Leif Schrader
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Heim in der Feuerbergstraße hat sich nach Anfangsschwierigkeiten als fortschrittliche Einrichtung verbindlicher Unterbringung delinquenter Jugendlicher gezeigt. Diese Umsteuerung in der Jugendhilfepolitik hat sich auch aus Sicht der FDP gelohnt.
Die pädagogische Betreuung und die Einbindung der Jugendlichen in einen festen Tagesablauf dienen dem Wohl der Bewohner wie auch der Gemeinschaft. Sie leben dort innerhalb festgesteckter Eckpfeiler, die ihnen auch Halt geben. Das ist eine adäquate Hilfe zur Erziehung. Das Aufzeigen von Perspektiven außerhalb der Delinquenz und außerhalb von sonst früher oder später zu befürchtender Untersuchungshaft oder Hahnöfersand ist etwas, auf das die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen auch ein Recht haben, meine Damen und Herren.
Bei meinen Besuchen der Einrichtung machte ich die Bekanntschaft mit Jugendlichen, die eine intensivst delinquente Vergangenheit haben, aus zerrütteten familiären Verhältnissen kommen und aus einer schlicht von ihnen überforderten Umgebung. Ohne Maß für Recht und Unrecht gefährden die betroffenen Jugendlichen andere und damit sich auch selbst. Dennoch wird ihnen und uns als Gesellschaft nicht sofort die Möglichkeit geboten, im Einzelfall auch einmal früher verbindliche sozialpädagogische Maßnahmen anzunehmen. Sie müssen zunächst eine regelrechte Karriere der Jugendhilfe mit wenig bis zweifelhaften Erfolgen durchlaufen, ehe Familienrichter in Hamburg die geschlossene Unterbringung anordnen können.
Gerne.
– Selbstverständlich hatten wir als Abgeordnete dort die Möglichkeit, kurze Gespräche mit Jugendlichen zu führen.
Ich weiß nicht, welche Vorstellungen Sie sich davon machen. Es ist dort keineswegs ein Gefängnis. Es ist eine Einrichtung, in der die Jugendlichen ganz normal wohnen und in der die Jugendlichen auch ihre Zimmer verlassen.
Meine Damen und Herren, das Risiko, das beim Durchlaufen dieser Jugendhilfekarrieren besteht, liegt daran – sofern niedrigschwellige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eben nicht den erwünschten Erfolg tragen –, dass die Betroffenen bis dahin weiter sozial abstürzen,
Straftaten begehen und sich und ihr Umfeld gefährden. Genau das erschwert dann auch den späteren Zugang zu den Jugendlichen, den pädagogischen Ansatz, wenn sie dann letztendlich doch nach gesetzlich angeordneter Ausschöpfung der Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in die geschlossene Unterbringung kommen. So wurde seit Einführung der geschlossenen Unterbringung im Rahmen der Krisenintervention des Jugendamtes – das sogenannte FIT – sowie in Fällen elterlicher Initiierung und nach Abwägung aller Umstände für 23 Minderjährige Antrag auf Unterbringungsanordnung bei den Familiengerichten gestellt. Doch in acht Fällen wurde aufgrund formalrechtlicher Hindernisse befunden, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit mildere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzuwenden, obwohl objektiv für genau diese Fälle bereits schon eine Unterbringung in der geschlossenen Unterbringung opportun und rechtzeitig adäquate Hilfe, also angebracht gewesen wäre. Auch die Experten der Jugendhilfe haben es so eingeschätzt, dass hier eine rechtzeitige Unterbringung geboten gewesen wäre.
Der Paragraph 1631 b im BGB sieht momentan noch vor, dass der geschlossenen Unterbringung als ultima ratio möglichst andere Jugendhilfeangebote vorangegangen sein sollen. Aus unserer Sicht ist es allerdings sinnentleert, wenn man aufgrund dessen eine Unterbringung nur deshalb ablehnen muss, weil die Jugendhilfe bei mehrfach- und schwerstdelinquenten Minderjährigen bislang überhaupt nicht tätig war oder weil schlicht und einfach bisher keine geeigneten Maßnahmen angeordnet werden konnten, weil das ja auch in vielen Fällen gar nicht der Wille der Vorgängerregierung gewesen ist und die Jugendhilfe da auch häufig unter Rotgrün konzeptionell versagt hat.
Der vorliegende Antrag erwächst also aus der Praxis. Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist aus Sicht der FDP zu begrüßen. Uns liegt die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch in diesen Fällen am Herzen. Deswegen finden wir es auch richtig, dass nach wie vor den Familienrichtern vorbehalten ist, die Entscheidung über die Unterbringung in der geschlossenen Unterbringung zu verfügen. Doch sollen ihnen nun nicht mehr qua Gesetz die Hände gebunden sein, erst im Einzelfall inadäquate Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Etappe zur eigentlichen Hilfe für die betroffenen Jugendlichen anordnen zu müssen. Die richterliche Kontrolle bleibt hingegen gewährleistet und der Spielraum für behördliche und richterliche Entscheidungen wird im Interesse der Betroffenen erweitert, um die Minderjährigen vor sich selbst und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger vor ihren Taten zu schützen. Nicht die absehbar fehlgeschlagenen Versuche mit erlebnispädagogischen Reisen oder die vermeintlich gegebene Selbsteinschätzungsmöglichkeit delinquenter Kinder und Jugendlicher führen zu sichtbaren Erfolgen, liest man die letztwöchige Presse und analysiert man die Erfahrungen der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.
Vor der Notwendigkeit, verbindliche Betreuungsformen in einer geschlossenen Unterbringung zu schaffen und im Einzelfall auch rechtzeitig zu ermöglichen, darf sich niemand drücken, meine Damen und Herren. Dieser Senat hat sich nicht davor gedrückt, hat die Konsequenzen gezogen und eine solche Einrichtung geschaffen.
A C
B D
Ich möchte ein paar Punkten widersprechen, die im Wesentlichen von der SPD hier vorgebracht worden sind, die sich ja immer noch nicht richtig entschlossen zu haben scheint, ob sie so etwas nun fortführen mag oder ob sie so etwas nicht fortführen mag: Die Nachsorge der beiden Jugendlichen, die jetzt demnächst aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden, ist selbstverständlich sichergestellt, meine Damen und Herren. Die Entweichungsquote ist auf null zurückgeführt worden. Die Verbesserungen in der geschlossenen Unterbringung sind soweit vorangeschritten, dass andere Bundesländer wie auch Niedersachsen beispielsweise das Hamburger Konzept jetzt übernehmen wollen. Wir sehen in dem Antrag der CDU hier einen weiteren Schritt auf dem Weg der Verbesserung im Konzept „geschlossene Unterbringung“ als Hilfeangebot an die Jugendlichen und werden ihm zustimmen. – Vielen Dank.
Ich frage den Senat: Welche Bedeutung hat der Sport im Rahmen des Konzepts „Wachsende Stadt“?
Welche sportpolitischen Schwerpunkte setzt der Senat, um den Sportstandort Hamburg weiterzuentwickeln?
Trifft es eigentlich zu – so hört man –, dass alle Bundesländer bei der Abrufung der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel Schwierigkeiten haben?
Trifft es denn zu, dass nicht nur Gymnasien umgewandelt werden?
Bei so viel Einigkeit in diesem Hause stehe ich auch nicht hintan zu sagen, dass die FDPFraktion den Antrag der CDU außerordentlich begrüßt.
Wir begrüßen ihn deshalb, weil wir uns in der Situation befinden, dass wir Partnerstädte haben, mit denen unsere Städtepartnerschaften gut laufen – ich denke da an St. Petersburg, León und Shanghai –, und dass wir Partnerstädte haben, von denen wir schon längere Zeit nichts mehr gehört haben. Da sollten wir den Blick auch etwas erweitern und nicht nur – so gut es ist, dass man irgendwo anfängt – an Chicago denken, sondern auch an Marseille, Prag und Dresden, wo auch schon seit langer Zeit nicht mehr viel gelaufen ist, weil die Basis gefehlt hat.
Genau diese Basis wird mit dem CDU-Antrag in mehreren signifikanten Punkten aufgegriffen. Ich will nicht das wiederholen, was vorher gesagt wurde. Ich fand besonders spannend, im Medienbereich zusammenzuarbeiten, weil der Medienbereich ein Cluster ist, das wir in Hamburg in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU wieder verstärkt verfolgen wollen.
Aus diesem Grunde wird die FDP-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Wir wollen hoffen, dass wir dann die Ergebnisse in der nächsten Legislatur so weit dicht machen können, dass wir in der Zukunft den Blick auch auf unsere anderen etwas vernachlässigten Partnerstädte weiter lenken können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man, wie die FDP, davon ausgeht, dass wir in erster Linie ein Vollzugs- und kein Gesetzesdefizit haben, dann muss man, nachdem man A gesagt auch, auch B sagen und dafür sorgen, dass es motivierte Polizeibeamte auf den Straßen gibt.
Hier hat das Programm P 2000 einen guten Ansatz geboten. Es ist sehr bedauerlich, dass es von der rotgrünen Vorgängerregierung unterbrochen worden ist.
In den vergangenen zwei Jahren dieser Legislaturperiode haben wir in der ehemaligen Koalition gemeinsam einiges zu Wege gebracht; wir konnten immerhin einige Stellenhebungen erreichen. Das begonnene Strukturprogramm für den Polizeivollzugsdienst fortzusetzen, ist also in der Sache richtig. Aber wir befinden uns im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.
