Erstens sind die Summen gesenkt worden, die die Menschen zahlen müssen, und zweitens haben wir damit – das wird Herr Ehlers als gelegentlicher Bauherr wissen – folgendes erreicht: Die Schaffung eines Stellplatzes ist jetzt mindestens doppelt so teuer wie die Abgabe, die man zahlen muß, wenn man die Stellplätze nicht bauen muß. Also für Bauherren ist das Nichtbauen von Stellplätzen vielleicht gelegentlich relativ praktisch.
Passen Sie auf. Jetzt hören Sie einmal weiter. Dann kommt noch folgendes. Wir haben neuerdings die seltsame Situation, daß es eine Stadt in Deutschland gibt – bislang allerdings eine einzige –, in der die Stellplatzforderungen soweit abgeschafft worden sind und auch keine Abgaben mehr zu zahlen sind. Das ist Berlin, ausgerechnet Berlin, eine Stadt, die notorisch Pleite geht und am Tropf des Bundes hängt, hat den Mut gefaßt, 1993 – und wahrlich als ein Geschenk an Daimler-Benz wegen des Potsdamer Platzes – die Stellplatzforderung und -abgabe ganz abzuschaffen. Die Folge ist natürlich, daß wir alle gemeinsam etwas mehr für die Stadt Berlin zahlen müssen, weil ihr ziemlich viel Einnahmen fehlen. Die zweite Folge ist, daß in der Innenstadt von Berlin kein vernünftiger Mensch mehr Stellplätze baut. Das heißt, die Bauherren kalkulieren seriös und vernünftig
und bauen dort große Büro- und Geschäftsgebäude ohne Stellplätze, weil sie es ja nicht machen müssen. Sie brauchen auch keinerlei Beitrag mehr – und das ist der Skandal dabei – für den öffentlichen Personennahverkehr zu bezahlen.
Das ist es nämlich trotz der komischen Rechtsfigur, die wir haben, ich finde die auch hochkonstruiert. Die zahlen Steuern, aber in allen Ländern Westeuropas muß jeder Investor für größere Bauvorhaben einen Anteil für den Verkehr bezahlen. In England wird jeder Investor, der irgendwo auf der grünen Wiese ein Einkaufszentrum baut, herangezogen, um die Straßenbahn dorthin zu finanzieren. In Frankreich gibt es gesetzlich für alle Firmen eine ÖPNV-Abgabe, und ich finde, das ist auch gerecht. Nur, die Berliner Verhältnisse sind so, daß die gar nichts zahlen müssen, sondern die Stadt verschuldet sich einfach weiter, und das kann nicht der Sinn sein.
Ich hätte nichts dagegen, die ganze Stellplatzforderung zu beseitigen und zu sagen, wir bezahlen eine allgemeine ÖPNV-Abgabe, aber leider geht das nur unter einer Bedingung, und das hängt mit dem zusammen, was Frau Duden schon für die Quartiersgaragen gesagt hat, nämlich wenn wir ziemlich flächenweit eine Stellplatzbewirtschaftung machen, nur dann, wenn wir es riskieren würden, in der Stadt bis weit nach draußen jeden Parkplatz mit einer Gebühr zu versehen, können Sie das machen, nur dann können Sie auch Quartiersgaragen sinnvoll bauen, weil dann die Leute in die Quartiersgaragen gehen, um die 100 oder 150 DM im Monat zu bezahlen, und nicht immer wieder den letzten kostenlosen Parkplatz auf der Straße oder auf dem Gehweg suchen. Das wäre eine Perspektive. Darüber können wir das nächste Mal weiterreden.
die wir alle schon mehrfach diskutiert haben. Ich habe alle drei Anträge gefunden, die sich jetzt hier wiederfinden. Ab und zu haben sie noch einmal eine Extrataste gedrückt, aber inhaltlich bleibt es immer dasselbe. Die CDU ist leider immer noch dem Autowahnsinn verfallen. Sie könnten all das, was Sie in die Überschrift gepackt haben, nämlich ein Sofortprogramm gegen Staus, Straßenschäden und Parkplatzmangel, dann erreichen, wenn Sie umdenken würden, wenn Sie dafür sorgen würden, daß die Busse fließend fahren können, daß der Verkehrsfluß da besser ist, wenn Sie dafür sorgen, daß die Stellplatznot für Fahrradfahrerinnen einmal beseitigt wird, wenn Sie ganz anders denken würden, dann kämen wir weiter. Wir haben das schon stundenlang debattiert, so daß ich froh bin, daß meine Vorredner soviel dazu gesagt haben und unsere knappe Redezeit für den A380 nachbleibt. – Danke.
