Petra Brinkmann
Sitzungen
17/6
17/11
17/13
17/19
17/20
17/21
17/23
17/24
17/25
17/30
17/32
17/35
17/36
17/38
17/40
17/41
17/42
17/44
17/47
17/49
17/50
17/53
17/56
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde mich ganz besonders freuen, wenn Sie auch die Senatorin noch heranbitten würden, denn ich würde eigentlich gerne die Senatorin anwesend haben wollen.
„Der große Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung hat uns gezeigt, dass diese Hilfe noch wirksamer und zügiger gestaltet werden muss, um möglichst vielen Bürgern auch künftig eine kompetente und schnelle Beratung zu sichern.“
Das sind die einführenden Worte der Sozialsenatorin in ihrer Broschüre „Schuldenfrei leben“ zur Insolvenzberatung.
Würde sich die Senatorin doch bloß an ihre Worte erinnern und hätte sie das doch bei der Umstellung der Insolvenzberatung im Hinterkopf gehabt, dann hätten wir heute nicht diese skandalösen langen Wartezeiten in der Hamburger Schuldnerberatung.
A C
B D
Weil Herr Schira, mein Nachredner, gleich erzählen wird, dass hier ein Umsteuern und eine Privatisierung der Schuldnerberatung nötig gewesen sei, und es eben ein wenig Zeit bräuchte, bis die Umstellung greife, will ich neben der Verdoppelung der Wartezeit auf den Bruch einer Zusage der Senatorin hinweisen.
Es wäre schön, wenn sie das selber auch einmal hören würde.
Gut, sehr schön, Frau Schnieber-Jastram.
Ich will Sie noch einmal auf den Bruch Ihrer Zusage hinweisen. Es wurde von Ihnen ausdrücklich zugesagt, dass der Abbau der bezirklichen, der staatlichen Beratung erst parallel zum Aufbau und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der privaten Berater erfolgen sollte. Wie der Senat aber selbst auf meine Große Anfrage einräumen musste, wurden schon zuvor in allen Bezirken, bis auf den Bezirk Mitte, keine Neuanträge mehr angenommen. Diese Verweigerung von Neuanträgen in den Bezirken bei einer Wartezeit von über einem halben Jahr ist verantwortungslos.
Die Sozialsenatorin betont jeden Tag neu und ausdrücklich: Wer unsere Hilfe braucht, bekommt sie auch. Das Thema Schuldnerberatung ist das Paradebeispiel dafür, dass Frau Schnieber-Jastram dieses Wort nicht hält
und somit Menschen in unserer Stadt die Hilfe verweigert, was übrigens hohe Folgekosten haben wird.
Wie sieht die Lage für verschuldete Haushalte in Hamburg nun heute aus? Über 2000 Menschen warten durchschnittlich länger als ein halbes Jahr auf eine Beratung.
Betroffen sind eigentlich noch viel mehr Menschen, da es sich meistens um Familien mit Kindern handelt.
Zu der tatsächlichen Wartezeit von über sechs Monaten kommen aber mindestens noch drei bis vier Wochen hinzu, die für die Kostenklärung vorab benötigt werden. Erst dann geht es in die Beratung. In Wandsbek wartet man heute schon ein Jahr und in Harburg gehen wir auch in diese Richtung. Das ist Rechtsverweigerung, Frau Senatorin.
Es bedeutet auch, dass aufgrund nicht stattfindender Beratung die einzelnen Schuldenfälle immer schwerwiegender und komplizierter werden, die spätere Beratung langwieriger wird und vielen Menschen der dauerhafte Abstieg in die Sozialhilfe droht.
Diese unhaltbare Situation ist der Nährboden für unseriöse gewerbliche Kreditvermittler und so genannte Schuldenregulierer. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft könne man auf eine deutliche Zunahme dieser Angebote schließen. Allerdings seien die meisten dieser Angebote unseriös und laut Oberstaatsanwalt ist es hier – Zitat –:
„… immer häufiger zu Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gekommen.“
Neu ist, das selbst Träger, wie die Verbraucherzentrale und die Diakonie, öffentlich Alarm schlagen. Auf ihrer Pressekonferenz haben sie auf ihre stark ansteigenden Beratungszahlen hingewiesen. Waren die Wartelisten dort bisher relativ klein – vor gut einem Jahr hatte die Verbraucherzentrale 55 auf ihrer Warteliste, die Diakonie 300 –, so sind die Zahlen heute bei der Verbraucherzentrale auf 400 und bei der Diakonie sogar auf 800 angestiegen. Natürlich hat die Verbraucherzentrale auch auf die Gefahr der unseriösen Schuldnerberatungen hingewiesen.
Fazit: Wer wirklich Hilfe braucht, bekommt sie in Sachen Schuldnerberatung von dieser Senatorin und diesem Senat nachweislich nicht.
Statt Hilfe für die Betroffenen und deren Familien zu leisten, versucht sich der Senat im vornehmen Schweigen. Frau Schnieber-Jastram genau nach der Methode von Beusts: Läuft etwas nicht, will ich damit nichts zu tun haben.
Frau Senatorin, die SPD-Fraktion fordert Sie auf: Kümmern Sie sich endlich persönlich um diesen Bereich, wenn schon die Koalitionsfraktionen kein Interesse haben.
Ganz gleich, wie der Senat nach dem 29. Februar hier aussehen wird, die SPD-Fraktion wird an der Seite derer stehen, die viel zu lange auf eine Insolvenzberatung haben warten müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte Herrn Schira gern noch ein paar Worte entgegnet. Aber man muss die Interessierten in der CDU immer suchen.
Zum einen ist es so, meine Damen und Herren von der CDU, Herr Schira hatte es ausgeführt, nun werde ich es Ihnen allen sagen:
Sie waren ja 44 Jahre in der Opposition.
A C
B D
Sie haben da offensichtlich nicht gelernt, was die Aufgaben der Opposition sind. Wenn man so katastrophale Zustände vorfindet, wie in diesem Bereich, dann ist es die Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen, was dort läuft. Das haben wir getan und das werden wir auch immer wieder tun.
Das glauben Sie, Herr Ehlers, Sie werden das ja nicht mehr erleben,
aber warten Sie mal ab.
Als wir diese Regierung abgegeben hatten, da lagen wir bei etwas über drei Monaten Wartezeit. Damals hat die CDU gesagt, das sei viel zu lang. Die Koalitionsfraktionen GAL und SPD hatten sich auch bis zu drei Monaten Wartezeit zum Ziel gesetzt. Wir haben einen Antrag eingebracht und haben den Senat aufgefordert. Es kamen zwölf Stellen hinzu, wodurch die Arbeit verbessert wurde und die Wartezeiten sanken. Ich kann es überhaupt nicht verstehen, dass Herr Schira, wenn er nur ein bisschen davon versteht, hier so eine Rede vorlesen kann, in der Sachen aufgeschrieben sind, die zum Teil überhaupt nicht zu dem Thema passen, und er nicht einmal die Zahlen aus der Großen Anfrage gelesen hat. Wenn hier Fristen sind, Wartezeiten von einem Jahr, und man sagt, warten Sie mal ab, wir kommen da schon noch hin, mir tut das furchtbar Leid. Es ist auch nicht der Punkt, dass 500 000 oder 600 000 Euro an Mitteln für die Privaten im letzten Halbjahr 2003 dazugekommen sind. Es ist wichtig für diese Menschen in dieser Stadt, eine Perspektive zu haben, wenn sie verschuldet sind,
und nicht, ihnen zu sagen, da sind jetzt 500 000 Euro und nun warten Sie noch ein paar Monate länger.