Ich gebe doch zu bedenken, dass Stellenhebungen, die im Haushalt nicht ausfinanziert sind, folgenhafter sein können als das, was die Antragsteller eigentlich beabsichtigen, dass nämlich bei der Polizei an ganz anderer Stelle eingespart werden muss. Das kann wohl nicht im Sinne dieses Antrags sein. Das wäre unserem Anliegen, die Polizeiarbeit zu stützen, sicherlich nicht zuträglich. Die momentane Haushaltslage gibt monetäre Überreste nicht her. Nur im Zusammenhang zum Gesamthaushalt sind also ausfinanzierte Beförderungen in höhere Besoldungsgruppen realistisch.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass auf dem Grundstein, der mit den Stellenhebungen im Jahre 2003 von der Bürgerschaft für die Polizeioberkommissarinnen und
-kommissare gelegt wurde, in diesem Jahr weitere Beförderungen ermöglicht werden. Das kann aber nur auf der Basis eines ausfinanzierten Haushalts geschehen. Deshalb spricht sich die FDP-Fraktion für die Überweisung an den Haushaltsausschuss aus. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die FDP hat Bildung oberste Priorität,
denn Bildung ist der Schlüssel für ein eigenverantwortliches Leben in Freiheit. Grundsätzlich ist deswegen gegen ein weiteres Konzept, welches Schülerinnen und Schülern der Hauptschule, die Lern- und Leistungsdefizite haben, helfen kann, nichts einzuwenden, denn bei allen Bemühungen handelt es sich hier ja auch um eine Motivation der Schülerinnen und Schüler, durch erhöhten Praxisbezug in der Ausbildung dann eine Perspektive wahrzunehmen. Aber der FDP geht der von der CDU eingebrachte Antrag, der sich hier ja rein auf das bayerische Modell bezieht, nicht weit genug. Das Problem der Frühabbrecher wird durch die Einführung von Praxisklassen nach dem hier vorliegenden Konzept nämlich nicht hinreichend erfasst. Ziel unserer Bildungspolitik muss doch sein, allen einen adäquaten Abschluss zu verschaffen, und zwar ohne die Anforderungen an Bildungsabschlüsse abzusenken, meine Damen und Herren von Rotgrün.
Auf den ersten Blick also eine gute ergänzende Maßnahme: Einen Tag je Woche Praxis in einem Betrieb, vier Tage Unterricht entsprechend besonderer Stundentafel und besonderem Programm. Doch am Ende des Jahres stünden die Betroffenen ohne Abschluss da. Sie erhalten lediglich ein besonderes Zeugnis in Bayern über den Besuch der Praxisklasse.
Die Erfolge in Bayern lassen sich dennoch nicht bestreiten. Aber aufgrund der besonderen Wirtschaftsstruktur Hamburgs stellt sich hier vor Ort das Problem, dass nur ein Viertel der gemeldeten Ausbildungsplätze für Hauptschulabsolventen überhaupt offen stehen. Somit erscheint es sehr unrealistisch, von hiesigen Praxisklassen
A C
B D
auch nur annähernd die guten Ergebnisse aus Bayern zu erzielen.
Nichtsdestotrotz: Gute Ansätze sind in dem Antrag drin, auch im bayerischen Modell. Deshalb und weil im Übrigen auch Reinhard Soltau als Bildungssenator bereits eine Arbeitsgemeinschaft an der Erstellung des Gesamtkonzeptes arbeiten lässt, bittet die FDP Sie um Überweisung dieses Antrags in den Schulausschuss. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die Anregung gern aufgreifen und nicht auf einzelne Straftatbestände und deren statistische Erfassung eingehen, sondern den Gesamtzusammenhang ein wenig analysieren, was diese dargelegte Statistik für unsere Stadt bedeutet.
Es gab einen Regierungswechsel und es wurde ein besonderer Schwerpunkt in der Inneren Sicherheit definiert. Belegt ist, dass die Aufklärungsquote gestiegen ist, dass es einen signifikanten Rückgang in einigen Kriminalitätsbereichen gibt. Der Verfolgungsdruck durch die Polizei ist also zunächst eindeutig gestiegen, meine Damen und Herren.
Natürlich gibt es in einer Großstadt wie Hamburg immer Handlungsbedarf. Man kann eine Statistik auch nicht schöner reden, als sie nun einmal ist,
wir müssen uns an den Tatsachen festhalten lassen. Natürlich bleibt die Innere Sicherheit ein weiteres Aufgabengebiet, das ein zukünftiger Senat weiter verfolgen muss.
Tatsache ist jedoch, dass der Straßenraub signifikant rückläufig ist. Tatsache ist auch, dass die Diebstahlskriminalität zurückgegangen ist. Tatsache ist, dass Rauschgifthandel, -schmuggel und -einfuhr statistisch sinken, weil Hamburg nicht mehr für Dealer attraktiv ist.
Tatsache ist, dass im Rahmen der Jugendkriminalität Erfolge erzielt werden. Als Doppelfunktionär im Innen- und Jugendbereich meiner Fraktion habe ich die Zusammenhänge etwas hautnaher erlebt als manch anderer. Die rechtzeitige Betreuung von Familien bei einsetzenden Auffälligkeiten durch das erfolgreiche Familieninterventionsteam – FIT – und der Zuspruch, den Projekte wie Cop4U erfahren – die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Schulen in der Hansestadt –, zeigen, dass der Senat auch im Bereich der Prävention auf dem richtigen Weg ist.
Insbesondere die Tatsache, dass ein Rückgang bei Delikten, begangen von unter 21-Jährigen, zu verzeichnen ist, zeigt, dass hier auch Erfolge erzielt worden sind. Aber ich kann die Liste auch noch vervollständigen. Tatsache ist weiterhin, dass im Gesamtzeitraum seit Regierungsübernahme dieses Senats täglich mehr als 100 Straftaten weniger begangen worden sind als noch in 2001. Das ist der Trend, der eigentlich der Erfolg ist, meine Damen und Herren.
Die FDP wird sich auch in Zukunft für die Stärkung der Sicherheitsbehörden durch mehr Personal und mehr Sachmittel einsetzen. Wir haben wegweisende Beschlüsse mit auf den Weg gebracht. Es ist schon genannt worden, die Polizei kann sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, nachdem es einen Städtischen Ordnungsdienst zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten gibt und nachdem die Polizei auch von Wachaufgaben vor Konsulaten entlastet wurde. Es müssen selbstverständlich Wachdienstmitarbeiter sein, die die Polizei einstellt und die für den Wachdienst ausgebildet werden, und nicht, verehrter Herr Kollege Bauer, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. Die Bundeswehr hat ganz andere Aufgaben, nämlich in erster Linie unser Land zu verteidigen und in zweiter Linie Friedensmissionen im Ausland wahrzunehmen und nicht vor Hamburgs Konsulaten zu stehen. Das hat die Bundeswehr übrigens auch schon als ihre Kernaufgaben erkannt. Die Dienstzeit des Kollegen Bauer liegt vermutlich etwas länger zurück. Die Bundeswehr beschäftigt vor ihren Einrichtungen auch Mitarbeiter im Wachdienst.
Wenn bis Ende 2004, wie geplant, den Bürgerinnen und Bürgern noch zusätzlich acht Polizisten je Polizeikommissariat zur Verfügung stehen, werden auch in Zukunft auf der Grundlage der bisherigen Arbeit nachhaltige Erfolge in der Verbrechensbekämpfung zu verzeichnen sein. Dafür brauchen wir keine schärferen Gesetze, dafür brauchen wir, wie gesagt, Ausweitung der Etats, Vermeidung von Einsparungen, so wie es eine rotgrüne Regierung in dieser Stadt vier Jahre lang vorgenommen hat. Dann werden auch die Zahlen in der Statistik weiterhin sinken. Der Trend ist richtig. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf Hamburgs Bahnhöfen steht unter den Stati
onsschildern geschrieben: "Messe- und Kongressstadt". Das auch zu Recht und es soll so bleiben. Kongresse in Hamburg fördern den Tourismus, die Gastronomie und Wirtschaft. Und dass die Erweiterung erforderlich ist, habe ich erfreut gelesen, das bestreitet nicht einmal mehr die GAL.
Die FDP-Fraktion begrüßt es, dass der Senat keine übereilte Entscheidung in dieser Frage treffen will, sondern dass man weiter erwägt, in welcher Form vielleicht eine Verlegung des Rosengartens möglich sein wird und wozu man sich die notwendige Zeit nehmen will.
Es ist für uns aber keine Frage, dass die Erweiterung des CCH dringend notwendig ist und dass dieses eine große Aufgabe der nächsten Legislaturperiode sein muss.
Hier kommt nun die GAL-Fraktion mit einem Antrag und tut so, als würde sie auf die Sorgen derjenigen, die eine Volksinitiative dazu initiiert haben, Rücksicht nehmen und als ob ihr etwas am Ergebnis dieser Abstimmung läge, was wir ja gar nicht kennen und möchte hier schnell noch Fakten schaffen und genau das Gegenteil von dem tun, wozu sie den Senat vorher noch mit Beginn dieser Übergangsphase in die nächste Legislaturperiode aufgefordert hat. Das sollten wir nicht mitmachen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer hätte gedacht, dass ich einmal Frau Möller wegen ihres Schlusssatzes für die Sachlichkeit gegenüber einem SPD-Kollegen loben muss. In der Tat hat Frau Möller Recht. Es gibt keine Möglichkeit, bei einem Visumsverstoß ohne Ausreise einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland zu bekommen. Und es wäre verlogen und würde der Familie unberechtigt falsche Hoffnungen machen, hätte der Eingabenausschuss an dieser Stelle den Anschein erweckt, dass es eine solche Möglichkeit gäbe, und dies haben wir im Eingabenausschuss auch nicht mitmachen wollen.
