Wer schließt sich den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/4074 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig erfolgt.
Beim Bericht 16/4075 lasse ich zunächst über die Empfehlungen zu den Eingaben 177/00, 242/00, 252/00, 259/00, 269/00, 271/00, 272/00, 273/00, 278/00 und 293/00 abstimmen.
Wer unterstützt die Ausschußempfehlungen? – Gegenprobe.– Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen sind die Ausschußempfehlungen so unterstützt.
Wer stimmt den weiteren Empfehlungen zu den Eingaben 259/00, 269/00 und 272/00 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das so geschehen.
Wer folgt den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/4075? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig erfolgt.
(Rolf Kruse CDU: Wenn sie denn beantwortet wer- den! – Gegenruf von Uwe Grund SPD: Das wollen wir doch hoffen!)
Wer will zur Eingabe 853/99 der Ausschußempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist das erfolgt.
Wer schließt sich den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/4076 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig erfolgt.
Die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene Sammelübersicht* haben Sie erhalten.
Ich stelle fest, daß die Bürgerschaft die darin unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
[Antrag der Fraktion der GAL: Abberufung eines Deputierten der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung – Drucksache 16/4019 –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Abberufung eines Deputierten der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Drucksache 16/4053 –]
Mir ist signalisiert worden, daß das Wort gemäß Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung begehrt wird, und zwar von Frau Uhl. Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.
Nun ist es sozusagen der zweite Teil eines ganz bemerkenswerten Verfahrens, wie wir es sonst in diesem Parlament nicht kennen.Dieses Verfahren legt durch seine Zweigeteiltheit schon nahe – und das kam auch letztes Mal schon als Anregung –, daß man während dieser Auszeit, die man sich zwischendurch nehmen muß, noch einmal Argumente wägen möge.
und versucht, mir die Argumente – natürlich insbesondere die der GAL, weil sie die Antragstellerin ist – noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.Ich konnte mich an Martin Schmidt erinnern, der hier mit den verschiedensten Gesetzestexten, Geschäftsordnungen und sonstigem Equipment hantierte und irgendwelche wilden Zeilen daraus vorlas, ohne – zugegebenermaßen – mir die Hauptfrage beantworten zu können. Die Hauptfrage ist doch eigentlich ganz schlicht: Warum sieht ein Gesetz ein derart kompliziertes Abwahlverfahren vor, wenn es – wie die GAL suggeriert – doch nur um eine innere Angelegenheit einer Fraktion geht.
Warum ein solch kompliziertes Verfahren für eine innere Angelegenheit? Wahrscheinlich – das ist der Logik dieses Gesetzes dann auch so zu entnehmen – genau deshalb, weil es nicht um eine innere Angelegenheit oder um politische Opportunität geht, sondern weil es um Schwerwiegenderes gehen müßte.
Ein weiterer Punkt, an den ich mich aus dieser Debatte erinnere, war die Aussage von Antje Möller, die meinte, eigentlich sei es unschön, wenn man im Rahmen einer solchen Debatte über Menschen rede, die sich nicht selbst dazu äußern könnten.
Daran ist auch sehr viel.Das einzige Problem dabei ist, daß ihr ihnen durch die Anträge euer Mißtrauen aussprecht und damit auch erzwingt, daß über Menschen geredet wird, die dazu selbst keine Stellung nehmen können und die sich nichts zuschulden kommen lassen haben, was ihr auch immer sagt.
Es geht also nicht um Schwerwiegendes, sondern es geht um Opportunität, es geht um eine innere Angelegenheit. Das ist in dem Moment bedenklich, wo man zur Regierungsmehrheit gehört und diese über Leute entscheidet. Das klingt ein bißchen nach „die Macht macht’s“. Rein von der Qualifikation und den Anforderungen, die an die Leute gestellt wurden und die ihr selbst an sie erhoben habt, kann es nicht sein.
Ihre einzige Begründung liegt darin, daß sie mit uns etwas zu tun haben. Ich empfinde das eher als ein besonderes Zeichen politischer Klugheit als das Gegenteil.
Die Bürgerschaft hat die Anträge aus den Drucksachen 16/4019 und 16/4053 in ihrer Sitzung am 5. April dieses Jahres in erster Abstimmung angenommen.
Nach Paragraph 7 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden bedürfen diese Beschlüsse einer zweiten Abstimmung, die frühestens sieben Tage nach der ersten Abstimmung stattfinden darf.
Ich stelle fest, daß dies Erfordernis erfüllt ist. Ich lasse über die beiden Anträge einzeln abstimmen.
Wer will dem Antrag aus der Drucksache 16/4019 in zweiter Abstimmung zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen
Wer will dem Antrag aus der Drucksache 16/4053 in zweiter Abstimmung zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dem Antrag mit Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen und vielen Enthaltungen zugestimmt worden. Beide Anträge sind damit auch in zweiter Abstimmung und somit endgültig beschlossen worden.
[Senatsantrag: Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (AKMP) sowie über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten (ZLG) – Drucksache 16/4052 –]
Wer das Gesetz zur Änderung verschiedener Abkommen beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das bei wenigen Enthaltungen erfolgt.