Das Institut für Gewerbetoxikologie und Arbeitsmedizin der Universität Louvain hat im Auftrag der Umweltbehörden der Region Brüssel eine Untersuchung zur Evaluation des Risikos von atmosphärischen Luftschadstoffen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind nach unseren Kenntnissen bisher nicht in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, so daß eine wissenschaftliche Diskussion der aufgestellten Hypothese und Schlußfolgerungen noch aussteht.
Vorbehaltlich der wissenschaftlichen Diskussion ist die Studie aus unserer Sicht aus mindestens zwei Gründen in ihrer Aussagekraft eingeschränkt.
Erstens: In dem Bericht stellen die Autoren die Hypothese auf, daß Luftschadstoffe das Lungengerüst zerstören, also
löchrig machen. Als Beleg hierfür weisen die Autoren auf freigesetzte Eiweiße, sogenannte Surfactants im Blut der betroffenen Kinder, hin.
Nach unseren Recherchen ist diese Hypothese bisher in der Literatur nicht untersucht worden. Ferner ist die Bedeutung der gefundenen Konzentration im Blut an Surfactants unklar. Insbesondere nennen die Autoren hierfür keine Referenz- oder Normwerte. Damit bleibt zunächst offen, ob sich die gefundenen Konzentrationen im Normbereich bewegen oder nicht. Auch die Autoren weisen selbst darauf hin, daß die Bedeutung ihrer Untersuchungsergebnisse derzeit noch unklar ist.
Zweitens: Die Autoren vermuten, daß es sich um Langzeitschäden durch Luftschadstoffe handelt. Als mögliche Wirkstoffe können verschiedene Stoffe der Außenluft, zum Beispiel Ozon, sowie der Innenraumluft einschließlich der Schwimmbäder in Frage kommen. In der Studie selbst wurden bestimmte Kohlenwasserstoffe in der Außenluft untersucht und eine Belastung gegenüber verschiedenen Innenraumquellen abgefragt. Inhaltstoffe der Hallenluft von Schwimmbädern wurden im Rahmen dieser Abfrage nicht behandelt. Offenbar wurde dann nachträglich die Häufigkeit des Schwimmbadbesuches während des Schulunterrichts abgefragt. Weder die genaue Fragestellung noch die Ergebnisse werden in dem Abschlußbericht dokumentiert. Auch wurden die Häufigkeiten, Verweilzeiten der sonstigen Schwimmbadbesuche nicht abgefragt sowie insbesondere keine Daten zur Konzentration von Verunreinigungen der Schwimmbadluft erhoben. Von daher kann nicht nachvollzogen werden, daß es durch Ausgasung von Chloramin zu einer Erhöhung der Lungenpermeabilität bei Kindern kommt. Deswegen ist in der Summe die Einschätzung, daß diese Studie erhebliche systematische Mängel aufweist, so daß hieraus abgeleitete Schlußfolgerungen nicht begründet sind. Zudem sind Ergebnisse aus Schwimmbaduntersuchungen aus Belgien nicht ohne weiteres auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragbar, da es keine europaweit gültigen einheitlichen Grenz- beziehungsweise Richtwerte für Chlor und Chlornebenprodukte im Schwimmbadwasser gibt. Hatten Sie Ihre Zusatzfrage schon gestellt?
Dann sage ich gleich noch etwas zur Grenzwertsituation. Ich habe schon gesagt, daß es um die Abwägung der mikrobiologischen Gefahr gegen die Gefahr des Desinfektionsmittels Chlor geht. Der Zielkorridor, den die Badeanstalten einhalten sollen, liegt in Deutschland zwischen 0,3 und 0,6 Milligramm pro Liter. In Belgien gibt es im flämischen Teil Grenzwerte, die bei 3 Milligramm pro Liter liegen. In Hamburg werden die Kontrollen im Badebetrieb kontinuierlich durchgeführt, und dann wird auch noch einmal hoheitlich kontrolliert. Aufgeschrieben hat man mir, daß ungefähr 1500 Proben im Jahr durchgeführt werden. Die liegen in und um den Zielkorridor, aber jedenfalls unter der Obergrenze Belgiens.
Ich habe noch eine weitere Frage. Wie reagiert der Senat auf die Meßergebnisse von Professor Thiemann, Bremen, der in einem Hamburger Freizeitbad deutlich überhöhte Werte des giftigen Trihalogenmethan festgestellt hatte.
