; wo er heute schon so viel in die Wäsche gekriegt hat, kann er jetzt wohl darauf verzichten.
Herr Wersich, wie war es denn eigentlich gestern in der Pressekonferenz mit den unterschiedlichen Fragen?
Ich habe es ja in den Zeitungen nachgelesen. Wollen Sie nun auch für Konsumenten am Hauptbahnhof eine Straf
verfolgung, oder wollen Sie es nicht? Ihr Fraktionsvorsitzender hat Ihnen darin jedenfalls widersprochen.
Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn man unabgestimmt in eine Pressekonferenz geht, wo dann die eigene Konzeptlosigkeit öffentlich wird.
Wir werden Ihren Antrag jedenfalls ablehnen, da das Konzept des Senats durch sein Ganzheitsprofil überzeugt. Ihr Versuch, in der Öffentlichkeit zu suggerieren, daß mit dem Handlungskonzept St. Georg und Hauptbahnhof im Schanzenviertel, St. Pauli und Altona nun keine Strafverfolgung mehr stattfindet, schlägt fehl. Selbstverständlich wird die hochmotivierte Hamburger Polizei auch hier, wie bisher, verstärkt tätig sein, und es wird überall in Hamburg eine schnelle Reaktion geben. Und zu Ihrer Information: Dieses Konzept gilt auch über den Wahltermin hinaus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag heute mit einem Zitat des Kollegen Mahr beginnen,
„vorgestellt, was man gegen die Drogenproblematik in Hamburg tun kann: Mehr Polizisten, Verschärfung des Polizeirechts und der Einsatz von Brechmitteln sollen es richten. Dann ist die Welt wieder in Ordnung, und Hamburg kann ruhig schlafen. Meine Damen und Herren, das ist Unsinn. Für wie blöd hält die CDU eigentlich die Menschen in dieser Stadt.“