Wie, Herr Senator, sind die Regelungen zwischen Hamburg als Anteilseigner und dem neuerlichen Anteilseigner Vattenfall, ob man in einer solchen Frage im Aufsichtsrat einmütig abstimmen muß, oder kann in der Frage, wie der Aufsichtsrat reagiert, wenn die HEW klagen will, auch im Konflikt abgestimmt werden?
Das sind Regelungen, von denen ich jetzt nicht weiß, ob ich sie Ihnen hier vortragen darf, weil es sich um interne Dinge zwischen zwei Anteilseignern handelt. Das tut mir leid.
Inwieweit wird eine Lese- und Rechtschreibschwäche bei der Benotung des Unterrichtsfachs Deutsch berücksichtigt?
Ich muß vorweg etwas zum Begriff der Lese-Rechtschreibschwäche sagen. Darunter werden ganz unterschiedliche Erscheinungsformen vorübergehender wie auch anhaltender Schwierigkeiten und Störungen beim Erlernen des Lesens und Schreibens zusammengefaßt. Das auszubreiten und auszufächern, würde einen Fachkongreß erfordern, und man kann sicher sein, daß die Experten alsbald auch sehr kontrovers diskutieren würden. Beispielsweise gibt es zu Lernstörungen, die unter den Begriff der Legasthenie fallen, das sind vorrangig psychomotorische, physiologische oder psychosozial bedingte Lernstörungen, eine Vielzahl theoretischer Konstrukte, an denen sich auch unterschiedliche Förderprogramme und Maßnahmen orientieren.
Dies vorausgeschickt, würde ich gerne zur Frage der Zeugnisse Stellung nehmen. Nach Paragraph 5 der Zeugnisund Versetzungsordnung für die Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen ist die Festsetzung der Noten eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung der von der Schülerin beziehungsweise dem Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen. Dabei ist die Entwicklung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen. Das bedeutet auch, daß die durch die verschiedenen Fördermaßnahmen erzielten Lernfortschritte Eingang in die Leistungsbeurteilung finden. Insofern wird dieser Aspekt berücksichtigt. In der Regel geschieht dies durch einen die Note beziehungsweise die verbale Beurteilung ergänzenden Kommentar, und zwar sowohl in Klassenarbeiten als auch in Zeugnissen. Einen Notenschutz – im technischen Sinne – gibt es in Hamburg nicht.
Die wissenschaftliche Forschung und auch die Erkenntnisse, die wir im Rahmen des PLUS-Projekts gewonnen haben, haben gezeigt, daß sich vorübergehende und lang anhaltende Lese-Rechtschreibschwierigkeiten nicht hinreichend klar gegeneinander abgrenzen lassen und daß es sehr schwierig ist, dieses durch detaillierte Vorgaben – dann auch bewährt für Zeugnisse – zu erfassen. Um jegliche Stigmatisierung einzelner Schülerinnen und Schüler zu vermeiden und den individuell ganz unterschiedlich ausgeprägten Erscheinungsformen einer Lese-Rechtschreibschwäche angemessen Rechnung tragen zu können, müssen die Lehrkräfte von Fall zu Fall im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung entscheiden.
Wie wirkt sich die erkannte Lese- und Rechtschreibschwäche auf die Schulempfehlung vom Bereich der Klasse 4 zur Klasse 5 aus?
Ganz generell gibt es in der Zeugnis- und Versetzungsordnung die Regelung, daß eine Versetzung oder eine Empfehlung der weiteren Schullaufbahn unter Berücksichtigung der Tatsache zu erfolgen hat, ob die Schülerin oder der Schüler trotz einer Lese-Rechtschreibschwäche im folgenden Jahr voraussichtlich das Lernziel erreichen wird. Insofern kann man diese Dinge bei solchen Entscheidungen ein Stück zurückstellen.
Insgesamt haben wir aufgrund sowohl der Ergebnisse aus den Lernausgangslagen-Untersuchungen – LAU – als auch im Rahmen der Begutachtung des LeiHS-Projekts, das Sie vermutlich kennen, erkannt, daß es notwendig sein wird, diese Dinge im Rahmen der anstehenden Zeugnisund Versetzungsordnung insgesamt wahrscheinlich auch im Lichte der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse neu zu regeln.
Eine weitere Zusatzfrage. Vor dem Hintergrund, daß andere Bundesländer – zum Beispiel Schleswig-Holstein – den Kindern speziellen Unterricht anbieten, frage ich, welche Förderprogramme den Schülerinnen und Schülern zur Behebung der Lese- und Rechtschreibschwäche in Hamburg angeboten werden.
