Kirch konnte Hamburg 1 kaufen, ohne daß die strengen Konzentrationsregeln in Hamburg irgend etwas bewirken konnten. Vor dem Hintergrund stand jetzt auch die Novellierung des Hamburger Mediengesetzes, die zwar zu 90 Prozent eine Umsetzung von nationaler Gesetzgebung und EU-Richtlinien ist, die aber doch in diesem Punkt eine spezielle Hamburgensie ist, denn Hamburg hat in dem Bereich eines der strengsten Konzentrationsgesetze. Die Lex Springer wurde sie genannt und hat im wesentlichen das Haus Springer davon abhalten sollen, den elektronischen Markt in Hamburg aufzurollen. Das hat auch nicht stattgefunden und wird, wie man an den jetzigen Beispielen gesehen hat, wohl auch in absehbarer Zeit nicht stattfinden.
Wir als GAL-Fraktion möchten vor dem Hintergrund, daß die bisherigen Bemühungen bundesweit gescheitert sind, was die Konzentration im Medienbereich betrifft, in diesem Herbst mit allen hier im Hause und allen Medienbeteiligten in dieser Stadt darüber nachdenken, was man tun kann, um wieder mehr Vielfalt in diesem Bereich hinzubekommen.Es wird ein sehr schwerer Prozeß sein.Wenn sich Fusion und Konzentration einmal vollzogen haben, ist es sehr schwierig, dort wieder eine Auflockerung hinzubekommen, aber die Neuen Medien, die Digitalisierung der Übertragungswege und das Internet bieten demnächst auch Möglichkeiten für andere Wettbewerber, Mitbewerber, auf diesem Feld tätig zu werden. Wir haben deswegen für den Hamburger Bereich ein paar Änderungen im Konzentrationsbereich vorgesehen, von denen wir glauben, daß es die etwas starre Eigentümerlandschaft im Hamburger Medienbereich ein bißchen in Bewegung bringen kann. Dort, wo es zu Übernahmen größerer Unternehmen kommt, haben wir vielfältig sichernde Maßnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel Programmräte und andere Dinge, die ein Mindestmaß an Vielfalt und Wettbewerb in dieser Stadt zulassen.
Zu unserem Zusatzantrag möchte ich sagen, daß wir als GAL-Fraktion es wichtig fanden, uns zu diesem Bereich jetzt zu äußern. Jede der Fraktionen hat von der Hamburger Medienanstalt einen Vorschlag bekommen, wie im Rahmen dieser Mediengesetzänderung zum Beispiel auch die Internet-Radios und Internet-TV-Stationen von der Hamburger Medienanstalt betreut werden könnten. Wir haben auch dieses im Wirtschaftsausschuß angesprochen und erkannt, daß das ein Thema für die Zukunft ist.Wir müssen uns jetzt damit beschäftigen. Das Internet wird zunehmend auch als Übertragungskanal von Rundfunk in Frage kommen. Bisher werden diese Sender in Deutschland als Mediendienste gekennzeichnet und nicht als Rundfunk. Das wird sich aber aus Sicht unserer Fraktion demnächst ändern. Die Technik schreitet zunehmend voran. Die Qualität der Hörfunksignale wird besser, die Qualität der Übertragungswege hinsichtlich der Bilder, also TV, wird auch in ein, zwei Jahren genausogut sein wie im Fernsehen. Allein vor diesem Hintergrund ergeben sich dann auch verfassungsrechtliche Fragen, inwieweit dieser Rundfunk im Internet dann doch nicht klassischer Rundfunk hinsichtlich seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft ist.
Vor diesem Hintergrund meinen wir – deswegen haben wir diesen Antrag gestellt –, daß wir als die Multimediastadt in
Deutschland diese Debatte auch in Hamburg führen müssen. Auf der anderen Seite müssen wir uns auch als die Stadt der alten Medien mit dieser Entwicklung auseinandersetzen.Wir möchten gerne, daß der Senat uns bis zum Herbst über die aktuelle Entwicklung in Hamburg und über die allgemeine Entwicklung des Zusammenwachsens von Internet und dem klassischen Rundfunk berichtet. Wir möchten in dieser Stadt die Debatte führen, wie man mit dieser neuen Entwicklung umgeht.
