Dann würde mich noch interessieren, wie der Vermerk von Herrn Palm an die wiederbeschaffte Rechnung kommt.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Diese Frage kann man nicht dem Senat stellen. Das heißt, man kann schon, aber dort wird man keine Antwort kriegen.
Diese Frage müßte man an die Presse richten. Aber Sie wissen sicher etwas über den Informantenschutz und den rechtlichen Schutz der Weitergabe. Insofern wird das eine Unbekannte bleiben.
Wenn 400 bis 500 Menschen bei dieser Feier waren, die alle andernorts etwas hätten essen müssen, hat die Sozialbehörde nicht überlegt, ob nicht im Sinne von häuslicher Ersparnis von den Teilnehmern ein kleiner Obolus hätte verlangt werden können?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Ehlers! Wenn wir noch die Zeiten hätten, als es für die hamburgischen Bediensteten Essenmarken gab, hätte es der Senat ernsthaft erwogen. Ich habe es als Regierungsassessor noch erlebt, daß man bei solcher Gelegenheit diese zerreißen mußte. Die Zeiten sind aber vorbei.
Zweitens: Wie ist die voraussichtliche Zahl der Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern zum 1. August 2001 auf die einzelnen Schulbereiche verteilt?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dr. de Lorent! Für das Schuljahr 2001/2002 ergibt sich ein Personalüberhang von insgesamt 68 Stellen. Für die einzelnen Schulformen ergibt sich dabei folgender Überhang: Grund-, Haupt- und Realschulen 13 Stellen, das entspricht 0,28 Prozent. Für Sonderschulen vier Stellen, das sind 0,4 Prozent. Für Gymnasien zwölf Stellen, das sind 0,4 Prozent. Für Gesamtschulen 15 Stellen, das sind 0,57 Prozent. Für berufliche Schulen 24 Stellen, das entspricht 0,87 Prozent. Damit ist die Personalversorgung aller Schulformen für das kommende Schuljahr gesichert.
Die zweite Frage, bezüglich der Neueinstellung, will ich auch gern beantworten. Diese Zahl ist erfreulich. Insgesamt können 356 Planstellen besetzt werden. Das kann bei der Wahl von Teilzeitbeschäftigungen einer ganzen Reihe von Einzustellenden ein Volumen von circa 500 Personen ergeben – damit rechnen wir –, vielleicht sogar eher einige mehr, die auf diese Stellen eingestellt werden können.
Die Verteilung auf die Schulkapitel gebe ich jetzt wieder in Stellen an. Davon entfallen auf die Grund-, Haupt- und Realschulen 102 Planstellen, auf Sonderschulen 35 Planstellen, auf Gymnasien 74 Planstellen, auf Gesamtschulen 66 Planstellen und auf berufliche Schulen 79 Planstellen. Hinzu kommen befristete und unbefristete Einstellungsmöglichkeiten auf Ersatzstellen von insgesamt 117 Einstellungen.
Zum Verfahren der Einstellungen und zum Stand der Abarbeitungen läßt sich folgendes sagen. Personalreferenten hatten in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, etwa 400 Bewerbern bereits ab Februar 2001 eine Einstellung verbindlich zuzusichern. Mit dieser Maßnahme konnten beste Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig für den Hamburger Schuldienst gesichert werden. Die Feinabstimmung, das heißt die Verteilung der konkret eingestellten Personen auf die einzelnen Schulen, ist aber heute noch nicht abgeschlossen, sondern wird in den nächsten Tagen fortgesetzt werden.
Frau Senatorin, können Sie etwas darüber sagen, wie viele dieser neu eingestellten Personen Hamburger Bewerber sind und wie viele aus anderen Bundesländern kommen?
Eine Antwort darauf gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. Wenn wir über diese Informationen verfügen, werde ich Sie Ihnen aber gern zur Verfügung stellen.
Das ist nett, danke schön. Dann habe ich eine weitere Frage. Wie weit ist eigentlich die Verbeamtung der vorher angestellten Lehrerinnen und Lehrer aus den letzten Jahren abgeschlossen?
Ob es noch Einzelfälle gibt, kann ich hier jetzt nicht beantworten. Ich habe darüber aber schon sehr lange nichts mehr gehört, es muß nahezu abgeschlossen sein.
Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall. Nächste Fragestellerin ist Frau Sudmann, bitte schön, Sie haben das Wort.
Zur AOL-Arena. Wieso bekommt die FHH nichts von den 30 Millionen DM ab? Die FHH hat seit 1998 nicht nur fast 40 Millionen DM für Umbau und Erschließung des Volksparkstadions bereitgestellt, sondern auch auf die jährlich steigenden Werbeeinnahmen durch die Hamburger Außenwerbung, die zum Beispiel allein im Jahr 1996 860 000 DM betrugen, verzichtet.
Meine erste Frage lautet: Welche Rolle hat der beabsichtigte Verkauf des Namensrechts an dem Stadion bei der Festlegung der öffentlichen Zuschüsse für Umbau und Er
schließung des Volksparkstadions gespielt, der dem HSV allein für die nächsten fünf Jahre 30 Millionen DM Einnahmen erbringt?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten. Die Bürgerschaft ist in der Drucksache 16/888 vom 19. Mai 1998 über die umfangreichen sogenannten Essentials beziehungsweise Bedingungen für den Kaufvertrag unterrichtet worden und hat der Veräußerung des Volksparkstadions mit dem dazugehörigen Grundstück auf dieser Grundlage – das heißt auf den in der Drucksache genannten Grundlagen – zugestimmt. Der Verkauf von Namensrechten am Volksparkstadion hat bei der Festlegung der Konditionen für den Verkauf keine Rolle gespielt. Die Anschubfinanzierung ist in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe von 21,3 Millionen DM bereits mit der Drucksache 15/7026 vom 25. Februar 1997 beschlossen worden.