Herr Okun, das ist eine sehr hohe Hürde, die Sie aufbauen. Ein mit den Anwohnern erörtertes, ihnen vorgestelltes Verkehrskonzept, ja.
Ein mit ihnen abgestimmtes Konzept ist sehr schwierig, weil wir auch in diesem Fall sagen müssen – das wird man als Klarheit niemandem ersparen können –, es ist so, als würde man einen Flughafen oder eine Messe erweitern, was mit zusätzlichem Verkehr verbunden ist, und das ist es auch, wenn man eine Arena baut, und das wird nicht allen Anwohnerinnen und Anwohnern gefallen. Aber ein solches
Die Entscheidung, vor der die Bürgerschaft steht, ist wichtig. Sie ist die Voraussetzung dafür, daß unsere hohe Erwartung an einen privaten Investor überhaupt erfüllbar wird, denn der muß jetzt in das Marketing einsteigen, und das kann er nur vor dem Hintergrund, daß die Stadt hinter der Planung steht.Insofern haben Sie alle als Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft eine sehr wichtige Entscheidung zu treffen. Daß die Oppositionsfraktion CDU die Bereitschaft erklärt hat, das mit zu tragen und positiv abzustimmen, dafür bin ich dankbar. Es verbessert die Voraussetzungen dafür, daß wir eine solche Halle bekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu dem Kernprojekt als solches ist von meinen Vorrednern schon sehr viel und Richtiges gesagt worden. Deshalb möchte ich zu diesem Thema keine weiteren Ausführungen machen.
Anknüpfend an das, was Herr Dr. Schmidt gesagt hat, möchte ich aber noch einiges zum Thema Verkehr ergänzen.Ausgangsbasis sind die Zahlen, wie sie teilweise auch schon bekannt und der Drucksache zu entnehmen sind.
Danach ist festzustellen, daß der HSV – so waren jedenfalls die Angaben auf meine Nachfrage – mit rund einer Million Besuchern jährlich allein im Stadion rechnet. In der Arena sollen nach Angaben des künftigen Betreibers mindestens 128 Veranstaltungen jährlich stattfinden. Bezogen auf die Rendite, denke ich, daß das eher eine Mindestzahl ist, die erreicht werden muß, um überhaupt rentabel arbeiten zu können.
Bei einer Auslastung der geplanten Kapazitäten von durchschnittlich einem Drittel, also im Schnitt 10 000 Besuchern pro Veranstaltung ist mit knapp 1,3 Millionen Besuchern, also noch mehr als für das HSV-Stadion zu rechnen. Zusammen ergibt dies eine Gesamtsumme von 2,3 Millionen Besuchern pro Jahr.
Wenn man sich diese Zahlen einmal vergegenwärtigt, überzeugt mich der Hinweis auf die Änderung des Konzeptes und die Mantelbebauung nicht so ganz. Ich denke, daß allein die Zahlen schon einen Handlungsdruck ausüben, und es gibt daher aus meiner Sicht keinen Grund, mit dem Verkehrskonzept noch länger zu warten.
Derzeit verfügt das Stadion über keinen direkten Anschluß an das ÖPNV-Netz. Es ist wichtig, sich das noch einmal in Erinnerung zu rufen: 2,3 Millionen Besucher jährlich, aber kein direkter Anschluß an das ÖPNV-Netz.Der Fußweg zur nächsten S-Bahn-Haltestelle ist lang und auch sehr unattraktiv. Hinzu kommt, daß die umliegenden Stadtteile Stellingen, Eidelstedt, Lurup und Bahrenfeld durch den Verkehr bereits sehr hoch belastet sind. Vor diesem Hintergrund halte ich eine bessere Anbindung des Stadions und der Arena an den öffentlichen Personennahverkehr für unverzichtbar.
Dazu möchte ich auch einige Ziele nennen, die aus meiner Sicht sehr wichtig und im Auge zu behalten sind, wenn es um die Entwicklung des Verkehrskonzeptes geht. Dabei ist es notwendig, vier Punkte zu beachten.
Beim ersten Punkt muß es darum gehen, die Attraktivität des bestehenden ÖPNV-Angebots zu steigern. Die Bedingungen an den S-Bahn-Haltestellen sind immer noch sehr schlecht.
Der zweite Punkt, den ich bereits erwähnte, betrifft die direkte Anbindung des Stadions und der Arena an den ÖPNV.
