Die Kriterien wird der Senat festlegen, Herr Wersich, und wenn Sie sich ansehen, wie die Kuratorien bisher zusammengesetzt sind, und zwar soll dort mehr externer Sachverstand hinein, dann werden Sie sehen, daß es ein rich
Ja, ich auch, und Frau Sager wird auch darin vertreten sein, und sie wird das mit Sicherheit sehr gut machen.
Auch die Doppelstimme ist nötig, denn irgendwann muß der Eigentümer, die Eigentümerin dann auch zu ihrer Verantwortung stehen, und das war in der Vergangenheit so und muß auch in der Zukunft so sein.
Das Klinikum hat keine leichten Startbedingungen, einerseits durch die Altlasten im Hinblick auf Schadensersatzforderung im sogenannten Strahlenskandal, andererseits aber auch durch schwierige bauliche Strukturen. Im Generalplan des UKE sind bereits verschiedene Ansatzpunkte für Veränderungen genannt. Dazu gehören die Senkung der Beschaffungskosten bei gleichbleibender Qualität durch eine verbesserte Logistik, eine effizientere Verwaltung, die Schaffung von Anreizen für wirtschaftliches Handeln der Abteilungen, ein verbessertes OP-Management und die Einrichtung von Leistungszentren.
Zu einem erfolgreichen UKE wird unabdingbar die Qualitätssicherung und die Normierung der Qualitätstatbestände, und zwar flächendeckend, gehören. Diese sind Voraussetzung für Vertrauen nach außen, aber auch nach innen, denn nur so werden Patientinnen und Patienten das Krankenhaus annehmen und sich dort behandeln lassen. Nur so wird die mit dem Gesetz verbundene Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auch wirklich Früchte tragen.
Zu einem erfolgreichen Universitätsklinikum gehört aber auch so etwas wie eine Corporate identity. Sie stärkt die Unternehmenskultur nach innen und nach außen. Sie hilft, wenn sie positiv verstanden wird, Vorgänge, wie die in der Herzchirurgie, zu vermeiden. Corporate identity heißt aber nicht Anpassung um jeden Preis, Duckmäuserei oder Vertuschung. Corporate identity ist auch Zivilcourage, Kollegialität im guten Berufssinne.
Hier möchte ich gerne einen Hinweis machen, weil er mir gestern aufgefallen ist und mich in den vergangenen Wochen selber ein wenig beschäftigt hat, nämlich die Zusammenlegung der beiden Personalräte. Darum hat es viele Diskussionen gegeben, und ich sage ganz ehrlich, daß es auch mir schwergefallen ist, diesen Punkt anzunehmen, weil ich die konkrete Situation im UKE kenne, auch so, wie sie gerade von den Wissenschaftlern beschrieben worden ist. Aber gerade weil das so ist, liegt natürlich in der Zusammenlegung der beiden Personalräte auch eine große Chance, nämlich die Chance zur Diskussion über unangemessene Ansprüche, über Unterdrückung und Karriereängste. Genau das, was wir wollen. Wir dürfen uns vor dieser Diskussion – und auch die dort Tätigen und gerade auch die Wissenschaftler – nicht drücken.
Ich kann für meine Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im UKE nur sagen – aber ich glaube auch für die
Grünen und die CDU sagen zu können –, daß die Politik an dieser Stelle wirklich auf ihrer Seite ist und wir da, wo wir helfen können, es auch tun werden.
Das UKE-Gesetz ist ein notwendiger Reformschritt. Mit dem Gesetz und der Verselbständigung des Klinikums besteht die Chance, die Spitzenposition in vielen Bereichen auszubauen. Es besteht die Chance und natürlich auch unsere Erwartung, die Arbeitsplätze zu sichern. Es besteht die Erwartung und die Chance, das Profil zu stärken und neue Wege in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu gehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz zur Neustrukturierung des UKE. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Vorhaben, dem UKE rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit zu geben, haben Senat und Bürgerschaft in zwei Legislaturen erhebliche Probleme gehabt. Als Frau Sager das Ressort übernahm oder das Ressort Frau Sager, scheiterte Frau Sager zunächst einmal mit dem Ansinnen, das UKE ganz aus der Universität herauszunehmen und danach dann eine Kooperationslösung zwischen Krankenhaus und Universität zu organisieren. Diese Trennung ist Ihnen, Frau Sager, von der CDU abgeraten und von der SPD untersagt worden, um das mit einzufügen, weil es bei Frau Fischer-Menzel nicht dabei war.
Es hat dann eine gewisse Zeit gekostet, das neue Konstrukt zu erstellen, und darum hat das Gesetz – ich sage das, weil wir nämlich der sofortigen zweiten Lesung heute widersprechen wollen –
den Wissenschaftsausschuß auch erst am 24. April dieses Jahres erreicht. Frau Fischer-Menzel, da kann man nicht sagen, wir haben schon acht Jahre darüber diskutiert. Das konkrete Gesetz in dieser Ausgestaltung hat vor keinen drei Monaten den Wissenschaftsausschuß erreicht, und wir hatten gleichzeitig auch noch das dicke Hochschulgesetz. Darum fühle ich mich von meiner Zusage, der zweiten Lesung Folge zu leisten, frei, denn wir haben den neuen UKE-Skandal.
