Deshalb hat die Union es abgelehnt und nicht etwa, um sich künstlich ein weiteres Wahlkampfthema zu schaffen. Das war überhaupt nicht der Punkt.
Wenn ein Gesetz schlecht ist und nach der eigenen Prüfung nicht den Anforderungen genügt, dann muss man es ablehnen. Deswegen haben wir das auch getan.
Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz wird aber – insofern kann ich alle beruhigen – in dieser Form nicht kommen. Entweder erinnert sich der Bundespräsident an seine Pflichten und wird das Gesetz nicht ausfertigen, was ich persönlich sehr hoffe, oder er tut es doch und das Bundesverfassungsgericht wird darüber befinden müssen. Dann wird dieses es, so hoffe ich zumindest, verwerfen. Oder, wenn auch das nicht geschieht – und das ist ganz sicher –, wird eine neue Bundestagsmehrheit dieses Gesetz in der Weise ändern,
dass dafür gesorgt wird, dass in dem Gesetz genau das drin ist, was auch draufsteht, nämlich Zuwanderungsbegrenzung und nicht Zuwanderungsausweitung.
Dies muss das politische Ziel sein und die Bürger werden am 22. September die Möglichkeit haben, unter anderem auch darüber abzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Vahldieck, Sie unterschlagen hier, dass es sehr wohl ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz ist.
All die arbeitsmarktpolitischen Regelungen, die in dem Gesetz enthalten sind, sind ganz deutlich darauf ausgerichtet, dass Zuwanderung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur möglich ist, wenn wir hier in einem Bereich freie Arbeitsplätze haben, der nicht durch die vorhandenen Arbeitslosen oder andere besetzt werden kann. Es ist ein Steuerungsinstrument für unseren Arbeitsmarkt und kein zusätzliches Schaffen von Arbeitslosen. Das ist eine willkürliche Interpretation. Sie haben es schon im Bundesrat versucht. Da hat es auch nicht geholfen, es wird auch hier nicht helfen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen die Wirtschaft,
die Gewerkschaften und die Lobby in verschiedenen Bereichen dieses Zuwanderungsgesetz und wir brauchen es.
Die CDU wollte nicht zustimmen. Es ist auch eine kleine Legende, wenn Sie sagen, dass das umfangreiche Papier der 91 Punkte, das von Ihnen noch nachgereicht wurde, überhaupt nicht beachtet worden ist. Es hat vorher ein 16Punkte-Papier gegeben, das in großen Teilen von Herrn Schily – sehr zum Unmut der Grünen – mit eingearbeitet wurde. Wenn ich hier anfange vorzutragen, was die Grünen im Zuwanderungsgesetz wollten, dann reicht meine Redezeit lange nicht. Es wäre auch unnötig, denn was wir jetzt haben, ist ein Grundgerüst für den dringend notwendigen Einstieg in die einheitliche Gestaltung der Einwanderung.
Drei Aspekte sind ausschlaggebend: Erstens brauchen wir Einwanderung aus demographischen und aus wirtschaftlichen Gründen. Beides wird geregelt und wird endlich möglich sein. Zweitens muss die Integration zur Regel, gestärkt und unterstützt werden. Es muss klar sein, wie sie finanziert wird. Auch das wird endlich geregelt. Drittens: Die humanitären Verpflichtungen, die wir alle haben, und die geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründe sind Stand,
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Wozu brauchen wir sie dann noch im Gesetz, wenn sie Stand sind?)
Der menschenrechtlich begründete Flüchtlingsschutz muss einen klaren Stellenwert erhalten und darf nicht gegen die Wünsche der Wirtschaft an Einwanderung ausgespielt werden. Genau das passiert hier und das ist der richtige Weg. Einen anderen können wir überhaupt nicht gehen.
Für die junge Generation ist es zwar spannend, aber es nützt nichts, noch einmal in die Historie zu gehen. Wir haben einen aktuellen Sachstand, eine wirtschaftliche Situation und eine Situation in unserer Gesellschaft mit einem Anteil von Migrantinnen. Wir müssen und wollen miteinander leben. Dafür brauchen wir diese einheitliche Gestaltung der Einwanderung.
Nun wollten wir aber eigentlich – so hatte ich jedenfalls das Thema verstanden – über die Bedeutung für Hamburg reden.
Der Arbeitskräftebedarf, den auch hier die Hamburger Wirtschaft und die Hamburger Kammern angemeldet haben, kann gedeckt werden. Es werden Verfahren verkürzt, Arbeitsamt und Ausländerbehörde arbeiten koordiniert miteinander. Es wandern die Menschen nicht unkontrolliert ein und besetzen alle möglichen Arbeitsplätze, sondern die Einwanderung wird über das Arbeitsamt und über die arbeitsmarktpolitischen Vorgaben gesteuert. Das ist der Weg, den dieses Gesetz geht und der jetzt notwendig ist.
