Ich will die Dinge, die ich geschrieben habe, nicht wieder vortragen, weil ich glaube, dass die Sache viel zu sachlich und auch zu ernst ist, um sie in einen solch ungeheuerlichen Kontext zu bringen. Zu den Unterstellungen, die Sie gemacht haben, können Sie gerne nachfragen. Ich bin mir ganz sicher, dass der Senator auch für Sie, wenn Sie erst einmal die Frage stellen, Antworten finden wird.
Wir haben uns verpflichtet, im Sommer 2003 mit dem Ausbau der KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu beginnen. Es gibt hierfür eine Zusage an die Amicale International, das KZ Neuengamme entsprechend zu übergeben. Diese Verpflichtung ist für die FDP absolut bindend und wie wir erfreut gehört haben, auch für Sie.
Deshalb sind wir auch der Opposition im Hause zu Dank verpflichtet, dass Sie dieser Debatte zugestimmt haben und auch einer Abstimmung in der zweiten Lesung zustimmen werden und dass es ermöglicht werden konnte. Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam mit Genugtuung feststellen, dass es trotz aller Unterschiede auch noch so etwas wie den Konsens der Demokraten an dieser Stelle gibt, und das halte ich für sehr wichtig.
Wir müssen uns heute mit der Erhöhung der Kosten im ersten Bauabschnitt der Justizvollzugsanstalt XII in Billwerder befassen.
Herr Zuckerer, Sie haben gerade eine Prozentzahl genannt. Die Gesamtkosten sind ja wesentlich höher. Deswegen ist immer die Frage, ob man im gesamten Ergebnis mehr ausgibt oder einen Teil des Geldes in einen anderen Bauabschnitt vorzieht, sodass es nicht um eine Erhöhung des Baupreises insgesamt, sondern nur um eine Vorfälligkeitsstellung geht, die auch schmerzlich ist.
(Michael Neumann SPD: Es kommen noch mehr Mehrkosten! – Dr. Verena Lappe GAL: Träumer! – Uwe Grund SPD: Das glauben Sie doch selber nicht!)
Sicherlich ist bei der Zuleitung der Senatsdrucksache vonseiten der Behörde – und das sage auch ich, vorsichtig gesprochen – nicht alles optimal gelaufen.
Das müssen wir doch gar nicht sagen, aber das bedeutet nicht, dass man das so ausdrücken muss, wie Herr Zuckerer das getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lautsprecheranlage ist wieder intakt. Sie können den Redner hören, aber ich Ihre Zurufe nicht und das würde ich gerne tun. Deshalb bitte nur vereinzelt.
Das Problem besteht hauptsächlich darin, dass der Generalunternehmer jetzt neue Zahlen vorgelegt hat, wonach der erste Bauabschnitt maximal 3 Millionen Euro teurer werden kann.
Diese 3 Millionen Euro sind die Obergrenze der neuen Kosten. Nach Auskunft der Behörde wird der endgültige Mehrbedarf für den ersten Bauabschnitt voraussichtlich darunter liegen. Das haben auch die Befragungen im Rechtsausschuss ergeben.
Dennoch muss nach der Verwaltungsvorschrift bei einer Überschreitung von mehr als 15 Prozent der ursprünglichen Summe die Bürgerschaft zustimmen. Übrigens etwas – aber das wissen Sie auch –, was Sie in der vorhe
rigen Zeit nicht immer eingehalten haben. Und darum handelt es sich hier auch. Herr Dr. Kusch hat in dem Augenblick, wo er Kenntnis erlangt hat, auch unmittelbar gehandelt und der Bürgerschaft, Ihnen und uns diese ältere Drucksache vorgelegt. Der gesteckte Kostenrahmen für alle Bauabschnitte wird insgesamt, trotz der jetzt notwendigen 3 Millionen Euro, gleich bleiben. Das ist für uns Liberale sehr wichtig. Kritisch werden wir aber auch die Kurzfristigkeit der Entscheidung betrachten. Noch bevor der Generalunternehmer Zahlen auf den Tisch legt, kann die Justizbehörde nicht um das Einverständnis der Bürgerschaft herumkommen und das beraten wir heute.
Sich jetzt schnellstens mit dieser notwendigen Entscheidung zu beschäftigen, würde aller Wahrscheinlichkeit nach auf der einen Seite zu erheblichen Mehrkosten für die Freie und Hansestadt Hamburg führen und zum anderen – und das hatten wir am Anfang auch als Konsens festgestellt – eine nicht fristgerechte Räumung und Übergabe der KZ-Gedenkstätte Neuengamme bedeuten.