Ich glaube, viele von Ihnen können sich gar nicht vorstellen, was das heißt, ein Jahr lang warten zu müssen, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht.
Herr Dr. Schinnenburg, ich möchte Sie bitten, die Anfragen noch einmal aufmerksam zu lesen. Sie haben die Zahlen etwas durcheinander gebracht, denn die Zahlen 71 und 260, die Sie da aufeinander bezogen haben, haben absolut nichts miteinander zu tun.
Was wir nun für Vorschläge haben? Wir haben natürlich genau darauf gesetzt, was die Senatorin auch zunächst gesagt hat: Die staatlichen Beratungsstellen arbeiten so lange weiter, bis die privaten voll drin sind. Denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Haben Sie eine Antwort darauf, wie Sie auflaufende Zahlen von über 2000 auf der Warteliste jemals abarbeiten wollen? Das möchte ich gerne wissen.
Herr Braak, es tut mir furchtbar Leid, Sie waren wirklich der Einzige, der das verstanden hat, aber auch Sie hätten ja vielleicht einmal auf uns zukommen und einen kleinen Tipp geben können. Es wäre zu schön gewesen, wenn wir hier heute noch gemeinsam einen Antrag verabschiedet hätten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn es schon sehr spät ist und wir uns kaum noch konzentrieren können, ist das kein Grund, dieses Thema in die Lächerlichkeit zu ziehen. Dieses Thema ist eigentlich viel zu ernst, als dass wir damit hier so umgehen können.
Aber durch Ihre Ausführungen, Herr Braak, ist es leider so gekommen.
Dieser Antrag ist wieder von dem Misstrauen gegenüber den Sozialhilfebeziehenden geprägt. Anstatt Hilfe anzubieten, die die Menschen aus der Sozialhilfe herausbringt, wird auch bei diesem Antrag nur darüber nachgedacht, wie die Leistungen gekürzt werden können. Aber das ist nicht verwunderlich, da sich die Ronald-SchillFraktion wohl noch zu der Regierungskoalition zählt und diese den Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den letzten zwei Jahren nur Misstrauen statt Hilfe entgegengebracht hat.
Sieht man sich die einzelnen Punkte des Antrags der Ronald-Schill-Fraktion an, so kann man die geballte Ahnungslosigkeit dieser Fraktion feststellen.
In aller Sachlichkeit: Sie wollen in Ihrem Antrag über 120 000 Sozialhilfeempfänger in einer zentralen Kartei erfassen? Die Sozialhilfebeziehenden werden seit langem in allen sieben Bezirken durch das PROSAVerfahren erfasst. Die Bezirke sind auch für die Gewährung der Leistungen zuständig. Warum wollen Sie hier Zentralismus und Bürokratie schaffen? Und wie kommen Sie überhaupt auf die Zahl von über 120 000? Wollen Sie alle Kinder, alle chronisch Kranken, alle Pflegeheimbewohner, alle Rentner jetzt in Arbeit bringen?
Selbst die Behörde für Soziales und Familie schätzt die Zahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger nur auf etwa 30 000. Sie wollen Vermerke über die Leistungsfähigkeit der Einzelnen anfertigen. Über die, die vermittelt werden können, sind berufliche Qualifikationen bekannt. Aber dieser Senat ist noch nicht einmal in der Lage, alle ihm bekannten arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen zu beschäftigen. Das „Ein-EuroProgramm“ ist viel zu klein ausgelegt. Bei einer Abbruchquote von 60 Prozent weiß der Senat nicht einmal, was die Leute hinterher machen und wo sie geblieben sind. Wenn der Senat wenigstens die Erfassten in Arbeit bringen würde, wäre schon einiges erreicht.
Ja, wir hatten größere Erfolge, wenn Sie sich mal die Statistik ansehen würden. Dieser Senat wollte die Bezirke stärken, passiert ist genau das Gegenteil. Wie aus meiner Kleinen Anfrage letzte Woche eindeutig hervorgeht, ist die Zahl der Sachbearbeiter der Grundsicherungs- und Sozialämter von gut 822 im Juni 2000 auf 794 im Dezember 2003 gesunken. Gleichzeitig ist aber die Zahl der Sozialhilfeempfänger angestiegen. Und das ganz deutlich. Weniger Sachbearbeiter haben mehr Sozialhilfebeziehende zu betreuen und schaffen es daher nicht mehr, sich um Einzelne zu kümmern und sie in Arbeit zu vermitteln.
Die Sozialsenatorin ist zur Entwicklung dieser Vermittlungszahlen nicht einmal auskunftsfähig und sie weiß genau, warum das so besser ist. Aus meiner Kleinen Anfrage geht auch deutlich hervor, dass sich der Senat mit dem letzten Antrag der Regierungsfraktionen, nämlich die „Institutionalisierung eines Bedarfprüfdienstes in den Bezirken zur ständigen Überprüfung der rechtmäßigen
A C
B D
Gewährung von Sozialhilfe“ überhaupt noch nicht befasst hat. Bevor hier immer neue Anträge gestellt werden, sollten die Regierungsfraktionen erst einmal abwarten, dass der Senat ihre letzten Anträge abarbeitet.
Mein Fazit: Dieser Antrag ist bürokratisch, teuer, unsinnig und zentralistisch. Dieser Antrag ist genau, wie Schill selbst, überflüssig.
Ich wusste schon, warum wir die Rednerfolge heute etwas anders gestaltet haben und das ist dann auch voll aufgegangen.
Frau Kasdepke, schon Ihre Klarstellungen und Behauptungen zu Beginn Ihrer Rede waren total daneben. Aber
A C
B D
was dann folgte, das nimmt einem die Worte. Das ist so neben der Sache, Frau Kasdepke. Ich wäre an Ihrer Stelle etwas vorsichtiger mit Ihren Behauptungen von gefüllten Kassen usw. Ich erinnere Sie nur an Ihre Äußerungen – die sind gerade ein gutes Jahr her – über Hein und Fiete.
Das ist hier nicht vergessen worden und Sie haben sich damals entschuldigt.
Frau Koop, Ihnen war diese Rede sehr unangenehmen. Das habe ich sehr wohl registriert. Aber auch zu Ihrer Rede habe ich einige Äußerungen. Sie sagen, immer wenn dieses Thema aufkommt oder wenn etwas aus der Sozialbehörde in dieser Richtung kommt, tauchen wir in Horrorszenarien ab. Nennen Sie das Horrorszenarien, wenn 400 000 Euro in zwei Jahren eingespart werden? Das ist mehr als ein Etat von einem Frauenhaus.
Aber nicht in dem Maße wird überall gespart. Es gibt keine andere Behörde, in der mehr gespart wird als in der Sozialbehörde und im Sozialbereich.
Dass Sie gesagt haben, Frauen seien nicht immer die Opfer, das war schon sehr zynisch. Aber was Sie dann mit der Tätertherapie angeführt haben: Tun Sie da doch was. Bisher ist doch überhaupt nichts zu merken von Ihrer Tätertherapie.
Aber, meine Damen und Herren, ich will auch unsererseits noch ein paar Anmerkungen zu dem Antrag machen, denn seit dem Regierungswechsel hat diese Sozialsenatorin für die Frauen der Stadt nichts getan.
Frauenhäuser wurden und werden erheblich gekürzt, das SfG verliert seine Eigenständigkeit und wie diese Aufgaben zukünftig wahrgenommen werden sollen, steht in den Sternen.