Möchte man, wie es zum Beispiel zur Zeit in Baden-Württemberg der Fall ist, einen Medienführerschein ausgeben, also eine Lizensierung von Radio- und TV-Stationen, ohne daß man parallel dazu eine Frequenz, sozusagen ein öffentlich-rechtliches Gütesiegel für diese Sender vergibt, oder möchte man andere Wege gehen. Ich denke, diese Fragen müssen wir uns stellen. Das Internet ist ein neues Medium. Möglicherweise passen alte Begriffe der Medienregulierung nicht mehr, und wir müssen sehen, daß wir hier unsere eigenen Erfahrungen sammeln.Insofern könnte der HAM-Vorschlag für eine Modellklausel tatsächlich ein Vorschlag sein, dem wir uns annähern können. Wir möchten aber natürlich der Antwort des Senates nicht vorgreifen. Das wäre auch dumm, denn die Stadt muß erst einmal darüber reden, wie man das anfangen kann.
Keinesfalls ist dies ein Weg in eine strenge Regulierungsabsicht in Richtung Internet, sondern es geht darum, wie wir mit einer neuen Situation umgehen, die sich uns allen durch diese neue Technik stellt. Das sind wir auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die natürlich darauf vertrauen, daß das, was sie im Internet hören und demnächst auch sehen werden, einen ähnlichen Qualitätsrahmen hat wie über Kabel oder Satellit. – Vielen Dank.
Herr Müller, der Hinweis, daß die Konzentrationsregeln bisher nichts genützt haben, zielt natürlich weitgehend auf die bundespolitische Situation.In bezug auf Hamburg findet im Hörfunkbereich Wettbewerb statt. Es gibt in dieser Stadt, wenn ich richtig liege – Sie können mich korrigieren –, 26 Hörfunksender. Diese stellen einen ausreichenden Wettbewerb sicher. Im privaten Fernsehbereich ist es auch unter den Bedingungen des Hamburger Mediengesetzes, aber auch aus ökonomischen und medienwirtschaftlichen Gründen, bei einem privaten Sender geblieben.
Wir passen diese Konzentrationsregelungen, wenn sie heute so beschlossen werden, den Mediengesetzen an.Es bleibt immer noch die Regelung mit den strengsten Auflagen. Die bisherige Regelung hat, was jedenfalls das Fernsehen angeht – Sie haben in diesem Zusammenhang auf Sender Hamburg 1 hingewiesen –, eine gewisse absurde Situation produziert. Hier war der meinungsbeherrschende Printanbieter Axel Springer Verlag sozusagen nicht in der Lage, gesetzmäßiger Mehrheitsgesellschafter zu werden. Aber der fast größte Anteilseigner des Axel Springer Verlags, Leo Kirch, konnte Mehrheitsgesellschafter werden. Das ist in der Geburtsstunde dieses Mediengesetzes Mitte der achtziger Jahre natürlich so nicht gewollt gewesen.
Die Einführung der jetzigen Regelung beinhaltet drei Abstufungen: Möglich ist, daß 100, 50 oder 25 Prozent Ge
sellschafteranteile an Programmen gehalten werden dürfen. Das bedeutet, daß durch ein Gesetz abgesichert in einen sich entwickelnden bestimmten Markt das Unternehmen sich hineinentwickeln kann. Aber es zielt natürlich weitgehend nicht auf das private Fernsehen, sondern auf den Hörfunk in Hamburg ab. Hier ist diese neue Regelung völlig ausreichend, weil bei über 20 Hörfunkanbietern selbst bei einer kleinen Konzentrationsbewegung der Wettbewerb immer noch vorhanden sein wird. Insofern bitte ich Sie, dieses novellierte Mediengesetz anzunehmen.