Die Bürgerschaft mit allen Fraktionen hat hier vorbildhaft, schnell und zielführend gehandelt und ist damit auch für die Regierung ein Beispiel. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass wir uns heute noch zu so später Stunde mit der Drucksache zur JVA Billwerder befassen müssen, ist in der Tat ein ziemlich starkes Stück.
Zwei Gründe können dafür ursächlich sein. Entweder ist der Justizsenator nicht in der Lage, verlässliche und berechenbare Konzepte vorzulegen, die einer Überprüfung durch die Bürgerschaft Stand halten, oder er hat vorher gewusst, dass mit Mehrkosten zu rechnen war. So oder so, meine Damen und Herren, ist diese Vorgehensweise skandalös zu nennen.
Aber das Vorgehen scheint System zu haben. Zum wiederholten Mal hat dieser Senat innerhalb eines Jahres Themen nachträglich als dringlich auf die Tagesordnung setzen lassen. Am 31. Oktober 2001 war es zum Beispiel die Olympia-Drucksache, am 23./24. Januar 2002 der neue Zeitund Finanzierungsplan Neuengamme, am 6. Februar 2002 die Wahl der Kultursenatorin,
am 8. Mai 2002 unter anderem der Dringliche Senatsantrag zum Bewerbungskonzept der Olympischen Spiele,
am 26./27. Juni 2002 die Änderung des Hamburger Hochschulgesetzes und die Änderung der Juristenausbildung und jetzt, meine Damen und Herren, erneut eine Drucksache zu Billwerder.
Meine Damen und Herren! Was lehrt uns das? – Dieser Senat agiert auch nach einem Jahr völlig kopflos und planlos, ohne dass eine klare Handschrift deutlich wird,
und, meine Damen und Herren, dass der Justizsenator lieber nach Arizona reist, statt zu Hause die Hausaufgaben zu erledigen.
Meine Damen und Herren! Damit das unmissverständlich klar bleibt: Die GAL-Fraktion wie die SPD-Fraktion hat nicht eine Sekunde überlegt, aus formalen oder parteipolitischen Gründen die Behandlung dieser Drucksache heute abzulehnen. Es kann nicht angehen, dass durch die Schlamperei dieses Senats die Überlebenden des KZ Neuengamme und ihre Nachfahren erneut vor den Kopf gestoßen werden.
Zur Drucksache. Ich muss heute nicht weiter ausführen, dass wir das Konzept des Senats zum Strafvollzug, seine deutliche Abkehr vom offenen zum geschlossenen Vollzug, in aller Schärfe ablehnen. Alle bekannten Zahlen sprechen dagegen. Der Senat hat einräumen müssen, dass tatsächlich bei über 32 000 Lockerungsgewährungen die Missbrauchsquote unter 1 Prozent liegt. Darüber hinaus will der Senat den durchschnittlichen Hamburger Stellenschlüssel von 56 in Billwerder auf 41 Vollzugsbeschäftigte pro 100 Gefangene senken. Angeblich orientiert er sich an Bayern. Nur, dort, meine Damen und Herren, orientiert man sich – gegen den Hamburger Trend – gerade um. Dort hat man offensichtlich erkannt, dass der bisherige niedrige Stellenschlüssel kontraproduktiv wirkt, und bemüht sich, den Stellenschlüssel durch Neueinstellungen zu verbessern. Das nur dazu, meine Damen und Herren.
Zu dieser Entwicklung habe ich hier im Hause wiederholt gesprochen und wir werden noch des Öfteren Gelegenheit dazu haben. Aber wenn dieser Senat schon mit großen Worten die Kehrtwende vom offenen zum geschlossenen Vollzug propagiert und dann nicht einmal in der Lage ist, vorauszusehen, dass mehr Sicherungsmaßnahmen auch mehr Geld kosten, dann könnte er mir, wenn die Sache nicht so ernst wäre, nur noch Leid tun.
Wenn der Senator noch in der Sitzung des Rechtsausschusses am 27. August, also vor etwa vier Wochen, nichts gewusst haben will, dann zeigt er, dass er seine Behörde nicht durchschaut und nicht im Griff hat. Hat er aber bereits im August davon gewusst, hätte er bewusst das Parlament getäuscht. Das ist die Sachlage, meine Damen und Herren, und da können auch die Beschönigungen von Herrn Müller-Sönksen nichts ändern.
Herr Senator Kusch, was wollen Sie sich eigentlich noch an weiteren Missgriffen leisten? Hätte Rotgrün nur ansatzweise Fehler gemacht, wie sie die Senatoren Schill, Kusch und Lange bisher gemacht haben, hätte die CDU...