Gut. Zu diesen beiden Ausführungen lautet meine Frage, ob ich den Senat richtig verstehe, daß er diese aktuellen Entwicklungen als Stagnation bewertet.
Frau Abgeordnete Koppke, der Begriff Stagnation findet sich im Bericht des Verfassungsschutzes. Er ist vor dem Hintergrund des Anspruchs der neuen Rechten entstanden, eine Intellektualisierung dieser Szene vorzunehmen. Die Aktivitäten von Herrn Dr. Oberlercher in diesem Bereich werden in den Berichten in der Art geschildert, daß sie gänzlich unverständlich seien, so daß dieses Ziel bei weitem nicht erreicht werden konnte. Er habe in dem extrem rechten Spektrum – so steht es in diesem Bericht – mehr Gegner als Freunde. Insgesamt gesehen möchte ich aber noch einmal darauf hinweisen, daß die Erwähnung von Bestrebungen extremistischer Art im Jahresbericht eine Schwerpunktsetzung darstellt und daß die Nicht-Nennung in diesem Bericht nicht zu dem Schluß verleiten darf, daß solche Vorgänge – auch wenn sie im Vergleich zu anderen Entwicklungen weniger bedeutsam erscheinen – nicht beachtet oder nicht beobachtet würden. Das gilt auch für den zweiten Bereich. Es ist eine Schwerpunktsetzung über die wichtigsten Ereignisse, ohne daß deswegen hinsichtlich der übrigen Tätigkeiten so etwas wie ein „Persil“-Schein ausgestellt würde.
Dann muß ich noch etwas konkreter fragen. Finden die deutscheuropäische Studiengesellschaft, der Lesekreis „Junge Freiheit“ und die deutsche Sektion von „Synergies-Européennes“ Beachtung im Landesamt?
Alle extremistischen Bestrebungen finden Beachtung. Sie werden dies demnächst auch in einer Broschüre lesen können, die das Landesamt herausgibt, die anders als der Bericht als Lexikon aufgebaut ist, in dem alle Stichworte über diese Bestrebungen zu finden sind. Im Jahresbericht stehen nur die Entwicklungen von besonderer Bedeutung, um die Öffentlichkeit über die wichtigsten und neuen Ereignisse zu unterrichten.
Nachdem wir die Beachtungsfrage halbwegs beantwortet haben, möchte ich fragen, welche Erkenntnisse über die erwähnten Gruppierungen vorliegen.
Frau Uhl, die erste Frage ist aus meiner Sicht nicht halb, sondern ganz beantwortet. Der Senat, das Landesamt beachten natürlich – das ist der gesetzliche Auftrag und auch die praktische Tätigkeit – alle extremistischen Bestrebungen.
Hinsichtlich der Erkenntnisse gilt, daß im Jahresbericht das veröffentlicht wird, was als Schwerpunktsetzung wichtig ist und was gerichtsverwertbar belegt werden kann. Im übrigen ist die Arbeit des Landesamtes – wie Sie wissen – vertraulich. Das Landesamt berichtet dem Kontrollausschuß und kann darüber hinaus zu Erkenntnissen öffentlich keine Auskunft geben.
Meine Frage betrifft die Nordseekooperation. Hamburg war bisher in der Ostseekooperation erfolgreich engagiert. Zunehmend gewinnt jedoch auch der Nordseeraum an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung für Hamburg und ganz Europa. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Welche Bedeutung hat der Nordseeraum für die weitere und politische Entwicklung Hamburgs? Warum ist Hamburg bisher nicht Mitglied der Nordsee-Kommission?
Frau Abgeordnete, zu Ihrer ersten Frage: Der Nordseeraum zeigt bisher kaum Ansätze einer von allen Anrainern gemeinsam getragenen eigenständigen Entwicklung. Gemeinsame Interessen konzentrieren sich bisher mehr auf die Nutzung und den Schutz des Meeres selbst als auf die Küsten und das Hinterland. Zudem ist der Nordseeraum seit Jahrzehnten in die Entwicklung der europäischen Gemeinschaftspolitik eingebettet.
Für Hamburg haben gegenwärtig vor allem die Wettbewerbsbeziehungen und die Kooperationen mit den Seehäfen am südlichen Rand der Nordsee Bedeutung. Auch diese Beziehungen sind vorrangig von der EU-Politik bestimmt.
Im Rahmen des europäischen Raumordnungskonzepts EUREK wird der Nordseeraum als eigener Entwicklungsraum dargestellt und behandelt. Die EU hat ihre INTERREG-Fördermittel für das neue Programm INTERREG 3 B für den Nordseeraum deutlich aufgestockt. Derzeit liegen die Projektvorschläge der verschiedenen Regionen vor. Die hamburgischen Fachbehörden prüfen derzeit, bei welchen Projekten eine Teilnahme Vorteile für Hamburg bieten würde.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Nordsee-Kommission ist eine mittelbare regionale Untergliederung der Versammlung der Regionen Europas, abgekürzt VRE. Hamburg ist vor wenigen Jahren aus dieser VRE ausgetreten, und zwar aus der Erwägung, daß die regionalen Interessen immer mehr und besser im Ausschuß der Regionen der EU zur Geltung gebracht werden können.
In bezug auf die Kooperation im Nordseeraum hat der INTERREG-Unterausschuß „Nordsee“, in dem die betroffenen deutschen Nordseeanrainerländer vertreten sind, für Hamburg demgegenüber eine wachsende Bedeutung.
