Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Hochschulgesetze sind eine heikle Angelegenheit, weil Sie den Versuch machen, den Rechtsstatus, die Stellung einer hochempfindlichen Körperschaft zu regeln. Hochschulen sind einerseits ein extrem nützliches und unentbehrliches Instrument in jeder Gesellschaft. Sie bilden unsere Lehrer aus, unsere Richter, unsere Ingenieure, unsere Wissenschaftler,
sie produzieren Forschungsergebnisse, die unentbehrlich sind. Sie sind sehr nützlich, gleichzeitig können sie das alles aber nur erfolgreich tun, wenn eine Bedingung für sie garantiert ist – das ist zumindest die Erfahrung von ein paar hundert Jahren europäischer Geschichte –: dass ihre Autonomie ungebrochen ist, dass sie wirklich ihre Autonomie durchsetzen können, dass sie sich ihre Aufträge weitgehend selber geben.
Wir hatten in der letzten Legislaturperiode einen schwierigen Prozess – den Frau Sager gesteuert hat – in der Neugestaltung des Hamburger Hochschulgesetzes und der ist mit diesen Körperschaften gegangen worden. Am Ende dieses Prozesses stand ein Konsens, dem alle Hochschulen, alle Statusgruppen an den Hochschulen zustimmten. Alle wollten jetzt sozusagen auf der Grundlage des Gesetzentwurfes starten. Ein solches Gesetz, einen solchen konsensualen Prozess hinbekommen zu haben, ist äußerst schwierig. Jetzt kommt Herr Dräger her und was macht er? – Unordnung an den Hochschulen. Gehen Sie doch mal auf die Straße, gehen Sie mal in die Hochschulen hinein, es gibt keine einzige Statusgruppe in irgendeiner der Hochschulen, die den Referentenentwurf, der jetzt vorgelegt worden ist, begrüßt. Durchgehende Ablehnung.
Ja, dann müssen Sie die Hochschulen abschaffen, wenn Sie da etwas ändern wollen. Wenn alle Mitglieder der Hochschulen nein sagen, dann, Herr Beuß, läge es in der Konsequenz Ihres Zwischenrufes, die Leute einfach nach Hause zu schicken und sich ein neues Volk zu wählen.
Wir bekommen von Ihnen jetzt sozusagen den Vorschlag vorgelegt, Chaos an den Hochschulen intensiver zu produzieren, und dafür wollen Sie mehr Zeit haben. Dafür wollen Sie zwei zusätzliche Jahre haben, nachdem jetzt die Hochschulen dabei sind, sich Grundordnungen zu geben. Das halten wir für unvernünftig und das werden wir nicht mitmachen.
Es ist ein Konsens über den Haufen geworfen worden und in der künftigen Steuerung der Hochschulen ist in extrem unempfindlicher Weise eine Konstruktion vorgeschlagen worden, die von allen Hochschulen als der Versuch wahrgenommen worden ist, Oktroi durch den Senat mit Hilfe der Handelskammer. Von allen Hochschulen ist das so wahrgenommen worden. Wer einen solchen Schritt macht, hat kein Fingerspitzengefühl für politische Prozesse. Das muss man aber haben, wenn es darum geht, hier wirklich erfolgreich arbeitende, autonome Institutionen auf den Weg bringen zu wollen und ihre Managementprobleme, die sie zugegebenermaßen haben, dennoch zu lösen. Mit dem gegenwärtigen Referentenentwurf, der geschaffen worden ist, ist kein Schritt vorwärts gemacht worden, sondern im Moment nur Empörung produziert worden und dafür bekommen Sie von uns keine zusätzlichen Pausen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir müssen in der Tat, wie Herr Brandes es getan hat, noch einmal darauf hinweisen, worum es hier geht. Es geht zunächst einmal ausschließlich um eine Fristverlängerung. Aber wir wollen uns dahinter nicht verstecken. Die werden wir nachher beschließen. Wir haben jetzt bereits eine Diskussion über das Hochschulmodernisierungsgesetz und wenn Sie die anfangen, sollten wir die jetzt auch führen.
Erstens: Es gibt gute Gründe für das Hochschulmodernisierungsgesetz, so wie es im Moment als Referentenentwurf vorliegt. Wir wollen erreichen, dass die Hochschulen fit gemacht werden für die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts. In der modernen Gesellschaft, die auf internationalen Wettbewerb ausgerichtet ist, braucht man Hochschulen, die sich nicht in einem Elfenbeinturm mit sich selbst beschäftigen, sondern konsequent den Austausch mit der Gesellschaft erfahren.