Den Frauenhäusern wurden 2002 und 2003 erhebliche Mittel gestrichen. Jetzt soll aus der Einsparung von 250 000 Euro im Haushaltsplan 2004 die neu eingerichtete Interventionsstelle finanziert werden. Es ist schon ziemlich unverfroren, wenn man die Presseerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 9. November 2003 liest, in der eine Ausweitung des Schutzes für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen verkündet wird. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor, Frau Senatorin, wenn das neue Angebot aus dem gleichen Titel finanziert wird wie zuvor die Frauenhäuser?
Jetzt gibt es neue, aus Sicht der SPD-Fraktion, unnötige Bedingungen für die Frauenhäuser, um die Zuwendungen zu erhalten. Seit September 2003 besteht die Behörde für Soziales und Familie darauf, einen Zugriff auf personenbezogene Daten von den im Frauenhaus lebenden Frauen nach deren Auszug zu bekommen. Diese Daten sollen transparenter machen, wer, wann, wo und wie lange im Frauenhaus gewohnt hat. Eine anonymisierte Statistik mit diesen Daten hat es immer gegeben. Die Frauen müssen sich bei den Meldestellen melden, also ist Kontrolle möglich, Herr Woestmeyer. Das ist eine falsche Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben, dass man nicht kontrollieren kann.
Aber das Misstrauen der Behörde ist so groß, dass für die Kontrolle alle Namen angegeben werden müssen. Das Frauenhaus bietet ein niedrigschwelliges Angebot, um Zuflucht von Gewalt zu suchen. Anonymität ist unerlässlicher Bestandteil der Beratung, da die Gewalterfahrung – eigentlich unnötig, aber es ist leider so – häufig mit dem Gefühl von Scham und Schuld verbunden ist. In diesem Zusammenhang ist aus der Sicht der Frauenhausbewohnerinnen die Herausgabe der Namen mit der Befürchtung verbunden, aufgrund des Aufenthaltes im Haus stigmatisiert zu werden. Der Datenschutzbeauftragte ist bereits von den Trägervereinen angerufen worden. Es hat Gespräche gegeben und anders als von den Koalitionsfraktionen behauptet, gibt es bisher mit der Behörde für Soziales und Familie keine Einigung und ist auch nicht in Sicht. Auch dem Datenschutzbeauftragten ist noch nicht deutlich geworden, weshalb für den Nachweis sachgerechter Verwendung der Mittel die Nennung der Namen der Frauen notwendig sei.
Die zweite Forderung der Behörde, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nicht mehr aufzunehmen, ist geradezu empörend. Diese Frauen sind zum Teil bedingt durch die schwierigen Lebensumstände, durch die ungesicherte Zukunft ihrer Familien, häufig Opfer von Gewalt. Frauen sind fast immer die Schwächeren. Auch diese Frauen müssen das Recht haben, mit ihren Kindern in ein Frauenhaus zu fliehen. Die von der Senatorin angebotene Alternative, eine andere, anonyme Zufluchtsstätte anzubieten, kann nur Misstrauen auslösen. Die Adresse der ersten möglichen Alternative pfiffen die Spatzen von Hamburgs Dächern.
Ich muss ganz offen und ehrlich sagen: Ich erwarte von den Männern der Koalitionsfraktionen überhaupt keine Aufmerksamkeit. Sie haben sich mit dem Thema gar nicht befasst,
sonst würden wir nicht einen derartigen Geräuschpegel am Rand haben.
Die erste Adresse, die von der Senatorin angedacht worden war, wurde ja schon von den Spatzen auf Hamburgs Dächern gepfiffen. Soll da wohl Sicherheit für die Frauen bestehen, Frau Senatorin? Wenn alles so gut sein soll wie im Frauenhaus, warum lassen Sie die Frauen dann nicht einfach dort?
Zusammengefasst ist deutlich geworden, welch ein Misstrauen Sie den Frauenhäusern gegenüber haben. Wie steht es denn mit Ihrer so häufig angeführten Hilfe für all die, die sie brauchen? Die Frauen, denen Gewalt in Hamburg angetan wird, haben zumindest die Hilfe der SPD-Fraktion und der GAL, deren Antrag wir unterstützen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst eine Vorabbemerkung: Das große Interesse der Fachsenatoren macht sich durch ihre Abwesenheit deutlich.
Nun zur Sache.
Ich begrüße Sie ausdrücklich, Herr Rehaag, aber Ihrer Behörde untersteht ja nur ein Teil dieser Großen Anfrage und ein ganz wesentlicher Teil Ihrer Frau Kollegin, und die ist nicht anwesend.
Der letzte Psychiatriebericht der Gesundheitsbehörde erschien 1995 und veröffentlichte Zahlen mit einer Stichtagserhebung von 1991. Der sehr ausführliche Bericht machte die Entwicklung seit der Psychiatrie-Enquete deutlich, regte eine grundlegende Diskussion an und förderte die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung.
Seit der Psychiatriereform 1975 hat in Hamburg eine umfassende Reform der psychiatrischen Versorgung stattgefunden. Dennoch ist es unbedingt notwendig, die weitere Entwicklung sehr genau zu beobachten und von den Ausschüssen zu begleiten, denn von einer vollkommenen Umsetzung der Reformen sind wir auch in Hamburg noch ein gutes Stück entfernt.
Eine Aktualisierung des Themas durch Selbstbefassung in den Ausschüssen oder ein Brief des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener zum Anlass für eine Diskussion zu nehmen, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Große Anfrage soll daher die aktuelle Situation in der Psychiatrie beleuchten. Die Koalitionsfraktionen hatten schlichtweg kein Interesse an diesem Thema, obwohl die Zahl der psychisch Erkrankten in der Bevölkerung stark ansteigt.
Nach den Befunden des Bundesgesundheitsberichts 1999 leiden 32 Prozent der Erwachsenen der deutschen Bevölkerung unter einer oder mehreren psychischen Erkrankungen. Auch in Hamburg steigen die Zahlen nach dem Gesundheitsreport der Techniker-Krankenkasse an. Demnach lag die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage, ausgelöst durch psychische Störungen, an erster Stelle der Diagnose-Hitliste.
Der Bericht der DAK bestätigt dieses Ergebnis. Vor allem sind immer mehr jüngere Versicherte von Depressionen betroffen. Diese Zahlen sollten den Senat geradezu alarmieren. Es ist daher in hohem Maße bedauerlich, dass dem Senat keine genauen Zahlen zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen in der Hamburger Bevölkerung vorliegen und das, obwohl der Senat seit Jahren mit erheblichem Aufwand eine Gesundheitsberichterstattung finanziert.
So ist es unzutreffend, dass Angaben über die im ambulanten Versorgungsbereich behandelten psychisch kranken Patienten im Abschnitt II der Großen Anfrage nicht vorliegen. Selbstverständlich verfügen sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg als auch die Krankenkassen über detaillierte Daten zum Leistungsgeschehen in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kassenärztliche Vereinigung kann genau beziffern, welche psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen wie häufig von niedergelassenen Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten erbracht wurden. Der Senat hat sich aber leider nicht die Mühe gemacht, diese Daten bei den Krankenkassen oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung abzufragen und daraus seine Schlüsse zu ziehen.
Auch nicht angesprochen hat der Senat die seit Anfang 2003 bestehende Psychotherapeutenkammer. Dadurch sind natürlich die Bereiche der Großen Anfrage, die die psychologischen Psychotherapeuten betreffen, unzureichend bis gar nicht beantwortet. Zu A. 7. – medizinischer Fortschritt – wird zum Beispiel auf die Weiterentwicklung neuer Psychopharmaka hingewiesen. Nicht erwähnt wird, dass der eigentliche Fortschritt bei der Behandlung, zum Beispiel schwerer Depressionen, in einer Kombination von medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung liegt, was in zahlreichen Studien verlässlich nachgewiesen werden konnte. Gänzlich unerwähnt bleiben die psychotherapeutischen Behandlungsmethoden, die, wie etwa bei der Behandlung der Persönlichkeitsstörung, der ausschließlichen Behandlung mit Psychopharmaka sogar vorgezogen werden.
