Viviane Spethmann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Klooß, was die SPD hier in den letzten Wochen bietet, ist ein peinliches Schauspiel.
Die einzige Äußerung zum Thema Rechtspolitik der SPD ist dieses Thema der Gründung einer Opferstiftung. Aber ich muss eines sagen: Opferschutz ist kein Thema, das im Wahlkampf missbraucht werden darf. Genau dieses passiert hier zurzeit.
Herr Scheurell, die Entscheidung wurde nicht hinausgeschoben. Ich habe regelmäßig mit Herrn Klooß gesprochen und regelmäßig haben wir dieses Thema nicht auf die Tagesordnung bekommen. Man kann nicht sagen, dass es verschoben wurde. Es war immer im Einvernehmen mit Herrn Klooß. In Ermangelung anderer Positionen in der Rechtspolitik profiliert sich die SPD mit dem Opferschutz. Und das ist der Opferschutz nicht wert, denn jeder Politiker, den Sie fragen, wird sagen, er unterstützt den Opferschutz. Es wird doch keiner ablehnen.
Der vorliegende Antrag ist aber in höchstem Maße unseriös. Herr Klooß sagt, es sei ein politischer Antrag. Dann klären Sie das einmal mit Ihren Haushältern ab, wie Sie 1 Million Euro so einfach – mir nichts, Dir nichts – schaffen wollen. Das kann es nicht sein. Das ist Wahlkampfgetöse.
Das schönste Schmankerl kommt ja noch: Die SPD steckt hier zusammen mit Herrn Schill in einem Boot, denn nur mit seiner Hilfe konnte dieser Antrag im Ausschuss durchkommen. Eine unheilige Allianz.
Ich möchte Sie nicht wieder sehen. Eine Opferstiftung mag auf den ersten Blick interessant klingen, aber dieses Modell ist für ein Flächenland geeignet. Dort kann nicht in jedem Ort eine Opferhilfeeinrichtung vorgehalten werden, die schnelle Hilfe gewährleistet. In Hamburg hingegen haben wir eine Vielzahl von Opferhilfeeinrichtungen. Diese haben ausgesagt, dass die Struktur vollkommen ausreichend sei. Hinzu kommt auch noch, dass dieser Senat die Opferschutzpolitik des alten Senates fortgeführt hat. Die Zeugenbetreuung hat mit über 1000 Kontakten im Jahre 2003 die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt. Im Opferschutz hat der Senat begonnene Projekte der Vorgängerregierung fortgeführt. So wurde darüber hinaus noch die Untersuchungsstelle in der Rechtsmedizin mit 147 000 Euro gefördert.
Im Bußgeldfond sind viele Zahlungen an die Vereine gelaufen. Ich erzähle hier zum Beispiel, dass der Verein
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„Dunkelziffer e. V.“ im Jahr 2003 45 000 Euro erhielt. Der „Notruf für vergewaltigte Frauen“ erhielt 35 000 Euro,
der „Weiße Ring“ erhielt 6000 Euro und die Opferhilfe erhielt 6000 Euro. Das alles im Jahr 2003. Sie können nicht davon ausgehen, dass diese Zahlen dafür sprechen, dass hier nichts für den Opferschutz getan wird.
Die Interventionsstelle ist gegründet worden. Etwas spät, das sage ich auch, aber sie ist gegründet worden. Im rechtspolitischen Bereich ist – initiiert durch den Hamburger Senat – eine Konferenz der Justizminister vom 11. bis 12. Juni 2003 in Glücksburg durchgeführt worden. Initiiert durch Hamburg sind neue Regelungen eingeführt worden, zum Beispiel sollen in Zukunft Zeugenschutzbestimmungen in der Ladung festgeschrieben werden. Das Anwesenheitsrecht für Nebenklageberechtigte in der Hauptverhandlung soll gewährleistet sein. Sie können hier nicht von einem Stillstand oder gar Rückschritt im Opferschutz reden, Opferschutz findet aktiv statt. Es gibt kein Defizit. Vielmehr wurde durch die SPD/Schill-Allianz eine weitere Verwaltungsebene hinzugezogen, die mehr Geld und mehr Aufwand bedeutet. Dies lehnen wir ab. Wir machen ein solches unseriöses
Wahlkampfgetöse nicht mit. Wir beteiligen uns nicht daran und werden deswegen diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Große Anfrage hat gezeigt, dass das Modellprojekt noch nicht beendet ist. Wir wollen die Ergebnisse des Modellprojektes abwarten. Insoweit ist mein Beitrag, zur Deregulierung hier nicht weiter zu reden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das größte Sicherheitsrisiko für den Hamburger Strafvollzug war und wäre ein rotgrüner Senat.
Sie haben dafür gesorgt, dass Santa Fu so berüchtigt wurde, wie es war. Sie haben dafür gesorgt, dass innerhalb der Anstalt kriminelle Machtstrukturen herrschten.
Und Sie haben dafür gesorgt, dass dominante ethnische Gruppierungen einen Großteil der schwachen Gefangenen terrorisierten.