Herr Müller hat darüber hinaus in die Zukunft geschaut und danach gefragt, was eigentlich in diesem Land passiert.Ich möchte diese Frage insofern erweitern, als die medienpolitische Debatte nicht in dieser Stadt, sondern in der Bundesrepublik geführt werden muß. Es ist danach zu fragen, was im Hinblick auf das geschieht, was wir medienpolitisch Konvergenz nennen: das Zusammenwachsen von Internet und Fernsehen. Man muß sich einmal klarmachen, was man unter Konvergenz versteht. Es ist nicht die Frage von PC oder Fernsehen, sondern es ist im Prinzip die universelle Nutzung aller Daten, egal welches Gerät man benutzt.
Hier gebe ich Ihnen recht, Herr Müller. Das ist eine spannende und wichtige Frage, die dieses Land verändern wird. Die Medienpolitik ist aufgerufen, sich in die Debatte einzumischen. Allerdings müssen wir auch ehrlicherweise zugeben, daß wir bei dieser Debatte erst am Anfang und nicht am Ende stehen.Auf viele Fragen wissen wir keine Antwort.
Unter die zukünftige Konvergenzdiskussion fallen im Bereich von Rundfunk die zentralen Fragen, die Sie auch angesprochen haben: Medienkonzentration und Kartellrecht. Darunter fallen wichtige Dinge wie der einheitliche Jugendund Datenschutz, die Definitionsfrage des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Fragen der Rundfunkgebühren.Bei den Rundfunkgebühren gilt ein verlängertes Moratorium bis zum Jahre 2005, denn Sie können sich heute im Internet alles ohne Gebühren ansehen, aber dies wird vielleicht eines Tages möglicherweise nicht mehr möglich sein.
Ich möchte die Komplexe, die hier abzuarbeiten sind, nicht weiter ausführen. Es wird am Ende auch die Frage stehen, ob das, was wir bisher in Rundfunkstaatsverträgen oder in Mediengesetzen geregelt haben, so noch Bestand haben wird oder ob wir uns nicht auf einen sehr schlanken und einfachen, aber handhabbaren und einheitlichen Kommunikationsstaatsvertrag reduzieren müssen. Alles das ist offen. Insofern begrüße ich den Hinweis darauf.
Die SPD-Fraktion unterstützt Ihren Antrag, den Sie hier eingebracht haben. Er zielt auf eine Senatsantwort zum 31. Dezember 2000 ab. Vorher werden wir hinsichtlich des Gebührenstaatsvertrages noch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren müssen, der notwendig ist, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin von der wirtschaftlichen Seite her in der Lage ist, seine Grundversorgung und seinen Auftrag zu erfüllen.
Aber nach dieser Ratifizierung werden wir im Hinblick auf den folgenden Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diese Fragen diskutieren und sicherlich Wege und Ebenen finden, wie wir dies tun wollen. Das sollte nicht nur am grünen Tisch dieses Rathauses, sondern mit allen Beteiligten in Hamburg und in der Bundesrepublik geschehen, die davon etwas verstehen und uns ihre Meinung sagen können. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das hier vorliegende Gesetz ist im wesentlichen eine Umsetzung der Rechtsnormen, die bereits durch den Dritten und Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gültig sind. Die Umsetzung ist geboten und erforderlich und ist in vielen Punkten auch sehr zu begrüßen.
Es wird darin – um nur einige Punkte zu nennen – folgendes geregelt: Die Einbeziehung von Mediendiensten in den Regelungsbereich bei der Weiterverbreitung in digitalen Kabelanlagen und die Gewährleistung unverschlüsselter und entgeltfreier Übertragung von Ereignissen, die in Deutschland von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind. Vor uns liegen Olympische Spiele und die FußballWeltmeisterschaft, die in diesem Lande stattfinden wird.
Als dritten Punkt nenne ich die Ergänzung der Programmgrundsätze, die in Zukunft stärker auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken werden.Die Übernahme der zwingenden Werbebeschränkung aus dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein weiterer Punkt. Sie alle wissen, daß derzeit bereits am Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gearbeitet wird, mit denen sich dieses Haus aufgrund der mit den daraus wiederum gebotenen Änderungen demnächst befassen wird.