Aber eines muss man an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ganz eindeutig dafür ausgesprochen, den beiden minderjährigen Schwestern, wie Frau Möller es aufgezeigt hat, im Wege der Vorabzustimmung einen dauerhaften Aufenthalt nach entsprechender Ausreise und ganz kurzzeitiger Befristung der Wiedereinreisesperre zu ermöglichen. Das ist Wille der Koalitionsfraktionen und das kann man hier auch nicht durch diese überflüssige Debatte verwässern.
Wie schon gesagt, die Rechtslage lässt nicht mehr zu.
Es wird den beiden Schwestern nicht erspart bleiben können, an einer deutschen Botschaft im Ausland, die dafür zuständig ist, ein Visum zu beantragen. Wir haben den Senat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Wege der Vorabzustimmung die Sicherheit besteht, dass baldmöglichst die Wiedereinreise erfolgt. Ich gehe davon aus, dass die Innenbehörde dies im Sinne des Willens des Eingabenausschusses auch so prüfen wird.
Im Übrigen muss auch einmal erwähnt werden, dass es die FDP war, die bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht hat,
der genau für diese Fälle einen Ermessensspielraum der Landesregierung vorsieht, auf diese überflüssige Visaregelung zu verzichten.
Und wenn Sie "mal zu" rufen, dann frage ich mich, wo die Zustimmung der SPD zum FDP-Gesetzentwurf 1998, 1999 und 2002 war, meine Damen und Herren von der SPD.
Die Rechtslage wird für das Ausländerrecht nicht in Hamburg gemacht, sondern im Bund. Und im Bund hat sich auch gezeigt, dass das Ausländergesetz von 1991 als reines Sicherheits- und Gefahrenabwehrrecht den aktuellen und künftigen Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs um die klügsten Köpfe in diesem Land nicht mehr gewachsen ist. Deswegen wird es in der Tat, wie der Kollege Ploog gesagt hat, höchste Zeit, dass sich die großen Parteien aufeinander zu bewegen und zu einem vernünftigen Zuwanderungsrecht kommen, das aber auch ein reguliertes Zuwanderungsrecht sein muss.
Wenn die SPD hier ein bisschen selbstgefällig sagt, es habe noch nie solche Fälle gegeben wie jetzt, dann möchte ich einmal darauf hinweisen, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg schon im Jahr 1991 Anlass hatte, in einem entsprechenden Fall zu urteilen, dass eine Rückführung rechtlich nicht anders machbar ist als genau auf diesem Weg. Ich frage Sie: Wer hat denn damals regiert? Also lassen wir uns doch hier nichts vormachen.
Was die SPD mit diesem Thema zur Aktuellen Stunde veranstaltet, ist ein Schauspiel, das an den Interessen der Betroffenen vorbeigeht und sie zum Spielball politischer Meinungsmache macht. – Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist eben das Traurige, dass man hier gleich wieder versucht, die Diskussion in eine Richtung zu lenken, die sie nicht annehmen sollte.
Es geht nicht darum, Präzedenzfälle zu schaffen. Es geht darum, ein Gesetz anzuwenden, das auf Bundesebene so gegeben ist, wie es in den Buchstaben steht. Ich möchte noch einmal für die FDP-Fraktion betonen: Wir gehen davon aus, dass die Innenbehörde das Votum der Mehrheit des Eingabenausschusses bis ins Letzte auf seine rechtliche Machbarkeit prüfen wird. Ich bin zuversichtlich, dass es rechtlich machbar sein wird, den Weg zu gehen, dass die Kinder, um die es hier die ganze Zeit in der Debatte ging, in diesem einen Fall bei ihrer Mutter bleiben können, dauerhaft nach erfolgter Visumserteilung. Das ist kein Präzedenzfall, sondern das ist die Ausnutzung eines Rechtsspielraumes, der eben kein Ermessensspielraum ist, was die Ausreise angeht, sondern was die Einreise angeht, und den wollen wir auch genutzt wissen, meine Damen und Herren.
Ginge es nämlich tatsächlich nur darum, hier in diesem konkreten Fall auf Ausreisezahlen zu kommen, dann würde in der Tat ein Widerspruch bestehen, meine Damen und Herren, zu den richtigen Aussagen des Ersten Bürgermeisters und des Finanzsenators, dass wir eine regulierte Zuwanderung derjenigen brauchen, die in diesem Land integriert oder integrierbar sind. Aber, liebe Frau Möller, hier so zu tun, als gäbe es unbegrenzte Aufnahmemöglichkeiten für jeden und aberjeden, der aus verständlichen Gründen in unser Land kommen möchte, dieser Eindruck ist falsch,
steht mit der sozialen Realität in unserem Land nun wirklich nicht in Einklang und das kann hier auch niemand ernsthaft bestreiten. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Trotz eines Rückgangs von 19 Prozent ist die Jugendkriminalität nach wie vor zu hoch und unstrittig – wie ja auch von allen im Hause so gesehen – ein zentrales Problem im Bereich der Inneren Sicherheit. Deswegen ist auch für mich ein ganz wesentlicher Aspekt dieses Antrags, dass eben nicht nur auf Restriktion, wie uns gerne wieder vorgeworfen wird, sondern auf Prävention gesetzt wird, neben den anderen vom Kollegen Hesse bereits zitierten positiven Beispielen, wie die Stärkung und Zuspitzung von REBUS gegen das Schulschwänzen im Bereich der Schulbehörde oder eben das Cop4UProgramm. Liebe Heike Opitz, nun zu sagen, es sei dafür niemand zusätzlich eingestellt worden: Wenn diese Regierung es nicht geschafft hätte, dass die Polizei seit Regierungsantritt eintausend zusätzliche Mitarbeiter bekommen hat, dann hätten die Bürgernahen Beamten möglicherweise auch keine Zeit mehr gehabt, sich um die Schulen zu kümmern. Ich bin sehr froh, dass es anders ist.
Die Kampagne ist auch erforderlich, weil es nach wie vor im Bereich dieser Raubdelikte unter Jugendlichen – ich mag den Euphemismus "Abziehen" eigentlich nicht – eine sehr hohe Dunkelziffer gibt. Die Belege sind in allen Bereichen der Fachleute, die sich mit Jugendkriminalität befassen, bereits hier zitiert worden. Sie ist auch ein einfaches Mittel, um das Anti-Raub-Konzept, das in der Tat eine erfolgreiche Sache ist – es ist überhaupt kein Problem, das hier zu konzedieren –, erfolgreicher fortzuentwickeln und unter Einbindung der Polizei hier zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Ich möchte das gar nicht weiter ausdehnen. Wir sind uns ja hier im Hause offenbar einig, dass wir spannend und Erfolg versprechend in den Ausschüssen weiter darüber diskutieren können, und ich bin sicher, dass wir dann auch die Feinarbeit an diesem Konzept von der Behörde zugeliefert bekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Graffiti auf meiner Hauswand passt tatsächlich nicht in mein Weltbild und hat auch nichts mit Kultur zu tun.
Ich glaube, dass man auch der echten Jugendkultur keinen großen Gefallen tut, wenn man dieses in einen Topf wirft. Das unerlaubte Graffitisprühen, und wir reden hier über das unerlaubte Graffitisprühen, hat in den letzten Jahren erhebliche Ausmaße angenommen und Schäden von mehr als 200 Millionen Euro jährlich verursacht, hat eine Studie des Deutschen Städtetags ermittelt. Davon sind allein 100 Millionen Euro auf öffentliche Verkehrsbetriebe, 60 Millionen Euro auf private und 40 Millionen Euro auf öffentliche Gebäude entfallen. Historische Baudenkmäler werden ebenso in ihrer Substanz angegriffen wie übrigens auch Naturanlagen. Geschäfts- und Privathäuser werden damit verunstaltet. Das bedeutet nicht nur eine Schädigung des Eigentums, sondern wird auch von weiten Teilen der Öffentlichkeit zunehmend als Vandalismus empfunden, und deswegen besteht ein eindeutiger Regelungsbedarf.
Seit langem besteht ein Streit darüber, ob und wie das Besprühen von Flächen nun Sachbeschädigung ist. In die juristische Debatte möchte ich gar nicht einsteigen, das ist hier schon verschiedentlich angeklungen. Tatsächlich führt dieses jedenfalls zu einer erheblich unterschiedli
chen und uneinheitlichen Rechtsprechung. Den Opfern einer solchen Hauswandbemalung oder eines Graffitis, wo auch immer, ist es gar nicht zumutbar, bei einer unklaren Rechtslage selbst den Privatweg zu beschreiten, um ihre zivilrechtlichen Forderungen durchzusetzen und zu ermitteln, wer nun der Verursacher dieses Graffitos gewesen ist. Hier muss die öffentliche Hand helfen, das ist Aufgabe des Staates. Das zivilrechtliche Handlungspotenzial reicht jedenfalls nicht aus, und das ist auch genau der Grund, warum es nicht hinreichend abschreckend wirkt.
Die Verordnung zielt daher darauf ab, das unerlaubte Graffitisprühen eindeutig als Unrecht zu qualifizieren, und dies verlangt auch schon der Schutz des Eigentums gemäß Artikel 14 Grundgesetz, weil das Erscheinungsbild einer Sache eben nicht gegen den Willen des Eigentümers verändert werden darf. Die Gestaltungshoheit des Eigentümers gehört als Teil der Verfügungsbefugnis über das Eigentum zum Kernbereich des in Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz normierten Grundrechts auf Eigentum.