Das sind die Punkte, die wir 2001 vorgefunden haben. Es gab eine ungehinderte Bewegungsfreiheit. Ich habe als Referendarin meine ersten Erlebnisse in Santa Fu gehabt, indem ich gesehen habe, dass sich über alle vier Stockwerke die schwerstgefährlichen Gefangenen, die wir in Hamburg haben, frei bewegen konnten. Sie konnten sich ohne weitere Kontrolle über Stunden hinweg in jede Zelle bewegen. Sie konnten in die Krafträume rein, sie konnten in die Duschen gehen. Das Personal konnte schon damals nicht überprüfen, was dort im Einzelnen geschah. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Genauso ist es für uns nicht hinnehmbar gewesen, dass ungehindert und unbegrenzt telefoniert werden konnte. In jedem Stockwerk gab es eine frei zugängliche Telefonzelle. Jeder Bürger, dem ich das in öffentlichen Veranstaltungen erzählt habe, konnte das nicht glauben. Wer es aber glauben musste, waren die Opfer, die aus der Haft heraus belästigt und terrorisiert worden sind. Auch hier sind wir eingeschritten.
Aber was viel schlimmer war: Es konnten die Straftaten mit den Kumpanen und Mittätern teilweise fortgesetzt werden. Es gab aktive Drogenringe, die aus der Haftanstalt heraus betrieben wurden.
Das wollen wir verhindern.
Wir stellen fest: Die Anstalt hat seit einigen Jahren ein Höchstmaß an äußerer Sicherheit. Die interne Sicherheit gewährleisteten aber interne, konkurrierende ethnische Gruppierungen, nicht mehr der Staat.
Und worüber beschweren sich die Gefangenen aktuell? Dass das Freizeitangebot reduziert wird. Es finden ihnen zu viele Zellenrazzien statt. Der Einschluss wird um eine Stunde vorgezogen und das Telefonieren wird eingeschränkt. Solche Forderungen verhöhnen aber die Opfer und unsere Mitbürger. Was stellen sich denn die Insassen vor, wo sie dort sind? Das ist eine der freizügigsten Anstalten intern gewesen. Das Konzept des offenen inneren Vollzuges. Dazu stehen manche noch. Das haben wir eben gehört.
Aber warum finden denn Zellenrazzien statt? Doch nicht ohne Grund: Um Waffen und Drogen zu finden und sie werden auch gefunden. Deswegen finden sie statt. Und
so etwas wollen Sie in Zukunft nicht mehr stattfinden lassen?
Warum wird das Telefonieren begrenzt? Um Straftaten zu verhindern und Opfer zu schützen. Die Familienkontakte sind weiter gewährleistet, und zwar ungehindert.
Die dürfen telefonieren.
Der Vorfall vom 18. Dezember war keine Revolte. Es waren Unmutsäußerungen einzelner dominanter Gruppen. Hier ist kein Vergleich zu den Revolten Anfang der Siebzigerjahre und 1990 zu ziehen. Dieser Vorfall zeigt vielmehr, dass die Anstaltsleitung besonnen und konsequent gehandelt hat. Sie ist sofort eingeschritten. Die Situation ist nicht eskaliert, scheinbar mit ausreichendem Personal, Herr Klooß. Ansonsten wäre es ja zu anderen Ergebnissen gekommen. Konsequenterweise werden nun in der Anstalt die baulichen Veränderungen vorgezogen, die einzelnen Bereiche voneinander getrennt und somit ein zügelloser Kontakt der Gefangenen untereinander unterbunden. Wir schützen somit die schwachen Gefangenen und nicht die großen Gruppierungen, die die Anstalt dominieren.
Ich stelle für die CDU fest: Die Hausordnung muss gewahrt werden und Verstöße dagegen werden geahndet. Dazu stehen wir auch. Wir bedanken uns insbesondere auch bei den beteiligten Beamten, die in diesem Einsatz so schnell tätig geworden sind.
Die Öffentlichkeit ist bereits am 18. Dezember informiert worden. Auch hier gab es also keinerlei Vertuschung.
Wir müssen die Stadt davor schützen, dass Rotgrün die Sicherheit im Strafvollzug weiter gefährdet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Hause besteht Einigkeit über die Notwendigkeit der Deregulierung. Überreglementierung führt zu Unübersehbarkeit, zeitintensiven Verfahren und zu vielen Zuständigkeiten. Das Ziel ist klar: Wir müssen überflüssige Vorschriften streichen. Die Idee in den Anträgen der FDP ist gut, aber der Weg und die Schnelligkeit sind nicht in unserem Sinne. Wir werden beantragen, diese Anträge an den Ausschuss zu überweisen und sie dann dort zu beraten.
Zu den Ausführungen von Herrn Egloff möchte ich anfügen, dass es eine Projektgruppe der Deregulierung gibt, die die gesamten Vorschriften Hamburgs bereits intensiv erarbeitet. Der Antrag ist also bereits umgesetzt worden.
Wir werden sehen, was in den nächsten Monaten bei dieser Projektgruppe herauskommt, und uns dann in neuen Konstellationen dieses genau anschauen. Insoweit lassen Sie uns die Dinge im Rechtsausschuss beraten und des Weiteren verfolgen, was die Projektgruppe macht. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Müller, Sie haben hier wirklich einen Brückenschlag zwischen Europa- und Schwulenpolitik geschafft. Dafür beglückwünsche ich Sie sehr. Sie haben den Vorgriff zum Europawahlkampf genommen. Insofern wollen wir Ihnen das Thema nicht allzu lange nehmen. Wir werden es bestimmt noch in den nächsten Monaten häufiger beraten. Das wird Ihr Thema im Europawahlkampf sein, seien Sie gewiss.
