Alle Umfragen der letzten Jahre haben im wesentlichen ein Ergebnis: Die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause in der gewohnten Umgebung zu sterben. Sie wollen nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden. Der Wunsch, noch letzte Dinge regeln zu können, wurde auch geäußert.
Tatsächlich sterben die meisten Menschen im Krankenhaus. In Hamburg sterben laut Krebsregister von 1999 von den jährlich circa 6000 krebskranken Menschen 75 Prozent in hiesigen Krankenhäusern. Nur 25 Prozent sterben zu Hause oder im Heim.
Ich bin über eine Emnid-Umfrage erschrocken, nach der 40 Prozent der Befragten dem Satz zustimmen: Wir sterben einsam, anonym und unwürdig.
Ein Appell an uns alle! Das ist insbesondere eine Herausforderung an die Hospizbewegung, die zum Ziel hat, das Sterben und den Tod zu enttabuisieren und ins Leben zu integrieren, würdevolles Sterben möglich und Sterbebegleitung als Lebenshilfe verständlich zu machen.
In Deutschland hat die Hospizbewegung verhältnismäßig spät Fuß gefaßt. Gegründet wurde sie in den sechziger Jahren in England, und der Ausspruch der Gründerin ist sehr wichtig: Hospiz is rather a programm than a place. Es ist also nicht nur das stationäre Hospiz, sondern Hospiz heißt Sterbebegleitung. Über die stationären Hospize haben wir hier gelegentlich schon gesprochen. Es entsteht neben „Sinus“ und „Leuchtfeuer“ jetzt gerade das dritte im Helenenstift in Altona.
Neu ist der Förderverein, der sich für ein Kinderhospiz mit dem Namen „Sternenbrücke“ gegründet hat. Ich glaube, alle Fraktionen sind informiert. Wir sollten das alle unterstützen. Dieser Förderkreis möchte die Integration ambulanter und stationärer Betreuung krebskranker Kinder erreichen und fördern. Die Familien sind mit einem sterbenskranken Kind zu Hause oft sehr überfordert.
Zu begrüßen ist ferner die Veranstaltung der Landesinitiative Hospizentwicklung unter dem Namen „Care-Net“. Am kommenden Sonnabend werden sich in einem Universitätsflügel alle Hospizdienste und Initiativen vorstellen können. Dazu finden Foren statt. Diese Initiative dient überhaupt einer stärkeren Bewußtmachung der Hospizarbeit; dafür haben wir auch diese Große Anfrage gestellt. Es geht um die Vernetzung von ambulant und stationär. Die Voraussetzung dafür ist eine gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen wie der Ärzte, der Pflegedienste – und besonders wichtig dabei – der gut geschulten ehrenamtlichen Personen. Die Qualifikation ist dabei entscheidend. Für einen weiteren Ausbau ist noch manches an politischen Maßnahmen wichtig.
Zunächst zu den Ärzten, wobei sicher kompetentere Leute, nämlich die niedergelassenen Ärzte, die wir unter unseren Kollegen haben, Auskunft geben können. In der Antwort des Senats ist einiges zur Finanzierung gesagt worden; dabei darf man 14 DM oder 15 DM für einen Hausbesuch gar nicht laut sagen, wenn wir wissen, was Handwerker bekommen. Auf dem Gebiet einer wirklichen Sterbebegleitung ist eine bessere Honorierung angesagt.
Für mich ist aber ein anderer Punkt noch interessant. Eine Vertreterin der Deutschen Hospizstiftung beklagte mir gegenüber in der vergangenen Woche den noch schlechten Zustand der Palliativmedizin in Deutschland. Auf dem Gebiet sind wir Nachzügler. England und Skandinavien sind uns offenbar um Jahrzehnte voraus. Es gibt in Deutschland gerade einen Lehrstuhl für Palliativmedizin und nur ganz wenige Ausbildungsstätten für Palliativpflege. Dieses ist kein verpflichtendes Fach im Medizinstudium. Der stellvertretende Vorsitzende der AOK in Sachsen hat kürzlich folgendes geäußert:
„Wenn es für einen Medizinstudenten genau so selbstverständlich ist, bei einem Sterbenden zu wachen wie für eine Klausur zu büffeln, dann haben wir den Paradigmenwechsel geschafft. Erst dann werden Sterben, Tod und Trauer besser ins Leben integriert sein.“
Hier sind also auch die Kultus- und Wissenschaftsbehörden hinsichtlich der Prüfungsordnungen gefordert. Das sollte, glaube ich, von allen Seiten vorangebracht werden.