Drittens müssen die umliegenden Stadtteile vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Durch die hohe Verkehrsbelastung drängt sich der Verkehr durch die Wohnstraßen. Es gilt auch diesen Aspekt im Auge zu behalten und Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.
Der letzte Punkt betrifft vor allem die Stadtteile Lurup und Bahrenfeld, wo es darum geht, die Belastungen auch durch den ruhenden Verkehr zu mindern. Als kurzfristige Lösung erscheint mir die Verlängerung der Regionalbusverbindung, Linie 190, nach Blankenese sowie eine neue Streckenführung der Schnellbuslinie 39, die von Wandsbek Markt über den Flughafen, Stellingen bis nach Teufelsbrück führt, vordringlich zu sein. Mittelfristig sollte bei Einführung der Stadtbahn der schienengebundenen Anbindung des Volksparkstadions und der Arena erste Priorität eingeräumt werden.
Meine Damen und Herren, nach meiner Einschätzung sind die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Stadtteile bereit – das kann ich insbesondere für Stellingen sagen, und wenn mein Kollege Jürgen Schmidt mir zustimmt, gilt das auch für Lurup –,
dieses für Hamburg wichtige Projekt solidarisch mitzutragen. Ich meine, daß sie dann aber auch erwarten können, daß die hieraus resultierenden Belastungen für sie in vertretbaren Grenzen gehalten werden.Ich erwarte daher, daß dieses Verkehrskonzept, das wir bereits 1998 beschlossen haben, unverzüglich, oder um es jetzt konkret zu formulieren, tatsächlich im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung vorgelegt wird. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema liegen mir nicht vor. Ich lasse zunächst über die Ausschußempfehlung aus dem Bericht 16/4139 abstimmen. Wer möchte dieser Empfehlung und damit der Drucksache 16/3906 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit wurde hier mit großer Mehrheit zugestimmt.
Es bedarf einer zweiten Lesung.Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? Könnte der Senat das für das Protokoll akustisch vernehmbar tun? –
Gibt es Widerspruch im Hause? – Das ist nicht der Fall.Wer will den in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe.– Enthaltungen? – Auch diese
Zustimmung erfolgte mit großer Mehrheit. Damit ist der Beschluß auch in zweiter Lesung und somit endgültig gefaßt worden.
Ich lasse nun über die Drucksache 16/4225 abstimmen. Wer will diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieser Zusatzantrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung qualifizierter Aufsichtsräte ist in der Vergangenheit in Deutschland oftmals – ich sage sträflich – vernachlässigt worden. Erst Beispiele wie Bremer Vulkan vor einigen Jahren, Philip Holzmann im vergangenen Jahr und in diesem Jahr der gescheiterte Versuch einer Fusion zweier Großbanken haben deutlich gemacht, welche gravierenden Folgen es haben kann, wenn Aufsichtsgremien versagen. Dabei darf man nicht außer acht lassen, daß die weitaus größte Zahl der Aufsichtsräte in Deutschland qualifiziert, effizient und vor allem geräuschlos arbeiten.
Trotzdem gibt es einen Bereich, der in diesem Zusammenhang noch gar nicht richtig angegangen worden ist, nämlich der Bereich der öffentlichen Unternehmen und ihrer Aufsichtsgremien. Der im letzten Jahr neu gewählte niedersächsische Ministerpräsident Gabriel hatte bald nach seiner Regierungsübernahme – und es kann nicht alles nur schlecht sein, was von dort kommt – Richtlinien für das Verhalten von Regierungsmitgliedern aufgestellt. Ein zentraler Punkt dabei war die Begrenzung von Aufsichtsratsposten für Regierungsmitglieder auf maximal zwei pro Person.Das ist ein nachahmenswertes Beispiel.
Der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg – um ein anderes Beispiel zu nennen –, Herr Schliesing aus der SPD, wurde zitiert: Die Aufsichtsgremien sollen kleiner, schlanker und sachkundiger werden und Risiken lokalisieren können, bevor die Katastrophe unvermeidbar ist. Dem kann man sich nur anschließen.
