Protokoll der Sitzung vom 14.11.2002

Tagesordnungspunkt 38, Drucksache 17/1596: Bericht des Rechtsausschusses zum Thema Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis – Einsparungen zur Verbesserung der Ausbildung und Verkürzung von Wartenzeiten nutzen!

[Bericht des Rechtsausschusses über die Drucksache 17/1063: Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis – Einsparungen zur Verbesserung der Ausbildung und Verkürzung von Wartenzeiten nutzen! – Drucksache 17/1596 –]

(Zuruf von Uwe Grund SPD)

Das Thema Ostsee-Parlamentarier-Konferenz habe ich in der Sammelübersicht gesehen. Vielleicht kann das nebenher geklärt werden, so dass wir diesen Punkt am Ende noch einmal aufrufen.

Wir kommen zurück zur vorgenannten Drucksache 17/1596. Ich beginne mit Ziffer 1 der Ausschussempfehlung.

Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Ausschuss zu Nummer 1 a, aa und bb des SPD-Antrages abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so geschehen.

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung zu Nummer 1a, cc an, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist das mehrheitlich so geschehen.

Wer stimmt der Ausschussempfehlung zu Nummer 2a und b zu, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist das dann einstimmig so geschehen.

Nun zu Ziffer 2 der Ausschussempfehlung. Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Ausschuss zu den Nummern 1 b und 3 des SPD-Antrages abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen – ohne Gegenstimmen – ist das so einstimmig geschehen.

Meine Damen und Herren! Mir wird gerade etwas zu der Sammelübersicht und den noch fehlenden Abstimmungen gesagt. Bitte warten Sie einen Moment.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 41, Drucksache 17/1623: Bericht des Verfassungsausschusses zum Thema Tierschutz in die Landesverfassung.

[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 17/1014: Tierschutz in die Landesverfassung – Drucksache 17/1623 –]

Mir ist angekündigt worden, dass es eine Wortmeldung nach Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung gibt.

(Rolf Kruse CDU: Nicht bei Ausschussberichten! Ich protestiere! Der ist besprochen worden!)

Das klären wir.

Meine Damen und Herren! Wir sind mal wieder an einem unserer ganz grundsätzlichen Punkte angelangt. Wir unterbrechen die Sitzung kurz für eine Ältestenratssitzung in Raum B.

Unterbrechung: 20.31 Uhr

Wiederbeginn: 20.42 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet. Der Ältestenrat war einvernehmlich der Auffassung, dass heute zu diesem Tagesordnungspunkt ohne Präjudiz Beiträge nach Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung möglich sind. Somit hat Herr Maaß für maximal fünf Minuten das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es war nicht meine Absicht, am späten Abend für so viel Aufregung zu sorgen. Die Sitzung wäre sonst sicherlich schon beendet.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

Ich möchte kurz zu diesem Antrag sprechen, denn ich halte ihn für zu wichtig, um ihn – ohne noch einmal auf die Argumente einzugehen – nur so abzustimmen.

Wir haben den Antrag gestellt, den Tierschutz in die Präambel der Landesverfassung mit aufzunehmen, weil wir die Staatszielbestimmung des Umweltschutzes um den Tierschutz erweitern wollen. Wir haben im Ausschuss eine sehr lebhafte und kontroverse Debatte geführt, die interessanterweise über alle Parteigrenzen hinweg verlief.

Das stärkste Argument, das für die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung spricht, ist sicherlich, dass das Landesparlament ein politisches Signal senden

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Ein Herz für kleine Tiere!)

und sich als Landesgesetzgeber selbst verpflichten kann. Die Legislative kann sich das Ziel setzen, den Tierschutz beim Handeln für die Gesetzgebung zukünftig besser zu beachten, als es bisher der Fall gewesen war. Wir können auch das Ziel setzen, dass sich die Verwaltungen bei ihrem Handeln an diesem Staatsziel auszurichten haben.