Einen Punkt muss man natürlich zugeben. Diese Verordnung ist ein Notbehelf; es ist schon dargestellt worden. Auch die FDP-Fraktion hat zuletzt im März dieses Jahres einen Änderungsentwurf im Bundestag zum Strafgesetzbuch eingebracht. Der hamburgische Senat hat dies als Landesregierung getan. Verschiedene andere Bundesländer, auch SPD-regierte Bundesländer, haben sich dem angeschlossen oder eigene Initiativen eingebracht. Es besteht ein ganz breiter Konsens darüber, dass das Strafgesetzbuch hier geändert werden muss. Das wäre auch im Interesse der zumeist jugendlichen Täter sinnvoll, denn wenn ich das Strafgesetzbuch ändere, habe ich die ganzen erzieherischen Maßnahmen, die das Jugendgerichtsgesetz vorsieht, um auf solche Täterkreise einzuwirken: den Täter-Opfer-Ausgleich, der dann möglich ist und jetzt nur möglich ist, wenn man überhaupt zu einer strafbaren Handlung gekommen ist, erzieherische Maßregeln, die durch Jugendgerichte ausgesprochen werden. All dies wäre genau in dem Sinne, wie es auch Ihre Redner, meine Damen und Herren von der Opposition, hier vorgetragen haben. Wenn diese sinnvollen Gesetzesinitiativen von Bundesrat, FDP-Bundestagsfraktion und auch von der CDU-Bundestagsfraktion ihr Gehör im Deutschen Bundestag finden würden, dann bräuchten wir über diese Verordnung, die ein Notbehelf ist, in der Tat nicht zu reden. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag erstaunt schon. Gestern stand das Zuwanderungsgesetz, wie man auch heute der Presse entnehmen kann und wie sicherlich auch vorher bekannt ist, auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses vom Bundestag und Bundesrat, übrigens unter Vorsitz von Herrn Senator Lange, der sich ja auch bereits im Vorfeld klar positioniert hat und dem Sie gestern vorgeworfen haben, dass er nicht hier war. Insofern hat er Ihr Anliegen befördert, meine Damen und Herren von der Opposition.
Es freut uns Liberale auch sehr, dass der Vermittlungsausschuss noch einmal Gelegenheit hatte, in dieses Verfahren einzugreifen. Schon vor einiger Zeit, wie Sie ja wissen, hat die FDP-Bundestagsfraktion einen eigenen
A C
B D
Entwurf zu einem neuen Zuwanderungs-, Steuerungs- und Integrationsgesetz vorgelegt.
Den Bedarf an Zuwanderung sehen die Liberalen deutlich. Den immer viel beschworenen Arbeitslosenzahlen stehen 1,2 Millionen unbesetzte Stellen in Wirtschaft, Industrie und Handwerk gegenüber. Eine vernünftige Zuwanderung ist also nicht nur aus demografischen, sondern auch dringend aus wirtschaftlichen Gründen notwendig.
Aber die andere Seite der Medaille darf nicht vergessen werden. Da, Frau Möller, glaube ich, haben Sie den Antrag der SPD auch ein bisschen falsch verstanden. Das sind diejenigen, die hier illegal unter Ausnutzung unserer Sozialsysteme leben. Für diejenigen Menschen kann es hier keine Aufenthaltsmöglichkeit geben.
Diese Menschen müssen wir auch zu ihrem Besten übrigens möglichst zeitnah zurückführen, damit sie hier nicht länger in der Ungewissheit ohne jede Zukunftsperspektive bleiben müssen.
Interessant ist auch eine kleine Nuance in dem Antrag, den uns die SPD hier vorlegt. Dieser Antrag sagt plötzlich etwas dazu aus, wer die Kosten von Integrationsmaßnahmen tragen soll. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion – ich habe mir die Mühe gemacht, ihn nochmals zu lesen – sagt dazu nichts. Das ist auch einer der entscheidenden Gründe, warum man diesen Antrag so nicht beschließen konnte, sondern warum er in den Vermittlungsausschuss noch ein weiteres Mal kommen musste.
Herr Neumann, Ihrem Antrag kann ich auch nicht zustimmen,
denn Ihr Antrag ist in keiner Weise zielführend, abgesehen von den Punkten, die Sie darin aufgenommen haben, die eben so nicht konsensfähig sind, wie die Heraufsetzung des Rückzugsalters,
über die man noch einmal reden muss. Außerdem sehe ich überhaupt keinen Grund, warum dieser Antrag hier heute beschlossen werden sollte, wo das Verfahren am Laufen ist und noch dazu eingebracht von einer SPD, die nichts Besseres zu tun hatte in der letzten Legislaturperiode, als dieses exponentiell wichtige Thema der Zuwanderung zu einem Wahlkampf-Kasperletheater zu missbrauchen. Das kann man hier so nicht mehr retten.
Nein, sich hier vor Ort als Initiatoren eines Zuwanderungsgesetzes zu suggerieren, ist ein verspäteter Profilierungsversuch, um von Versäumnissen in der Vergangen
heit abzulenken. Diese Trittbrettfahrerei werden wir für die Koalitionsparteien auch nicht mitmachen. Deswegen werden wir diesen Antrag hier ablehnen und sehen gespannt und auch zuversichtlich dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses entgegen, in dem sicherlich etwas Vernünftiges herauskommen wird.
Wir sind uns hier unter den Fraktionen alle einig, jedenfalls habe ich keine gegenteilige Meinung gehört, dass wirtschaftliche Gründe eine gesteuerte Zuwanderung erfordern. Beim Steuern werden wir der SPD und den Grünen im Bundestag über den Vermittlungsausschuss noch ein bisschen Rat geben. Deswegen lehnen wir diesen Antrag hier heute ab. – Danke schön.
Bei so viel Lob muss ich natürlich noch das Wort ergreifen. Auch wenn es den Beitrag nicht richtiger macht, Respekt vor gewählten Ämtern muss man vielleicht auch einmal herunterbrechen auf Leute, die mit immerhin 19,5 Prozent in dieses Haus gewählt worden sind.
Ich sehe darauf mit Neid und würde mir anderes gewünscht haben. Aber so war es nun einmal.
Um zum Antrag zu kommen. Wir haben im Eingabenausschuss – Frau Möller hat das eben bestätigt – auch in den Koalitionsfraktionen sehr wohl vor dem Hintergrund der – ach, so löblichen – Arbeit von Frau Roth den Einzelfall geprüft und sehr, sehr viele Fälle, bei denen rechtlich möglicherweise auch nichts mehr machbar sein wird, angehalten, indem wir gesagt haben, wir machen diese Reise, wir machen sie sogar zu einem viel späteren Zeitpunkt, als wir es gedacht hatten. Die Innenbehörde kann mit Recht die Stirn kräuseln und sagen, ob wir so lange ohne rechtliche Handhabe, lediglich auf einer Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft die Abschiebung aussetzen, zu der wir uns rechtlich verpflichtet glauben. Die Innenbehörde macht das mit, meine Damen und Herren. Das ist auch eine faire Handhabung dieser Fälle. Wir sehen im Einzelfall, wo wir Zweifel haben, ob dort jetzt eine Abschiebung gemacht werden soll. Diese Einzelfallregelung ist genau das, was die Regelungen über Eingaben und Petitionen von uns erfordern. Eine generelle Regelung, hier einmal alles auszusetzen und abzuwarten, ob und wann wir diese Reise machen, und dann einen Riesenschwung bis dahin aufgelaufener Abschiebefälle, die es nun einmal bislang sind, abzuarbeiten, gefährdet sehr dasjenige, wozu die Innenbehörde vom bundesgesetzlichen Auftrag her – so schlecht er derzeit auch ist – verpflichtet ist. Das führt dazu, Ceterum censeo, wir brauchen ein vernünftiges Zuwanderungs-, ein vernünftiges Einwanderungsgesetz, das solche Fälle berücksichtigt, die hier eine Perspektive haben, und konsequent diejenigen rechtzeitig zurückführt, die hier keine Perspektive haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Dr. Kusch, es ist natürlich auch schwierig, wenn eine Partei wie die SPD nach wie vor gerne ihren Wählern vorgaukelt, sich für das Thema Innere Sicherheit seit der Wahl besonders zu interessieren und dann eben doch die internen Spannungen überbrücken muss.
Dass die nichts zu sagen haben, war mir klar bei diesem Thema, dass es so deutlich würde, hätte ich allerdings nicht gedacht.
In der Tat, meine Damen und Herren, gibt es eine Spannweite der Meinungen zu diesem Thema innerhalb der Koalitionen. Ich finde das weder außergewöhnlich noch versteckenswert. Die FDP hat nichts gegen DNAAnalysen auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage. Im Gegenteil. Vollkommen richtig wurde hier schon gesagt, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die bestehende gesetzliche Regelung endlich konsequent anzuwenden und sie auch umzusetzen. Das ist dem Senat bislang gelungen und das begrüßt die FDP ausdrücklich.
Um auch dieses kleine Missverständnis aufzuräumen, am Freitag wird dieser Senat für die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesrat die Zustimmung der dortigen Initiative erklären und sich nicht etwa enthalten, denn es geht nicht um eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung, sondern nur um ein Anwendungsmerkmal, das erweitert werden soll. Hier wird der Senat zustimmen.
Es ist auch nicht dasselbe – um die andere Seite dieser Diskussion zu beleuchten –, ob wir über Fingerabdrücke oder über eine DNA-Analyse reden. Ein Fingerabdruck hat erheblich weniger Merkmale, die gespeichert werden können. Aus diesem Grund ist es mit zu Recht niedrigen Schwellen versehen, einen Fingerabdruck zu hinterlegen, zu Recht mit hohen Schwellen versehen, DNA-Analysen, die ein Auskunftsprofil in ganzer Bandbreite über einen Menschen geben, zu speichern. Dass hier die gesetzliche Regelung restriktiv ist, ist richtig und nach unserer Meinung soll und wird es auch so bleiben, meine Damen und Herren.