Lieber Herr Kollege, der Senat hat von den Vorkommnissen im UKE gewußt und hat uns nichts davon gesagt.
Wir sitzen da im Wissenschaftsausschuß herum, und Sie sagen nicht, was da losgewesen ist. Aber von mir wird die Zusage eingeholt, einer zweiten Lesung nicht zu widersprechen. Nein, diese Zusage gilt dann nicht mehr.
Wir haben am Montag im Wissenschaftsausschuß in 75 Minuten einmal angefangen, ein bißchen an der Geschichte herumzukratzen, und haben dann abgebrochen, weil wir alle Fraktionssitzung hatten. Weitere Sitzungen werden kommen. Da kann man nicht sagen, verabschieden wir doch erst einmal das Gesetz und hinterher beraten wir es weiter. Das macht keinen Sinn. Darum widersprechen wir der zweiten Lesung.
Jetzt in der Sache. Bestandteil der Drucksache ist auch der Generalplan. Der Generalplan macht deutlich, daß die Mittelausstattung des Hamburger UKE unterdurchschnittlich ist. Die Mittelausstattung durch die Stadt Hamburg ist unterdurchschnittlich im Vergleich der alten Bundesländer. Gleichzeitig sagt dieser Generalplan, daß die Mitarbeiter des UKE immerhin mehr daraus gemacht haben, denn die Ergebnisse von Lehre und Forschung werden eine Stufe besser qualifiziert, nämlich als durchschnittlich. Das heißt, an den Mitarbeitern hat das Problem nicht gelegen,
Gleichwohl bewerten die Gutachter nicht nur die Höhe der Mittel als kritisch, sondern sie notieren auch, daß einige Universitäten mit gleichen Mitteln sogar überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Das – schreiben sie – liegt an internen Steuerungsmechanismen und an einer nicht flexiblen Vergabe der Ressourcen. Genau das war einer der Anlässe, zu diesem neuen UKE-Gesetz zu kommen. Darum habe ich dem ersten Drittel Ihrer Rede zustimmen können.
Erstens: Effiziente, aber transparente Regelungen, um selbständig handeln zu können und gleichzeitig klare Verantwortung zu schaffen.
Zweitens, daß die finanziellen Rahmenbedingungen so sind, daß ein verselbständigtes UKE auch in dieser harten Zeit finanziell überleben kann, wo Wettbewerb auch im Gesundheitsbereich einzieht. Überlebensfähig muß das gestaltet werden.
Nicht diskutieren wollen wir hier die Änderung der baulichen Struktur, obwohl wir wissen, daß das finanziell natürlich sehr wichtig ist.
Zunächst also zu den Finanzen. Angesichts zunehmenden Wettbewerbs auch im Gesundheitssektor kann das UKE nur überleben, wenn die finanzielle Anfangsausstattung so ist, daß es lebensfähig ist. Wir haben die Verantwortung immerhin für 7000 Mitarbeiter und 4000 Studenten. Das muß man sehen.
Das Modell des Senates unterstellt einen Rückgang der jährlichen Betriebskosten um 55 Millionen DM ab 2010, wenn ich das richtig sehe. Zur Begründung wird abstrakt auf sogenannte tiefgreifende Maßnahmen verwiesen. Das ist zwar im Haushaltsausschuß debattiert worden, wurde aber nicht quantifiziert. Welche der Maßnahmen wieviel erbringen soll, bleibt offen.
Die bauliche Konzentration habe ich erwähnt, aber wie das konkret gehen soll, steht dort nicht. Das Prinzip Hoffnung ist eingebacken in die Anfangssituation, in die anfangsfinanzielle Ausstattung des UKE. Das ist zuwenig.
Dann ist da das Problem der Altersversorgung, das indessen gelöst zu sein scheint. Dann ist da das Problem der Altlasten durch den Schadensersatz im Strahlenkomplex. Die Gesamtentschädigung der Strahlenopfer wird derzeit mit 127 Millionen DM beziffert. Ich erhalte immer wieder Hin
weise, und zwar nicht aus der Kanzlei Oltmanns/Funke, daß diese Einschätzung zu niedrig ist. Mit Ihnen kann man darüber nicht diskutieren. Das haben wir im Ausschuß gemerkt.
Das Gesetz aber verlangt den Übergang der Entschädigungszahlung vom Staat in das UKE. Wenn wir also hier einen Fehler machen, dann hat das neue UKE, das selbständig handeln soll, einen solchen finanziellen Mühlstein am Hals, daß es binnen kurzem wiederum am Tropf des Staates hängen wird. So, finde ich, kann man eine Verselbständigung nicht starten.
Herr Kollege, bei allem Zorn auf das, was dort im UKE vorgefallen ist, soll mit diesem Gesetz ein neues UKE gebaut werden. Man kann zwar schimpfen über den Strahlenskandal, den Operationsskandal, aber wir müssen uns bemühen, das neue UKE finanziell lebensfähig zu machen. Mein Vorschlag im Ausschuß ist gewesen, es wie bei der Bundesbahn zu machen, die Schadensregelung weiterhin – wie übrigens bisher – beim Staat zu belassen und dafür natürlich auch diesen Betrag von den Grundstücken nicht an das UKE zu übertragen, damit das UKE eine klare Linie hat; übrigens – wir haben das neulich in der Presse diskutiert –: die Opfer sehen es genauso.