Es ist auch nicht richtig, wenn unter A. 8. – auf die Frage der ausreichenden ambulanten Versorgung – gesagt wird, dass es durch das Psychotherapeutengesetz zu einer erheblichen Steigerung der Behandlungskapazitäten gekommen sei. Richtig ist, dass bereits vor dem Psychotherapeutengesetz niedergelassene Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gesetzlich außerhalb der kassenärztlichen Versorgung behandelt haben. Nur etwa 65 Prozent dieser Psychotherapeuten erhielten im Rahmen einer Übergangsregelung eine Kassenzulassung und werden nun fälschlicherweise vom Senat als großer Zuwachs verkauft. Es ist also nicht gerechtfertigt, zumindest nicht aus der Sicht der SPD-Fraktion, von einer ausreichenden Versorgung psychisch Kranker in Hamburg zu sprechen. Dafür sind die Wartezeiten auf eine Behandlung noch viel zu lang. Dieses trifft besonders auf die ambulante Versorgung psychisch kranker Kinder zu, für die keine gesonderte Bedarfsplanung besteht.
Auch ist der SPD-Fraktion unverständlich, weshalb nach einem Beschluss des damaligen Senates und Festschreibung im Krankenhausplan 2000, nämlich eine stationäre Psychiatrie für Kinder und Jugendliche im Süden Hamburgs aufzubauen, diese immer noch nicht besteht.
Unbefriedigend sind auch die Aussagen zur Soziotherapie. Die Einführung und Festschreibung der Soziotherapie in dem Gesundheitsstrukturgesetz ab dem Jahr 2000 hat für viele psychisch Erkrankte eine große Bedeutung. Es ist unverständlich, dass der Senat nun vermerkt, dass die Soziotherapie bisher ohne praktische Anwendung geblieben ist und die Ursache hierfür nur auf den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schiebt.
Das zieht sich jetzt drei Jahre so hin. Ich frage den Senat, was er denn als Aufsichtsbehörde tut, wenn die Krankenkassen in Hamburg dazu bisher keine Landesrahmenvereinbarungen abgeschlossen haben. Dass Letztere kein besonderes Interesse daran haben, ist nachzuvollziehen. Aber der Senat ist doch verantwortlich, dass Gesetze umgesetzt werden und das nicht erst nach Jahren.
Ein weiterer Punkt, der wegen hoher Defizite angemerkt werden muss, ist die Beratung und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Viele Lehrer und Lehrerinnen machen Eltern von auffälligen Kindern heute sehr frühzeitig darauf aufmerksam, aber die Wartezeiten bei REBUS oder einer Erziehungsberatungsstelle zu einem Erstgespräch sind viel zu lang. Schwierig ist es dann häufig für Eltern, nachzuvollziehen,
dass ihr Kind zu einem Therapeuten soll. Viel schwieriger ist es aber noch, einen Therapeuten schnell zu finden. Hier gibt es nach wie vor erhebliche Defizite sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.
Zusammenfassend stellt die SPD-Fraktion fest, dass seit dem Regierungswechsel in der Versorgung psychisch Kranker in Hamburg ein Stillstand herrscht und die psychiatrische Versorgung nicht weiterentwickelt wurde. Die positiven Umsetzungen in der stationären Sektorisierung sind von dem alten SPD-geführten Senat angestoßen worden. Andere Weiterentwicklungen hat es bisher nicht gegeben.
Da in einigen Bereichen besondere Schwierigkeiten bestehen, wäre es uns schon sehr wichtig, dass sich auch das Parlament in den Fachausschüssen damit befassen würde. Wir bitten Sie ausdrücklich noch einmal, die Große Anfrage zu überweisen. Auch die Sozialsenatorin könnte dann dort ihr Interesse bekunden. Sie haben überhaupt nicht widersprochen, als ich ihr Desinteresse angesprochen habe. – Vielen Dank.
Da das Thema so interessant ist, wie der Herr Senator eben gesagt hat, lasse ich es mir nicht nehmen, noch wenige Anmerkungen zu machen.
Herr Wersich, mir nach Ihren wirklich sehr wenigen und sehr oberflächlichen Anmerkungen zu der Großen Anfrage vorzuwerfen, ich hätte es mir leicht gemacht, ist ein starkes Stück.
Wir haben viele Gespräche mit Psychiatrieangehörigen, mit Psychiatrieerfahrenen, mit der Psychotherapeutenkammer geführt. Wir haben eine öffentliche Veranstaltung mit 250 Gästen gehabt und von daher sind wir nicht auf solche primitiven Anmerkungen Ihrerseits angewiesen.
Sie haben angemerkt, dass es dem Senat nicht zustehe, über Behandlungsmethoden zu sprechen; darüber können wir reden, damit bin ich einverstanden. Ich habe kritisiert, dass die Antworten einseitig waren, dass man nur eine Seite angemerkt und die andere weggelassen hat.
Mich hat allerdings am meisten geärgert, dass Sie all die Punkte, die der SPD-geführte Senat vor dem Regierungswechsel hier in Hamburg eingefädelt hatte und auf den Weg gebracht hat, jetzt als Ihre Dinge verkaufen wollen. Ich fange bei der Beratungsstelle KISS im Süden Hamburgs an und kann es fortsetzen mit der Sektorisierung. Natürlich hat Ihr Senat das umgesetzt, aber das war im Krankenhausplan 2000 beschlossen, das haben wir 1999 beschlossen. Ich hätte einmal sehen mögen, was in der Stadt los gewesen wäre, wenn der Senat dies nicht weiter umgesetzt hätte.
Das Zentrum für Suizidgefährdete ist auch vor vielen Jahren unsere Initiative gewesen.
Wir haben die Finanzierung bis zum Ende der Legislaturperiode durchgesetzt und fortgeführt und es ist ganz selbstverständlich, dass Ihr Senat das weiterführt.
Also kommen Sie nicht mit solchen Dingen, die nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Entlarvt haben Sie sich mit Ihrem allerletzten Satz. Da haben Sie deutlich gesagt, dass es Ihnen gar nicht um die Versorgung der Patienten gehe, sondern nur um die Wirtschaftlichkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schinnenburg, zunächst einmal hat der Präsident freundlicherweise an Ihren heutigen Ehrentag erinnert. Dann möchte ich Ihnen doch sagen, dass es mir ausgesprochen Leid tut, dass ich Sie an Ihrem Ehrentag in der vorangegangenen Debatte immer wieder so beschimpfen musste. Aber, Herr Dr. Schinnenburg, wenn, wie in Ihrer Darstellung, die Tatsachen und Wahrheiten so weit entfernt von der Praxis sind, dann bringen Sie mich dermaßen in Rage, dass auch an Ihrem Ehrentag solch eine Bemerkung erlaubt sein muss. Das vorab.
Sie gehen in Ihrem Wortbeitrag zunächst einmal auf Ihren letzten Antrag ein und erinnern den Senat an den Bericht aus Ihrem Antrag. Wie häufig hat die Opposition bei Ihren Anträgen moniert, dass dort kein Datum eingefügt wird und Sie dann immer in einer ganz großzügigen Art und
Weise sagen: Datum, das brauchen wir nicht, unser Senat berichtet von selbst. Vielen Dank, dass Sie das eben selbst festgestellt haben.