Berlin hat das Homecare-Konzept entwickelt, auf das wir in unserer Großen Anfrage eingehen. Die Hamburger Gesundheitshilfe beantragt die Einführung auch für Hamburg. Nun ist mir zu Ohren gekommen, daß die Kassenärztliche Vereinigung in Hamburg – in Berlin liegt dem eine Vereinbarung zwischen AOK und Kassenärztlicher Vereinigung zugrunde – dem nicht positiv gegenübersteht. Das enttäuscht mich sehr, weil ich meine, daß in diesem Modellprojekt Möglichkeiten einer intensiven Sterbebegleitung auch für Ärzte gegeben sind, da sie nur für diesen Aufgabenbereich vorgesehen sind und auch entsprechend finanziert werden.
Ferner wurde mir gesagt, daß in einer durchschnittlichen Arztpraxis zwei Sterbefälle im Jahr vorkommen. Darum hätten die niedergelassenen Ärzte ihre Fortbildungsschwerpunkte im allgemeinen nicht auf diesem Gebiet, sondern in den anderen Fachrichtungen wie Herz-Kreislauf- oder Darmerkrankungen.
Ich möchte noch ein paar Worte zu den Hospizpflegediensten mit den besonderen Pflegefachkräften sagen. In der Antwort auf unsere Große Anfrage ist eine Liste der ambulanten Initiativen und Einrichtungen enthalten; einige davon kannte ich bereits. Ich habe mich dann mit denen beschäftigt, die ich noch nicht kannte, und eine davon ist der Hospizpflegedienst der evangelisch reformierten Kirche.
Ich muß sagen, daß ich vieles nicht wußte, wie beispielsweise eine Hospizpflegekraft, die eine besondere Zusatzausbildung haben muß, arbeitet. In einem Fall ging es um eine schwerstkranke Person, eine krebskranke Frau von Mitte dreißig, mit einem behinderten Sohn, die nicht mehr lange zu leben hat und die alleinstehende Mutter ist. Sterbenden Menschen sind nicht mehrere Betreuungspersonen zuzumuten, die Pflege und Betreuung muß in einer Hand bleiben. Das heißt, diese Hospizpflegekraft muß auch die Hauswirtschaft mitmachen, die Verhandlungen mit dem Jugendamt führen und alles andere erledigen, was dazu gehört. Man sagte mir, man dürfe sich nicht für
Hausarbeit zu fein sein, das sei ein Kriterium bei ihnen bei der Einstellung. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie solche Arbeit aussieht. Das kann bis zu acht Stunden am Tag bedeuten; nächtliche Dienste müssen zusätzlich organisiert werden.
Die Pflegekassen zahlen dann zwar die höchstmöglichen Sätze, aber die Genehmigungen für die Einstufungen in die höchste Stufe kommen manchmal auch erst vierzehn Tage nach der Beerdigung. Diese Dinge erschweren letztlich die praktische Arbeit. Dieses Beispiel ist nicht unbedingt ein Extremfall.
Darüber hinaus ist die Arbeit mit den ehrenamtlichen Kräften sehr wichtig. Das Wesensmerkmal der Hospizarbeit überhaupt ist ehrenamtliches Engagement. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist substantieller Teil der Hospizarbeit. Ein besonders überzeugendes Konzept hat in Hamburg der Malteser Hospizdienst in Volksdorf, mit einer umfassenden sehr gründlichen Ausbildung der ehrenamtlichen Personen; dafür sind eine besondere Hospizpflegekraft und ein Sozialarbeiter mit langjähriger Erfahrung und Sonderausbildung zuständig. Die Kosten werden völlig aus eigenen Mitteln getragen.
