Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/1558 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf, Drucksache 17/1168. Das ist die Große Anfrage der GAL-Fraktion zum Gewaltschutzgesetz.
Die GAL-Fraktion beantragt eine Überweisung dieser Drucksache federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss. Wer wünscht das Wort? – Frau Dr. Lappe, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema „Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes“ heute hier zur Debatte angemeldet, weil die Beantwortung dieser Großen Anfrage und weiterer Kleiner und Großer Anfragen der SPD- Fraktion und von uns Folgendes zeigt.
Hamburg hat im Bereich der häuslichen Gewalt ein Problem. Ein Sicherheitsproblem, das schnell gelöst werden muss.
Das dürfen wir nicht aus dem Bewusstsein verlieren. Deshalb sprechen wir hier jetzt bereits das dritte Mal über dieses Thema.
Sie wissen alle, worum es geht. Seit dem 1. Januar 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft, in diesem Zusammenhang auch das neue Wegweisungsrecht in Hamburg. Es wird auch entsprechend umgesetzt. Jedoch fehlen nach wie vor flankierende Maßnahmen, um die Wirkung dieses Gesetzes tatsächlich voll zu entfalten.
Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Eigentlich sind sich auch alle einig – das kann man zumindest den Debatten und den Ausschusssitzungen entnehmen –, sowohl Opposition als auch Regierungsfraktion und sogar der Senat, den ich hier wiedergeben möchte:
„Danach sei das Problem allein aber durch die Wegweisung nicht zu lösen. Das Wegweisungsrecht könne lediglich als eine erste Interventionsmaßnahme in einem familiären bzw. partnerschaftlichen Prozess angesehen werden, der in der Regel dauerhaft angelegt sei und in der Regel kein singuläres Ereignis darstelle. Insofern bedürfe es staatlicher Hilfen.“
So äußerte sich der Senat im Rechtsausschuss im April dieses Jahres bei der Debatte unseres Antrages zur Einrichtung von Interventionsstellen. Doch geschehen ist bisher nichts. Auch das angekündigte Konzept zur Einrichtung von Interventionsstellen wurde im Rechtsausschuss bisher nicht vorgelegt. Auf meine Nachfrage im Haushaltsausschuss am 29. Oktober habe ich dann endlich erfahren, dass die Behörde für Soziales und Familie nun immerhin dafür zuständig ist, ein Konzept zu erarbeiten. Konkretes habe ich bisher aber nicht erfahren, obwohl ich zwei Tage später noch eine schriftliche Nachfrage gestellt habe.
In den vorhergehenden Anfragen wurde der SPD und der GAL mitgeteilt, dass sich der Senat noch nicht entschieden habe und es für 2003 keine Finanzplanung gebe. Das ist sicherlich nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig, wenn man seit Ende Oktober weiß, dass die Bearbeitung für ein Konzept längst in einer Behörde vorbereitet wird.
Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ich mich ein wenig gefoppt gefühlt habe, weil man uns nicht sagen konnte, was eigentlich geplant wird.
Diese Geheimniskrämerei tut diesem Thema nicht gut. Sie ist unverständlich bei dem Einvernehmen, das wir im Parlament im Großen und Ganzen haben. Mir liegt bei diesem Thema – das habe ich bis jetzt auch nicht von anderen so wahrgenommen – nicht an einem politischen Scharmützel. Der Senat kann sich gewiss sein, dass dieses Thema bei einem vernünftigen Konzept und einer vernünftigen Finanzierung, die – wie es bisher oft der Fall war – aber nicht wieder zu Lasten von Frauen gehen dürfte, unsere Unterstützung bekommen wird. Nun noch zu einigen Punkten in der Großen Anfrage.
Erstens: Als einzige Hamburger Behörde hat die Polizei ihre Hausaufgaben gemacht. Sie wendet die Möglichkeit des Wegweisungsrecht konsequent an.
Zweitens: Die statistische Erfassung lässt mehr als zu wünschen übrig, wenn sie nicht einmal Auskunft darüber gibt, wie viele Wiederholungsfälle vorliegen.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Wie viel Bürokratie wollen Sie noch haben in diesem Bereich?)
Es geht hier nicht um Bürokratie, sondern um Erkenntnisgewinn. Das mag Ihnen vielleicht nicht gefallen.