Aber nun kommen wir mal zum Thema. Der SPD-Fraktion ist dieses Thema auch sehr wichtig und das habe ich schon in der letzten Diskussion zum Ehrenamt hier an dieser Stelle gesagt. Unsere Demokratie lebt vom bürgerschaftlichen Engagement und vom freiwilligen, gemeinwohlorientierten und unentgeltlichen Einsatz vieler Bürger und Bürgerinnen. Auch der Bundestag weiß auf Betreiben der SPD-Fraktion um den hohen Stellenwert des bürgerschaftlichen Engagements und hat daher in seiner letzten Legislaturperiode eine Enquete-Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es war, das Ehrenamt staatlicherseits zu fördern und weiterzuentwickeln.
Der Bericht mit der Analyse, Bewertung und mit Vorschlägen zur Umsetzung ist von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einstimmig angenommen worden. Doch schon während der Beratung wurden auf Betreiben der SPD-Fraktion vom Bundestag erste entscheidende Verbesserungen in den Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeiten vorgenommen. Ich möchte nur einige Punkte in Erinnerung bringen.
Die Übungsleiterpauschale wurde auf 1848 Euro angehoben. Das Stiftungsrecht wurde durch ein neues Stiftungs- und Zivilrecht ersetzt, die Finanzbedingungen für die ehrenamtliche Hospizarbeit verbessert und die Neuregelung der 400-Euro-Minijobs in Kombination mit der Übungsleiterpauschale schafft neuen Gestaltungsspielraum. Aber natürlich gibt es im Bereich des Ehrenamtes noch eine Menge zu tun. Längst sind nicht alle Punkte aus dem 13-Punkte-Programm der SPD-Bundestagsfraktion abgearbeitet. Damit komme ich dann zu Ihrem Antrag.
Alle von Ihnen geforderten Punkte stehen in diesem genannten 13-Punkte-Programm und sind zum Teil auch von der Hamburger SPD-Fraktion in unserem Zusatzantrag im Oktober 2002 angesprochen worden.
Ich erinnere nur an die Versicherungsfrage. Dieser Antrag wurde damals von Ihnen abgelehnt und nicht einmal zu einer intensiveren Debatte in den Sozialausschuss überwiesen.
Umso mehr hoffen wir heute, dass Sie klüger geworden sind und den Antrag in den Ausschuss überweisen.
Wir begrüßen Ihren Antrag, sehen aber noch einigen Diskussionsbedarf, um dieses Thema voranzubringen.
Herr Staatsrat, ich möchte Sie auch noch einmal nach Ihren Gedanken fragen. Welche Gedanken haben Sie sich dazu gemacht, wohin die Frauen aus dem Frauenhandel sollen, wenn sie ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr in die Frauenhäuser können?
Ich habe noch eine Nachfrage, die sich hieraus ergeben hat.
Was glauben Sie, aus welchen Gründen Frauen in Frauenhäuser gehen?
Herr Senator, wenn Ihnen keine Zahlen zugrunde liegen, frage ich Sie Folgendes: Der Rechnungshof hat sich offensichtlich mit diesem Thema befasst. Aufgrund welcher Tatsachen geschah dieses und wie war es möglich, dass der Rechnungshof statistische Zahlen veröffentlichen konnte?
Wenn Sie für 2004 eine derart hohe Nachforderung von zusätzlich 11 Millionen Euro haben, von der Sie eben sprachen, halten Sie es dann nicht für notwendig, eine Statistik zu führen, um zu wissen, wofür Sie das Geld überhaupt ausgeben?
Herr Staatsrat, das Senatsamt für die Gleichstellung ist in den Selbstverwaltungsorganen des Arbeitsamtes Hamburg vertreten. Ich frage Sie: Wer wird zukünftig dort die Frauen vertreten und wie ist sichergestellt, dass die weiblichen Interessen dort so
vertreten werden, dass es zu einer Zielaufstockung kommt?
Ich hatte aber auch gefragt, wer diese Aufgaben übernehmen werde.
Ich wollte noch eine zweite Frage stellen.
Sie hatten gesagt, Herr Staatsrat, dass große Teile der Gleichstellungspolitik von Lesben und Schwulen auf das Personalamt übergehen werden. Können Sie das genauer ausführen, was sie darunter verstehen, wie diese Aufgaben vom Personalamt wahrgenommen werden sollen?
Im Zusammenhang mit dem letzten Städtevergleich zur Sozialhilfe hat es eine Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialämter gegeben, die die Beratungsqualität und die unterstützenden Ressourcen aus der Sicht der Mitarbeiterschaft bewertet.
Ich frage Sie, Herr Staatsrat, welche Erkenntnisse hat der Senat aus diesen Befragungen gewonnen und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Da Sie vorab das Ergebnis nicht kennen konnten, warum haben Sie sich an dieser Befragung nicht beteiligt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat heute zwei sehr sachliche, fachlich und inhaltlich begründete Anträge vorgelegt. Ich bin schon erstaunt, mit welchem Zynismus und mit welcher Lächerlichkeit Sie an die Hilfen für Sozialhilfeempfänger herangehen und diese Anträge diskutieren. Das ist nicht mehr zu übertreffen.
Sie brüsten sich damit, dass Sie den Ärmsten in dieser Gesellschaft helfen wollen. Und was machen Sie? Sie machen sie hier lächerlich und ziehen sie herunter und das gehört sich für ein Parlament in dieser Stadt nicht.
Wir sind inhaltlich vielleicht auseinander. Das hat sich schon auf der Bundesebene gezeigt, denn auch dort hat
Ihre Koalition aus CDU und FDP es niemals für nötig gehalten, bundesweit einen Armutsbericht vorzulegen.
Ja, Herr Schröder hat als erster einen Armutsbericht vorgelegt
und daraus auch Konsequenzen gezogen.
Hamburg konnte 1993 sehr stolz vermelden, den ersten Armutsbericht in dieser Republik mit vorzulegen. Es waren viele andere Bundesländer, die nach Hamburg gekommen sind und sich das hier angesehen haben.
Herr Schinnenburg, wenn Sie den Zeitplan von solch einem Armutsbericht nicht verstehen, dann sollten Sie hier nicht darüber reden, denn es ist mehr als eine Mitarbeiterbefragung. Ein Armutsbericht beinhaltet etwas ganz anderes. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie Ihre Kollegin, die damals für die sozialpolitischen Fragen zuständig war, diesen Bericht immer begrüßt hat und wir ihn gemeinsam diskutiert und daraus auch Konsequenzen gezogen haben.
Also, meine Damen und Herren: Kommen Sie wieder zurück zu einer sachlichen Arbeit und überweisen Sie diese Anträge wenigstens dann, wenn Sie schon nicht zustimmen können, an die Ausschüsse.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Herr Barth-Völkel schon erwähnt hat, hat hier in Hamburg das erste Kinderhospiz eröffnet. Es ist das dritte Haus in der Bundesrepublik. Bisher haben sich Hilfsangebote für Sterbenskranke nur auf Erwachsene bezogen, aber seitdem man weiß, dass jährlich zirka 5000 todkranke Kinder sterben, ist es klar, dass es auch in Hamburg ein Angebot gerade für sterbenskranke Kinder geben muss.