Der besagte Professor Thiemann, von dem ich inzwischen auch schon gehört habe, hat auf Trihalogenmethan untersucht. Das ist eine Verbindung, die entsteht, wenn das Chlor sich mit organischen Stoffen, die im Badewasser herumschwimmen, verbindet. Dazu muß man erst einmal sagen, wie der Zielwert ist. Der Zielwert liegt in Deutschland bei ungefähr 20 Mikrogramm pro Liter. Das ist der übernommene Wert aus der alten Trinkwasserverordnung. Man muß sich also klarmachen, daß das der Wert ist, der in Deutschland normalerweise vom Trinkwasser eingehalten sein sollte. Der ist inzwischen gesenkt worden, im Trinkwasser liegt er jetzt bei 10 Mikrogramm. In Kanada liegt er bei 350 Mikrogramm. Die gesundheitsbedenkliche Schwelle liegt nach dem Bundesverband öffentliche Bäder bei circa 400 Mikrogramm pro Liter. Gefunden hat man in der Alsterschwimmhalle 11 und in Volksdorf 28 Mikrogramm. Das ist um den Zielkorridor herum und von daher aus unserer Sicht nicht gefährlich. Es ist aber so, daß Trihalogenmethan zu den Stoffen gehört, die man nicht so gerne im Wasser finden will. Deswegen werden Bemühungen angestellt, dieses unter dem Gesichtspunkt der Minimierung weiter zu vermindern. Da gibt es in zwei Bädern Versuche, quasi im Wasserkreislauf mit einer entsprechenden Aktivkohlefilterung diese Reste herauszufischen, und das ist der Grund dafür, daß man in der Alsterschwimmhalle – die ist nämlich eines dieser beiden Bäder – bereits einen sehr niedrigen Wert erreicht hat. Die anderen Werte sind die, die man normalerweise erwarten muß.
Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 16/5518 geht hervor, daß das UKE innerhalb des Geländes für 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb 1000 Parkplätze bereithält. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nach dem neuen Verkehrskonzept des UKE monatlich 35 DM für einen Parkplatz zahlen, ohne eine Garantie auf den Stellplatz zu haben.
Erstens: Wie ist die Auslastung der Stellplätze auf dem Gelände des UKE, nachdem eine Gebühr von 35 DM pro Parkplatz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben wird?
Zweitens: Gibt es Planungen der Stadt, die Parksituation rund um das UKE zum Beispiel durch den Bau eines Parkhauses zu entspannen?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Auf Ihre erste Frage möchte ich wie folgt antworten: Für die vom UKE für das eigene Personal bereitgestellten 1000 Parkplätze auf dem Gelände des Klini
kums wurden nach dem Stand vom 31. Januar dieses Jahres von der UKE-Verwaltung insgesamt 1468 Berechtigungen in Form von Magnetkarten ausgegeben. Nur in Spitzenzeiten, tagsüber von 10 bis 14 Uhr, sind diese Stellplätze annähernd vollständig belegt.
Es ist bisher nicht dazu gekommen, daß Inhaber von Magnetkarten abgewiesen werden mußten. Die durchschnittliche Nutzung liegt nach Auskunft des UKE bei täglich etwa 900 Stellplätzen.
Zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen am Haupteingang Martinistraße ist es nach Rücksprache des UKE mit der Verkehrspolizei und mit dem HVV, der in der Martinistraße Buslinien betreibt, bisher nicht gekommen. Das UKE – das ist vielleicht interessant – hat darüber hinaus 1052 HVV-Proficards ausgegeben. Die Zahl der Umsteiger von Privat-Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel wurde vom UKE auf circa 250 geschätzt. Belastbare Erhebungen gibt es dazu allerdings noch nicht. Außerdem scheint die Zahl der Fahrradnutzer deutlich gestiegen zu sein.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Stadt richtet regelhaft selbst keine Parkhäuser ein, sondern gibt Zuwendungen aus Ausgleichsbeträgen, mit denen private Quartiersgaragen gefördert werden.
So wird zum Beispiel – wie in der Drucksache 16/4394 vom Juni vorigen Jahres aufgeführt – eine Quartiersgarage mit 39 zusätzlichen Stellplätzen im Hans-Much-Weg gefördert. Die Förderung von weiteren Quartiersgaragen im Umfeld des UKE ist möglich. Allerdings sind die hierfür notwendigen Entscheidungen noch nicht abschließend getroffen worden.
Das Bezirksamt Nord steht darüber hinaus in konkreten Verhandlungen mit einem Investor, um 300 Tiefgaragenplätze, die im Rahmen eines Neubaus in der Nähe des UKE geschaffen werden sollen, auch für den Stadtteil zu öffnen.
Wann werden das UKE oder die Wissenschaftsbehörde dafür sorgen, daß der Stellplatzbedarf des Krankenhauses durch das Krankenhaus selbst abgedeckt und nicht den umliegenden Wohngegenden, die ohnehin schon überlastet sind, aufgedrückt wird?
Dazu möchte ich bemerken, daß sich das UKE derzeit in der sogenannten Masterplanung für eine gesamte Neuplanung des UKEGeländes befindet. In diesem Zusammenhang werden auch Überlegungen zu Stellplätzen angestellt.
schließenden Antworten vorliegen; der Prozeß ist mitten im Gange, so daß folgerichtig noch keine Antworten vorliegen können.