Aber manches öffentliche Auftreten, muss ich sagen, ist in dieser Frage nicht sachdienlich. Und, Herr Maaß, das mag zwar Landesrecht sein, aber Herr Müller wird dieses Thema mit Sicherheit im Europawahlkampf im Vordergrund fahren. Da bin ich mir ganz sicher.
Trotzdem ist dieses öffentliche Auftreten nicht immer sachdienlich. Es gibt ein Beispiel: Vor wenigen Tagen ist in der Justizministerkonferenz der Vorschlag unterbreitet worden, den Lebenspartnerschaften die Möglichkeit der Stiefkinderadoption zu schaffen. Dies ist ein Beispiel dafür, wie man die Akzeptanz für berechtigte Belange von Lebenspartnerschaften gefährden kann. Man muss kein fundamentalistischer Gegner eingetragener Lebenspartnerschaften sein, um diese Forderungen abzulehnen. Im Adoptionsrecht darf es nur um das Wohl der betroffenen Kinder gehen. Kinder dürfen nicht zu Versuchszwecken missbraucht werden. Das ist aber der Fall, wenn ihnen die Elternschaft desjenigen leiblichen Elternteils genommen werden soll, in dessen Haushalt das Kind nicht mehr lebt und an dessen Stelle ein Adoptivelternteil gesetzt wird. Mit jeder Adoption wird eine rechtliche Elternbeziehung geschaffen, die ihrem Wesen nach auf Dauer angelegt ist. Es darf schon bei Eheleuten mit einiger Berechtigung nach der Sinnhaftigkeit von Stiefkinderadoptionen gefragt werden. Dies muss erst recht für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten, die erst seit gut zwei Jahren rechtliche Geltung haben. Bevor das Schicksal von Kindern mit ihnen verknüpft ist, ist es erforderlich, nähere Erkenntnisse über Bestand und tatsächliche Erscheinungsform von Lebenspartnerschaften zu erlangen. Entsprechend ist dieser Vorschlag in der Justizministerkonferenz gescheitert.
Ich kann mir aber auch sinnvolle Anpassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes in folgenden Bereichen denken: Lebenspartnerschaften sollten künftig bundesweit vor Standesbeamten begründet werden. Damit wird die herabwürdigende Verweisung an andere Stellen wie in anderen Bundesländern beseitigt.
Ich sage: Das ist meine Meinung. Ob wir das durchsetzen, werden wir sehen.
Nach geltendem Recht hindert eine bestehende Ehe zwar im Moment eine Begründung einer Lebenspartnerschaft, sie ist ein so genanntes Ehehindernis. Umgekehrt gilt dieses aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mit der Schließung dieser Regelungslücke beauftragt. Künftig soll eine bestehende Lebenspartnerschaft, ebenso wie schon eine bestehende Ehe, die Eingehung einer neuen Ehe ausschließen.
Lebenspartnerschaften sollten auch im Sozialhilferecht anders behandelt werden als zurzeit. Bei Ehegatten kann eine Einkommensanrechnung den Sozialhilfeanspruch kürzen, während dies bei Lebenspartnern zurzeit nicht der Fall ist. Damit verstößt das Sozialhilferecht gegen das Benachteiligungsverbot. Diese ungerechtfertigte Besserstellung der Lebenspartnerschaften muss wiederum auch beseitigt werden. Zudem werden Einsparungen im Sozialhilfeetat erreicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Erb- und Pflichtteilsrecht für Lebenspartnerschaften anerkannt. Deshalb ist bei Lebenspartnerschaften ebenso wie bei Ehen zu erwägen, den erbschaftsteuerlichen Zugriff so zu beschränken, dass die Erbschaft noch Ergebnis der ehelichen beziehungsweise lebenspartnerschaftlichen Erwerbsgemeinschaft bleibt. Gegenwärtig werden erbende Lebenspartner wie völlig fremde Erben besteuert. Diese Diskriminierung sollte durch eine Besserstellung bei den Freibeträgen und Steuersätzen beseitigt werden.
Werden wir. Keine Sorge.
Eine Angleichung an die steuerliche Privilegierung erbender Ehegatten wäre damit aber nicht gefordert.
Erst, wenn es gelungen ist, diese begonnene Überarbeitung und die Ergänzung des Bundeslebenspartnerschaftsrechtes sinnvoll abzuschließen, ist es an der Zeit, das Hamburger Landesrecht in Angriff zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel auch Regelungen, die uns Abgeordnete betreffen: Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Lebenspartner sein dürfen. Also wenn, dann die Gleichberechtigung in allen Bereichen. In beiden Bereichen, Bundes- wie Landesebene, besteht von unserer Seite die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit. Insoweit werden wir die Beratungen der nächsten Monate weiter abwarten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Neumann, das war ja erfrischend kurz.
Ich werde es trotzdem etwas länger machen. Ich hätte mir auch mehr Differenzierung bei der SPD gewünscht. Das wäre spannend gewesen.
