Im übrigen geht Ihre Behörde, Frau Senatorin, mit dem denkbar schlechtesten Beispiel voran. Es gibt in Ihrer Behörde an der Drehbahn überschlägig 24 Positionen als Abteilungsleiter, Referatsleiter und Abschnittsleiter, die für die Rechtspfleger in Betracht kommen. Tatsächlich sind nur sechs Positionen von Rechtspflegern, die anderen sind von Juristen und Verwaltungswirten besetzt. So, Frau Senatorin, demotivieren Sie Ihre wichtigsten Kräfte.
Fortbildung ist wichtig. Ihre Antwort ist ein Witz! Von den mindestens 25 aufgelisteten Fortbildungsveranstaltungen ist keine einzige von der Justizbehörde veranstaltet worden. Sie schmücken sich über die Maßen mit fremden Federn. Oder sollte man sagen, mit fremden Schleifchen?
Alle Fortbildungsveranstaltungen wurden vom Personalamt ausgerichtet – mit Ausnahme von zwei rechtspflegespezifischen Veranstaltungen, die aber die deutschen Rechtspfleger selbst ausgerichtet haben – und standen allen Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg offen.
Dann haben wir nach Fortbildungsveranstaltungen der beurlaubten Rechtspflegerinnen für den Wiedereinstieg nach dem Erziehungsurlaub gefragt. Die Antwort ist frech!
„Den beurlaubten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern stehen grundsätzlich alle Fortbildungsveranstaltungen offen, die angeboten werden. Somit haben auch die beurlaubten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Möglichkeit, ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.“
Natürlich schwingen Sie große, hohle Reden über die Frauenförderung, aber für diese Frauen, die Kinder zur Welt gebracht haben, gibt es keine Wiedereingliederungsveranstaltung.
Hier muß ich in dieselbe Kerbe schlagen. Unsere Frage nach der Telearbeit haben Sie inhaltlich nichtssagend beantwortet – ich zitiere –:
„Grundsätzlich besteht in jedem Bereich, in dem Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingesetzt werden, die Möglichkeit, Telearbeitsplätze zu schaffen.“
Natürlich besteht die Möglichkeit. Aber während jede Behörde über konkrete Einsatzmöglichkeiten redet oder
sie wie die Finanzsenatorin schon geschaffen hat, beschränken Sie sich auf wolkige Ausführungen. Ihnen ist, Frau Senatorin, offensichtlich entgangen, worum es uns bei der Forderung nach Telearbeitsplätzen geht.
Wir denken an Arbeitsplätze für Rechtspflegerinnen, die alleinerziehend sind oder als Mütter mit Kindern zu Hause sein wollen; das ist wichtig. Sie, Frau Senatorin, reden ständig von Frauenförderung, aber wenn es wie hier um das Zupacken geht, dann gibt es eine Fehlanzeige.
Noch einmal, Frau Senatorin: Die Rechtspfleger sind in der mittleren Ebene der Justiz unersetzbare Kräfte. Sie sind solide ausgebildet und einsatzfreudig. Sie reden viel von Mitarbeitermotivation. Haben es die Rechtspfleger eigentlich verdient, daß Sie sie so hängenlassen? – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt in der Justiz auch andere Berufszweige – zum Beispiel Krankenpfleger, Pädagogen, Vollzugsbeamte –, die sich auch für Große Anfrage anbieten würden. Ich empfehle, daß Sie aufgrund des Umgangs mit Frau PeschelGutzeit über diese Berufszweige weitere Anfragen stellen.
Insgesamt danken wir der Opposition und auch dem Senat für diese Große Anfrage. Denn wir haben dadurch einen Überblick über die Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hamburg erhalten, die sich für mich wie folgt darstellt: Der Beruf des Rechtspflegers ist prima. Die Ausbildung ist fundiert, und die Tätigkeit ist interessant. Sie wickeln zum Beispiel die verschiedenen Registerverfahren in Grundbuch-, Handels-, Vereins- und Schiffsregisterangelegenheiten ab; sie arbeiten in Nachlaßverfahren und leiten Zwangsversteigerungen.
