Zunächst zum SPD-Antrag, Drucksache 17/1065. Wer möchte ihn beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/1020 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Sie kurz informieren, dass die Antragsteller des Tagesordnungspunktes 55 mir soeben mitgeteilt haben, dass sie auf eine Debatte verzichten.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 48: Antrag der SPD-Fraktion: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste (Port Package).
[Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste (Port Package) – Drucksache 17/1011 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Europa, Hamburg und der Hafen sind eigentlich drei Begriffe, die miteinander harmonieren. Kommt die Europäische Kommission aber mit ins Spiel, so ist das absolut nicht immer der Fall. Der Entwurf der Richtlinie der EU-Kommission über den Marktzugang für Hafendienste, das so genannte Port Package, ist ein gutes Beispiel dafür.
Mit den Maßnahmen dieses Hafenpaketes soll der Marktzugang zu den Hafendiensten geregelt werden, um den Wettbewerb in den Häfen zu gewährleisten.
Die grundsätzliche Kritik an dieser EU-Aktivität ist die, dass sich die Kommission allein auf den Wettbewerb in den Häfen konzentrierte, die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Häfen aber vollkommen ignoriert. Die nationalen Subventionen der Rheinmündungshäfen für Schienentransporte, die Umlage der Kosten für die Supra- und Infrastruktur auf die Nutzer sind nur einige Beispiele für die Wettbewerbsverzerrungen. Hier muss sich Hamburg aktiv und intensiv für einen fairen Wettbewerb einsetzen.
Über den Entwurf zum Port Package, der letzte Woche vom Ministerrat diskutiert wurde, ist vorab eine sehr einhellige negative Kritik sowohl von den Hafenbetrieben als Arbeitgeber als auch von den Arbeitnehmern ausgesprochen worden. Es hat bekanntlich letzte Woche europaweit Demonstrationen gegeben. In der Sitzung des Ministerrates am 17. und 18. Juni konnten durch den Einsatz von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, der Europaabgeordneten und durch die Aktivitäten der norddeutschen Küstenländer und der Gewerkschaften einige wesentliche Verbesserungen in dem Vorschlag der EU-Kommission erreicht werden. So wurde zum Beispiel die Dauer der Genehmigungen für Miet- und Pachtverträge von ursprünglich angedachten 25 Jahren jetzt auf maximal 46 Jahre ver
längert. Damit sind nachteilige Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft und damit auch auf die Beschäftigung weitestgehend abgewendet.
Für die Arbeitnehmer im Hafen ist es ganz wichtig, dass eine Sozialschutzklausel in die Richtlinie aufgenommen wurde, nach der die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates Anwendung finden. Einige Hafendienstleistungen, zum Beispiel die Lotsendienste, sollten nach unserer Ansicht nicht oder nur sehr eingeschränkt unter Wettbewerbsgesichtspunkten betrachtet werden. Die Sicherheit und der Umweltschutz müssen hier eine hohe Priorität haben.
Die Ergebnisse der Tagung des Ministerrates müssen daher jetzt im Detail analysiert und die Punkte herausgearbeitet werden, bei denen Nachbesserungen erforderlich sind oder die in bestehender Form nicht akzeptiert werden können. Ebenso muss unsere Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Häfen erneut aufgenommen, konkretisiert und in die Diskussion eingebracht werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt viel zu tun. Es sind noch viele Fragen offen und deshalb bitte ich Sie, mit uns gemeinsam diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss und an den Europaausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hamburger Hafen ist nicht in Gefahr. Der Hafen hat für unsere Wirtschaftspolitik eine hohe Bedeutung. Ihn vor Schaden zu bewahren und weiter auszubauen, ist ein wichtiges Anliegen unserer Koalition. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang ist aus deutscher Sicht eigentlich überflüssig. Sie zielt eher in Richtung Südeuropa, wo sie dazu dienen soll, dort vielfach vorhandene Monopole in den Häfen zu brechen. Nichtsdestotrotz war eine vollständige Ablehnung durch Deutschland aussichtslos, da Mitgliedstaaten mit andern Strukturen erhebliches Interesse an der Richtlinie hatten und letztlich allein Deutschland gegen eine derartige Regelung argumentierte. Da lag das Interesse insbesondere Hamburgs darin, im Verkehrsministerrat Verbesserungen im Sinne der deutschen Hafenwirtschaft sowie aus der Arbeitnehmersicht zu erreichen. Dieses, meine Damen und Herren, ist durchaus gelungen. Insofern ist Ihr Antrag eigentlich ein wenig überholt.
So wurde erreicht, dass die Lizenzen erheblich länger gültig sind als bisher vorgesehen. Sie haben es bereits angedeutet. So wird sie für die umschlagbezogene Hafendienstleistung zehn Jahre betragen, wenn die Unternehmer keine Investition tätigen, 15 Jahre, wenn sie in mobile Umschlaganlagen investiert haben, und 36 Jahre, wenn es sich um ortsfeste Anlagen handelt. Die Frist von 36 Jahren kann dann um noch weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn dies durch die Höhe der Investition gerechtfertigt erscheint. Weitere Bestandsschutzfristen gibt es.