Warum betone ich, dass es gerade für Kinder Angebote geben muss? Weil sich Kinderhospize in einem wesentlichen Punkt von anderen Hospizen für Erwachsene unterscheiden. Stoffwechselkrankheiten, unter denen diese Kinder meist leiden, sind schmerzhafte Erkrankungen mit einer stark verkürzten Lebenserwartung, die aber bisher nicht geheilt werden können. Diese Familien müssen bei der Pflege ihrer Kinder entlastet werden. Durch den Aufenthalt in einer von Fachkräften geleiteten Kurzzeitpflege im Kinderhospiz soll den betroffenen Eltern eine Atempause verschafft werden. Eine Atempause ist deshalb häufig so wichtig, um sich den Geschwistern des Kindes intensiver widmen zu können. Wenn der Tod den Kindern nahe ist, kommt dem Hospiz eine besondere Verantwortung zu. Grundsätzlich ist ein würdiger Tod zu Hause im Kreise der Familie und der Freunde anzustreben. Dies ist aber aus einer Vielzahl persönlicher und medizinischer Gründe nicht immer möglich. Deshalb soll es eine würdige Sterbebegleitung im Kinderhospiz geben. Ziel aller finalen Pflege, sowohl die der Kinder als auch der von Erwachsenen, muss die Entlastung der Angehörigen sein.
Zur Finanzierung der Hospize liegt eine Rahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Trägern auf Bundesebene vor. Kinderhospize sind darin noch nicht erwähnt, weil es zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Kinderhospize gab. Wir gehen davon aus, dass die Rahmenvereinbarungen entsprechend einer Finanzierung von Kinderhospizen angepasst werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Das Hamburger Kinderhospiz "Sternenbrücke" ist als Modellprojekt von der Bundesregierung anerkannt worden und ist vom Bundesministerium für Gesundheit mit 1,6 Millionen Euro Investitionsmitteln unterstützt worden.
Die SPD-Fraktion hat diese Unterstützung sehr begrüßt. Wir danken den Initiatorinnen und Initiatoren, den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement, das dieses Kinderhospiz möglich gemacht hat, und wünschen dem Kinderhospiz einen erfolgreichen Start zum 1. Juni 2003.
Seit 1. Januar 2003 erhalten ältere Sozialhilfeempfänger Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz. Warum ist der Vertrag mit der HVV GmbH, dem das Sozialticket zugrunde liegt, nicht so geändert worden, dass Empfängerinnen und Empfänger von Leis
A C
B D
tungen nach dem Grundsicherungsgesetz dieses Ticket auch nach dem 1. Januar 2003 erwerben können?
Herr Staatsrat, wie Sie ausgeführt haben, erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz monatlich eine Pauschale von 42 Euro für einmalige Ausgaben wie Bekleidung, Haushaltsanschaffungen und anderes mehr. Warum halten Sie es für richtig, dass Menschen fast die ganze monatliche Pauschale, nämlich 42 Euro, für eine dem Sozialticket adäquate Fahrkarte ausgeben müssen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt die Imagekampagne des Senats, weil das Ansehen und das Image der Altenpflege verbessert werden muss, um genügend Personal für Pflegebedürftige zu finden. In einer Zeit, in der wir 4,5 Millionen Arbeitslose haben und viele Jugendliche keine Ausbildungsplätze finden, muss man sich natürlich fragen, wieso im Bereich der Altenpflege sowohl zukunftssichere Arbeitsplätze als auch Ausbildungsplätze frei sind und nicht genutzt werden.
Auf den ersten Blick mag das schon mit dem Image dieses Berufsbildes zu tun haben, aber in der geringen gesellschaftlichen Anerkennung des Berufsbildes den Hauptgrund zu sehen, ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Deshalb begrüßen wir die Imagekampagne als einen Schritt in die richtige Richtung, aber es müssen natürlich Maßnahmen folgen, die die Arbeitsbedingungen, das heißt den beruflichen Alltag der Altenpflegerinnen und -pfleger, verbessern.
Frau Senatorin, Sie nennen in Ihrer Drucksache die Vorteile dieses Berufs aus Ihrer Sicht, wissen aber genau oder müssten es genau wissen, dass Ihre Beschreibung von den wirklichen Zuständen eklatant abweicht.
Ja, Sie beschreiben die Arbeit der Altenpflegerinnen damit, es handele sich um eine Tätigkeit mit Sinn, deren Nutzen unmittelbar zu erleben sei. So sollte es sein, völlig richtig, da sind wir uns einig,
aber gucken Sie sich doch mal die Tatsachen an. Wie sieht es denn in den Pflegeheimen mit den Arbeitskräften aus?
Die haben Mühe, die Leute satt und sauber zu halten, mehr Zeit ist zurzeit für sie nicht vorhanden.
Oder nehmen Sie das nächste Beispiel. Sie beschreiben die Vielfalt dieser Tätigkeit mit Freizeitgestaltung, Feiern, Angehörigengesprächen und so weiter. Schön wär’s!
Dafür ist keine Zeit und Angehörigengespräche können mit Ach und Krach vielleicht die Leiterin oder der Leiter der Abteilung machen.
Frau Senatorin, für die SPD-Fraktion gehört eine Öffentlichkeitskampagne in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Berufsbedingungen für Altenpfleger und Altenpflegerinnen. Darüber haben Sie sich in Ihrer Behörde offensichtlich noch keine Gedanken gemacht, wie aus der Kleinen Anfrage von Frau Dr. Freudenberg hervorgeht. Nur so kann man die Antwort über die Arbeitsbedingungen in den 139 stationären Pflegeeinrichtungen verstehen, in denen es sicherlich auch individuelle Probleme gibt, aber vor allem eine Vielzahl an Schwierigkeiten, die sich bei allen Einrichtungen zeigen, zum Beispiel ein unglaublich hoher Zeitdruck, der bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen großen Frust auslöst, weil man den Wünschen der zu Pflegenden nie nachkommen kann, ungünstige Arbeitszeiten, der Personalschlüssel, eine nicht gerade gute Bezahlung. Gerade bei den letzten beiden Punkten könnten Sie, Frau Senatorin, Abhilfe schaffen.
Zum einen fragen wir uns, weshalb in so schwierigen Zeiten die Pflegesatzverhandlungen noch nicht zum Abschluss gebracht worden sind und zum anderen ist es äußerst bedenklich, dass sich der Senat mit „PLAISIR“ und dem Modellversuch der Hamburgischen Pflegegesellschaft, die ihr Ergebnis vor Wochen vorgestellt hat, immer noch nicht beschäftigt hat.
Zusammengefasst: Die Imagekampagne ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber sich zwölf Monate lang – so lange soll die Kampagne andauern – nur auf diese Kampagne zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu verlassen, wäre ein großer Fehler.
Dann werden nämlich nicht, wie heute schon, etwa 70 Prozent der Altenpflegerinnen und Altenpfleger innerhalb von fünf Jahren den Beruf wechseln, sondern sehr viel mehr und auch viel früher; das ist sicherlich von keinem gewollt. Die SPD-Fraktion will, dass zum Beispiel ein transparentes, ordentliches Verfahren wie „PLAISIR“ zur Bemessung des Pflege- und Personalbedarfs in der stationären Pflege zur Anwendung kommt wie auch in den anderen Bundesländern, zum Beispiel bei unserem Nachbarn SchleswigHolstein, und das sehr schnell.
Zum Schluss, Herr Schira: Wir haben Ihren Antrag damals nicht deshalb abgelehnt, weil wir ihn nicht richtig fanden, wir hatten einen Zusatzantrag,
der sehr viel umfangreicher und sehr viel genauer war. Und wenn er so falsch war, Herr Schira, dann frage ich mich, warum wenige Wochen, nachdem unser Antrag von Ihnen abgelehnt worden ist, die Behörde für Soziales und Familie mit dem Arbeitsamt Hamburg zusammen eine Presseerklärung herausgegeben und gesagt hat, dass gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Altenpflegebereich das Jobrotationsgesetz enorme Chancen biete. Ich würde mal gerne hören, was Sie dazu sagen.