Die Bestimmungen in der Landesverfassung können tatsächlich Auswirkungen auf das Verhalten der Behörden in Hamburg haben. Somit ist dieses politische Signal, den Tierschutz mit in die Verfassung aufzunehmen, aus meiner Sicht richtig. Im Übrigen spricht dies allein schon dafür, dass elf andere Länderparlamente den Tierschutz in ihre Landesverfassungen mit aufgenommen haben. Auch beim Grundgesetz ist das seit kurzem der Fall.

Die Einwände, die dagegen geäußert wurden, waren im Wesentlichen verfassungssystematisch. Es wurde gesagt, dass man die Verfassung nicht überfrachten dürfe. Ich frage mich allerdings, um welche Überfrachtung es sich handelt, wenn wir in die Präambel, die ohnehin schon 7, 8, 9 Staatsziele enthält, noch drei weitere Worte hineinschreiben, die sich endlich nicht nur um den Menschen drehen, sondern auch das Tier in den Schutzbereich mit einbeziehen?

Deswegen plädiere ich dafür, dass jeder nach seinem Gewissen entscheiden sollte,

(Rolf Kruse CDU: Das machen wir immer!)

wie er sich bei dieser Abstimmung verhält. Wer den Tierschutz in die Verfassung mit aufnehmen möchte, muss gegen die Ausschussempfehlung und für den GAL-Antrag stimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat Frau Spethmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Maaß, was Sie uns hier liefern, ist schon ein starkes Stück. Wir müssen abends zu jeder kurzen Abstimmung unsere Redebeiträge leisten. Damit bieten Sie uns schon ein starkes Stück.

(Beifall bei der CDU)

Wir reden hier über eine Verfassungsänderung, die mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss. Wenn Ihnen dieses Thema so am Herzen liegt, dann hätten Sie dieses wenigstens zu einer regulären Debatte anmelden können.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Partei Rechts- staatlicher Offensive und der FDP – Burkhardt Mül- ler-Sönksen FDP: Es kam ja spontan!)

Noch ein kurzes Wort zu den Inhalten. In der Präambel stehen schon jetzt die natürlichen Lebensgrundlagen; die Tiere sind somit auch eingeschlossen.

(Christian Maaß GAL: Nein, eben nicht!)

Ein weiterer Punkt ist, dass die Hamburger Verfassung – anders als das Grundgesetz – ansonsten eine reine Organisationsverfassung ist. Das heißt, es ist eine rechtstechnische Frage, über die wir im Ausschuss auch lange debattiert haben. Sie wollen einen Symbolcharakter, aber wir können die Verfassung nicht so aufblähen.

In fünf bis zehn Jahren werden es weitere Dinge sein, die die Grünen in die Hamburger Verfassung einbringen wollen. Eine Präambel, die dann wahrscheinlich fünf Seiten hat, lehnen wir aus rechtstechnischen Gründen ab. Wir haben eindeutig nichts gegen die Tiere, aber wir lehnen einen solchen Quatsch ab.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

Das Wort hat Herr Franz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das politische Signal ist gesetzt, denn im Grundgesetz ist der Tierschutz aufgenommen worden.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Partei Rechts- staatlicher Offensive und der FDP)

Ich begrüße dieses ausdrücklich. Wer aus diesem Raum würde das nicht tun?

(Beifall von Klaus-Peter Hesse CDU)

Was ergibt sich materiell daraus? Ich mache es an einem Beispiel deutlich:

Die Lehre und die Forschung konnte für sich bisher in Anspruch nehmen, dass sie vom Grundgesetz geschützt ist. Tierversuche wurden also wegen der verfassungsrechtlichen Anbindung der Freiheit von Lehre und Forschung verfassungsrechtlich gestattet. Durch die Aufnahme des Tierschutzes müssen Gerichte jetzt eine Abwägung zwischen dem Tierschutz und der Freiheit von Lehre und Forschung vornehmen. Das ist gut so!

Dieses Prinzip gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, also auch für Hamburg. Was veranlasst uns also, dem Begehren der GAL nicht zu folgen?

Erstens: Hamburg hat – das hat Frau Spethmann schon ausgeführt – eine reine Organverfassung.