Die DNA-Analyse ist ein effektives, verlässliches und mittlerweile unverzichtbares Mittel in der Verbrechensaufklärung und Verhinderung von Straftaten geworden,
insbesondere auch als Beweis zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter.
Nach einhelliger Meinung von Experten ist dieses System unerlässlich. Ihre Anwendung müsste daher ausgeweitet werden. Ich befürworte die Ermittlung und Speicherung des so genannten DNA-Identifizierungsmusters, denn hier muss man auch anfangen zu differenzieren. Das ist genauso wie der Fingerabdruck als ganz normaler Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung eines mutmaßlichen Täters zu machen. Es besteht in diesem Zusammenhang eine unbegründete Angst vor dem Missbrauch dieser Untersuchungsmethode, deren Technik sich dem Nichtfachmann nicht ohne weiteres erschließt.
Dieses DNA-Identifizierungsmuster lässt nach Auskunft von Sachverständigen ausschließlich nur den Rückschluss zu, ob das aufgefundene Spurenmaterial vom Täter stammt oder nicht. Mehr nicht. Es dient also, wie der konventionelle Fingerabdruck, allein und nur der Identifizierung. Es entsteht nicht der gläserne Mensch.
Damit ist auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Betroffenen nicht gegeben.
Wir setzen uns als Union ferner dafür ein zu prüfen, ob auf den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem Spurenmaterial verzichtet werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Bundesjustizministerin Zypries hat gegenüber der Europäischen Union auf die nationale Selbstständigkeit des Gemeinschaftspatentgerichts verzichtet. Ab 2010 müssen alle gemeinschaftspatentgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten in allen europäischen Sprachen beim Europäischen Patentgericht in Luxemburg eingereicht werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Universelles Völkerrecht, europäisches Völkerrecht und das Grundgesetz verbieten und ächten jede Form der Folter im gleichen Maße wie Sklaverei und Apartheid.
Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention stellt eindeutig klar, dass Folter nicht nur im Zusammenhang mit Strafverfolgung verboten ist, sondern auch immer dann, wenn es um Einschüchterung und Nötigung des Betroffenen geht. Damit ist völkerrechtlich vorgegeben, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unzulässig ist.
Dem kann man entnehmen, welchen Stellenwert die Völkergemeinschaft und die Bundesrepublik dem Folterverbot beimessen. Das Grundgesetz stellt in seiner Werteordnung die Menschenwürde, die mit der Folter unvereinbar ist, sogar über das Leben. Die traurige Wirklichkeit steht vielfach aber im deutlichen Widerspruch zu den menschenrechtlichen Grundsätzen, zu denen wir uns bekennen. Systematische Folter gibt es weltweit und täglich und das bedauern wir in diesem Lande sehr und helfen insoweit durch das Asylrecht.
Immer wieder gab es in der Bundesrepublik Notstandssituationen, die eine Durchbrechung der normalerweise geltenden Grundsätze des liberalen Rechtsstaats erforderlich machen könnten. Ich denke da an die Schleyer-Entführung, an Mogadischu und Ähnliches.
Dass es sich bei der Drohung mit Folter um eine verbotene Vernehmungsmethode handelt, deren Ergebnis in einem Strafprozess gegen den Angeklagten nicht verwertbar wäre, dürfte offensichtlich sein. Man muss insofern nicht – wie mitunter in der Presse – die UN-Folterkonvention bemühen – das habe ich zwar eben auch getan –, aber Gleiches ergibt sich schon allein aus unserem Grundgesetz und dem Rechtsstaatprinzip. Die Berufung auf den in der Rechtswissenschaft in extremen Situationen anerkannten übergesetzlichen Notstand zielt nicht auf eine Rechtfertigung des rechtswidrigen Polizeihandelns, son
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dern auf einen strafrechtlichen Entschuldigungsgrund des handelnden Beamten. Dass der Rechtsstaat den Eindruck erweckt, Unrechtsstaat zu sein und sich zur Erfüllung seiner Aufgaben menschenrechtswidriger Methoden zu bedienen, ist nicht zu rechtfertigen.
Es lässt sich meines Erachtens unterscheiden zwischen dem persönlichen Gewissenskonflikt für den individuellen Beamten, der in einer existenziellen Ausnahmesituation vor Gott und seinem Gewissen, in Kenntnis der objektiven Rechtswidrigkeit angesichts des auf dem Spiele stehenden Höchstwertes der Rettung eines unschuldigen Lebens und nicht etwa zur Beschleunigung der Aufklärung eines geschehenen Verbrechens eine Entscheidung getroffen hat und diese nicht etwa wie ein Folterknecht vertuscht hat, sondern wie ein rechtsstaatlicher Beamter rechtsstaatlich vertreten und verantworten möchte.
