Wenn ich noch zwei Fragen frei hätte, Herr Senator, würde ich meine erste Frage zu Ihrer eben gegebenen Antwort stellen. So komme ich noch einmal auf meine vorige Frage zurück.
Welchen Auftrag hatte der hamburgische Beamte, der an den Gesprächen mit dem hessischen Ministerpräsidenten teilgenommen hat? Hatte er den Auftrag, Informationen zu holen, oder hatte er auch eine Aussagevollmacht, daß Hamburg sich im Sinne des Bürgschaftsmodells hilfreich verhalten würde?
Der Mitarbeiter hatte den Auftrag, mit den anderen interessierten Ländern auszuloten, inwieweit Bürgschaften überhaupt realistisch sind. Das ist bis zu einem gewissen Grade geschehen.
Herr Senator, auf die Frage des Kollegen Schmidt, ob Sie davon ausgehen, daß die Koalitionspartner den Koalitionsvertrag einhalten, haben Sie geantwortet, Sie gehen davon aus, daß der Koalitionspartner, der GAL heißt, diesen Vertrag einhalten wird. Heißt das, daß wir davon ausgehen können, daß Sie diese Zuversicht von dem anderen Koalitionspartner nicht haben?
Wenn dieses vom Senat so unterstützte Projekt am 5. Februar 2000 mit einer positiven Entscheidung versehen wird, gehe ich davon aus, daß es sowohl von der GAL- als auch von der SPD-Fraktion unterstützt wird, und zwar im Rahmen der Koalitionsvereinbarung, die ich eben zitiert habe.
Herr Senator! Im Hinblick auf die Frage 1 der REGENBOGEN-Gruppe frage ich Sie: Vorausgesetzt die Strecke wird nicht gebaut, entsteht der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Planungen beziehungsweise Planungshilfen ein Schaden, und wie hoch ist der?
Sie meinen in D-Mark, was da umsonst geplant worden ist? Das kann ich Ihnen aus dem Handgelenk nicht beantworten.
Die vielkritisierte Reform der 630-DMJobs hat nach Meldung der Bundesversicherungsanstalt offenbar keinen Arbeitsplatzabbau verursacht. Ende November gab es demnach 3,7 Millionen Mini-Jobber, Nebenjobs von Beschäftigten nicht eingerechnet.
Wie viele Mini-Jobber haben die Möglichkeit genutzt, die Versicherungsbeiträge aufzustocken, um einen vollen Rentenanspruch zu erwerben?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Anzahl der geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse in Hamburg ist leider nicht bekannt. Das heißt, die Veränderung kann nicht festgestellt werden, weil die Daten bundeseinheitlich erhoben werden und einige Krankenkassen nicht landesbezogen melden. Das ist schade, aber das ist die Situation.
Zum zweiten Punkt: Auch über die Anzahl der geringfügig Beschäftigten, die die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben, gibt es zur Zeit keine Daten. Diese sind erst mit der Jahresmeldung, die von den Arbeitgebern für ihre Beschäftigten bis zum 15. April 2000 abzugeben ist, zu erhalten; allerdings auch dann wiederum nur auf Bundesebene und nicht spezifisch für Hamburg.
Hat der Senat angesichts dieser nicht erfreulichen Datensituation schon Überlegungen angestellt, wie er sich einen Überblick über die Hamburger Situation verschaffen will?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Es besteht auch für uns in Hamburg großes Interesse, dieses zu erfahren. Wir wissen, daß es durch eine Studie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen sehr interessante Daten gibt. Es wäre aber ein sehr großer Aufwand, diese Zahlen für Hamburg zu erfahren, weil, wie schon gesagt, die einzelnen Krankenkassen und auch die Rentenversicherungsträger sie nicht ermitteln. Wir können die Studie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen jetzt einmal zur Kenntnis nehmen. Daraus ergeben sich sehr interessante Daten, die ich Ihnen sagen will, weil das Thema in der Bürgerschaft oft zu Diskussionen geführt hat:
Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat zur Folge, daß die Aufsplittung normaler in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gestoppt wurde. Das ist die erste Feststellung dieses Gutachtens. Die zweite ist, daß sich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nach Inkrafttreten der Neuregelung im ersten Quartal 1999 bis zum August 1999 von 6,5 Millionen auf 5,8 Millionen reduzierten. Dieser Rückgang betrifft aber überwiegend Beschäftigte, die den 630-DM-Job als Zweitjob ausgeübt hatten. Damit ist die bislang herrschende Ungerechtigkeit beseitigt, daß Überstunden auf der einen Seite sozialversicherungspflichtig waren, aber im Nebenjob nicht. Das ist ein interessantes und positives Ergebnis.
Ein drittes positives Ergebnis ist, daß über 16 Prozent der befragten Unternehmen ihre geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in normale Arbeitsverhältnisse umgewandelt haben. Auf diese Weise wurden in allen drei Ländern über 40 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.
Die vierte gute Nachricht ist, daß im Jahre 1999 in die Sozialversicherungskassen, sowohl für die Krankenkassen
als auch für die Rentenversicherung, zusätzlich 4 Milliarden DM eingezahlt wurden; gerechnet wurde mit 1,3 Milliarden DM. Daß auch diese Zahl steigt, zeigt, daß es die richtige Entscheidung war, 630-DM-Jobs in der bisherigen Form nicht mehr zuzulassen. Die Bundesregierung hat damit Erfolg.
In der Dienstvorschrift der BAGS vom 24. März 1999 zur Ausschreibung beziehungsweise öffentlichen Bekanntgabe von Projekten, Einrichtungen und Maßnahmen war der Erlaß weiterer Regelungen, Ausführungsbestimmungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften und so weiter angekündigt worden.
Erstens: Wann und zu welchem Komplex wurden bisher Regelungen und ähnliches zur Ausführung der genannten Dienstvorschrift erlassen oder erarbeitet?
Zweitens: Zu welchen formalen und inhaltlichen Aspekten der Dienstvorschrift und des Ausschreibungs- und Bekanntgabeverfahrens sind zur Zeit weitere Regelungen in der Erarbeitung beziehungsweise geplant?
Die Dienstvorschrift vom 24. März 1999 sieht vor, daß die dort enthaltenen Grundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen mit Ausführungsbestimmungen weiter konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits Regelungen zum Geltungsbereich der Dienstvorschrift getroffen, zum Beispiel werden keine laufenden Maßnahmen ausgeschrieben, und zum Auswahlverfahren nach einer öffentlichen Bekanntgabe. Darüber hinaus wird derzeit eine Ausführungsdienstvorschrift zum Verfahren vor Bewilligung der Zuwendungen vorbereitet. Mit ihr soll die grundlegende Regelung Nummer 4.1 in dieser Dienstvorschrift näher ausgestaltet werden, vor allem die Frage des behördeninternen Verfahrens. Darüber hinaus werden Vereinbarungen nach Paragraph 93 BSHG ebenfalls die Grundsätze mit aufnehmen. Derzeit wird an der Fortschreibung des Rahmenvertrags gearbeitet, und das wird auch berücksichtigt.
Welche der genannten Regelungen und Fortschreibungen wurden beziehungsweise werden gemeinsam oder im engen Kontakt mit den Spitzenverbänden und den Trägern erarbeitet oder mit ihnen abgestimmt?
Eine Anhörung der Trägerverbände fand statt und findet weiterhin statt; das war auch so geplant. Seit September 1999 wird mit den Verbänden diskutiert und verhandelt. Es gab dazu drei Treffen mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Die Spitzenverbände haben ihre Vorstellungen konkretisiert. Wir haben in den Diskussionen mit ihnen verhandelt und einige