Es gibt aber neben den zwingend umzusetzenden Punkten aus den Rundfunkänderungsstaatsverträgen auch fakultative Fragen, also über die die Länder selbständig entscheiden können. Hier wird man sicherlich auf die Zulassungsbeschränkungen, die bei den vorherigen Äußerungen eine Rolle gespielt haben, ein besonderes Augenmerk richten müssen.
Die jetzigen Änderungen bedeuten für die in Hamburg ansässigen Anbieter aufgrund der negativen Erfahrungen, die Herr Dobritz geschildert hat und denen man nur beipflichten kann, wenn man diese Szene betrachtet, gegenüber den bisherigen Regelungen bereits eine gewisse Lockerung. Diese Änderungen sind nun eine Schlußfolgerung daraus.Man wird dennoch sehr genau betrachten müssen, ob die neu gefundene Regelung, nach wie vor Anbieter von außen zuzulassen, manchen Bereichen ein gewisses Prä geben und von Bestand sein wird. Das wird sich in nächster Zeit zeigen.
Die Hamburgische Anstalt für neue Medien hat einen Vorschlag unterbreitet, zusätzlich die Anbieter von Internetseiten durch rechtliche Normen zu erfassen.Dazu ist einerseits gesagt worden, daß sich der Markt von einer solchen Qualifizierung etwas verspreche. Aber viele haben dagegen eingewandt, hier würde eine neue Regelungsdichte entstehen, die eher behindernd sei. In diesem Fall ist der Zusatzantrag der GAL-Fraktion eine Hilfe, nämlich die nötigen Unterlagen zu bekommen, um nach deren Vorlage in die Entscheidungsfindung einzutreten.
Meine Fraktion wird dem Zweiten Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften zustimmen und im übrigen – wie es in der Vorlage steht – den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nach dem bisher Gesagten nur wenige Bemerkungen anfügen: Meine Einschätzungen zu der heutigen Konzentrationslage und zu den zukünftigen Konzentrationsfragen, mit denen wir uns in absehbarer Weise beschäftigen müssen. Zum Schluß möchte ich kurz auf den Zusatzantrag der GAL eingehen.
Wie ist die wirkliche Lage? Bezogen auf das bundesweite Fernsehen kann man feststellen, daß sich die Dinge etabliert und sortiert haben. Wir haben es heute im privaten Fernsehen mit zwei großen Gruppierungen zu tun, und zwar mit der SAT.1-/Pro-Sieben-Gruppierung, die sich gerade aktienrechtlich neu gebildet hat, und mit der Fusion CLT-UFA und Pearson. Das werden in absehbarer Zeit – bezogen auf das Free-TV – die beiden überregionalen Player sein. Insofern haben die Konzentrationsbeschränkungsanstrengungen der Politik nur in Maßen Wirkung gezeigt. Eine solche Aufteilung des Marktes haben sie in Wahrheit nicht verhindern können.
Es tut sich aber erkennbar etwas im Bereich des regionalen Fernsehens. Was die Veranstalter immer vorhergesagt haben, aber nicht unternehmerisch umsetzen konnten, geschieht jetzt real. Führend ist dabei Hamburg 1, der Münchener und der Berliner Sender. Das heißt, Sie können heute regionales Fernsehen erfolgversprechend nicht mehr als einzelne Veranstaltung, sondern nur noch im Verbund betreiben. Das wird so weitergehen.
Ein dritter Aspekt ist der Hörfunk. Hier haben wir bis jetzt noch eine relativ stark dezentrale Organisation. Es gibt im privaten Sektor in Deutschland etwa 40 namhafte, selbständige Rundfunkveranstalter. Meine Einschätzung ist, daß es nicht so bleiben wird, sondern wir werden auch im Hörfunk überregionale, vielleicht sogar internationale Hörfunkketten bekommen.