Dennoch können wir dieses Verhalten als Norm nicht billigen, denn anderenfalls würde angesichts der Werteabwägung zwischen unschuldigen Opfern und zu Recht Beschuldigten in jeder Krisensituation die Androhung von Folter und am Ende gar tatsächlich Folter ins Repertoire dieses Staates Einzug halten. Das Arsenal seiner Handlungsmöglichkeiten bewusst um der Menschenrechte willen zu beschränken, ist aber gerade die Essenz des Rechtsstaates. Oder umgekehrt, entscheidet sich der Rechtsstaat um des guten Zieles wegen, die Beschränkung seiner Mittel aufzugeben, entzieht er sich eines rechtsstaatlichen Charakters und damit seiner Seele. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Klooß, natürlich überrascht Sie so etwas. In Ihrer Regierungszeit haben Sie natürlich nie erlebt, dass ein Senator sofort tätig geworden ist.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich diesen Bericht selbst auch noch nicht gesehen habe, aber es hätte Ihnen freigestanden, bei der Justizbehörde anzurufen – so etwas kennen Sie natürlich nicht –,
um dort Informationen zu bekommen. Insoweit ist das Ganze, Herr Mahr, das Sie hier inszenieren, völlig unnütz. Dem steht doch nicht entgegen, dass wir uns selbst damit befassen.
Herr Klooß, die gesamte Angelegenheit wurde initiiert, das war auch in der Presse bekannt, und da spricht kein Mensch hier etwas Verbotenes aus, weil es Vorfälle im Jahr 2001 gab. Da waren Sie an der Regierung und insoweit verstehen wir gar nicht, warum Sie sich hier so aufregen.
Noch ein Wort zu Herrn Mahr. Bitte unterlassen Sie die öffentliche Geißelung von Mitarbeitern.
Herr Mahr, dass ich mich hier hinstellen und Richter und andere Mitarbeiter verteidigen muss, sind schon merkwürdige Zustände. Herr Mahr, es ist schon merkwürdig, dass Sie, der sonst am Datenschutz an höchster Stelle festhält, ihn hier massenhaft unterlaufen.
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Das mag ja sein, aber es gibt gewisse Dinge, die so nicht erwähnt werden dürfen.
Die Geißelung von Mitarbeitern kann so nicht angehen. Was Sie hier in den letzten Wochen mit vertraulichen Daten betreiben, ist für mich nicht hinnehmbar. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kerlin, wenn man Ihnen hier zugehört hat, müssten wir eigentlich alle Gerichte zentralisieren. Dann könnten wir jedes Stadtteilgericht abschaffen und genau das wollen wir nicht.
Justiz 2000 hat gerade auch festgestellt, es müssen kleine Einheiten geschaffen werden. Wir brauchen keine großen Einheiten und insoweit wollen wir dieses Projekt so fortsetzen.
Aufgrund einer Senatsverordnung gibt es bereits seit einigen Jahren – nach Paragraph 33 Absatz 3 JGG – ein Bezirksjugendgericht. Wie Sie bereits gesagt haben, hat es auch seit den Achtzigerjahren regionale Zuständigkeiten. Insoweit gab es schon vor 20 Jahren das Argument, eine bessere Orts- und Milieukenntnis ist entscheidend für einen Jugendrichter.
Wir wollen diese Regionalisierung nun endgültig fortsetzen und die Jugendrichter auch wirklich vor Ort setzen, damit sie dort die besseren Kenntnisse haben.
Zurzeit ist es so, dass alle Jugendrichter bisher zusammen im Amtsgericht Mitte gesessen und auch dort verhandelt haben. Der Bürgersenat hat nun konsequenterweise die Regionalisierung vollzogen. Die Ortsnähe des Gerichtes sieht so aus: Der Täter, die Zeugen und Rechtsanwälte kommen zum Beispiel aus Bergedorf. Es treffen sich alle Beteiligten vor Ort. Es kann durchaus einmal der Fall sein, dass Zeugen von einem anderen Ort kommen, aber das wäre ja der gleiche Fall wie beim Amtsgericht HamburgMitte. Viel wichtiger ist, die Ortskenntnisse sind größer, die Identifikation der Bürger und der Mitarbeiter des Gerichtes ist größer. Ich kann mir auch vorstellen, dass es konzentrierte Zuständigkeiten geben wird, zum Beispiel wenn ein
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Richter zum Teil Jugendgerichtsangelegenheiten macht, aber auch Familien- und Vormundschaftssachen macht. Vieles greift häufig ineinander über.
Das Amtsgericht Barmbek hat bereits begonnen, Jugendstrafsachen zu entscheiden. Es gibt eine erste positive Resonanz von den Jugendrichtern, insbesondere die Angeklagten erscheinen häufiger als vorher, das ist schon einmal sehr beachtenswert. St. Georg ist diese Woche angelaufen und die übrigen Gerichte werden nach und nach folgen.
Ich denke, wir haben es im Rechtsausschuss auch ganz klar gesagt, sollten sich wider Erwarten große Schwierigkeiten zeigen, die finanzielle Auswirkungen haben, wären wir mit dem Klammerbeutel gepudert, das weiter vorzuziehen. Wir sehen es pragmatisch, wir sehen es nicht ideologisch und wir werden es weiter umsetzen, soweit es unter Kostengesichtspunkten machbar ist.
Das Argument, dass die Jugendstaatsanwälte reisen müssen: Frau Kerlin, Sie sind selber Juristin, Sie wissen ganz genau, auch normale Staatsanwälte in Erwachsenenangelegenheiten müssen reisen und es spricht nichts dagegen, dass ein Staatsanwalt, der in Harburg eine Sitzungsvertretung macht, auch zwei, drei Jugendsachen mitmachen kann. Ich traue es auch jedem Volljuristen im Staatsanwaltsdienst zu, dies zu tun.