Wie ist die Situation in Hamburg? Wir haben rund 350 öffentliche Unternehmen und Beteiligungen, davon, bezogen auf dieses Thema, relevant rund 150 Aufsichtsgremien. Ich möchte nur ganz wenige Beispiele nennen, um zu sagen, daß hier irgend etwas nicht stimmen kann. So ist zum Beispiel bei der Hamburger Hochbahn der Aufsichtsrat 19 Mitglieder stark, davon sechs Senatsvertreter. Beim HVV sind es zwölf Räte und sieben Senatsvertreter. Die SAGA – und hier bekommt der Begriff Parität eine vollkommen neue Bedeutung – hat 18 Aufsichtsräte und davon neun Senatsvertreter, das sind 50 Prozent. Bei den Wasserwerken sind es 18 Räte und sieben Senatsvertreter. Ich will die Aufzählung gar nicht weiter fortführen;als letztes Beispiel nur HGV 20 Räte und neun Senatsvertreter.Das ist eindeutig zu viel. Diese Aufsichtsräte sind zu groß, und sie sind zu senatshörig. Das bedeutet für uns, daß Kriterien auf der Grundlage von Forderungen erarbeitet werden müssen, die ich jetzt gern nennen möchte.
Erstens. Die Zahl der Senatsmitglieder in Aufsichtsratsmandaten beziehungsweise die Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die Senatsmitglieder wahrnehmen dürfen, sollte, dem niedersächsischen Beispiel folgend, bei zwei maximal begrenzt werden.
Zweitens. In einen Aufsichtsrat gehören Mitglieder, die in der Lage sind, Bilanzen zu lesen und zu verstehen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich habe Zweifel, wenn ich an den Aufsichtsratsvorsitzenden der SAGA denke.
Für die Zusammensetzung eines solchen Gremiums hat die fachliche und menschliche Qualifikation und Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder maßgeblich zu sein. Das heißt, ganz einfach ausgedrückt:Politik raus, Sachverstand rein.
Drittens. Je größer ein Aufsichtsrat ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich dieses Gremium bei seiner Zielsetzung, eine effektive Kontrollfunktion auszuüben, selbst im Wege steht. Das heißt, die Zahl der Senatsmitglieder in den Aufsichtsräten, bei denen der Senat die Möglichkeit hat, dies zu tun, muß so weit reduziert werden, wie es das Gesetz ermöglicht.
Viertens. Bei Unternehmen, die zu 100 Prozent im Besitz der Stadt sind, sollte man überlegen, ob man nicht vollkommen auf so ein Aufsichtsgremium verzichtet und statt dessen wieder dahin zurückkehrt, was man früher schon einmal hatte, nämlich die Behörde die Aufsicht führen zu lassen, wie zum Beispiel bei Bäderland.
Fünftens die Frage der Haftung. Das ist ein schwieriges Thema, und wir können es nicht auf Landesebene regeln. Tatsache ist aber, daß hier ein Regelungsbedarf besteht. Es muß einem Aufsichtsratsmitglied klar sein, daß es nicht nur die Verantwortung für sein Tun hat, sondern daß diese Verantwortung Konsequenzen haben kann, wenn nämlich die Aufgaben so wahrgenommen werden, wie sie genau nicht wahrgenommen werden sollten.
Warum das Ganze so brisant ist, obwohl es für viele ein trockenes Thema zu sein scheint, möchte ich nicht an einem Hamburger, sondern an einem Berliner Beispiel deutlich machen. Zwei Berliner Senatoren der letzten Legislaturperiode, nämlich der Bausenator und die Finanzsenatorin, waren Mitglieder im Aufsichtsrat der Landesbank. Die Landesbank wiederum hält Anteile an einem großen Bauunternehmen. Dieses Bauunternehmen hat Aufträge seitens des Bausenators beziehungsweise der Bausenatorin im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung des Großflughafens Berlin-Schönefeld bekommen.So eine Verkettung ist natürlich ein Unding, daß hier Geschäfte aus der einen Funktion in die andere hinein gemacht werden. Die Konsequenz in Berlin war, daß die beiden Senatoren ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt haben. Der Schaden war dennoch da, und für uns gilt es, sehr genau darauf zu achten, daß so etwas nicht auch hier passiert. Das ist aber ein separates Thema, das ich mit einer anderen Initiative einmal aufgreifen möchte.
Wir hatten die Forderung erhoben, daß Senatoren der fachlich zuständigen Behörde nicht gleichzeitig in ihrem Unternehmen im Aufsichtsrat sein sollen.Dazu hatte ein Senatspressesprecher gesagt, daß es nicht sein könne, daß zum Beispiel die Kultursenatorin den Landesbetrieb Krankenhäuser oder der Justizpräses ein öffentliches Wohnungs