Eine Ausweitung ist schon deswegen nicht sinnvoll, weil jede Ausweitung des Datenbestandes nur wieder dazu führen würde, dass eben keine Bearbeitungsmöglichkeit besteht, dass eben nicht zügig geklärt werden kann, ob eine DNA-Spur mit einer im Archiv hinterlegten übereinstimmt. Hier gibt es gewichtige Stimmen aus der Polizei, der Menschen, die damit arbeiten müssen, die davor warnen, zu breit gefächerte Datenbanken anzulegen, weil dann eben nicht mehr einfach und schnell geklärt werden kann, ob eine Spur bereits einmal aufgetaucht ist oder auch nicht.
Ich begrüße sehr, dass Herr Bauer von der Fraktion Rechtsstaatlicher Offensive hier heute erklärt hat, dass es keine Absicht ist, solche Analysen auf niedrigschwelligere Delikte auszudehnen. Das klang in der Vergangenheit anders. Wenn das die Quintessenz dieser Debatte ist, dann ist es schon ein großer Fortschritt, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Dieser Senat und die ihn tragenden Parteien werden weiter unter der Prämisse arbeiten, dass das Thema Innere Sicherheit vorderrangig kein Thema für schärfere Gesetze ist, sondern ein Thema, das man durch Arbeit vor Ort in den Polizeirevieren unterstützen muss, ein Thema ist, das man durch mehr Kräfte im Polizeivollzugsdienst unterstützen muss, das man notfalls auch mit geschlossener Unterbringung für jugendliche Straftäter unterstützen muss, im Einzelfall gewiss auch auf bestehender gesetzlicher Grundlage eine DNA-Analyse bei straffälligen Mädchen vornehmen muss. Das ist alles richtig, aber hier werden wir weiterarbeiten. Schärfere Gesetze will die FDP nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnungsdebatte können wir natürlich, wenn sie zulässig und erforderlich ist, vor meinem Redebeitrag führen.
Ich verzichte für die Geschäftsordnungsdebatte auf meinen Wortbeitrag und melde mich danach gegebenenfalls wieder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Marc Anton war offenbar etwas geschickter, auf der Grenze zwischen Beleidigung und Aussage zu bleiben. Was wir hier heute von den Kolleginnen und Kollegen der SPD und GAL erlebt haben, war nichts, das wir nicht erwartet hätten, aber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Politik dieses Senats hat nicht stattgefunden.
Ein bisschen enttäuscht, Herr Neumann, war ich insbesondere von Ihnen, denn ich hatte nun erwartet, den innenpolitischen Gegenentwurf zu hören, der in dem Zehn-Punkte-Programm ebenso wenig vorkam, wie in Ihren vergangenen Debatten.
Dieser Gegenentwurf kam nicht und das hat einen ganz einfachen Grund: Weil es an der Innenpolitik dieser Koalitionsregierung nichts auszusetzen gibt.
Die Erfolge dieser Koalition sind unbestreitbar. Die größte offene Drogenszene Europas, der Hamburger Hauptbahnhof, ist zerschlagen worden.
Über 1000 Mitarbeiter mehr bei der Hamburger Polizei. Die Polizei wurde auf ihre Kernkompetenzen durch intelligente Lösungen, wie Mitarbeiter im Wach- und im Ordnungsdienst, zurückgeführt und die Kriminalitätsstatistik weist einen deutlichen Rückgang der Kriminalität nun schon im zweiten Jahr seit Regierungsübernahme aus.
Dies war früher ganz anders und das hat den Bürger gestört. Diese unerträglichen Missstände, die früher zur Innenpolitik gehörten, die haben zu Ihrer Abwahl geführt und das wissen zumindest die Kolleginnen und Kollegen der SPD ganz genau. Denn nicht umsonst macht diese Partei seit ihrer Abwahl hektische Anstrengungen, den davongelaufenen Wählern vorzugaukeln, Innere Sicherheit sei ein Thema der SPD.
Und einen Punkt, weil hier heute so viel über Moral diskutiert wurde, möchte ich auch mal nennen. Die erschreckende Arroganz, mit der die Rednerinnen und Redner der Opposition hier über Kollegen der Fraktion der Partei
Rechtsstaatlicher Offensive und deren Wähler geurteilt haben,
die offenbart sehr deutlich, dass Sie nichts von der letzten Wahl in Hamburg verstanden haben.
Meine Damen und Herren, Herr Neumann hat ausgeführt, es habe überhaupt keine Klärung in Sachen Walter Wellinghausen stattgefunden. Dieser Legendenbildung möchte ich doch hier gleich vorbeugen.
Der Innenausschuss hat bis tief in die Nacht getagt, hat alle Tatsachen dort erfahren, die es zu erfahren gab.
Man kann in der rechtlichen Bewertung unterschiedlicher Auffassung sein. Der Erste Bürgermeister hat hier eine Auffassung deutlich gemacht, die zu einem Ergebnis geführt hat. Was wollen Sie denn noch, meine Damen und Herren von der SPD? Sie werden das Thema trotz allem, obwohl alle Tatsachen auf dem Tisch liegen, vermutlich in den Untersuchungsausschuss bringen. Sollen Sie, es ist dann der Untersuchungsausschuss für alles Mögliche. Das macht deutlich, wie ernst Sie das Thema des PUAs bisher schon nehmen, denn auch da gibt es ja in Wahrheit nichts aufzuklären.
Ich komme gern noch einmal auf die Arroganz zurück. Wer eigene Wähler vertreibt, liebe SPD, der mag versuchen, sie zurückzugewinnen. Aber in der Art und Weise, wie Sie hier den Wählern hinterhertreten, die Sie selbst mit Ihrer Innenpolitik vertrieben haben, das kann ich nicht mehr verstehen.
Diese Koalition wird mit neuer Besetzung an der Spitze der Innenbehörde ihre erfolgreiche Politik fortsetzen, und zwar damals wie heute, nicht auf Grundlage irgendwelcher Personen, sondern auf Grundlage unseres Koalitionsvertrages und auf keiner anderen. In diesem Koalitionsvertrag haben wir geregelt, was wir umsetzen werden. Vieles davon ist bereits geschehen. Dieser Koalitionsvertrag fasst unsere Wahlkampfaussagen zusammen. Für diese Wahlkampfaussagen sind die drei Koalitionsparteien gewählt worden. Die FDP wird diesen Wählerauftrag auch in Zukunft umsetzen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon 1988 hat der Deutsche Bundestag eine Kinderkommission eingesetzt, die sich unseren Antrag zum Vorbild nimmt. Die Arbeit dieser Kinderkommission war derart erfolgreich, dass sie seither in jeder Legislatur durch interfraktionelle Anträge erneut eingesetzt wurde. So auch in dieser Legislatur auf Initiative der FDP.
Kinder gehören zu den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft. Sie bedürfen des besonderen Schutzes durch den Staat und insbesondere auch der besonderen Aufmerksamkeit der Politik. Die Kinderkommission, die hoffentlich gleich die Zustimmung aller Fraktionen hier im Hause finden wird, soll auch in Hamburg als Interessenvertretung für Kinderbelange dienen. Wir kümmern uns bisher im Hamburger Parlament sehr zu Recht intensiv um Jugendarbeit, um Häuser der Jugend, um Straßenfußball, veranstaltet von der Hamburger Sportjugend und so weiter. Aber kinder- und familiengerechtes Bauen, Kinderprogramme im staatlichen Rundfunk, die weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder unserer Stadt, beispielsweise durch Tempokontrollen dort, wo sie erforderlich sind, und nicht da, wo man sich die höchsten Einnahmen verspricht, diese Themen sind bisher in unserem Haus noch nicht hervorragend vertreten gewesen.
Wir brauchen also eine Kinderkommission als Ansprechpartner für Interessen von Kindern selbst, aber auch als Ansprechpartner für die entsprechenden Verbände, die sich mit Kinderinteressen befassen. Im Deutschen Bundestag, meine Damen und Herren, hat die parlamentarische Kinderkommission einige Aufgabenfelder erfolgreich bearbeiten können, und zwar einmal sowohl parlamentsintern, indem man sich beispielsweise in den einzelnen Fachausschüssen dafür einsetzte, dass mittlerweile das Gewaltverbot in der Kindererziehung Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches geworden ist, auf der anderen Seite auch parlamentsextern, indem man Selbstverpflichtungen der Textilindustrie erreichen konn_________ * Ergebnis siehe Seite 2538 D
te, dass beispielsweise Kinderbekleidung in Zukunft sicherer produziert wird. Solche Aufgabenfelder haben andere Gemeinden erkannt, haben andere Landtage erkannt. Wir in Hamburg haben das bisher noch nicht erkannt. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass mit genau dieser Zielsetzung in Hamburg eine solche Kommission eingerichtet wird, die auch in ihrer Struktur dem entspricht, was der Deutsche Bundestag hat.
Alle Fraktionen waren vor einigen Monaten bei einer Veranstaltung des Kinderschutzbundes vertreten, bei der wir über die mangelnde Interessenvertretung der Kinder diskutiert haben. Wir Diskutanten aus allen Fraktionen waren uns dort einig, uns dies zur politischen Aufgabe zu machen. Lassen Sie uns also gemeinsam diese Arbeit jetzt angehen. Lassen Sie uns nicht erst im Ausschuss für Jugend und Sport darüber diskutieren, ob und wie wir mit dieser Arbeit anfangen wollen. Lassen Sie uns einfach anfangen und die Kinderkommission heute einsetzen. – Vielen Dank.
Leve Vörsitter – een „Präsidenten“ giff dat op Plattdüütsch jo man gor nich –, leve Kolleeginnen un Kolleegen Afordnete! Dat ik dat eerste Mol en Rede hier in't Hoge Hus in uns plattdütsche Modersprak vördrägen dörp, licht da an, dat ik de eenzig Afordnete vun de FDP bünn, de in Hamborg boren is. Ik kann en lütt beten Platt, ik kann ook Lateinisch, aver ik kann ook Plattdüütsch, dat is jo wichtig. Un dat lütt beten Platt, dat ik kann, dat heff ik in mien Volksschool anne Ifflandstroot lehrnt, inne dritten un vierten Klass, weil mien Schoolmeesterin dat wichtig wor.