Der Malteser Hospizdienst finanziert seit über zehn Jahren seine Hospizarbeit mit jährlich 270 000 DM selbst – es sind also bereits mehrere Millionen DM dort eingeflossen –, mit größten Anstrengungen, und die Grenze ist erreicht. Sie haben hundert ehrenamtliche Kräfte und ein sehr interessantes Arbeitskonzept für diese Leute, die auch äußerst anspruchsvolle psychosoziale Arbeit leisten.
Berlin zahlt einen Sockelbetrag von 50 000 DM für zwölf Hospizdienste und noch 10 000 DM für besondere Beratungsangebote. Mit 60 000 DM kann also ein Hospizdienst rechnen. Diese Regelung sollte auch für uns von Bedeutung sein. Die Arbeit der Landesinitiative Hospiz „CareNet“ muß nach einer umfassenden Bestandsaufnahme auch entsprechende politische Folgen haben.
In der Antwort auf die Große Anfrage werden zwei Gesetze im Bundesrat erwähnt, von Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg. Dabei war für mich die Stellungnahme der Deutschen Hospizstiftung interessant, die einen Überblick über die gesamte Arbeit in Deutschland hat und befürchtet, daß bewährte Dienste und Einrichtungen nicht davon profitieren und damit ihre Arbeit irgendwann auf der Strecke bleiben wird. Das heißt, das ehrenamtliche Element werde nicht stark genug berücksichtigt in den Gesetzen.
Insgesamt meine ich schon, daß Gelder, die in die Hospizarbeit fließen, ein Vielfaches an Krankenhauskosten einsparen wird, wenn man einmal die Summe von 480 DM bis 720 DM Krankenhaustagessatz rechnet. Ein HomecareArzt in Berlin hat ausgerechnet, daß ambulante Hospizpflege täglich 330 DM kostet, nicht nur für seine Arbeit, sondern inklusive der Hospizpflegekraft. Das ist doch ein sehr großer Unterschied zum Pflegesatz im Krankenhaus. Daher meine ich, daß die Hospizpflege noch ganz gehöriger finanzieller Unterstützung bedarf.
Allerdings sollten wir die Beschäftigung mit Sterben und Tod nicht nur den professionellen und ehrenamtlichen Kräften überlassen, sondern ich denke, daß das eine Aufgabe für uns alle ist. Ich gehe soweit, daß wir eine neue Ars moriendi brauchen. Sie spielte im Mittelalter eine große Rolle. Anhand von Holzschnitten konnte man sich sehr gut auf den Tod und das Sterben vorbereiten. Ich glaube, daß
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Cicero beschrieb in seinem Werk „De senectute“, daß wir uns von frühester Jugend an bemühen müssen, Licht auf den Tod fallen zu lassen, denn wir müssen alle sterben. Nach allem was wir wissen, kann der Tod heute schon kommen; in jeder Minute, in jeder Stunde schwebt der Tod über uns. Für Cicero stellte sich die Frage, wenn wir in der Furcht des Todes leben, wie können wir uns dann einen gesunden Geist bewahren.
Damit wir uns wieder der Tatsache des Todes bewußt sind, müssen wir darüber reden. Unsere moderne Gesellschaft hat den Tod verdrängt. Er findet leider häufig genug – Frau Rudolph hat darauf hingewiesen – in der Anonymität des Krankenhauses oder des Altersheimes statt. Ich danke Ihnen, Frau Rudolph, daß Sie über Ihre Große Anfrage dieses Thema in die Bürgerschaft gebracht haben. Leider debattieren wir es zu einer Zeit, in der die Öffentlichkeit nicht mehr vertreten ist.
