Ich glaube zwar nicht, daß es das vorrangigste Defizit ist, was es im Hochschulbereich zu behandeln gibt. Dennoch haben wir in diesem Bereich Optimierungsbedarf, und dies über die Fragestellung, die Sie im Antrag beschreiben, hinaus.
Wir befürworten die Einsetzung von Ombudsleuten in Prüfungsangelegenheiten, Frau Fischer-Menzel hat das Beispiel Vorfälle am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften genannt. Es gibt sicherlich nicht so häufig Konfliktsituationen dieser Art, aber bereits in weniger schwerwiegenden Unstimmigkeiten zwischen Prüflingen und Prüfern kann eine offizielle Vermittlerperson helfen oder zur Klärung und Deeskalation beitragen.
Ich würde mir wünschen, daß die Einsetzung der Ombudsleute nicht über die Einrichtung neuer Planstellen geschieht, weil ich diese grundsätzlich lieber in der Grundversorgung der Studierenden angelegt sehen würde. Vielleicht könnte der Vertrauenslehrer im Schulbereich ein Beispiel sein, wo Lehrer zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung ehrenamtlich eine Art Ombudsfunktion für die Schüler übernehmen. Es wäre gut, wenn dieses Modell so oder ähnlich auch an Hochschulen arbeiten könnte.
Eine letzte Bemerkung: Es ist unstrittig, daß die Studienberatung erfolgen sollte, weil sie im Start Orientierungshilfe bietet und auch im weiteren Verlauf des Studiums immer sinnvoll sein kann.Es ist sicherlich nicht gut, wenn es in diesem Bereich, aus welchen Gründen auch immer, noch zu Versorgungslücken kommt. Ich bin allerdings der Meinung, daß zu einer pro-aktiven Studierendenberatung und -betreuung schon ein ganz banales Thema gehört: Ich biete eine einfache Sprechstunde an und halte den verabredeten Termin als Hochschullehrer auch ein.Hier beginnt nämlich das Problem: Wem als Hochschullehrer das Bewußtsein dafür fehlt, dem fällt es natürlich auch schwer, eine institutionalisierte Studienberatung durchzuführen. Mit anderen Worten: Es geht grundsätzlich um mehr Hochschullehrerpräsenz über die gehaltenen Seminare und Vorlesungen hinaus.
Es gibt eine Reihe von Professoren, bei denen man das Bewußtsein dafür, daß das schlicht zu ihren Dienstpflichten gehört, noch schärfen muß.Hier erwarte ich von den Hochschulen, daß sie ihren individuellen Verbesserungsbedarf identifizieren und auch begreifen, daß es ihre Attraktivität steigert, wenn sie sich in diesem Bereich neu aufstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Frage die angenehme Situation der Einigkeit. Nach der umfassenden Einführung von Frau Fischer-Menzel möchte ich mich auf zwei Punkte beschränken.
Ombudsleute sind notwendig, weil die Studierenden eine unabhängige Clearingstelle in schwierigen Einzelfällen brauchen, in denen sie sich ungerecht behandelt und beurteilt fühlen. Wichtig ist, daß die Ombudsleute das Vertrauen der Studierenden haben und unabhängig von den Strukturen sind. Frau Fischer-Menzel hat den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als Beispiel angeführt, bei dem es schwierig war, intern Aufklärungen zu leisten. Denn die Menschen, die man ansprechen konnte, hatten irgend etwas miteinander zu tun; insofern war dies kompliziert.
Ich bin mit Frau Buitrón einer Meinung, daß hier keine Ebene eingezogen werden muß, in der neue Stellen zu schaffen sind.Diese Aufgaben könnten ohne weiteres Vizepräsidenten oder AStA-Vertreter übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es auch gut, daß sich gerade das in der Novellierungsphase befindliche Hamburger Gesetz von dem in Niedersachsen unterscheidet.
In Niedersachsen hat man vor, zur Straffung der effektiven Arbeit die verfaßte Studentenschaft abzuschaffen. Das ist gerade ein Beispiel, bei dem Studierende eine wichtige Funktion übernehmen können.Es wäre unsinnig, an dieser Form etwas zu verändern.