Wi hebbt interfraktionell ünner de Överschrift „Plattdüütsch in de School“ vörnehm op Platt formuleert den Andrag inbrocht, dat de Kinner mehr Platt lehren künnt und de Senoot de Börgerschop all twee Johrn en Bericht doröver geven mutt.
De Anlaß dorvör ist ni de lustigste, weil wi uns wedder mol dormit uteneensetten möten, dat dat Plattdütsche schwor to plegen, to erholn is, an Utbrieden mach man gor ni denken. Dat wi no mehr för de Plattdüütsche Sprook doon mutt, seht wi all, denn veele Kolleeginnen un Kolleegen – und nich blot de Togeristen – verstahn nix vun de Debatt. De Afordnete Rumpf versteiht Platt un is ut de Pfalz.
Ik frog aver togliek: Hölpt dat wieder? Möt wi nich doch fasstelln, dat dat Plattdütsche op lange Sicht uttostarven droht? Mien Computer jedenfalls, as ik da an schrieben weer, hett dat allns rot anstreken mit sin „Rechtschreibautomatik“, all de plattdütschen Wör gefulln em nich.
Kinner worden mit Platt nich mehr groot. Dat Lock, dat sück dor updeiht, dat könnt wi in 't School eenfach nich mehr dichtscheppen. Dor kummt wohl nich vöör mehr bi ut, as dat de Kinner mal Platt hört hebben. Aver dat is ja nu jümmers so, wenn Kultur erholden blieben sall: Ook wenn Plattdüütsch so wat wie en Fremdsprook för de Kinner is, wichtig is, dat se Plattdüütsch no verstahn. So hett schon Georg Droste 1910 in „Plattdütsch!“ – ene Rede, de Georg Droste in den plattdütschen Verein Bremen holen hett – seggt:
„Ja... de hochdütsche Suster hett wunnen. Un wat de Swartkiekers sund, de wickt us ja sogaar, dat use schöne ohle Platt noch maal ganz un gaar uutrott' ward. Wenn wi aber bedenkt, dat doch de drudde Deel von use dütsche Volk, – dat noch binah twentich Millionen Minschen Platt verstaht, denn bruukt wi dat mit dat Verswinnen noch nich all to eernst to nehmen, un willt dat for't Eerste noch maal as swarte Grappßen beteeken.“
Dat weer Bremer Platt.
Hüüt sünn dat längs keene twentich Millionen mehr, de Plattdüütsch versteiht.
Wi hebbt dat tosamen henkregen, dat Plattdüütsche in de Europäische Charta för Regional- und Minderheitenspraken to verankern. Dor köönt de Lüüd denn ook wohrhaftig von uns verlangen, dat wi de Politik, de wi proklameert, ook ernst nehmt un uns konkret för de Nedderdüütschen un dat Nedderdüütsche insett. An'n Senoot gerichtet heet dat eben: Unnericht voor de Kinner, de dat wüllt, besonners in Gegenden, wo Plattdüütsch Alldags no snackt ward.
Also, wi bemöht uns dorüm, dat de Kinner dat all leern künn. Dat use schöne ohle Platt noch maal ganz un gaar uutrott't ward, so geiht dat ni. Dagegen mütt wi uns weern. Un dat dot wi hier hüt mit en gemeinsamen Andrag.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr gut an unsere Reden, auch an die der Oppositionsfraktionen, und an unsere Einigkeit vor unserem zweiten Platz bei der Bewerbungsentscheidung, dass klar war, dass alles zu unternehmen sei,
um die Bewerbung zu einem Erfolg zu führen. Es kam nun anders im April dieses Jahres, aber das ändert nichts an den Gedanken, den die Hamburger hatten und noch immer hegen: Hamburg ist dazu prädestiniert, Ausrichterin der Spieler zu sein und zu werden.
Die Begeisterung in der Bevölkerung und das mehrheitlich vorbildliche Verhalten der Sponsoren, die Public Relation für unsere Stadt sind mittelfristig gesehen doch alles als Erfolg zu werten. Längerfristig betrachtet haben wir weiterhin vor, uns eines Tages vielleicht einmal erneut zu bewerben und dann auch zu gewinnen. Meine Damen und Herren, ich bin 34 Jahre alt und nehme mir das Recht heraus, über 2012 perspektivisch hinaus zu denken.
Dass für die Bewerbung enorme Summen zu veranschlagen waren, ist allen klar gewesen. Dass es einen weiteren und nicht nur wirtschaftlichen Impuls für unsere Stadt und auch für die norddeutsche Region geben würde, hat schon jetzt bereits im Rahmen unserer Bewerbung die breite Zustimmung aus allen Bevölkerungsschichten gezeigt, vom sportpolitischen Effekt gar nicht zu reden, dass Leistungssport in dieser Stadt wieder etwas gilt. Das ist auch noch eine schöne Sache, für die sich die Investition in jedem Fall gelohnt hat.
Haushälterisch betrachtet gab es Einstellungen im Haushaltsplan, gab es Wirtschaftspläne, gab es Zusagen von Sponsoren, die aber auch erst angeworben werden mussten. Es gab aber auch eine Reihe unvorhersehbarer Kosten. Ich denke an den benötigten Mehraufwand im Rahmen der Bedingungen des NOKs. Die Favoritenrolle, von der Sie eben gesprochen haben, hatten wir selbstverständlich von Anfang an. Aber es wurde klar, dass es gegen Ende knapper wird und dass es einen ernst zu nehmenden Konkurrenten gibt, was am Anfang nicht so klar war.
Überaus hartem Konkurrenzdruck zu begegnen, ist auch eine kostenaufwendige Angelegenheit.
Wir haben gerade durch die Entscheidung, diesem Druck in jedem Fall in Ansehung unseres Ziels Stand zu halten, richtig gehandelt. Glauben Sie, meine Damen und Herren, wenn wir und auch der Senat nicht alle vom Siegerpotenzial unserer Stadt überzeugt gewesen wären, dass nur einer unserer strengen Haushälter vor dem Erbe der rotgrünen Politik auch nur einen Cent in Veranschlagung gebracht hätte? – Ich nicht.
Es war immerhin ein zweiter Platz. Wir sollten den olympischen Gedanken weiterleben lassen und die olympische Begeisterung, die wir in dieser Stadt hervorgerufen haben, auch nachwirken lassen, wenn sie denn glaubwürdig bleiben soll.
Hätte Hamburg für die Spiele GmbH nicht bis zuletzt alle Hebel und Räder in Bewegung gesetzt, dann hätten wir uns in der Stadt alle dem Vorwurf ausgesetzt gesehen, nicht alles versucht zu haben, um Hamburg auf den ersten Platz der Bewerber zu bringen. Die hier in Rede stehenden Mehraufwendungen sind offenbar im Wesentlichen in den letzten Wochen vor der Entscheidung des NOKs angefallen. In punkto Controlling und Auseinandersetzung ist ein Liquidator bestellt worden, der ordentliche Arbeit leisten und seinen Abschlussbericht dann im August auch vorlegen wird. Dann ist vielleicht auch der Ort, etwas fundierter über Ihre Vorwürfe zu reden.
Leistungen unter hohem Zeitdruck im Hinblick auf die Entscheidung des NOKs im April in Auftrag geben zu müssen, ohne in jedem Fall Gewissheit über die vollständige Refinanzierung zu haben, ist natürlich eine Gratwanderung, die aber einem Ziel galt, über dessen prioritäre Stellung sich alle Fraktionen hier im Hause einig gewesen sind. Dasjenige, was Sie an Vorwürfen über die Tagungen des Aufsichtsrats gehört haben, kommt wohl im Wesentlichen von einem Mitglied des Aufsichtsrats, dessen Verhalten, im Nachhinein so über diese Sitzungen zu reden, nicht gerade sportlich ist.
Eine Stadt, die sich hinterher streitet, wenn man Zweiter geworden ist, verbessert ihre Chancen für den nächsten Versuch nicht. Man muss eben etwas wagen, wenn man gewinnen will. So sehen das die Freunde der Bewerbung und unsere Premiumpartner ganz sicher auch. Meine Zustimmung und die der FDP-Fraktion gilt daher dem Senatsantrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Probleme bei der Sauberkeit in dieser Stadt
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sind ja nun evident. Darüber brauchen wir gar nicht lange zu diskutieren. Es ist selbstverständlich in den letzten 20 Jahren erheblich schlimmer geworden. Es ist überflüssig zu erwähnen, dass hierzu natürlich auch die katastrophale Haushaltslage beigetragen hat, in der sich diese Stadt nunmehr befindet. Dies zu ändern, ist eine weitere Reparaturbaustelle, die dieser Senat eingerichtet hat, und da ist er auch erfolgreich.
Meine Damen und Herren, eines kann man nicht oft genug betonen: Es hat keine Veränderung des Ordnungswidrigkeitenkataloges gegeben. Es gab ihn schon immer. Und deswegen, Frau Möller, bieten wir den Leuten auch nicht einfach einen Ordnungswidrigkeitenkatalog an.
Den hat es richtigerweise immer schon gegeben. Hier ist ein Vollzugsdefizit entstanden, wie so oft, das wir beheben müssen.
Darauf kommt es an. Und da hilft auch gar keine Häme, meine Damen und Herren von der SPD, wenn hier die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive einmal aufzählt, was an anderen, richtigen Maßnahmen gemacht worden ist.