Wenn man weiß, dass es sich eben nicht um singuläre Ereignisse handelt, ist es besonders widersinnig, dass man die Wiederholungsfälle nicht erfasst. Wie wir auch erfahren haben, wird überlegt, ob Hamburg überhaupt am bundesweiten Evaluationsverfahren zum Gewaltschutzgesetz teilnehmen will. Das halte ich für nicht nachvollziehbar, weil doch schon lange klar ist, dass es bei diesem Thema an empirischen Befunden mangelt.
Drittens machen die vorliegenden Zahlen deutlich, was wir mehr denn je brauchen: Nämlich genau diese Interventionsstellen, die wir schon lange fordern, um – ich zitiere wieder den Senat –:
Das Wort „Streitenden“ ist in diesem Zusammenhang eine etwas verharmlosende Bezeichnung, aber in der Sache sicherlich zutreffend.
Wir reden hier von 766 Wegweisungen in neun Monaten; täglich sind es meist drei, mindestens aber zwei, die drei Beamtinnen oder Beamte der Polizei mindestens eineinhalb Stunden beschäftigen. Das ist ein unerhörter Aufwand.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Es gibt wichtigere Aufgaben für die Polizei! – Gegenrufe bei der GAL und der SPD: Ach!)
Wenn Sie der Auffassung sind, dann sollten Sie dafür sorgen, dass die Polizei nicht so oft vor Ort sein muss. Es würde schon helfen, dass Sie sich dafür einsetzen, endlich die Interventionsstellen einzurichten. Dann könnte man sich eine ganze Reihe dieser Einsätze ersparen.
Dieser Aufwand lohnt sich tatsächlich nicht, wenn es im Nachgang keine Beratung und Unterstützung für Opfer und Täter gibt und dass aus der Wegweisung auch eine Wegweisung wird, um den Menschen einen Weg aus ihrer Situation zu weisen.
Wenn das nicht bald passiert, werden alle gut gemeinten Absichten und die Ziele dieser Gesetzgebung in Hamburg verfehlt werden.
Niemand, Opfer, Täter und auch nicht die Polizei, wird zukünftig dieses Gesetz ernst nehmen, wenn es nicht bald eine Abhilfe gibt, wird dieses Gesetz und alles, was die Polizei momentan unternimmt, ins Leere laufen, weil es keine Hilfe im Nachgang gibt. Daran hat niemand ein Interesse.
Der politische Wille seitens des Senats scheint bisher jedoch nicht groß genug zu sein, um endlich „Butter bei die Fische“ zu geben und das umzusetzen, was eigentlich alle im Parlament wollen.
Damit muss jetzt Schluss sein. Ich fordere den Senat noch einmal auf, endlich zu handeln. Sonst müssen Sie sich zukünftig vorwerfen lassen, dass Sie die Frauen in dieser Stadt mutwillig und wider besseres Wissen in ihrer Sicherheit gefährden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Nockemann, das war wirklich das Letzte, was Sie sich geleistet haben.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Noch einmal: Das ist eine zivilrechtliche Streitigkeit!)
Das war nicht nur eine Verhöhnung der Opfer. Vielleicht erklären Sie einmal von hier oben, was es für Sie noch Schlimmeres – außer Mord und Todschlag – gibt, als Kindern und Frauen Gewalt anzutun. Das möchte ich gern von Ihnen persönlich hören.
Auch meine einführenden Worte passen sehr gut zu Ihrem Beitrag. Bis vor kurzem war man bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch bei den Gerichten allgemein der Auffassung, dass man sich mit so genannten Familienstreitigkeiten eigentlich nicht auseinander setzen sollte. Das war ja nicht so wichtig.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Nichts anderes habe ich gesagt: zivilrechtliche Streitigkeiten!)
Diese Haltung ist hochgradig von Heuchelei geprägt, denn es wurde mit zweierlei Maß gemessen. Wenn zwei, einander Unbekannte, streiten oder prügeln, war diese Gewaltanwendung strafwürdig und wurde verfolgt. Fanden solche Gewaltanwendungen in der Familie statt, dann war es eben nicht schlimm, denn es gab etwas Wichtigeres. Das haben Sie eben so gesagt.