Auch darauf wird man nur in Maßen von einer Institution aus wie dem Landtag oder auch dem Bundesgesetzgeber Einfluß ausüben können.Die nächste entscheidende, wirklich wichtige Konzentrationsdebatte – und da rate ich uns allen, gut aufzupassen – wird dann anstehen, wenn es um die Frage geht, ob diejenigen, die über Netze verfügen, mit denjenigen identisch sein dürfen und sollen, die darüber entscheiden, was in den Netzen verbreitet wird.
Es gibt – das liest man immer wieder – zum Beispiel Spekulationen über das Thema Telekom und Kirch-Gruppe. Hier fängt es an, in einer nächsten Stufe wirklich interessant und brisant zu werden. Darüber muß es politischen Willensbildungs- und Entscheidungsbedarf geben.
Was den Zusatzantrag der Kolleginnen und Kollegen der GAL angeht, so ist es, Herr Röder, nicht ganz so, daß damit die Internetseiten gemeint seien. Sondern es sind Mediendienste, rundfunkähnliche Dienste, gemeint, die über das Internet ausgestrahlt werden sollen. Hier gibt es zwei Aspekte, die man gegeneinanderstellen kann: Ein Aspekt ist, ob ich über ein gewisses Qualitätszertifikat, ein Qualitätssiegel, einen Vorsprung im Markt bekomme und ich deswegen wünsche, daß das möglich ist. Der andere Aspekt ist die Frage, ob dies der rundfunkrechtliche Einstieg in eine Regelung der Mediendienste ist. Aus dem Blickwinkel des Wirtschaftssenators in Hamburg – ein Platz, von dem aus wir uns sehr darum bemühen, Wettbewerbsvorteile für die Internet- und Mediendienstleister zu bieten – kann ich nur dazu raten, sehr vorsichtig zu sein. Denn wenn Hamburg ein Platz sein würde, an dem es mehr Regulierung als andernorts beziehungsweise den Versuch
zu mehr Regulierung gäbe – ob er wirklich erfolgreich wäre, ist eine andere Frage –, dann würden wir uns eines Teiles unseres Wettbewerbsvorteils vergeben.
Ich verstehe den Antrag der GAL und dessen Initiatoren so, daß man sich mit dieser Frage in den nächsten Wochen und Monaten befassen sollte. Das ist vernünftig, und ich möchte der Bürgerschaft auch raten, die Wochen und Monate – wie wir es auch tun werden – zu nutzen, um mit den Internetanbietern das Gespräch zu suchen. Meine ersten Erfahrungen auf diesem Feld besagen, daß bei ihnen die Einschätzungen auch sehr unterschiedlich sind. Hier muß man ein wenig sortieren, dann systematisieren und analysieren; es wird auch bis Ende des Jahres möglich sein.
Zum Zweiten Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften ist das Wesentliche gesagt.Der Senat bittet insofern noch einmal um die Zustimmung der Bürgerschaft. – Vielen Dank.
Herr Mirow, die Frage, unabhängig davon, ob uns vorzuwerfen sei, in Regulierungswut auszuarten oder in diesem Bereich noch einen relativ freien Raum zu erhalten, um eher in das Qualitätsmanagement einzusteigen, wird sich eher anders stellen.
Bei der Definition von Rundfunk in diesem Land gibt es zwei Aspekte, die ich vorhin auch schon erwähnt habe: Zum einen ist es die Breiten-, zum anderen die Suggestivwirkung. Sollte es einmal andere technische Übertragungsmöglichkeiten geben als die bisher bekannten – das wird in Zukunft das Internet sein –, dann kann durchaus die Definition von Mediendiensten und Rundfunk anders lauten.
Es stellt sich dann tatsächlich die Frage, wie wir damit umgehen, wenn Rundfunk im Internet demnächst eine solche Breitenwirkung hat über Kabel oder Satelliten. Vor diesem Hintergrund bleibt uns eine Debatte in der Medienpolitik nicht erspart; wir müssen sie führen. Und zwar so, daß wir dieses neue entstehende Medium, das wir unterstützen wollen, nicht kaputtmachen.Auf der anderen Seite müssen wir aber natürlich die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, was die Rundfunkqualität betrifft, mit einbeziehen. – Vielen Dank.