Hochschulabsolventen können hier nach ihrem Studium arbeiten. Das ist wichtig und das ist entscheidend. Bisher wandern sie in andere Nachbarländer ab. Sie gehen nicht immer zurück in ihr Heimatland, was einmal der ursprüngliche Ansatz war, der mindestens genauso richtig ist. Aber, die hoch spezialisierten Fachkräfte, die wir hier ausbilden, können jetzt endlich hier arbeiten. Auch das sehe ich als eine Bereicherung der wissenschaftlichen Landschaft in unserer Stadt an.
Für Integrationskurse und Integrationsleistungen gibt es klare Vorgaben, ebenso eine klare Kostenregelung. Die politische Aufgabe bleibt groß. Das Ziel ist, Sprachkompetenz zu erreichen, aber auch die Beteiligung in den Gremien dieser Stadt, beispielsweise in Elternbeiräten und Sportvereinen. Das müssen wir hier alle leisten. Dafür brauchen wir eine sachliche Debatte über das Einwanderungsgesetz mit allen Vor- und Nachteilen. Ich habe hier nicht über den Aspekt der Flüchtlinge gesprochen. Deren Status verschlechtert sich leider – vielleicht zu Ihrer Freude, aber zu unserem Leid – an einigen Stellen.
Die Verfahren werden transparenter und die Rechtssicherheit für die Migrantinnen in unserer Stadt und in der gesamten Bundesrepublik ist endlich klar geregelt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon seit langem hält die FDP eine gesetzliche Steuerung der Zuwanderung für eine zentrale Aufgabe der deutschen Politik. Als erste Fraktion hat die FDP schon am 27. Juni 2000 einen Gesetzentwurf zur Steuerung der Zuwanderung in den Bundestag eingebracht. Viele – leider nicht hinreichend viele – Aspekte dieses liberalen Einwanderungskonzepts sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten.
Natürlich steht Deutschland wie ganz Westeuropa unter einem erheblichen Einwanderungsdruck. Die Menschen kommen zu uns, ob man das nun für gut oder für schlecht befindet, und der Zuzug dieser Menschen muss deshalb berechenbar gemacht werden.
Die Zeit ist daher reif für ein Einwanderungsgesetz, denn es liegt im legitimen Interesse eines jeden Landes, darüber zu befinden, wie viele Menschen und wer hineinkommen darf.
Eine Million Arbeitsplätze, insbesondere Facharbeiterstellen im Mittelstand, können derzeit nicht aus dem einheimischen Arbeitsmarkt heraus besetzt werden. Wir stehen vor einer Alterspyramide mit sehr dramatischen Problemen in den kommenden Jahrzehnten für unsere Sozialver
sicherungssysteme. Wer will verantworten, dass unter diesen Umständen Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen, der Zugang verwehrt wird? Wer will verantworten, dass Betriebe, die solche Fachkräfte dringend brauchen und die diese Fachkräfte derzeit nicht bekommen, das Angebot von Arbeitnehmern aus Drittstaaten annehmen? Nicht erst durch internationale Studien – beispielsweise zuletzt sogar von den Vereinten Nationen – ist deutlich geworden, dass die westlichen Industrienationen ohne ein vernünftig gesteuertes Maß an Zuwanderung nicht auskommen können. Wir haben das eben in den vorangegangenen Reden auch einvernehmlich von allen Fraktionen gehört.
Unter Einbeziehung aller Zuwanderungsgruppen hat die FDP deshalb vorgeschlagen, in Zweijahresabständen jährliche Gesamthöchstzahlen festzulegen und innerhalb dieses Rahmens Teilquoten zu bilden, auch für Arbeitszuwanderer, je nach Bedarf auf dem Arbeitsmarkt. Das ist keine kurzatmige Green Card, sondern Verlässlichkeit für die Betroffenen in der Arbeitsmarktpolitik.
Die Asylbewerberzahlen müssen selbstverständlich angerechnet werden, wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht. Nur wenn wir die Asylbewerberzahlen auf die Einwanderungsquoten anrechnen, können wir verhindern, was jetzt der größte Missstand in der deutschen Asylpolitik ist, dass viele, die verzweifelt danach suchen, nach Deutschland einwandern zu können, den Weg eines vollkommen unbegründeten Asylantrags wählen, der uns Verwaltungsarbeit macht und den Betroffenen in die Rechtsunsicherheit stürzt, ein Leben in der Sozialhilfe an der Armutsgrenze in Deutschland zu führen, bis eines Tages das Unausweichliche kommt: die Abschiebung. Das kann nicht richtig sein, meine Damen und Herren.