Natürlich gibt es eine Umsteuerung der knappen Mittel in den Bereich Sauberkeit. Natürlich ist der Etat der Stadtreinigung dafür ausgeweitet worden. Das hätten Sie, wären Sie noch an der Regierung, nicht gemacht, und dass Sie nicht mehr an der Regierung sind, ist möglicherweise auch genau deswegen eingetreten, weil Sie es nicht gemacht hätten.
Der kommunale Ordnungsdienst ist selbstverständlich zunächst einmal zentral eingerichtet worden. Das ist doch vollkommen klar. Mit 30 Mitarbeitern, wie der Kollege Lüdemann es eben schon gesagt hat, können wir gar nicht dezentral arbeiten. Die Zukunft wird zeigen, ob es möglich ist, hierfür mehr Mitarbeiter zu gewinnen, ob man die auch bezahlen kann, und dann sprechen wir noch einmal über die Dezentralisierung. Ich persönlich – daraus mache ich gar keinen Hehl – finde es selbstverständlich auch richtig, wenn die Möglichkeit besteht – was sich zeigen wird –, einen solchen Ordnungsdienst dann bei den Bezirksämtern aufzuhängen, aber das wird die Evaluierung dann auch zeigen.
Ganz am Ende noch eine Bemerkung zu den WasteWatchern: Es ist ja schon niedlich, Frau Möller, wenn Sie sagen, der kommunale Ordnungsdienst sei kein Ansprechpartner und werde die Erwartung wecken, dass der Dreck weggeräumt werde. Diese Erwartung würde bei diesen sogenannten Waste-Watchern geweckt werden. Das ist doch der Dienstleister, den man zum Wegräumen ruft.
Der kommunale Ordnungsdienst hingegen ist derjenige, der den Verursacher ansprechen soll, nicht unbedingt mit dem Bußgeld, das mag ja dann im Ermessen des einzelnen handelnden Mitarbeiters des Ordnungsdienstes liegen, ob das notwendig ist. Aber die Ansprache wird zunächst einmal erfolgen. Dem Verursacher wird deutlich, was er gemacht hat. Das ist der richtige Ansatzpunkt. Ich finde dieses Konzept gut. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man fragt sich, warum dieser Punkt zur Debatte angemeldet worden ist, denn Neues gegenüber dem letzten Mal haben wir hier auch von der Opposition nicht gehört.
Eines muss man sagen: Diese Regierung hat für die Polizeireform schon mehr getan, als Sie ihr je zugetraut hätten.
1000 neue Polizisten, meine Damen und Herren, Verlagerung nicht originärer hoheitlicher Aufgaben ist ein weiterer wichtiger Reformschritt, die Zahl der Mitarbeiter im Polizeiaußendienst, die angehoben worden ist, und die Kriminalstatistik hat sich, wie im Wahlkampf versprochen, auch bereits reduziert.
Zwei Schritte hat der Senat zur Reform der Polizeiführungsstruktur eingeleitet, einen grundsätzlichen. Das war die Einsparung der Intendanzkosten. Herr Nockemann hat vollkommen richtig gesagt, darauf käme es an: Konzentration auf Kerngeschäfte. Das hat auch die Deputation beschlossen. Ob in Anwesenheit Ihrer Vertreter oder ob die an dem Tag gerade wieder keine Lust hatten – man hört, so etwas kommt vor –, weiß ich nicht.
Es war ein einstimmiger Beschluss, das steht in der Antwort.
Ich wundere mich ein bisschen, wie das zustande gekommen sein kann.
Ein Feinkonzept wird von der Polizeiführung ausgearbeitet. Ich lege großen Wert darauf, dass das dann auch ein großer Wurf wird, der seine Zeit braucht. Da bin ich bereit, der Polizeiführung die notwendige Zeit zu lassen. Wenn man eingefahrene, alte Strukturen aufbrechen will, dann dauert es eben ein bisschen, bis das gelungen ist. Hier sollten wir auch das notwendige Vertrauen in die Polizeiführung setzen und die Leute arbeiten lassen.
Eines möchte ich noch einmal zu den oft und gern von Ihnen angemahnten Gutachten sagen, die Sie vermissen. Es kann nicht Aufgabe dieses Senats sein, schon damals überflüssige Gutachten im Nachhinein zu rechtfertigen,
bloß weil Sie damals den Polizeifachleuten nicht vertraut haben und die von Ihnen protegierten verantwortlichen Entscheidungsträger, beispielsweise ehemalige Universitätskanzler, nicht selber imstande waren, die Sachverhalte zu beurteilen. – Danke.
Herr Senator, stimmen Sie mit mir überein, dass das Platzangebot in den Regionalbahnen derart ausreichend ist, dass auch GAL-Abgeordnete, die die erste Klasse nicht mögen, stets einen Platz in der zweiten finden werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist natürlich die richtige Einstellung: Die Reise selber nie antreten und sich dann beschweren, dass das Ziel nicht transparent ist. Nicht einmal das ist richtig.
Es liegen vor uns auf dem Tisch drei Anfragen, die allein schon aufgrund der Dicke der verwendeten Informationen zeigen, dass sich der Senat sehr intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt hat. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass sich der Senat nicht mit den aufgeworfenen Fragen befasst habe. All die Fragen, die die Kollegin Steffen eben angesprochen hat, finden sich in den Tabellen der Drucksache 17/2248 beantwortet. Dort steht, welche Maßnahmen im Einzelnen geplant sind.
Aus den Antworten geht deutlich hervor – man kann es in diesem Hause offenbar nicht oft genug sagen –, dass im Jugendbereich keine Einsparungen stattfinden. Im Gegenteil. Diese Regierung hat mehr Mittel zur Verfügung gestellt, als es die Vorgängerregierung für diesen Bereich getan hat.
Das ist auch richtig so.
Es lässt sich natürlich nicht bestreiten, dass in einzelnen Bezirken, die ihre eigene Autonomie über diese Frage genießen, hier und da möglicherweise Kürzungen – insbesondere bei einzelnen Trägern – vorgenommen werden. Es ist interessant, wenn man in die Tabellen hineinguckt, dass es hauptsächlich die Bezirke sind, in denen es vorübergehend noch eine rotgrüne Mehrheit gibt.
Ich finde es genauso wie Frau Pawlowski bemerkenswert, dass dieses trotz der unverschämten Summen finanzieller Altlasten, die diese Regierung vorgefunden hat, alles möglich war. Gerade vor diesem Hintergrund ist es ein sehr gutes Zeichen, dass diese Regierung die Kraft gefunden hat, die notwendigen Umschichtungen vorzunehmen, die im Ergebnis dazu führen werden, dass die gleiche Arbeit besser und mit gleich hoher Kompetenz preiswerter vorgenommen werden kann. Dass darüber hinaus trotz begrenzter Mittel im Bereich Jugend zusätzliche Maßnahmen möglich wurden – beispielsweise FIT und Feuerbergstraße –, ist ein weiterer beachtenswerter Punkt. Dass der Senat darüber hinaus auch noch eine Globalrichtlinie aufstellt, in der diese Konzepte im Einzelnen detailliert umgesetzt werden, haben wir gehört. Sie sind es wert, dass wir dieses Ergebnis abwarten und uns dann hier darüber auseinander setzen. Ich bin sicher, dass das ein gutes Ergebnis werden wird. Deswegen ist die FDP-Fraktion auch nicht der Meinung, dass es erforderlich ist, diese sehr umfangreich beantworteten Anfragen an den Ausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die zweite Runde lohnt zwar eigentlich nicht der Mühe; deshalb auch nur eine ganz kurze Anmerkung.
Vor das Verfassungsgericht kann man so einen Antrag nicht bringen, hochverehrter Herr Kollege, in den Rechtsausschuss kann man ihn nach der Gesetzeslage bringen. Ich hätte Sie hier einmal reden hören wollen, wenn wir es gewagt hätten, Ihr hehres Aufklärungsziel am Ende noch um einen Monat hinauszuzögern,
um die Verfassungsmäßigkeit dieses Antrags im Rechtsausschuss zu klären. Herr Senator Kusch hat alles Notwendige dazu gesagt. Es steht aufseiten des Regierungslagers nichts im Wege, im Ausschuss konstruktiv mitzuarbeiten. Wir Liberalen jedenfalls sind sehr gespannt darauf, in diesem Ausschuss von der Opposition einmal Filz vom Fachmann erklärt zu bekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selten ist die FDP so gefragt gewesen, wie in dieser Debatte. Es gab Appelle aus verschiedenen Richtungen der Opposition an unserem Abstimmungsverhalten und was wir nicht alles daraus lernen sollen. Das ist auch einmal eine ganz neue Erfahrung für uns.
Zunächst einmal fällt mir an dem Antrag der GAL auf, dass es schon erstaunlich ist, liebe GAL, wie schnell man das offensichtliche Joch, das Sie so empfunden haben müssen, einer Koalition abwirft und die Gesetzentwürfe, die man dort selber gemacht hat, wieder infrage stellen muss,
allerdings dabei auch nicht konsequent ist. Im Gesetzentwurf finde ich sehr wohl die Einschränkung, dass alles, was mit dem Gesetzentwurf der GAL geplant ist, auch weiter
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hin befristet sein soll. Von dauerhaft kann ich dort nichts lesen. Das führt gleich zum nächsten Punkt. Es wird ruhig im Haus. Ich persönlich kann mir ein dauerhaftes Wohnen, wie es eben der Kollege Bauer – für mich übrigens ganz überraschend – dargestellt hat, am Rande der Stadt bei bestehendem Bebauungsplan, wenn sich dort alle an Recht und Gesetz halten und alle Gebühren bezahlt werden, vorstellen. Die FDP hat das immer in allen Erklärungen gesagt. Ich habe gar keine Probleme, das in dieser Debatte zu sagen.
