Das wäre eigentlich das Minimum, das überhaupt erst einmal feststehen müßte, bevor man den Betroffenen den Führerschein entzieht oder ihnen zumindest damit droht.
Was also muß geschehen? Die gegenwärtige Praxis muß durch eine verhältnismäßige und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Vorgehensweise abgelöst werden, die im übrigen, wie das beim Alkohol selbstverständlich ist, die tatsächliche Gefährdung im Straßenverkehr zum Ausgangspunkt für einen Entzug des Führerscheins nimmt. Dafür ist es zunächst erforderlich, klare Grenzwerte dafür zu entwickeln – denn auch die existieren nicht –, ab wann von einem Cannabisrausch eine gefährliche Wirkung für den Verkehr ausgeht.
Damit einhergehen muß auch die Entwicklung einer tauglichen Technik, die einen Verstoß vor Ort nachweisen und dokumentieren kann, analog dem Ins-Röhrchen-pusten. Alles andere ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, weil es den Gleichheitsgrundsatz kraß mißachtet.
Wir erwarten und wünschen uns vom Senat, daß er die Erkenntnisse aus dieser Großen Anfrage ernst nimmt und auf eine Änderung der Praxis in dem hier skizzierten Sinne hinwirkt. – Ich danke.
Wer betrunken, bekifft oder sonstwie durch den Konsum eines Rauschmittels in seiner Wahrnehmung gestört am Straßenverkehr aktiv teilnimmt, muß aus demselben gezogen werden.
So einfach ist das zuerst einmal. Die Frage ist, wie definiert man die Grenzwerte, die Sie, Frau Kähler, angesprochen haben? Die Entwicklung von 0,8 Promille auf 0,5 Promille ist das richtige Zeichen in die richtige Richtung. Wenn wir damit noch ein bißchen weitergehen, brauchen wir zukünftig keine Grenzwertdiskussion mehr zu führen, sondern müssen nur noch die Frage stellen, ob jemand berauscht ist oder nicht.
Die bisherige Ungleichbehandlung von Betrunkenen und Autofahrern, die Cannabis konsumiert haben, ist nicht gerechtfertigt. Hier müssen wir zu einer vernünftigen Gleichbehandlung kommen. Wer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, hat seinen Führerschein abzugeben.
Insofern stimme ich Ihnen zu, daß wir zu einem vergleichbaren Umgang und zu empirisch und wissenschaftlich belegten Kontrollmechanismen kommen müssen. Den Genuß von Alkohol kann man einfach feststellen, indem der Mensch, der Alkohol getrunken hat und beim Autofahren erwischt wird, ins Röhrchen pusten und sich anschließend eine Blutprobe entnehmen lassen muß. Welche Wirkung der Alkohol auf ihn hat, kann man abschätzen. Ein ähnliches Verfahren brauchen wir auch im Hinblick auf andere Rauschmittel, nicht nur bei Cannabis, sondern auch bei Psychopharmaka und sonstigen Arzneien, die das Wahrnehmungsvermögen verändern.
In diese Richtung müssen wir gehen, und in diese Richtung weist auch die Antwort des Senats, daß hier in Hamburg so gegangen wird. Insofern sehe ich da kein weiteres Problem.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß Sie, Frau Kähler, so aufrichtig sind und das als normal hinstellen, was für viele vielleicht nicht normal ist, sollte zunächst einmal die Intention dieser Debatte sein.
Das erste, was an der Anfrage der GAL-Fraktion zum Konsum von Cannabis im Straßenverkehr auffällt, ist ihr Umfang. Stolze sieben DIN-A4-Seiten, gespickt mit den kniffligsten Fragen, lassen schnell den hohen Sachverstand der Fragesteller auf diesem Gebiet erkennen.
Die Antwort des Senats ist um keinen Deut ungenauer, er bringt es ebenfalls auf sieben Seiten. Es fehlt nur die Frage, ob man auch bestraft werden kann, wenn man im Straßenverkehr geraucht und dabei versucht hat, das Auto vom Beifahrersitz aus zu steuern. Insofern habe ich dem, was Herr Schäfer gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Jedem, der sagt, es gebe hier keinen Handlungsbedarf beziehungsweise man müsse das relativieren, wenn man raucht oder im Straßenverkehr Cannabis konsumiert, muß man eine klare Absage erteilen. Wenn Sie, Frau Kähler, meinen, es sei normal, am Steuer zu rauchen, dann sage ich Ihnen aber, jeder weiß, daß die Fahrtauglichkeit beim Rauchen in hohem Maße eingeschränkt ist. Da beißt die Maus keinen Faden ab, meine Damen und Herren.
Folgendes Beispiel stört mich natürlich auch – ich bin kein Jurist, das wird nur immer wieder kolportiert –: Sollte es so sein, daß man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen muß, weil man bei einer Verkehrskontrolle ein Stück Haschisch findet, es aber gar nicht konsumiert hat, ist das natürlich nicht in Ordnung. Da ist das Beispiel mit der Kiste Bier im Auto sehr viel treffender. Dieser Punkt ist sicher revisionsbedürftig.