Und ich betone das Wort Gesellschaft, nicht aber Wirtschaft. Hier wird immer suggeriert, dann sitzt ja der Vorstandsvorsitzende von Daimler-Chrysler da und richtet die Hochschulabsolventen für seine Bedürfnisse ab.
Wenn das so wäre, dann hätten Sie Recht, aber das wollen wir ja gerade nicht. Wir haben nichts dagegen, wenn der Vorstandsvorsitzende von Daimler-Chrysler dort sitzt. Es wäre doch völlig in Ordnung, wenn auch noch der DGBVorsitzende dort sitzt. Dann könnten die sich nämlich trefflich streiten, was Gewerkschaften, Unternehmer zum Beispiel von den künftigen Absolventen erwarten. Das ist das, was ich mit Gesellschaft meine. Darauf muss sich die Universität einlassen. Das muss sie sich auch gefallen lassen.
Wenn Herr Dr. Maier darauf hinweist, dass die Autonomie in der Tat eine große Errungenschaft der abendländischen Universitäten ist, dann allerdings müsste er der Erste sein, der diesem Entwurf zustimmt, denn mit dem neuen Hochschulmodernisierungsgesetz wird der Universität ja gerade mehr Autonomie gegeben. Sie können selber über Berufungen entscheiden. Das macht nicht mehr der Senat.
Wenn Sie jetzt immer mit dem Hochschulrat kommen, der in der Tat einen erheblichen Einfluss hat, dann ist es doch nicht so, dass der Hochschulrat alleine vom Senat oder vom Senator oder von der Bürgerschaft eingesetzt wird, nein, der wird zur Hälfte vom Senat und zur anderen Hälfte von universitären Gremien benannt.
Damit betonen wir ganz bewusst, dass die Universität selbst bei diesem Gremium ein ganz entscheidendes Mitspracherecht hat. Nun können Sie sagen, das wollen wir aber auch nicht, wir wollen, dass die totale Autonomie kommt, auch die Berufungsautonomie und die Finanzautonomie und das wird ausschließlich von den hochschuleigenen Gremien entschieden. Und da, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen: So geht es nicht. Hier wurde schon mehrfach auf die Demokratie hingewiesen. Frau Dr. Brüning redete davon, ob wir denn das Wahlrecht an eine Expertenkommission abgeben wollen? Meine Damen und Herren, das will ich natürlich nicht, aber wir müssen uns vergegenwärtigen, was wir hier eigentlich sind. Wir sind das Parlament. Die Bürger haben uns gewählt. Sie haben uns viele Aufträge erteilt, unter anderem denjenigen, mit den Steuern sorgfältig umzugehen und zu kontrollieren, was mit den Steuergeldern passiert. Das bedeutet schlicht und ergreifend: Wenn wir jede Aufsicht über die Steuergelder, die wir der Universität geben, aufgeben, dann nehmen wir den Bürgern das Wahlrecht weg. Wir sind verpflichtet, in irgendeiner Weise eine Aufsicht zu gewährleisten, was an den Universitäten mit Steuergeldern passiert.
Wir sind bereit, hier einen erheblichen Schritt zu tun, nämlich den Hochschulen ein Globalbudget zu geben. Dann müssen es sich die Hochschulen aber auch gefallen lassen, dass wenigstens ein staatsunabhängiges Gremium, aber durchaus ein mächtiges Gremium, das sie sogar selber zur Hälfte besetzen können, darüber entscheidend mitbestimmt. Alles andere wäre eine krasse Verletzung, Frau Brüning, des Demokratieprinzips. Wir würden nämlich dann die Wahlentscheidung der Bürger in dieser Stadt verletzen und unser Haushaltsrecht in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro komplett abgeben und das, meine Damen und Herren, ist nicht mit mir zu machen und, ich glaube, auch nicht mit der Koalition.
Lassen Sie mich noch zwei Punkte aufgreifen. Frau Brüning, Sie sprachen davon, dass es ganz schrecklich wäre, wenn der Schulleiter nicht mehr von den Lehrern gewählt würde. Sie haben damit einen wichtigen Punkt angesprochen. Der Schulleiter entspricht dem Präsidenten einer Universität. Es ist doch gerade das Problem der jetzigen Präsidenten der Universität und der anderen Hochschulen, dass sie nicht unerheblich von denen in den Gremien unabhängig sind, die sie „kontrollieren“ sollen.