Wir sehen diesem Projekt mit großer Freude entgegen, unterstützen dieses und werden es weiterführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Klooß, Sie haben uns weiter mit Gerüchten über angebliche inkorrekte Personalpolitik und laufende Disziplinarverfahren aufgehalten,
denn es handelt sich hierbei hauptsächlich um Gerüchte. Sie legen bis heute keine Beweise vor, insoweit ist es sehr gut, dass Sie endlich Akteneinsicht nehmen. Wir warten
dann auf Beweise, die Sie uns vorlegen wollen. Wir haben bisher keine gefunden.
Aber zum Verständnis definiere ich hier auch einmal das Gerücht, denn darum geht es hier. Da ist Ihre Partei zurzeit bundesweit ganz gut erfahren.
Das Gerücht: Gegen die Wahrheit sträubt sich das Gerücht seiner Natur nach. Der Reiz eines Gerüchts liegt gerade im Spekulativen. Und das tun Sie hier. Sie dürfen richtig oder falsch sein, sie wachsen in einer Dynamik, die sich nicht nach Wahrheitsgehalt, sondern nach Verbreitungsgrad richtet.
Jedes Kind kennt das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“, das uns zeigt, wie aus dem puren Nichts Samt und Seide entsteht. So auch hier. Aber wir wissen alle mit einiger Lebenserfahrung, dass dieses, wenn es alle sagen, gar nichts beweist, denn der Beweis ist eine Tatsache und Tatsachen sind tatsächliche Lebenssachverhalte, die Sie uns bis heute nicht vorgelegt haben.
Sie haben viel vermutet, bewiesen ist nichts. Vielmehr hat sich Senator Kusch auf der Pressekonferenz und im Rechtsausschuss umfassend zu den in Rede stehenden Personalien geäußert. Nach einer stundenlangen Befragung der Senatsvertreter im Rechtsausschuss am vergangenen Donnerstag hatte die Opposition keine Fragen mehr. Wir haben sie ermuntert, es kamen keine weiteren Fragen. Sie haben tatsächlich sogar einige Sachverhalte, die Sie hier immer noch weiter versuchen anzusprechen, noch nicht einmal mit einer einzigen Frage behandelt. Ich erinnere an den Fall Nitschke, der hier noch groß erwähnt wird, aber zu dem im Ausschuss keine Frage gestellt worden ist.
Herr Klooß, zum Beweis können wir Ihnen gerne noch darstellen, welche verdienten Sozialdemokraten in den letzten Monaten tatsächlich auf Posten in der Justizbehörde berufen worden sind und keine Christdemokraten. Das sind Beweise, die wir Ihnen vorlegen können.
Nun zu Ihrem Vorwurf, die Presse sei käuflich und beeinflussbar. Wer dieses ernsthaft glaubt, zeigt eine besondere Einstellung.
Herr Maaß, es geht um einen Journalisten. Sie glauben doch nicht, dass ein Journalist die gesamte Zeitung in der Berichterstattung umstellen würde. Das kann vielleicht in einem Artikel passieren, aber doch nicht in größerem Umfang.
Liebe Kollegen der Opposition! Welches Bild haben Sie von unseren Journalisten?
Wir gehen doch in unserer Gesellschaft davon aus, dass Richter und Journalisten ihren jeweiligen Tätigkeiten auch ordnungsgemäß nachgehen können. Diese Vermutung, die Sie hier unterstellen, können wir so nicht akzeptieren.
Wir glauben auch nicht, dass eine Ehe per se eine negative Berufschance sein darf. Das ist genau das, was Sie hier unterstellen, dass ein Ehepartner nur deswegen, weil er verheiratet ist, beeinflussbar ist. Das, halten wir hier fest, kann nicht sein.
Es muss auch weiterhin so sein, dass man sich normal bewerben kann.
Abschließend bleibt festzuhalten: Es geht Ihnen hier auch heute weiter darum, Gerüchte zu verbreiten, am Köcheln zu halten, um mehr nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Justiz ist eine der wichtigsten Säulen des demokratischen Rechtsstaats. Dieser Senat stärkt und unterstützt sie im Gegensatz zu den vorherigen Senaten.
Uns ist es wichtig, dass die Zufriedenheit der Bürger mit dem Staat und mit dem Erscheinungsbild der Justiz zusammenkommt. Eine unabhängige Justiz ist unser angestrebtes Ziel. Daran werden Sie uns auch messen können.
Ich möchte das auch an einigen Beispielen festmachen. Herr Klooß, Sie bemängeln, dass keine weiteren Stellen bei der Justiz geschaffen wurden. Das ist ein Hohn. Ihre Senatorin hat dafür gesorgt, dass wir eigentlich zig Stellen hät
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ten streichen müssen. Der Justizsenator hat als eine der ersten Amtshandlungen dafür gesorgt, dass diese Stellen konsolidiert worden sind und dass keine weiteren Stellen und keine Kammern beim Landgericht oder beim Senat des Oberlandesgerichts gestrichen werden mussten. Für diese Leistung sind wir sehr dankbar.
Es ist auch symbolisch, dass gerade für diesen Bereich von Rotgrün kein Haushaltsantrag eingereicht wurde. Das ist schon sehr nachdenkenswert.