Wichtig ist auch die Übereinkunft, dass nunmehr die nicht zwingend hafenbezogenen Dienste wie zum Beispiel Lagerei, Zusammenstellung von Sammelladungen und so
weiter aus dem Anbringungsbereich herausgenommen sind. So ist gewährleistet, dass es keine Wettbewerbsverzerrung zwischen solchen Diensten innerhalb des Hafengebietes gibt. Auch den Interessen der Arbeitnehmer wird stärker als noch im Kommissionsvorschlag Rechnung getragen.
Mit dem Artikel 15 der Richtlinie wurde eine Sozialschutzklausel eingeführt, nach der die Mitgliedstaaten Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Genehmigungsinhabers zu erlassen haben. Das wird sich voraussichtlich in einer Änderung unseres Paragraphen 613a BGB niederschlagen. Dieser ist bislang nämlich nur anwendbar, wenn ein ganzer Betrieb oder Betriebsteile übergehen und nicht wenn ein Platz im Hafen wechselt.
Schutz verdient auch der Gesamthafenbetrieb. Dafür gibt es auch Regeln, die getroffen worden sind. Nicht zuletzt gibt es auch Sonderregelungen für die so genannte Selbstabfertigung.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von der SPD, dass viele in Ihrem Antrag angesprochene Punkte gar nicht mehr so aktuell sind, sie haben sich in letzter Zeit verändert beziehungsweise erledigt. Gerade auch den Interessen der Arbeitnehmer ist politische Rückendeckung gegeben worden. Den Rest erklären wir Ihnen im Ausschuss und dahin werden wir den Antrag auch überweisen. – Danke schön.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Wolf-Dieter Scheurell SPD: Erklären! Danke schön, Herr Oberlehrer!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hamburger Hafen ist nicht nur unser wichtigster Wirtschaftsstandort, sondern mit 4500 Arbeitern und 40 000 Beschäftigten auch der größte Arbeitgeber der Region. Hieran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Hamburg kann einer der Standorte sein, die am meisten von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Liberalisierung des Hafens profitieren. Wir müssen auch sicherstellen, dass es funktioniert, denn asiatische Sozialstandards mit dem entsprechenden Lohnniveau wären mehr als schädlich für Hamburg. Fairer Wettbewerb wird auf dem Markt für mehr Preistransparenz sorgen.
Ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren von der SPD, dass Sie Ihrer Regierung nicht trauen, denn Sie haben ja den Einfluss in Berlin gehabt, um im Europäischen Parlament mitzuwirken.
Sie schon gesagt. Die Lage ist nicht mehr so dramatisch wie vorher. Ich möchte nur einen Hinweis auch an die Abgeordneten geben, die sich nicht mit Hafenangelegenheiten beschäftigen. Wer im Glashaus sitzt, soll ja nicht mit Steinen schmeißen. So ist es auch mit den Wettbewerbsverzerrungen. Wenn man weiß, dass zum Beispiel die Altenwerder-Investitionen ungefähr 600 Millionen DM, also circa 300 Millionen Euro, spezielle Infrastrukturinvestitionen gekostet haben, dann wette ich jetzt sofort eine Kiste Sekt, dass nicht die Hälfte der Zinslast an Erträgen durch die Miete des Nutzers refinanziert wird, weil nämlich die derzeitigen Hafenmieten und -pachten eine nicht sehr offenkundige, aber sehr hohe Subvention für den Hamburger Hafen sind. Die Durchschnittsmieten für Flächen im Hamburger Hafen liegen pro Quadratmeter unter 5 D-Mark im Jahr. Daraus ergibt sich, wenn man weiß, für wie viel Geld ein Quadratmeter Hafenfläche dazu gekauft wird, wenn mal einer den Hafen verlässt und der Staat dann sein Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt, ein gigantischer Subventionsbetrag.
Natürlich muss man sich darüber Gedanken machen, gerade in einem Gemeinwesen, wo es an allen Ecken und Enden an Geld fehlt, ob man nicht auch solche Themen in das Thema „Zurücknahme von Subventionen“, also den Abbau vom Subventionswettlauf, integrieren muss, damit die Gemeinwesen etwas für ihre Bevölkerung tun können. Insofern nicht immer nur wegen Subventionen mit dem Finger auf andere zeigen, denn dann weisen immer drei auf einen selbst zurück. Lieber die Sache sehr seriös diskutieren.
Meine Damen, meine Herren, Herr Präsident! Das ist schon richtig dargestellt worden: Wir haben es hier nicht mit einer Lex Hamburg zu tun, sondern mit einer Richtlinie, die sich gegen andere Wettbewerbssünder richtet. Herr Dr. Mattner hat hier die südeuropäischen Häfen genannt. Insofern stehen wir da schon ein bisschen besser da.
Wir als FDP unterstützen jede Initiative, die Wettbewerbsbeschränkungen, soweit sie vorhanden sind, auflösen und beseitigen will und das will diese Richtlinie, Wettbewerbsbeschränkungen – und insofern haben Sie Recht – innerhalb des Hafens, die beseitigt werden müssen, und Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Häfen, die natürlich bei einigen der hier angesprochenen Dienstleistungen vorhanden sind. Und da ist der Kinken, der noch ausgebessert werden muss. Darüber müssen wir im Ausschuss reden. Das betrifft also das Umladen oder Depot- und Einlagerungs- und ähnliche Transportdienstleistungen oder die, die im Zusammenhang mit Transportdienstleistungen geleistet werden. Da müssen wir nachfassen, da müssen wir in die Beratung einsteigen. Insofern ist es gut, dass diese Drucksache an den Ausschuss überwiesen wird.