Die Behörde für Soziales und Familie und das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten haben für 2002 einen Kontrakt geschlossen, in dem sie zusagen, durch Bekämpfung von Missbrauch von Sozialhilfe durch Schwarzarbeit 600 000 Euro einzusparen. Sollte die Einsparung nicht realisiert werden können, haben sich die BSF und das SfB verpflichtet, eventuelle Fehlbeträge je zur Hälfte zulasten ihres Personalbudgets auszugleichen.
Ich frage Sie, Frau Senatorin: Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Kontraktes?
Dennoch sind uns ja einige Zahlen bekannt. Wie kann es sein, dass Sie, Frau Senatorin, auf der Basis einer ideologisch angehauchten Annahme einen Kontrakt vereinbaren, bei dessen Nichterfüllung die Arbeitsplätze der Bediensteten
der ohnehin schlecht besetzten Sozialdienststellen gefährdet werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Fraktionen in diesem Hause begrüßen die Einrichtung von Interventionsstellen. Alle Fraktionen bedauern, dass es so lange gedauert hat, bis wir überhaupt zu dem Punkt gekommen sind, dass Interventionsstellen ausgeschrieben wurden. Aber wie ich schon eben sagte, dauert es vielen von uns viel zu lange.
Seit Monaten diskutieren wir in den Ausschüssen darüber. Wir haben vor wenigen Tagen ein Konzept des Senats erhalten und seit ein, zwei Tagen laufen auch die Ausschreibungen für die Einrichtung von Interventionsstellen.
Nun liegen uns die Troncanträge der Koalitionsfraktionen vor und bis gestern hieß es in Punkt 6 des Troncantrags der Koalitionsfraktionen, der Opferhilfe mögen 30 000 Euro – ich kürze es etwas ab – für die Einrichtung einer Interventionsstelle gegeben werden. Zum Glück haben die Koalitionsfraktionen noch gemerkt, dass die Ausschreibung erst seit zwei Tagen läuft und noch gar nicht klar ist, wer dieses Geld bekommen soll. Daraufhin wurde der Antrag geändert und der abgeänderte Antrag heißt jetzt:
„Der Opferhilfe e.V. erhält 30 000 Euro für die Ausstattung..., sofern er als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens eine Interventionsstelle... eröffnet.“
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so geht es nicht,
und zwar aus mehreren Gründen. Erstens suggerieren Sie eindeutig, dass Sie den Gewinner bereits kennen. Das mag ja auch sein, aber das so öffentlich bekannt zu geben, ist nicht besonders klug, und zweitens ist es kein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren.
Ich kann mich sehr gut an die letzte Legislaturperiode erinnern, wo es die CDU hier war, die immer wieder darauf gepocht hat, dass es ordnungsgemäße, transparente Ausschreibungsverfahren geben muss. Das ist ein gutes Beispiel dafür, so kann es überhaupt nicht laufen.
Angenommen, die Opferhilfe hat das beste Konzept und bekommt den Zuschlag für die Einrichtung von Interventionsstellen, dann können Sie sicher sein, dass die anderen Träger dagegen angehen werden, weil das Ausschreibungsverfahren nicht ordnungsgemäß gewesen ist. Uns steht dann ein langer Rechtsstreit ins Haus und darunter leiden die Opfer, denn die Einrichtung von Interventionsstellen wird dann vorerst nicht möglich sein.
Seien Sie also so klug und übernehmen Sie unsere Formulierung in Ihren Antrag, denn unsere Formulierung ist die richtige und bringt Klarheit. Sie begründen Ihre Ablehnung natürlich damit, dass der Antrag zum einen von der SPD kommt und zum anderen keine Klarheit darüber geben würde, wohin das Geld gehen solle. Das ist aber nicht richtig. Unser Antrag sagt eindeutig, dass das Geld an denjenigen geht, der die Ausschreibung gewinnt. Und ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Sie nicht so viel Vertrauen zu Ihrer Senatorin haben, dass sie in der Lage sein wird, das beste Konzept herauszufinden. Also geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem Antrag zu.
Herr Senator, Sie haben eben gesagt, dass Sie die Diakonie unterstützt haben, damit die Projekte zum Teil weitergeführt werden könnten. Würden Sie das bitte noch einmal ausführen? Wie und in welcher Form haben Sie die Diakonie unterstützt, diese Projekte fortzuführen?
Wie wird denn Ihre Zusammenarbeit aussehen? Was werden Sie der Diakonie anbieten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In allen Debatten um die Zukunft des deut
schen Gesundheitswesens steht ein Thema ganz oben an, nämlich Prävention und Gesundheitsförderung. Kostenträger, Leistungserbringer und Gesundheitspolitik sind sich einig, wenn es darum geht, dieses Thema voranzubringen. So steht in dem Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, dass durch Investitionen zur Krankheitsverhütung circa 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben durch langfristige Prävention zu vermeiden wären.
80 Prozent unserer heutigen Ausgaben im Gesundheitswesen werden für die Heilung unserer großen Volkskrankheiten ausgegeben, zum Beispiel für Herz- und Kreislauferkrankungen oder Bluthochdruck. Gerade diese Erkrankungen gehören zu den so genannten Wohlstandserkrankungen, die durch rechtzeitige Aufklärung über eine gesunde Lebenshaltung vermieden werden könnten.
Zwar hat der Rat davor gewarnt, die Prävention als Instrument der Kostendämpfung zu sehen, und dafür plädiert, Prävention vor allem im Dienste einer effektiveren Gesundheitsversorgung zu sehen. Gleichwohl stellt sich auch unter ökonomischen Gesichtspunkten die Frage nach der besten Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
Die jetzige Gesundheitsministerin, Frau Schmidt, hat den hohen Stellenwert der Prävention erkannt. Daher wird sie sich bei der Gesundheitsreform für ein Präventionsgesetz und ein Forum für Prävention und Gesundheitsförderung einsetzen.
Schon bei der kleineren Gesundheitsreform im Jahr 2000 hatte sie beschließen lassen, dass die Selbsthilfegruppen ab dem Jahr 2000 jährlich mit 35 Millionen Euro unterstützt werden sollten. Dabei liegen weitere Ansatzebenen der Krankheitsverhütung in Bereichen, die man nicht üblicherweise zum Gesundheitsbereich rechnen würde.
Soziale Ungleichheiten haben einen wesentlichen Einfluss auf den Gesundheits- beziehungsweise Krankheitszustand der Menschen. Gerade die soziale Lage ist entscheidend für den Gesundheitszustand jedes Einzelnen. Bei sozial benachteiligten Menschen sind gesundheitliche Probleme vielfach bereits bei der Geburt zu beobachten. Die Inanspruchnahme von präventiven Leistungen im Gesundheitswesen wird aber gerade von diesen Menschen häufig schlecht angenommen, weil sie entweder dieser Zielgruppe unbekannt sind oder ihre spezifischen Probleme nicht berühren.
Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion den Antrag „Gesundheitsförderung für sozial Benachteiligte“ gestellt. Wir fordern den Senat auf, ein Aktionsprogramm zu erstellen, aus dem ein Konzept hervorgeht, in dem der Schwerpunkt die Gesundheitsförderung von sozial schwachen Menschen ist.
Auch muss endlich die Einrichtung bezirklicher Gesundheitskonferenzen vorankommen, die diese Bürgerschaft schon im Jahre 2001 im Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst verabschiedet hatte.
Präventive Maßnahmen im Gesundheitsbereich sind immer langfristige Maßnahmen. Daher muss ein besonderer Wert auf die Gesundheitsförderung von Kindern im Kindergarten und Schule gelegt werden. Wenn Eltern vieler
Kinder selbst nur sehr wenig über gesunde Ernährung und Bewegung wissen, wie sollen sie es dann ihren Kindern vermitteln? Aus diesem Grunde sind interdisziplinäre Gesundheitsprojekte in Kindergarten und Schule die beste Prävention. Hier zeigt die Große Anfrage, dass Hamburg in den letzten Jahren den richtigen Weg beschritten hat. Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche hat immer einen hohen Stellenwert gehabt. Das hat der SPDgeführte Senat durch seine finanzielle Unterstützung auch während der Konsolidierungszeit deutlich gemacht.