Als wichtige Tätigkeit sind die Kostenfestsetzungen anzusehen, bei denen zum Beispiel nach Verkündung eines zivilen Urteils die Kosten des Verfahrens im Vollstreckungstitel festgesetzt werden. Viele Rechtspfleger steigen beispielsweise als Amtsanwalt oder als Geschäftsstellenleiter auf.
Ich habe leider kein Zitat gefunden. Dieses Feld ist offenbar noch nicht genügend schriftstellerisch beackert worden. Das ist eigentlich sehr schade, denn der Stoff bietet sich an. Ich habe mir einige Büchertitel überlegt, die noch zu schreiben wären:
Als ich diese Anfrage durcharbeitete – das wird außer den vier Personen, die sich dazu äußern, kaum jemand gemacht haben, was ich auch nicht übelnehmen kann –,
habe ich mich gefragt, was diese Anfrage eigentlich soll. Meistens wird doch außer einem bestimmten Informationsinteresse mit einer Anfrage auch noch eine politische Intention verknüpft. Bei der Lektüre ist es mir nicht deutlich geworden. Zwar hat die vorherige Rede dieses in einer bestimmten Weise pointiert, aber die Anfrage hat nichts herausgeschält, was – wie es mein Vorredner getan hat – gebrandmarkt werden müßte.
Die CDU prangert an, daß es zuwenig Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geben würde. Das stimmt nicht, denn seit 1990 ist die Tendenz steigend. Außerdem wurde bemängelt, daß sie sich zuwenig in Führungspositionen befänden. Das stimmt auch nicht, denn die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten in Gerichten als Geschäftsstellenleiter, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter und als Bezirksrevisoren sowie auch als Amtsanwälte, die auch als Juniorstaatsanwälte bezeichnet werden können.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden im Rahmen der Managementfortbildung für den gehobenen Justizdienst auch in Schulungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung entsandt. Sie sagen, der Aufstieg in den höheren Dienst sei schwierig. Natürlich geht das mit einem Universitätsstudium besser; das weiß der Bewerber bei Beginn seiner Ausbildung selbst.
Volljuristen bewerben sich auf Amtsanwaltsstellen. Ich kann es verstehen, wenn sich eine Volljuristin oder ein Volljurist auf eine der 21 Stellen bewirbt, denn die andere Option bedeutet, keine Arbeitsstelle zu erhalten. Diese Personen haben den Vorteil, daß sie ohne Zusatzausbildung sofort einsetzbar sind.
Ich möchte noch einige Anmerkungen zu den Fortbildungsmöglichkeiten machen. Ich habe in der Vorbereitung dieser Debatte mit einer Rechtspflegerin gesprochen und sie gefragt, ob sie mit dem Angebot zufrieden sei. Sie wies mich sofort darauf hin, daß das jeder für sich selbst tun müsse. Sie hat recht, denn der Job ist so hoch qualifiziert und verantwortungsvoll, daß man erwarten kann, daß die Betreffenden von sich aus dafür sorgen, auf dem neuesten Stand zu sein.
Mein Fazit: Der Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers ist die Tür für weitere Ausbildungen und Aufstiege. Der Blick in das Rechtspflegergesetz macht deutlich, wie vielseitig die Aufgabenbereiche sind.
Meine Damen und Herren! Wenn der eine oder andere von Ihnen auf den Geschmack gekommen ist: Die Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger zum 1. Oktober dieses Jahres werden ab 1. April 2001 angenommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich habe einmal in aller Ruhe zu Hause an meinem Computer gearbeitet, und zwar so lange, bis vor einem Jahr meine Tochter geboren wurde. Dann hatte die Telearbeit zu Hause ein Ende. Insofern glaube ich kaum, Herr Professor Karpen, daß Ihr Vorschlag, alleinerziehende Rechtspflegerinnen seien die ideale Zielgruppe für Telearbeitsplätze,