Meine Damen und Herren von der GAL, es wird Ihnen aber nicht gelingen, an dieser Stelle einen Keil in die Koalition hineinzutreiben.
Wir bekennen uns zum Koalitionsvertrag und zum Kompromiss, den die drei die Koalition tragenden Parteien zu Beginn der Legislaturperiode gefunden haben. Das wird uns auch die GAL nicht streitig machen können.
Man kann nicht übersehen, dass dieser Antrag in einem ganz bestimmten politischen Kontext zu verstehen ist. Wenn dieser Antrag zu dem jetzigen Zeitpunkt kommt – da hat der Kollege Bauer völlig Recht –, dann geht es hier natürlich doch in Wahrheit um die Vorgänge bei Bambule. Für die FDP-Fraktion ist völlig klar, dass die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule, bei dem es Rechtsbrüche gegeben hat, auf dem Umweltvorschriften nicht eingehalten worden sind und für den vor allen Dingen ein von vornherein auf einen bestimmten Zeitpunkt befristeter Vertrag existierte, richtig, geboten und verhältnismäßig war. Daran führte kein Weg vorbei.
Wenn dann der Senat auch noch ein Entgegenkommen zeigt und sagt, dass vielleicht noch eine andere Lösung gefunden werden könne, und sich in einer Art und Weise bemüht, dass mancher schon gesagt hat, ob das denn noch verhältnismäßig sei, so viel Einsatz zu zeigen – eine ganze Senatssitzung musste sich mit dem Thema befassen –, wenn man den Bewohnern so weit entgegen kommt und so ein Angebot dann nicht angenommen wird, dann kann man es auch nicht mehr ändern. Dann ist dieses politische Signal, das die GAL uns hier durch die Hintertür hineinschieben will, ganz sicherlich das falsche.
In diesem Sinne werden wir den Antrag der GAL ablehnen und sehen auch keinen Anlass dazu, ihn an einen Ausschuss zu überweisen. Ich freue mich, dass wir mit unserem Koalitionspartner von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive jetzt offensichtlich über eine dauerhafte Lösung für die Zukunft einmal reden können werden. – Danke schön.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive Erster Vizepräsident Berndt Röder: Das Wort erhält Senator Mettbach. Senator Mario Mettbach: Herr Präsident, meine sehr ver- ehrten Damen und Herren! Es ist schon überraschend, wie gering die Halbwertszeiten der Gesetze der GAL sind. Die- ses hat noch nicht einmal vier Jahre gehalten und schon verabschieden Sie sich von Ihrem eigenen Gesetz, das Sie eingebracht haben. Herr Schrader, lassen Sie mich einen Punkt vorweg klären. Sie waren eben überrascht über die Aussage des Kollegen Bauer, ich gebe zu, ich auch. Aber das ist nicht das große Problem. (Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Aber Herr Bauer ist Parlamentarier! – Zuruf von Barbara Duden SPD)
Ich brauche das nicht, Frau Duden, ich mache das immer ad hoc. Ich muss mich nicht an ein Konzept klammern.
Ein wesentlicher Punkt, Herr Schrader, muss richtig gestellt werden. Sie haben eben gesagt, dass der Vertrag von Bambule befristet gewesen und ausgelaufen wäre. Das ist falsch. Bambule war einer der Bauwagenplätze, die überhaupt keinen Vertrag hatten, die geduldet wurden und wo trotzdem ständig Verstöße vorgekommen sind.
Ich komme jetzt zu dem Punkt, der mich bei Ihrem Eingangsstatement, Frau Möller, völlig irritiert hat. Sie sprechen davon, dass die willkürliche Auflösung der Bauwagenplätze durch diesen Senat beendet werden müsse. Wir führen das aus, was Sie in einem Gesetz festgeschrieben haben. Wir halten uns an Recht und Ordnung und das nennen Sie willkürliche Auflösung von Bauwagenplätzen.
Über Ihr Rechtsverständnis würde ich gerne einmal mit Ihnen diskutieren.
Sie haben eine zweite, hoch interessante Anmerkung gemacht. Sie sagen, dass wir alternatives Wohnen zulassen und auch andere Gedanken in diese Richtung einmal akzeptieren müssten, denn es seien doch nur 250 Bauwagenbewohner bei 1,728 Millionen Einwohnern in dieser Stadt. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Nur, 10 Prozent von diesen 250, nämlich 25, die auf dem geduldeten Platz von Bambule lebten, drangsalieren 1,7 Millionen Menschen in dieser Stadt. Das kommt dann dabei heraus.
Ihr Rechtsverständnis, Frau Möller, wird ganz deutlich, wenn man sich die dritte Kernaussage Ihres Vortrages ganz langsam auf der Zunge zergehen lässt. Die Bambulisten artikulierten sich deutlich gegenüber dem Senat und das sei die Begründung dafür, dass wir mit diesen Konflikte austrügen. So haben Sie es eben dargestellt und das ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen. Was die machen, ist Randale, ist Gewalt am laufenden Band im wahrsten Sinne des Wortes und da sagen Sie, die artikulierten sich deutlich gegenüber dem Senat. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln.
Dann sagen Sie in Bezug auf das Angebot für die Leute von Bambule – im Übrigen nicht nur für Bambule, sondern für alle Bauwagenbewohner –, wir hätten eine Unterwerfungsgeste erwartet. Wissen Sie, das erinnert mich daran: Ein Polizist stellt fest, dass ein Autofahrer irgendwo falsch parkt. Er will ihn gerade aufschreiben und im selben Moment kommt der Autofahrer und der Polizist sagt, dass
er sich das Aufschreiben ausnahmsweise einmal spare, wenn der Autofahrer sein Auto sofort auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz parke. Der Autofahrer fängt an zu diskutieren, ob man nicht an der Stelle, an der das Auto jetzt stehe, den Parkplatz einrichten könne, damit er sein Auto dort stehen lassen könne. Genau das ist die Situation, die Sie von diesem Senat erwarten. Das ist doch wohl völlig lächerlich.
Wir haben den Leuten auf dem Bauwagenplatz Bambule und auf allen anderen Plätzen im Übrigen lange zuvor entsprechende Angebote gemacht. Diese Angebote sind immer abgelehnt oder mit entsprechenden Forderungen versehen worden. Wer glaubt, dass wir hier unbedacht von heute auf morgen gehandelt haben, Frau Möller, der täuscht sich auch ganz gewaltig. Denn im Februar letzten Jahres ist die Auflösung des Bauwagenplatzes Bambule erstmalig besprochen und vorbereitet worden. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir dann im Oktober 2002, also acht Monate später, anschließend den Bauwagenplatz räumen müssen; im Übrigen nicht nur diesen, sondern alle anderen in der Vorwerkstraße auch, die noch nicht einmal geduldet waren. Seien Sie bitte nicht verwundert, wenn dieser Senat für das sorgen wird, was er den Bürgern vorher versprochen hat, nämlich keine Situation wie in der Hafenstraße zu bekommen, in der sich der Staat über Jahre an der Nase herumführen ließ, anschließend klein beigab und das Grundstück beziehungsweise die Häuser für 2 Millionen DM verkaufte und 9 Millionen DM in die Renovierung steckte. Das ist Ihre Politik gewesen und die macht dieser Senat nicht mit.
Eine allerletzte Anmerkung zu Frau Kerlin. Ich wundere mich nicht darüber, dass die SPD bei ihrer Linie bleibt, dieses Bauwagengesetz so zu belassen, wie es jetzt ist. Ich wundere mich nur, wenn eine SPD-Vertreterin sich hier hinstellt und argumentiert, das Gesetz müsse nicht geändert werden,
aber das Verhalten des Senats in dieser Frage müsse sich ändern. Ich darf also daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass das Gesetz in Ordnung ist, aber dass wir nicht so handeln sollten, wie wir gehandelt haben. Das heißt, wir sollen das von Ihnen geschaffene Gesetz nicht ausführen und uns damit rechtswidrig verhalten. Das sind die Forderungen, die Sie an dieses Parlament und den Senat stellen. Darüber müssen Sie einmal nachdenken! – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren von der SPD, Ihren Applaus kann ich nicht ganz verstehen. Ich erinnere mich noch deutlich, was Sie zu Wohnwagenwohnen mal als nicht sozialdemokratische Wohnform beschlossen haben. Das fand ich in einer Weise auch konsequent, was Sie jetzt allerdings ein bisschen zur Zurückhaltung mahnen lassen sollte. Sehr viel Toleranz mit dieser Wohnform hat die Rede der Kollegin Kerlin auch nicht erkennen lassen, was zumindest konsequent war.
Ich bin Herrn Dr. Maier für drei Punkte dankbar. Der erste ist marginal, das ist die Heiterkeit, die er hier in die Sache gebracht hat. Denn allmählich sind wir auch an einem Punkt angelangt, bei dem das Thema hier nur noch mit ein wenig Schmunzeln debattiert werden kann. Der zweite Punkt ist, dass er es auf den Kern heruntergebrochen hat,
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worum es der GAL eigentlich geht, eben die BambuleBewohner.
Drittens die rechtliche Wertung, die er gebracht hat, indem er gesagt hat, er hätte es auch lieber gehabt, wenn sie den Vorschlag angenommen hätten. Es zeigt sich also, dass die Koalitionsfraktionen und insbesondere der Senat völlig zu Recht die Aussage der Bambule-Bewohner und ihres Rechtsanwalts dahin gehend bewertet haben, dass sie dieses Angebot eben nicht angenommen haben.
Eines dürfen wir an dieser Stelle nicht verwechseln: Liberalität gegenüber anderen Wohnformen immer, selbstverständlich, aber alle Konsequenz, wenn es darum geht, Rechtsbrüche zu verhindern.