Mit Geld allein kommt man aber nicht an sein Ziel. Obwohl – wie aus der Großen Anfrage zu erkennen ist – die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung seit vielen Jahren sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen viele gesundheitsfördernde Projekte umsetzt, gibt es in Hamburg zum Beispiel immer noch viel zu viele Kinder mit Übergewicht.
Hier zeigt sich, welchen Stellenwert die Werbung in unserer Gesellschaft hat, die nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern deutlich macht, wie gesund zum Beispiel die Milchschnitte ist. Das bedeutet, dass nicht nur das Projekt „Klassenfrühstück – Klasse Frühstück“ weiter angeboten werden muss, sondern dass unsere Kinder zu kritischen und selbstbewussten Menschen erzogen werden müssen.
Meine Fraktion hat mit ihrer Großen Anfrage festgehalten, was der SPD-geführte Senat an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Hamburg hinterlassen hat.
Uns ist das Thema so wichtig, dass wir sehr genau darauf achten werden, wo der jetzige Senat Kürzungen vornehmen wird, obwohl er immer wieder bestätigt, dass auch ihm die Gesundheitsförderung wichtig sei.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bis zum Ende der letzten Legislaturperiode hatten die im Parlament vertretenen Parteien, nämlich die SPD, die CDU und die GAL, das gemeinsame Ziel, ein
A C
B D
schwieriges und damit oft verdrängtes Thema ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zu rücken, das Thema „Sterben und Tod“. Wir wollten gemeinsam ein Umdenken und eine andere Haltung in der Gesellschaft zu diesem Thema erreichen. Das aus drei Gründen.
Erstens: Sterben müssen wir alle, doch das Wie wird von 90 Prozent der Menschen anders gewünscht, als es heute stattfindet. Zweitens: Nur eine humane Sterbebegleitung wird den Wunsch nach einer aktiven Sterbehilfe verhindern, die wir, Mitglieder dieses Hauses, nicht wollen.
Und drittens: Nur eine veränderte Haltung bewirkt, dass Menschen sich gegenüber Sterbenden anders verhalten, sie nämlich wahrnehmen, pflegen und bis in den Tod begleiten. Das kann sowohl stationär als auch ambulant geschehen.
Wir waren in der letzten Legislaturperiode auf dem richtigen Weg, denn gerade in den Jahren 2000 und 2001 war in Hamburg ganz viel angestoßen worden. Erinnern Sie noch die Plakataktion „Der Mensch denkt über so vieles nach, warum nicht über den Tod?“ Die dahinter stehenden Ausstellungen wurden nicht von allen in dieser Stadt positiv aufgenommen, aber sie haben eine ganz breite Diskussion angestoßen. Das war letztlich gewollt. Das Projekt „In Würde sterben – Landesinitiative Hospizentwicklung“ wurde ins Leben gerufen. Es wurde in Bürgerforen mit Fachreferenten und Fachreferentinnen diskutiert und es wurde ein Beratungstelefon eingerichtet.
Auch für die Damen und Herren der Schill-Fraktion könnte es interessant sein, einmal zu hören, was es alles schon in Hamburg gegeben hat. Ich werde noch darauf kommen, was Sie jetzt alles ausgelöscht haben.
Die Hamburger Gesundheitshilfe wurde aufgefordert, nach dem Berliner Modell ein Konzept für Homecare zu entwickeln. Dieses sollte ein umfassender, qualifizierter palliativmedizinischer Hausbesuchsdienst werden, der die häusliche Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten durch Unterstützung und Entlastung der Hausund Fachärzte optimiert. Alle Projekte waren sehr gut angelaufen und der Evaluierungsbericht zum Projekt „In Würde sterben“ war im September 2001 so positiv, dass eine weitere Finanzierung von der damaligen Senatorin zugesagt worden war. Dann kam der Regierungswechsel 2001
und seitdem ist die positive Entwicklung nicht nur gestoppt worden. Nein, sie ist sogar rückläufig.
Das Projekt „In Würde sterben“ wurde nicht weiterfinanziert. Die Informationsbroschüre liegt druckreif vor, konnte aber nicht gedruckt werden. Eine qualifizierte Anlauf- und Vermittlungsstelle für Sterbebegleitung gibt es nicht mehr. Das Info-Telefon wurde zunächst noch für sechs Monate vom Spendenparlament finanziert, wurde dann bei der Beratungsstelle „Charon“ angegliedert, allerdings ohne dieses öffentlich zu machen, sodass es in der Bevölkerung, aber auch in Fachkreisen nicht bekannt ist und diese Telefonnummer auch nicht mehr genutzt wird. Die Umset
zung des Homecare-Projektes, das sowohl in den Anträgen 16/6577 und 17/995 von diesem Parlament gewünscht worden ist, wird nicht aktiv vorangetrieben und läuft auch nicht mehr.
Geringe Fortschritte sind nur in einem Punkt zu verzeichnen: Auf Bundesebene haben die Regierungskoalitionsfraktionen am Ende der letzten Legislaturperiode den Paragraphen 39a Absatz 2 SGB V verabschiedet, der die Krankenkassen verpflichtet, ambulante Hospizdienste finanziell zu fördern, die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung erbringen. Nachdem die Bundesrichtlinien zur Umsetzung dafür vorgelegt worden waren, wurde in Hamburg die AOK mit der Federführung beauftragt. Doch schon heute zeigt sich – das wurde in der bürgerschaftlichen Anhörung am 30. Januar 2003 ganz deutlich –, dass bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Mittel nachgearbeitet werden muss. Die Praxis in den Bundesländern zeigt, dass die Voraussetzungskriterien für eine Förderung einfach zu hoch sind. Hier könnte der Senat zum Beispiel federführend auf der Bundesebene aktiv werden. Die Bundesregierung ist auf die Umsetzungserfahrung der Länder angewiesen.
Auch auf der Bundesebene müsste der Senat bei der Finanzierung der Pflegesätze im stationären Bereich aktiv werden. Den Sachverhalt haben wir in unserem Antrag 17/2277 ausführlich beschrieben. Es ist nicht einfach hinzunehmen, dass die Mitarbeiter eines Hospizes 10 Prozent des Pflegesatzes zuzahlen müssen.
Zusammenfassend kann die SPD-Fraktion an den Senat gerichtet nur feststellen, dass es im Bereich der Sterbebegleitung eine Fülle von Aufgaben umzusetzen gibt. An die Koalitionsfraktionen kann ich nur appellieren: Lassen Sie uns das Thema gemeinsam anpacken. Hier sind wir uns immer einig gewesen. Stimmen Sie unseren Anträgen deshalb zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rutter, ich habe Ihren Beitrag nicht so ganz verstanden.
Wir Sozialdemokraten bedauern, dass gerade in diesem Bereich gespart werden muss, sehen aber in dem Bereich Familienpolitik keine Alternative.
Die Sozialdemokraten haben ihr soziales Gewissen nicht verloren, Herr Frühauf, auch dann nicht, wenn die Berliner Regierung die Erstattungskosten für Zivildienstleistungen um 90 Millionen Euro kürzt. Wir Sozialdemokraten stellen uns aber den Schwierigkeiten der Haushaltskonsolidierung in Berlin genauso, wie wir es in Hamburg getan haben.
A C
B D