Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Nach Ihrer Geschäftsordnung, die Sie sich gegeben haben, stellen Sie Fragen, und der Senat antwortet. Ganz unzweifelhaft bin ich Staatsrat für die Justizbehörde, vertrete aber die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, und ohne daß Sie darauf einen Anspruch haben, darf ich Ihnen antworten, daß der Bürgermeister auf dem Weg nach Berlin ist, weil, wie Sie wissen, ein Gespräch mit dem Bundeskanzler ansteht.
Hält es der Senat gegenüber dem Parlament für angemessen, daß der Bürgermeister in einer Frage, die ihn unmittelbar berührt, nicht anwesend ist?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Klimke! Ich darf auf die von Ihnen gegebene Geschäftsordnung verweisen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und der GAL – Hol- ger Kahlbohm SPD: Macht nur weiter so, auch un- ter 20 Prozent sind noch möglich!)
Herr Staatsrat, wissen Sie, daß der Senat gelegentlich darauf verzichtet, auf die Geschäftsordnung der Bürgerschaft Rücksicht zu nehmen?
Trifft es zu, daß der Senat die Fünf-Minuten-Regelung in der Aktuellen Stunde normalerweise vergißt zu berücksichtigen?
Darf ich dann noch eine Frage stellen? Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, wie hoch die Durchschnittskosten bei der Bewirtung der Verabschiedung des Senators für Soziales waren bezüglich der Personen, die teilgenommen haben?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Kruse! Diese Zahlen sind exakt deshalb nicht bekannt, weil sich der Teilnehmerkreis über eine mehrstündige Veranstaltung hinzog. Sie kennen aber sicherlich den Dreisatz, den wir alle in der Quarta gelernt haben. Nehmen wir an, es sind 400 bis 500 Personen insgesamt gewesen, und es hat fast 2000 DM für diesen Anteil gegeben – nehmen wir an, die Schätzung stimmte, es sei ein Viertel –, dann wären es, wie Sie sehen, maximal 8000 DM. Auch das wäre, glaube ich, noch ein guter Durchschnittswert.
Kann der Senat auch Auskunft darüber geben, was der heutige Bürgermeister und damalige Finanz- und ehemalige Sozialsenator an diesem Tag gegessen hat?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt! Zu meinem Bedauern kann der Senat dazu keine Auskunft geben.
Ich möchte noch einmal fragen, warum der Senat bei der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage, in der ich nach den Gesamtkosten
dieser Veranstaltung gefragt habe, den Vermerk des Herrn Palm, der eine wesentliche Funktion in der Behörde zu dem Zeitpunkt innehatte, nicht verwendet und die Erkenntnisse daraus dem parlamentarischen Fragesteller nicht bekanntgegeben hat.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Wersich! Das hat einen ganz einfachen Grund. Seinerzeit wurde in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach eben dieser Rechnung gesucht. Sie wurde nicht gefunden, und man macht in der Verwaltung dann das, was üblich ist, man bittet den Absender, noch einmal bei sich nachzusehen, ob es dort eine solche Rechnung gibt. Es gab sie. So erklärt sich diese Summe. Die ganz Findigen unter Ihnen wissen, wie man eine Originalrechnung und eine Kopie mit Aufkleber erkennen kann, und die werden festgestellt haben, daß in einer von einer großen Hamburger Tageszeitung abgebildeten Kopie der von Ihnen als Aktenvermerk bezeichnete Zettel von Herrn Palm obendrauf geklebt war. Wir als Senat haben seinerzeit die Auskunft gegeben – wie es übrigens die Verfassung nach Artikel 25 vorschreibt, daß wir uns kundig machen, wenn wir im eigenen Beritt noch nicht fündig geworden sind –, und sie hat sich als richtig herausgestellt.
Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. – Einen Moment bitte. Herr Waldhelm, Sie haben keine Möglichkeit mehr. Herr Lüdemann.
Frau Präsidentin! Ist es richtig, daß in der Behörde die Originalrechnung und der Vermerk nicht mehr auffindbar waren?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Nach meiner Kenntnis ist es so. Wenn Sie bedenken, daß es sich um den Haushaltstitel „Vermischte Ausgaben“ handelt – das hat sich aus der Antwort ergeben – und es sieben Jahre her ist, gibt es keine hamburgische Aktenordnung, die vorschreibt, solche Vorgänge zehn, zwanzig oder dreißig Jahre aufzuheben.
Dann würde mich noch interessieren, wie der Vermerk von Herrn Palm an die wiederbeschaffte Rechnung kommt.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Diese Frage kann man nicht dem Senat stellen. Das heißt, man kann schon, aber dort wird man keine Antwort kriegen.