Als zweiten Punkt nenne ich das Thema Beratung. Man kann das, was Frau Buitrón noch zurückhaltend ausgedrückt hat, auch ein wenig zuspitzend sagen. Es ist in der Beratung im Wissenschaftsausschuß deutlich geworden, daß viele Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine wichtige und originäre Funktion nicht oder völlig inkompetent übernehmen. Herr Professor Karpen gehört natürlich nicht dazu; ihn nehme ich ausdrücklich aus. Nötig ist ein permanentes, studienbegleitendes Angebot der Beratung der Studierenden durch alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Es kann nicht die Spezialaufgabe einer Beratungsstelle sein, sondern die Studierenden müssen einen Ansprechpartner haben. Das muß ein Hochschullehrer sein, der sie inhaltlich, fachlich, aber auch in Fragen der Studien- und Prüfungsordnung berät. Das setzt voraus, daß die Hochschullehrer als Ansprechpartner auch darüber informiert sind. Hier gibt es an allen Hochschulen zum Teil ziemlich desaströse Verhältnisse.
Notwendig ist – Frau Buitrón hat dies angesprochen –, daß diese Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an der Hochschule auch anwesend, ansprechbar und erreichbar sind. Wir haben viele Beispiele gehört – das wissen viele von Ihnen wahrscheinlich auch, weil sie es persönlich erlebt oder aus Erzählungen von Verwandten gehört haben –, wie schwierig es manchmal ist, Menschen zu erreichen, die an den Hochschulen arbeiten. Das ist ein Unding. Darum muß es hier eine Verläßlichkeit geben.
Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben an allen Hochschulen auch eine Funktion bei der Bewältigung von Prüfungsängsten. Es ist im Zusammenhang mit den Langzeitstudierenden viel darüber geredet worden, daß viele das Ende ihres Studiums hinauszögern, weil sie Angst vor der Prüfung haben. Hier haben Hochschullehrer eine wichtige Funktion.
Vielleicht sollte man fairerweise sagen, daß dies natürlich voraussetzt, daß es ein zu bewältigendes Zahlenverhältnis zwischen Hochschullehrern und Studierenden geben muß. Zum Teil ist es für die Hochschullehrer immens schwierig, weil sie keine 200 Studierende qualifiziert betreuen und kennen können.
Letztlich ist dies auch ein Thema, das mit der Berechnung der Arbeitszeit von Hochschullehrern zu tun hat. Sie wissen, daß im Lehrerbereich einmal darüber geredet worden ist, was eigentlich zur Arbeitszeit gehört. Ich glaube, vielen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ist nicht klar, daß sich ihre Arbeitszeit aus vielen Faktoren zusammensetzt: aus Forschung, Lehre, Betreuung und Beratung von Studierenden und aus akademischer Selbstverwaltung. Das ist ein Punkt, der in diesem Zusammenhang auf jeden Fall wirksam werden muß.
Vorletzter Punkt: Es hat sich herausgestellt, daß die Studierendenberatung eine wichtige Funktion hat. Die valide
sten Informationen bekommen Studierende, die sich auf das Examen vorbereiten, in der Regel nicht von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, sondern von anderen Studierenden, die gerade ihr Examen gemacht haben. Sie sind am besten darüber informiert, was eigentlich angesagt ist.
Das Fazit:Wir brauchen insbesondere von Beginn des Studiums an eine fortlaufende, studienbegleitende und qualifizierte Beratung durch die Hochschullehrer. Man sollte nicht alle Kapazitäten in die Schlußberatung der bemoosten Häupter stecken.
Nach der intensiven Diskussion im Wissenschaftsausschuß und in den Foren zur Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes bin ich sicher, daß unser Antrag Gehör finden wird und daß die Intentionen, die wir heute beschließen werden, auch in das neue Gesetz eingehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen: Ombudsleute sind okay, Infos über Abschlußförderungen schaden natürlich auch nicht, auch wenn sie substantiell nichts ändern.
Frau Fischer-Menzel hat gesagt, daß wir im Wissenschaftsausschuß schon so viel über die Beratungsveränderung geredet haben, daß deswegen direkt abgestimmt und unserem Überweisungsantrag nicht stattgegeben werden solle. Über diesen relativ unkonkreten Antrag bin ich natürlich ein wenig schockiert, es gab von den Sachverständigen sehr konkrete Vorstellungen. Zum Beispiel frage ich mich, warum Sie nicht eine Orientierungseinheit zu Beginn des Hauptstudiums einführen, wie sie von Frau BülowSchramm und auch von uns vor einem Jahr zu den Haushaltsberatungen gefordert wurde. Dieses haben Sie vermutlich aus Kostengründen abgelehnt. Geld wollen Sie für Studierende leider nicht ausgeben, im Gegenteil. Das zeigen alle Gebührendebatten.