Ich habe zwei Nachfragen. Frau Staatsrätin, Sie sagten, Sie messen dem Ausschuß der Regionen in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Können Sie einmal darlegen, welche Initiativen in bezug auf das zugrundeliegende Thema die Freie und Hansestadt Hamburg durch den Senat im Ausschuß der Regionen ergriffen hat?
Zweitens: Hat der Senat, ausgehend von unserer Themenstellung, einen Überblick über sämtliche auf Europa bezogenen Kommissionen, Kooperationen et cetera mit der Maßgabe, zu prüfen, wo die Freie und Hansestadt Hamburg Mitglied oder Nicht-Mitglied ist? Welches Gremium fällt am Ende die Entscheidung über eine Mitgliedschaft?
Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe nicht behauptet, daß der Ausschuß der Regionen eine besondere Bedeutung hat. Er hat eine größere Bedeutung als das Gremium VRE. Hamburg hat in dem Ausschuß der Regionen sicherlich keine eigenen Initiativen zur Entscheidung gebracht; es ist aber auch nicht üblich, daß einzelne Regionen derartig tätig werden. Hamburg hat aber die eine oder andere Berichterstattung – so Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen – gemacht und sich im Rahmen der üblichen Beteiligungsmöglichkeiten im Ausschuß der Regionen betätigt, nämlich Anträge zu Arbeitsthemen des Ausschusses der Regionen eingebracht. Dabei hatte Hamburg ein besonderes Interesse bei den Verkehrsfragen, beim ÖPNV, bei der Schiffssicherheit und bei erneuerbaren Energien.
Zu Ihrer zweiten Zusatzfrage: Hamburg ist selbstverständlich in der Lage, aufzuzählen, in welchen europäischen Kommissionen und Gremien es Mitglied ist. Das bedarf keiner besonderen Prüfung.
Möglicherweise habe ich es nicht richtig verstanden. Ich möchte nachfragen, ob es im Ausschuß der Regionen Entscheidungen oder Initiativen Hamburgs bezüglich der Ostseekooperation gab oder nicht?
Nach meiner Kenntnis hat es in den letzten Jahren keine speziellen Beschlüsse des Ausschusses der Regionen zur Nordseekooperation gegeben.
Frau Staatsrätin, ich habe noch einmal eine Frage zur Auswahl der Gremien, in denen wir mitarbeiten. Seit einer gewissen Zeit gibt es hier den Europaausschuß. Ich frage daher: Wer trifft die Entscheidung, in welchen Ausschüssen wir mitarbeiten? Wäre es nicht jetzt eine Sache des Parlamentes, das zu wissen und es gegebenenfalls mitzubegleiten?
Im Moment trifft der Senat die Entscheidung, an welchen Gremien sich Hamburg beteiligen möchte. Bei einigen Gremien ist Hamburg als Land und Region kraft Verfassung beteiligt. Beim Aus
schuß der Regionen zum Beispiel hat niemand einen Antrag gestellt, dort beteiligt zu sein, sondern Hamburg ist wie alle deutschen Länder Mitglied. Bei der Untergliederung gab es eine Entscheidungsmöglichkeit, zu der Hamburg gesagt hat, daß die Mitgliedschaft der VRE gegenüber der Beteiligung im Ausschuß der Regionen keinen weiteren Nutzen bringe. Das Parlament kann den Senat sicherlich ersuchen, sich an Gremien zu beteiligen.
Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 16/5660, hat der Senat geantwortet, daß es im BernhardNocht-Institut Hamburg einen Anstieg der Zahl von Tuberkulose-Erkrankungen gibt. Wie viele waren es 1998, 1999 und 2000?
Zweitens: In der gleichen Drucksache spricht der Senat von Patienten, die zum Teil aus osteuropäischen und Entwicklungsländern nach Deutschland kamen. Wie viele Tuberkulose-Patienten waren im Jahr 1998, 1999 und 2000 Deutsche, wie viele aus Osteuropa und wie viele aus Entwicklungsländern?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Jürs, im Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin wurden 1998 34 tuberkuloseerkrankte Patientinnen und Patienten behandelt, davon acht aus Deutschland, sechs aus Osteuropa und dem übrigen Europa, 20 aus Asien, Afrika und Südamerika. Im Jahr 1999 waren es insgesamt 37 Fälle, davon elf aus Deutschland, vier aus Osteuropa und 22 aus Afrika und Asien. Im Jahr 2000 waren es 34 Fälle, 19 aus Deutschland, drei aus Osteuropa und zwölf aus Afrika und Asien. Aus diesen Zahlen läßt sich kein besonderer Anstieg ableiten.
Die Aussage in der Kleinen Anfrage bezieht sich aber auf einen längeren Zeitraum; so waren es im Jahr 1990 elf Fälle von Tuberkulose, die im BNI behandelt wurden. Insofern ist ein Anstieg zu registrieren. Gleichzeitig ist aber darauf hinzuweisen – das ist wichtig –, daß für Hamburg insgesamt über die vergangenen 30 Jahre ein stetiger Rückgang von 1972, wo es noch über 1100 Fälle waren, auf zuletzt 293 Fälle zu registrieren ist. Von dieser Entwicklung sind Personen ausländischer Herkunft in geringerem Umfang als Deutsche betroffen. Insofern spiegelt das BernhardNocht-Institut nicht die Gesamtsituation Hamburgs wider.