Aber dennoch ist nicht der Inhalt der GAL-Anfrage entscheidend, sondern vielmehr ihre Intention. Warum sagen Sie nicht, wohin die Reise mit den Mitteln des Parlamentarismus gehen muß? Sie möchten, daß Cannabis freigegeben wird, sagen es aber nur scheibchenweise, weil Sie vielleicht kurz vor der Wahl befürchten, daß es Nachteile geben könnte. REGENBOGEN ist da etwas ehrlicher und etwas genauer.
Wenn schon links, dann richtig links. Die brauchen auch keinen Spagat zu machen wie Sie, sondern die können sagen, was richtig und was falsch ist. Als CDU-Abgeordneter brauchen Sie manchmal viel Hoffmannstropfen und viel Riechsalz, wenn Sie mit denen diskutieren, aber die sagen zumindest etwas, worauf man sich einrichten kann.
An Stelle der Kriminalisierung im Umgang mit Drogen – speziell mit Cannabis – muß die Ächtung des Drogen- und des Alkoholkonsums liegen, wie wir politisch auch landesweit mit einer rotgrünen Politik agieren. Ich lese, daß die Grünen die rotgrüne Drogenpolitik umsetzen, und dann schreiben sie:
„Die Zuordnung der Drogenbeauftragen zum Gesundheitsressort markiert am deutlichsten die Abkehr von ideologischen Kampfpositionen, wie sie unter der CDU vorherrschten.“
(Beifall bei der GAL und bei REGENBOGEN – für eine neue Linke sowie vereinzelter Beifall bei der SPD)
aber es geht darum, inwieweit Sie dieser Frage öffentlich Vorschub leisten. Das ist der entscheidende Unterschied. Sie haben nicht gemerkt, daß es in der Gesellschaft zu einem sehr deutlichen Umschwung gekommen ist. Sie tun immer so, als vertrete die CDU immer unmoderne Positionen.
Heute haben wir von Ihnen den Eindruck, daß Sie mit den Füßen in der Steckdose schlafen, weil Sie nicht merken, daß sich die Situation verändert hat.
Ich möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen, daß es vor dem Hintergrund einer fast euphorisch geführten Freigabediskussion eine wachsende Zahl von Menschen gibt, die ihre frühere Toleranz zu diesem Thema mit zunehmender Skepsis beurteilen. Wenn Sie, so wie ich, Vater eines Sohnes oder einer Tochter sind...
Es gibt viele Menschen, die ihre Toleranz in sehr hohem Maße bereuen und auch hier zu einer anderen Haltung gekommen sind. Versuchen Sie einmal, einen Siebzehn-, Achtzehnjährigen morgens zu wecken, wenn der am Abend vorher zwei, drei Joints geraucht hat.
Es ist schädlich und schändlich, immer nur das umsetzen zu wollen, was gerade populär ist. Daß der REGENBOGEN
diese familiären Probleme vielleicht nicht hat, mag ja so sein, aber deswegen darf man dieses Problem nicht in dieser Form anfassen.
Daher zeigt sich für die CDU eine verantwortliche, an den Fakten orientierte Drogenpolitik nicht an nebulösen Anfragen, wie wir sie hier vorliegen haben, sondern am erkennbaren Bemühen, zumindest als ersten Schritt Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Alkohol und Drogen zu erschweren und nicht zu erleichtern, wie Sie das machen. Mit Ihrer toleranten Haltung tun Sie das.
In einer Zeit, in der wir uns ernsthaft einig sind in dem Bemühen, die Promillegrenze zu senken und die Werbung für Alkohol einzuschränken, ist es schizophren zu sagen, bei Haschisch sei das alles anders. Das läßt sich nicht miteinander vereinbaren.
Seit einiger Zeit sollen sich die „normalen“ Raucher daran gewöhnen, daß sie während des Fluges nicht mehr rauchen dürfen. Der Gesetzgeber veranlaßt, Nichtraucherflüge durchzuführen. Dafür wird um Verständnis gebeten. Wenn wir diese Debatte so weiterführen und die Selbstverständlichkeit von Frau Kähler beim Konsum von Haschisch übernehmen, dann wäre ein Zusatz angebracht: Aus medizinischen Gründen sind bei diesem Flug natürlich die Konsumenten von Cannabis ausgenommen. Wir wünschen einen guten Flug. – Helau.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Fuchs. Aber eines noch vorweg: Wer Rauschmittel in der Birne hat, der hat hinter einem Lenkrad nichts zu suchen. Das gilt für Koks, das gilt für Alkohol, für Tabletten wie auch für Cannabis. Deshalb ist natürlich richtig, nicht über 0,8 Promille oder über 0,5 Promille zu reden, sondern über 0,0 Promille.