Ich lasse über den Antrag insgesamt abstimmen. Wer stimmt der Drucksache 16/6348 zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 46 auf, Drucksache 16/6188: Bericht des Gesundheitsausschusses zum Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg.
[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 16/5218: Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Senatsantrag) – Drucksache 16/6188 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider hat die Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht dieselbe Aufmerksamkeit im Parlament und anscheinend auch nicht bei den Medien wie das Gesetz, das wir vorhin diskutiert haben, obwohl heute wahrlich ein historischer Tag ist, weil das Gesetz, das wir jetzt ablösen, noch aus der Nazizeit stammt und über die Jahrzehnte immer fortgeschrieben wurde. Das weiterhin Bemerkenswerte ist, daß zunächst die Koalitionsfraktionen Eckpunkte festgelegt haben, die BAGS einen Gesetzesvorschlag gemacht hat und wir dann fraktionsübergreifend im Ausschuß noch weitere Verbesserungen vorgenommen haben, so daß ich davon ausgehe, daß wir dieses Gesetz heute einvernehmlich beschließen können.
Während das historische, frühere Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst ein Seuchenpolizeigesetz war, ist dieses Gesetz jetzt ein Gesetz zum Schutz von Patienten, zum Schutz älterer Menschen, psychisch Kranker, chronisch Kranker und Behinderter geworden. Der Hauptgedanke dieses Gesetzes liegt darin, Prävention, Selbsthilfe, Gesundheitsberichtserstattung, Gesundheitsschutz und Infektionsschutz umzusetzen. Wie effektiv der Öffentliche Gesundheitsdienst ist, mußte er leider gerade in Wandsbek beweisen. Im Ausschuß ist uns über das Vorgehen gegen die Meningitis berichtet worden.
Es ist so, daß auch der Öffentliche Gesundheitsdienst zum Dienstleister wird. Ich möchte das am Beispiel der Änderungen deutlich machen, die den Schulärztlichen Dienst betreffen. Früher war es so, daß der Schulärztliche Dienst Reihenuntersuchungen in den Schulen durchführte. Das ist sicher auch heute noch seine Aufgabe, aber darüber hinaus wird der Schularzt zum Betriebsarzt für die jeweilige Schule, zuständig für Gesundheitsförderung an der Schule und Berater und Ansprechpartner für Schüler, Lehrer und Eltern. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.
Weiterhin ist es so, daß das Infektionsschutzgesetz, das auf Bundesebene geändert wurde, in Hamburg dadurch hervorragend umgesetzt wird, daß die Verantwortung beim Hygiene-Institut gebündelt wird und die einzelnen Gesundheits- und Umweltämter meldepflichtige Erkrankungen dorthin weitermelden, und das auch sehr kurzfristig, weil auch wir Ärzte entsprechend anders melden müssen als in der Vergangenheit.
Es ist möglich, in einzelnen Bezirken Gesundheits- und Pflegekonferenzen einzurichten, um vor Ort umweltmedi
zinische, präventionsmedizinische Gedanken besser umzusetzen. Das ist keine Mußbestimmung, sondern eine Kannbestimmung und soll Initiativen fördern. Es soll nichts übergestülpt und aufgesetzt werden, aber es ist eine Chance, die auf bezirklicher Ebene aufgegriffen werden kann.
Ein wesentlicher Punkt ist die Gesundheitsberichtserstattung, die verbindlich für alle fünf Jahre festgelegt wird und uns, wie jetzt jüngst schon am Bespiel der Stadtdiagnose geschehen, einen Überblick über Gesundheitsprobleme, gekoppelt zu einzelnen Bevölkerungsgruppen und Stadtteilen in dieser Stadt, gibt. Das gibt uns die Möglichkeit, ganz anders über Prävention nicht nur nachzudenken, sondern auch Konzepte zu erstellen, die dann Krankheiten besser entgegenwirken.