Es gibt nur einen Antrag zum Strafvollzug. Es ist interessant, dass dort Ihr Schwerpunkt liegt.
Genau, wo nichts ist, kann man nichts einreichen. Das ist es nämlich.
Der Standort Hamburg lebt von einer funktionierenden Zivilgerichtsbarkeit. Wir haben hier ein Vakuum vorgefunden, das wir nun ausfüllen.
Ich möchte nur einmal die Wirtschaftskammern im Bereich der fliegenden Gerichtsstände – Presserecht, Wettbewerbsrecht – beschreiben. Hier können wir froh sein, wenn die Verfahren in Hamburg stattfinden. Sie bringen nämlich mehr Geld ein, als ausgegeben wird. Insofern wäre es gut, wenn wir diese in Hamburg behalten könnten. Dafür brauchen wir Richterstellen und auch die Unterstützung der Opposition. Es wäre schön, wenn Sie sich dafür mitbemühen könnten.
Es wurden 30 neue Stellen für Staatsanwälte und Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft geschaffen. Die Arbeits- und Sozialgerichte sind endlich in den Justizbereich eingegliedert worden. Das ist ein wichtiger Schritt, um auch dort die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Die Segmentierungen in Stadtteilgerichte sind fortgeführt worden. Damit schaffen wir mehr Bürgernähe und die Ortskenntnisse der Beteiligten werden größer. Damit einher geht auch die Dezentralisierung der Jugendgerichte. Diese unterstützen wir aus vollem Herzen. Dadurch wird der Informationsaustausch zwischen den Vormundschaftsgericht und Jugendrichtern leichter.
Ich höre immer nur etwas über die Jugendrichter. Insbesondere die Grünen erzählen uns etwas darüber. Wenn ich die Amtsgerichtsdirektoren befrage, so wünscht sich jeder, dass die Jugendgerichte bei ihnen angesiedelt werden. Irgendwie haben wir hier verschiedene Wahrnehmungen. Insoweit verstehe ich nicht, warum Sie hierzu keine Haushaltsanträge eingereicht haben.
Zum Strafvollzug. Herr Klooß, ich glaube, Sie haben dazu eine beschränkte Wahrnehmung.
Für unsere Koalition hat die Sicherheit oberste Priorität; sie gilt auch weiterhin. Deswegen bauen wir Billwerder aus. Die Resozialisierung wird weiter fortgeführt. Wir unterstützen aber nicht die Haftentlassung auf Probe, sondern es gibt eine intensive psycho-soziale Betreuung in den Haftanstalten. Für uns gilt nicht das Prinzip Hoffnung, sondern das Prinzip enge Führung. Im Zweifel hat die Sicherheit der Bevölkerung immer Vorrang.
Die Beliebigkeit und die Konzeptionslosigkeit des Vorgängersenats sind im Bereich des Strafvollzuges durch eine konsequente Vollzugspolitik ersetzt worden. Die rotgrüne Vorgängerregierung hat uns eine unerträgliche Überbelegung im geschlossenen Vollzug hinterlassen. Herr Klooß, Sie erwähnten, dass die Doppelbelegung ein unerträglicher Zustand sei.
Er ist verfassungswidrig? Warum sind Sie dann gegen Billwerder? Damit lösen wir dieses Problem doch auf. Sie können doch nicht alle Menschen, die in Santa Fu einsitzen, in den offenen Vollzug geben. Sie gehören alle in den geschlossenen Vollzug und deshalb brauchen wir Billwerder.
Die Verlogenheit beginnt doch damit, dass die rotgrüne Regierung geplant hatte, eine geschlossene Anstalt zu gründen. Das wollte sie zwar in einem zweiten Schritt tun, aber sie war geplant. Es verwundert doch, dass Sie sich jetzt so gegen Billwerder stemmen.
Durch die schnelle Planung von Billwerder ist die Übergabe der JVA Vierlande bereits 2003 und nicht – wie Sie geplant haben – im Jahre 2006 möglich. Auch das ist eine Leistung dieses Senators.
Die Haftkapazität in der Frauenanstalt ist um 20 Plätze erhöht worden. Der Spritzentausch – eine langjährige Forderung von uns – wurde endlich abgeschafft und auch der Ausstieg aus der Dauersubstitution mit Methadon wurde erreicht. Unser Ziel ist der drogenfreie Vollzug.
Sie haben in dieser Hinsicht resigniert und Drogen im Vollzug akzeptiert. Dieses wollen wir nicht. Gerade die Haft bietet dem Süchtigen zum Teil die erste Möglichkeit, durch intensive tägliche Betreuung
von der Droge wegzukommen.
Herr Mahr, die intensive Betreuung gibt es. In jeder Abteilung besteht jeden Tag die Möglichkeit der Betreuung. Insofern frage ich mich: Wo ist dort überhaupt gekürzt worden? Dort wurde in keinem Bereich gekürzt. Das sind Lügenmärchen.
In der letzten Woche ist das Forum für Straffälligenhilfe, von dem ich vorher noch nicht gehört hatte – es ist interessant, dass so etwas auftaucht –,
an die Öffentlichkeit getreten und hat Haftentlassungsvorbereitungen gefordert. Diese finden aber statt. Die Realität wird nicht wahrgenommen.