Die Kontrollfunktion bedeutet doch viel mehr. Wir wollen doch alle – das glaube ich auch von Ihnen – die Besoldung der Professoren leistungsbezogener machen. Dafür müssen Kriterien her. Sie dürfen nicht vom Staat oktroyiert werden, sondern die Hochschulen sollen dies selbst machen. Und das muss der Präsident kontrollieren.
Wenn der Präsident von den Professoren, deren Leistungen er bewerten soll, abhängig ist, dann bin ich gespannt, was bei diesen Leistungskriterien herauskommt. Auch dies ist von Ihnen zu kurzgegriffen genannt und nicht zu Ende durchdacht. Wenn wir wollen, dass die Hochschulen eigenverantwortlich über Leistungskriterien, moderne Formen der Professorenbesoldung und über die Verteilung der Gelder innerhalb der Hochschulen entscheiden sollen, dann brauchen wir einen starken Präsidenten, der gern aus dem paritätisch besetzten Hochschulrat kommen kann, gegenüber der Hochschule aber durchsetzungsfähig ist.
Letzter Punkt. Wenn Sie schon eine simple Fristverlängerung für eine Generaldebatte nutzen, dann kann ich mir auch nicht verkneifen darzulegen, welche sehr guten Leistungen der neue Senat im Bereich der Wissenschaft gebracht hat.
Hier wurde schon erwähnt, dass der Hochschuletat unter Rotgrün laufend verringert wurde. Der neue Senat hat im Jahr 2002 den Etat um circa 4 Prozent gesteigert und den Hochschulen im Zukunftspakt eine Planungssicherheit über mehrere Jahre garantiert. Fragen Sie einmal irgendeinen der hier sitzenden Senatoren, ob er in seinem Fachgebiet so etwas erreicht hat. Unser Senat hat mehr für die Wissenschaft getan als seine Vorgänger.
Er hat damit eines der beiden von Ihnen im Hochschulbereich übernommenen Probleme zwar nicht gelöst, aber verbessert. Wir hatten zwei Probleme: Unzureichende, insbesondere nicht zukunftsfähige Strukturen und eine Unterfinanzierung. Die Unterfinanzierung sind wir schon angegangen und mit dem Hochschulmodernisierungsgesetz, über deren Einzelheiten wir gern noch reden können, werden wir auch die strukturellen Defizite angehen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion. Es ist deutlich geworden, dass einschneidende Maßnahmen notwendig sind, alles andere wäre unverantwortlich. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brüning, es geht ja gerade um die Verbesserung der Studienbedingungen. Herr Maier, es geht ja
Das vorliegende Gesetz, das heute in der Bürgerschaft zur Abstimmung steht, ist ein erster Schritt in Richtung Verbesserung der Studienbedingungen, der Autonomie und der Innovationsfähigkeit.
Es geht um eine zweijährige Fristverlängerung für die Verabschiedung der Grundordnungen. Sie ist notwendig, weil die Hochschulen erstens selbst darauf hingewiesen haben, dass die Fristen zu knapp waren. Zweitens stehen zwei grundlegende Schritte bevor. Der eine ist die eben schon vielfach diskutierte Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes – das Hochschulmodernisierungsgesetz –, der andere ist ein Strukturprozess innerhalb der Hochschulen. Die Ergebnisse dieser beiden Prozesse müssen in den Grundordnungen berücksichtigt werden.
Mit dem Hochschulgesetz gehen wir in Kürze in die Behördenabstimmungen; in wenigen Wochen wird der Referenten-Entwurf vorgelegt. Dieses wird ein erster Schritt in Richtung einer weitergehenden Hochschulautonomie sein und Fragen der Leitungsstrukturen betreffen. Der zweite Schritt betrifft die leistungsgerechte Professorenbesoldung, während in einem dritten Schritt Fragen der Rechtsform, der Dienstherreneigenschaft, des Liegenschaftsbesitzes, der Bauherreneigenschaft geregelt werden sollen.
Frau Brüning, wenn man die Leitungsstrukturen, die Hochschulgremien, thematisiert, dann redet man über Hochschuldemokratie und Selbstverwaltung, die aber kein Selbstzweck sind. Sie sind ein Mittel zum Zwecke der Innovationsfähigkeit und der Qualität. Das war in der Vergangenheit nicht immer so.