Ein ganz wichtiger Punkt ist, daß es mit diesem Gesetz möglich sein wird, nicht nur die stationäre Pflege der Heimaufsicht, sondern auch die ambulante Pflege viel besser zu kontrollieren, wenn gefährliche Pflege gemeldet wird. Es wird dann so sein, daß die Behörde auch den Pflegediensten Rechtssicherheit über eine Verordnung geben wird, wie genau diese Kontrolle stattfinden wird und nach welchen Kriterien, sicher in Anlehnung an die Kriterien des Medizinischen Dienstes zur Kontrolle der stationären Pflege. Das ist aber bundesweit im Gegensatz zur stationären Pflege noch nicht geregelt. Da ist Hamburg Vorreiter, und das ist ein bedeutender Fortschritt und eine bessere Absicherung auch für ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Das Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst fördert die Patientenrechte durch unabhängige Beschwerdestellen, unabhängig von Leistungsanbietern und Kostenträgern.
Insgesamt läßt sich zusammenfassend sagen: Dieses Gesetz bietet einen Rahmen für Prävention und Schutz von Menschen, die durch die anderen zwei Säulen, nämlich die ambulante und stationäre Versorgung, immer noch benachteiligt sind. Es regelt verbindlich die Gesundheitsberichtserstattung und die Kontrolle der ambulanten Pflege, es bietet jede Menge Chancen, auf bezirklicher Ebene tätig zu werden, Gesundheit weiter zu fördern. Wir können stolz auf dieses Gesetz sein.
Herr Präsident, meine vereinzelten Damen und Herren! Herr Zamory hat dargelegt, daß das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst ein sehr, sehr wichtiges Gesetz ist. Ich möchte Ihnen zwei Punkte darstellen, die ich für besonders wichtig halte, und zwar geht es bei dem einen Punkt um die Früherkennungsuntersuchung bei den Kindern. Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz hat leider deutlich gemacht, daß noch immer Kinder durch das Raster der Regelungen hindurchfallen. Die Krankenkassen kontrollieren nicht, ob die Kinder an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Hier wünschen wir uns sehr viel mehr Engagement bei den Kassen für ihre jungen Mitglieder.
Bei fehlender Vorsorgeuntersuchung sieht das Schulgesetz in Paragraph 34 Absatz 4 und 5 vor, daß entsprechende Untersuchungen durch die Schulärzte durchgeführt werden. Wir mußten hier erfahren, daß das noch nicht optimal läuft. Auch deshalb haben wir mit unserem gemeinsamen Petitum für den Paragraphen 7 deutlich ge
macht, daß der Öffentliche Gesundheitsdienst dann Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen hat, wenn deren Erziehungsberechtigte bevorstehende Angebote nicht wahrgenommen haben. Mit dieser Regelung wird die Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes deutlich, nämlich sich immer dann um die Gesundheit der Hamburgerinnen und Hamburger zu kümmern, wenn das bestehende System keine Möglichkeiten gibt.
Der zweite Bereich, den ich nennen möchte, ist die Gesundheitsförderung. Hier steht in Paragraph 6 Absatz 3 folgender Satz:
Hier möchte ich aus der öffentlichen Anhörung Frau Hagemann von der Patienteninitiative zitieren. Sie berichtet:
„Wir sind im Bezirk Nord in einer Regionalpflegekonferenz und haben dort sehr positive Erfahrungen gemacht. Immer dann, wenn es um konkrete Fragen geht, um konkrete Verabredungen geht, haben die verschiedenen Akteure an einem Tisch oft gute Lösungen gefunden. Ich denke, das ist ein sehr wertvolles Instrument, diese Konferenzen einzurichten.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Beteiligten in diesen Prozeß mit einzubeziehen, muß erstes Interesse der Politik sein. Wir werden das große Engagement der Beteiligten aufnehmen, das heißt, wir werden Aufgaben und Ziele mit ihnen gemeinsam festlegen und die Ergebnisse in unseren Entscheidungsprozeß mit aufnehmen.
Die großen Probleme, die im Bereich des Gesundheitswesens vor uns liegen, werden wir nur dann lösen können, wenn wir eine breite Diskussion führen und so viele wie möglich an dieser Diskussion beteiligen. Ich gehe davon aus, daß eine politische Lösung für das große Gesundheitswesen nur gemeinsam mit allen großen Parteien möglich sein wird. Die drei Fraktionen der Bürgerschaft – Herr Zamory hat schon darauf hingewiesen – haben durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Petitums zu diesem Gesetz gezeigt, daß es sogar in Wahlkampfzeiten möglich ist, etwas gemeinsam auf die Beine zu bringen. Ich würde mir wünschen, daß das unser aller Parteioberen in Berlin im Bereich des Gesundheitswesens auch angehen. – Vielen Dank.