Wir haben Förderprogramme wie die anderen auch. Ein Förderprogramm beispielsweise ist das PLUS-Projekt mit seinen sehr differenzierten Maßnahmen sowohl in Hinsicht auf Diagnostik als auch Förderung. Jetzt hier sozusagen die ganze Breite der Programmpunkte auszubreiten, wäre ich überfragt.
Herr Staatsrat, wie erfolgt die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, damit sie die diagnostische Kompetenz erwerben, dieses Problem auch zu erkennen?
Sie wissen, Frau Dr. Brüning, daß wir spezielle Schriftsprachberater ausgebildet haben, die in den Klassen tätig sind. Sie werden diejenigen Lehrkräfte, die noch nicht in diese speziellen Fortbildungsprogramme einbezogen sind, im kollegialen Gespräch, wie es auch in vielen Bereichen geschieht, auf diese Dinge aufmerksam machen und ihnen fachlichen Rat und eine Fortbildung erteilen.
Am 20. Januar hat der Bundesrat eine Entschließung zum Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht verabschiedet. Kleine Unternehmen befürchten, daß die geplanten Änderungen der internationalen Eigenkapitalregeln und der im Ergebnis beabsichtigten Übertragung in nationales Recht die mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaft erheblich benachteiligen wird.
Herr Kollege Müller, es hat dazu noch keine abschließende Entscheidung des Bundesrats gegeben – die wird es erst an diesem Freitag ge
ben –, sondern bislang eine Beratung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats. Dort hat das Land Baden-Württemberg einen Antrag gestellt, der genau auf diese Problematik aufmerksam macht. Dieser Antrag von Baden-Württemberg ist von allen anderen Ländern unterstützt worden, also auch von Hamburg.
Wie beurteilt der Senat die Alternative der Deutschen Bundesbank zur Bonitätsprüfung, bei der oft auf teure externe Rating-Agenturen verzichtet werden kann?
Der Senat wird im Auge behalten, daß es darauf ankommt, eine Lösung zu finden, die der spezifisch mittelständischen Struktur der deutschen Wirtschaft Rechnung trägt. Dazu ist das, was im Bereich der Deutschen Bundesbank an Wissen vorhanden ist, jedenfalls ein nützliches Reservoir. Ob es auf Dauer eine tragende Struktur sein kann oder ob sich interne RatingVerfahren bei den Banken beziehungsweise auf mittelständische Unternehmen spezialisierte europäische Rating-Agenturen herausbilden werden, läßt sich von heute aus noch nicht überblicken. In jedem Fall wird der Senat dafür eintreten, daß die Kenntnisse und die menschlichen Ressourcen, die in der Bundesbank heute schon vorhanden sind und die man für diese Zwecke benutzen kann, auch genutzt werden.
Gibt es vor dem Hintergrund Gespräche mit der Norddeutschen Landesbank, die sich öffentlich auch dafür eingesetzt hat, daß diese Rating-Agenturen nicht als alleinige Ansprechpartner für Bonitätsprüfungen in Frage kommen?
Der wesentliche Ansprechpartner des Senats hierfür ist die Landeszentralbank, und mit ihr gibt es darüber intensive Gespräche.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute die Große Anfrage meiner Fraktion zur Wirtschaftskriminalität in Hamburg. Bevor ich aber zu diesem eigentlichen Thema komme, möchte ich aufgrund der vorliegenden Antwort des Senats etwas Grundsätzliches anmerken und – an den Senat gerichtet – kritisieren.
Die Beantwortung der Großen Anfrage verdeutlicht einmal in recht klarer Form den Umgang des Senats mit dem Parlament und speziell mit uns als Opposition; so habe ich es jedenfalls empfunden. Obwohl der Hintergrund meiner Anfrage sehr ernst ist, denn schließlich handelt es sich bei der Wirtschaftskriminalität um eine Form, die stetig wächst, werden meine Fragen in einer pauschalen Art und Weise beantwortet. Detailfragen werden übergangen und nicht beantwortet. Diese Art des Umgangs mit uns ist kein Einzelfall, wie wir wissen. Die Behandlung der Bürgerschaft durch den Senat war kürzlich ein Thema, das auch die unabhängige Kommission, die über den Status der Abgeordneten der Bürgerschaft einen Bericht erstattete, beschäftigt hat. Aus diesem Anlaß darf ich aus dem Bericht kurz zitieren.
„Ein bedrückendes Ergebnis der Befragung ist das offensichtliche Mißverhältnis zwischen der Bürgerschaft als der formalen ersten Gewalt im Staate und dem Senat.“
„Parteiübergreifend wird oft eine parlamentsfreundlichere Attitüde von Senatsvertretern eingefordert.“
Die Kommission betont, daß sie in dieser Gesamtbewertung eine faktische Situation und eine Bewußtseinslage erkennt, die dem Rang des Parlaments und den Regeln der parlamentarischen Demokratie nicht gerecht werden.