Die Sterbebegleitung, die bis vor wenigen Jahrzehnten etwas ganz Natürliches war, ist in Vergessenheit geraten. Immer wieder müssen wir Hausärzte die Erfahrung machen, daß Angehörige mit den Sterbenden nicht umgehen können. Hier fehlt es an Aufklärung, natürlich vorrangig durch uns Ärzte, aber auch durch andere Institutionen, die sich daran beteiligen müssen, wie beispielsweise die Hospizbewegungen.
Immer wieder kommt es vor, daß durch Unsicherheit kurz vor dem Tod eine Krankenhauseinweisung erfolgt. Die meisten Patientinnen und Patienten haben große Ängste vor der finalen Krankenhauseinweisung. Sie möchten in ihrer Umgebung den Übergang vom Leben zum Tod verbringen. Die Angehörigen haben die Aufgabe, Beistand, Nähe und liebevolle Zuwendung zu geben. Wir Ärzte haben die Aufgabe, diesen Übergang schmerzlos zu gestalten. Wir befinden uns dabei häufig an der Grenze der Legalität. Welche Dosis Morphin ist wann schmerzstillend und wann tötend? Diese Frage läßt sich häufig nicht genau beantworten. Die Diskussion um das „mercy killing“, wie die Angelsachsen es nennen – wir sprechen von Sterbehilfe –, muß geführt werden.
Sie sehen, das Spektrum der Debatte zum Tod ist sehr weit. Wir Ärzte sind verpflichtet, unserer Aufgabe nachzukommen und für eine schmerzlose Zeit vor dem Tod zu sorgen. Finanzielle Argumente, Frau Rudolph, zur Begründung von Unterversorgung sind in diesem Zusammenhang in meinen Augen unethisch. Eine durchschnittliche Hausarztpraxis – Sie haben es gesagt – muß ein bis zwei Sterbende im Quartal begleiten, und dies muß möglich sein. Die ambulanten Pflegedienste versorgen die Sterbenden in der Regel mit großem Engagement; dies ist jedenfalls meine Erfahrung. Die Krankenkassen sind aufgefordert, die palliative Pflege aufzuwerten. Wir dürfen die Sterbebegleitung aber nicht nur Professionellen überlassen. Wir müssen sie wieder erlernen. Diese Debatte ist vielleicht ein Anfang. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Petersen, ich denke, daß sich die Professionellen mehr mit Tod und Sterben befassen müssen. Es ist vor allem eine Fehlentwicklung der Medizin in den letzten Jahrzehnten, daß wir das so wenig können. Dabei ist doch der ärztliche Auftrag standesrechtlich sehr weit gefaßt, und die Fixierung auf die Krankheitsbekämpfung widerspricht seiner Breite. Der ärztliche Auftrag lautet folgendermaßen:
„Ärzte und Ärztinnen haben den Auftrag, Gesundheit zu erhalten, Krankheiten zu heilen, Leiden zu lindern und Trost zu spenden.“
Dabei ist es doch erstaunlich, welchen geringen Stellenwert die Erfüllung der ärztlichen Aufgabe hat, Leiden zu lindern und Trost zu spenden oder – anders ausgedrückt – Beistand zu leisten, und wie wenig dies auch eingefordert wird. Die Patienten und Patientinnen wie auch die Angehörigen erwarten von uns Ärzten und Ärztinnen gar nicht mehr, daß wir es tun.
Lediglich die Palliativmedizin setzt hier an, und auch die zunehmende Popularität der Hospizbewegung ist Ausdruck dieses Defizits. Wir Ärzte und Ärztinnen haben es überwiegend nicht gelernt, nicht aktiv einzugreifen. Dazu gehört auch, das Sterben zuzulassen und den Zeitpunkt zu erkennen, ab dem die Lebenserhaltung nicht mehr erstes Ziel der Behandlung sein kann, sondern das Lindern von Schmerzen, Angst, Atemnot und Übelkeit. Frau Rudolph hat schon die häufigsten Beschwerden beim Sterben geschildert.