Der wichtigste Punkt ist allerdings – das habe ich schon durch meinen Zwischenruf deutlich gemacht –, daß Sie sich in Ihrem Begründungsteil ausgerechnet positiv auf die rechtswidrige Zwangsberatungspraxis der Fachhochschule beziehen, indem Sie sie als Begleitung der Studierenden bezeichnen. Frau Fischer-Menzel führte aus, die Zwangsberatungspraxis sei zwar rechtswidrig, aber sinnvoll.Das ist wirklich eine Unverschämtheit.
An der Fachhochschule wurden Studierende dazu gebracht, vorbereitete Vereinbarungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichteten, innerhalb eines Jahres fertig zu werden.Wenn Sie dies nicht schaffen würden, wären sie sozusagen freiwillig bereit, sich exmatrikulieren zu lassen. Ein hübscher Satz aus dieser Vereinbarung lautet:
„Eine Verlängerung der Immatrikulation oder eine Beurlaubung während dieser Zeit ist, egal aus welchem Grund, ausgeschlossen.“
Daß Sie hier eine Beratungspraxis einführen wollen, in der man Krankheit zum Exmatrikulationsgrund macht, ist wirklich völlig verantwortungslos und skandalös. Diesen Skandal haben wir auch im Ausschuß und in der Presse angeprangert. Daß Sie sich darauf positiv beziehen, macht es für uns leider notwendig, diesen Antrag abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich zunächst über den Überweisungsantrag abstimmen.Wer möchte demselben seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Dann rufe ich den Antrag selbst zur Abstimmung auf. Wer möchte demselben seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 56: Drucksache 16/4725: Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung in öffentlichen Räumen.
[Antrag der Fraktion der CDU: Videoüberwachung in öffentlichen Räumen zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung – Drucksache 16/4725 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Videoüberwachung in öffentlichen Räumen zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung – Drucksache 16/4909 –]
Beide Drucksachen möchte die GAL-Fraktion an den Innenausschuß überweisen. Das Wort hierzu wird gewünscht. Der Abgeordnete Vahldieck bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns noch einmal des Themas Videoüberwachung im öffentlichen Raum angenommen.Bei dem einen oder anderen wird dies so eine Art Déjà-vu-, Déjà-attendu-Effekt haben – das hatten wir doch schon einmal. Das stimmt. Wir haben über dieses Thema am Anfang der Legislaturperiode debattiert. Seinerzeit wurde es in den Innenausschuß überwiesen, in dem uns berichtet wurde, daß man das im Rahmen dessen machen würde, was getan werden kann oder sollte. Im übrigen sei es aber von besonderer Bedeutung, daß nicht nur überwacht werde, sondern daß auch jemand vor den Monitoren sitzen müßte, der in der Lage sei, tatsächlich zu reagieren.
Die Diskussion hat einen Fortgang genommen. Die Innenministerkonferenz hat sich mit diesem Thema befaßt und ist – soweit ersichtlich – mit den Stimmen Hamburgs zu der Überzeugung gelangt, daß eine solche Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die offen, aber nicht versteckt dem Ziel dient, große, kriminalitätsbelastete Flächen zu überwachen, geeignet sei, die Kriminalität zu bekämpfen. Das hat die Innenministerkonferenz so beschlossen.Wir haben deshalb unseren Antrag dem Parlament noch einmal zur Abstimmung vorgelegt, weil wir der Auffassung sind, daß dies ein kluger Entschluß der Innenministerkonferenz ist.
Wir sind der Auffassung, Videoüberwachung an Kriminalitätspunkten kann tatsächlich Kriminalität bekämpfen und
dafür sorgen, daß sie vor Ort beobachtet wird und die Polizei eingreifen kann. Das ist sicherlich nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel der Polizei. Nach unserer Überzeugung wird dieses Mittel in Hamburg zuwenig wahrgenommen.
Meine Damen und Herren! Ich darf sowohl im Plenum als auch auf der Senatsbank um etwas Ruhe bitten. Ich bitte den Redner, fortzufahren.
Vielen Dank. Das ist die Aufregung über die Brisanz dieses Antrages und läßt die Damen und Herren Senatoren sicherlich so intensiv darüber reden.