Dabei wirken ruhige Zuwendung und auf die Linderung dieser Beschwerden zielende Maßnahmen oft stabilisierend und auch lebensverlängernd; oft lebensverlängernder als dramatische Eingriffe. Herr Petersen, Sie schütteln den Kopf, aber Sie haben eben selbst erwähnt – da sind wir uns wieder einig –, daß oft Krankenhauseinweisungen entgegen dem Willen der Patienten passieren. Wenn Sie es als Hausarzt anders schaffen, freut es mich, aber die Mehrheit ist es leider nicht.
Das weiß ich zum Beispiel aus dem Bereich der stationären Pflege, denn die Voraussetzung für ein Sterben, das wir als würdevoll ansehen, ist vor allem eine kontinuierliche gute Pflege, und daran mangelt es nun einmal.
Ich bin davon überzeugt, daß viele sinnlose ärztliche Eingriffe und invasive Maßnahmen erfolgen, weil die eigentlich notwendige pflegerische Betreuung nicht gegeben ist. Gerade aus Pflegeheimen erfolgen nicht selten notfallmäßige Krankenhauseinweisungen, zum Beispiel unter der Diagnose Kreislaufkollaps, weil von der überforderten Nachtwache – Sie wissen, die hat allein 60 bis 80 Leute nachts zu versorgen –, die marmorierten kalten Beine einer Sterbenden entdeckt werden. Was soll sie machen? Sie kann nicht dabeibleiben, sie ruft den Notarzt, der auch nicht dabeibleiben kann, die betreffende Person kommt ins Krankenhaus, und es gibt nicht wenige Menschen, die auf dem Transport in die Klinik sterben oder sogar auf dem Rücktransport von der Klinik in das Heim, weil nämlich vom Krankenhaus festgestellt wird, daß keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit vorliegt. Das sind vielleicht
Der Großen Anfrage der CDU ist aber auch zu entnehmen, daß sich die Rahmenbedingungen für die häusliche Sterbebegleitung in den letzten Jahren deutlich gebessert haben, und das ist sehr gut so. Es ist ganz wichtig, daß die Hausärztinnen für die Versorgung der schwerkranken und sterbenden Menschen besser bezahlt werden, daß sie mehr Zeit für sie haben können, und es ist auch gut, daß die Pflegeversicherung, gerade im Zusammenwirken mit der Krankenversicherung, deutlich bessere Hilfe leistet. Erwähnen muß man vor allem die Möglichkeiten ergänzender Sozialhilfe, die auch in der Anfrage erwähnt wird. Ich hoffe, daß wir anhand von Zahlen bald feststellen können, daß diese Maßnahmen greifen und daß dann mehr Menschen als bisher ihrem Wunsch gemäß zu Hause sterben können.
Auf einen Punkt zur Hospizbewegung möchte ich noch eingehen, Frau Rudolph hat das ausführlich geschildert. Ich denke, wir müssen aufpassen, daß angesichts des Personalmangels in der Pflege, der auch als Notstand bezeichnet werden kann, nicht die ehrenamtlichen Hospizhelfer anstatt professioneller Pflegekräfte da sind. Sinnvoll können die Ehrenamtlichen ihre Arbeit nur machen, wenn die Pflege gesichert ist. Dann ist es eine sehr gute Sache, die sehr wichtig ist. Aber gerade in diesem Bereich müssen wir aufpassen, daß die ehrenamtliche Arbeit nicht die professionelle ersetzt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Würde sterben ist aus meiner Sicht ein wichtiges Thema für uns alle, für die gesamte Gesellschaft, weil in der Tat viele Menschen, die sich auf das Sterben vorbereiten müssen, allein gelassen werden. Dieses Alleinsein führt dann dazu, daß wir selbst uns Vorwürfe machen müssen, denn wir wissen um die Situation insbesondere auch der chronisch kranken Menschen in unserer Stadt. Wir wissen auch, daß das Bedürfnis vorhanden ist, zu helfen und in Verantwortung einer Gesellschaft, die human ist, den letzten Teil des Lebens würdig zu gestalten. Deshalb bin ich sehr froh, daß die Initiative, die ich einberufen habe, Landesinitiative Hospiz „In Würde sterben“, von Ihnen allen gleichermaßen unterstützt wird.