Ein wichtiger Punkt für uns ist, dass das freie Telefonieren in den Strafvollzugsanstalten eingeschränkt wird. Es kann nicht sein, dass jeder Strafgefangene frei telefonieren und in unermesslicher Art und Weise sein Konto von draußen auffüllen kann, so dass er in der Lage ist, teilweise für tausende von Euro zu telefonieren. Das ist nicht machbar und nicht hinnehmbar. Haft muss Haft bleiben.
Ich komme zum Opferschutz, der ein wichtiges Anliegen der Koalition ist. Zur Grundlage des Opferschutzes gehört auch, dass Straftaten vermieden werden müssen. Hier hat der Senat durch den Einsatz der Polizei eine große Tat vollbracht. Es gibt weniger Straftaten als in den letzten Jahren.
Es gibt jetzt ausführliche polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Es wird schnell gehandelt sowie schnellere und verständlichere Strafverfahren geben. Ebenso wurden die Zeugenbetreuung und die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle am UKE ausgeweitet und für drei Jahre unterstützt. Durch unseren Haushaltsantrag gibt es nunmehr einen Opferkoordinator,
der insbesondere auch nach außen treten und diese Aufgaben koordinieren kann. Nicht zuletzt gibt es das Gewaltschutzgesetz. Frau Lappe, hier zeigt sich schon der Unterschied. Die Präventionsstelle siedeln wir eher in den Fachbehörden an – bei der Sozialbehörde oder bei der Justizbehörde –, weil dort die fachlichen Beziehungen bestehen. Sie gehört aber nicht unbedingt – das haben Sie gestern gefordert – zur Behörde für die Gleichstellung.
Das haben Sie gestern gefordert. Es wurde eindeutig so gesagt.
Das macht nichts, ist doch Rotgrün.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Die Rechtspflege in Hamburg ist in einem guten Zustand. Der Dank und die Anerkennung für die geleistete Arbeit, die nicht immer unter einfachen Zuständen stattfindet, gilt den Mitarbeitern, den Staatsanwälten und den Richtern. Dieser Senat schafft Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Maaß, was Sie uns hier liefern, ist schon ein starkes Stück. Wir müssen abends zu jeder kurzen Abstimmung unsere Redebeiträge leisten. Damit bieten Sie uns schon ein starkes Stück.
Wir reden hier über eine Verfassungsänderung, die mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss. Wenn Ihnen dieses Thema so am Herzen liegt, dann hätten Sie dieses wenigstens zu einer regulären Debatte anmelden können.
Noch ein kurzes Wort zu den Inhalten. In der Präambel stehen schon jetzt die natürlichen Lebensgrundlagen; die Tiere sind somit auch eingeschlossen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Hamburger Verfassung – anders als das Grundgesetz – ansonsten eine reine Organisationsverfassung ist. Das heißt, es ist eine rechtstechnische Frage, über die wir im Ausschuss auch lange debattiert haben. Sie wollen einen Symbolcharakter, aber wir können die Verfassung nicht so aufblähen.
In fünf bis zehn Jahren werden es weitere Dinge sein, die die Grünen in die Hamburger Verfassung einbringen wollen. Eine Präambel, die dann wahrscheinlich fünf Seiten hat, lehnen wir aus rechtstechnischen Gründen ab. Wir haben eindeutig nichts gegen die Tiere, aber wir lehnen einen solchen Quatsch ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg hat mit dem Gewaltschutzgesetz kein dauerhaftes, sondern ein finanzielles Problem. Wir müssen sehen, wie wir in diesem Bereich die soziale Nachbetreuung tatsächlich in den Griff bekommen. Das ist ausgesprochen schwierig, denn die dafür erforderlichen Mittel sind erheblich.
Ich kann für die gesamte Koalition erklären, dass das Ob erkannt ist, die Frage ist nur, wie wir dieses Gesetz umsetzen. Daran muss noch gearbeitet werden. Wir müssen in den Haushaltsberatungen gemeinsam einen Weg zur Lösung des Problems finden. Das ist der Grund, warum Sie dazu bisher noch nichts hören konnten.
Herr Grund, eine Opferstiftung hätte diesen Bereich doch nicht abgedeckt. Sie war von Ihnen finanziell auch nicht gedeckelt.
Tatsache ist, dass die Verfügungen nach dem SOG in erschreckend hoher Zahl ausgesprochen wurden. Wir können der Polizei dafür danken, mit welchem Einsatz und welcher Akribie sie arbeitet.
Frau Brinkmann, ich möchte Ihnen eine Nachhilfestunde in Sachen Gewinnabschöpfung und Hilfe für die Opfer geben. Wir können die Zahlen genau durchgehen.
Im Bereich der Gewinnabschöpfung sind lediglich Zahlungen für das Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation e.V. – KOFRA – zustande gekommen. Sonst gab es keinerlei Zahlungen an Opfer. Ich gehe das aber gern in einer gesonderten Nachhilfestunde mit Ihnen durch. Es scheint schwierig zu sein.
Herr Neumann kann auch gern dazukommen; vielleicht lernt er auch in diesem Bereich dazu.
Für meine Fraktion ist es bedauerlich, dass die Zivilgerichte bisher keine Auskünfte geben konnten. Auch ich würde mich darüber freuen, weitere Zahlen zu erfahren, wie häufig das Gewaltschutzgesetz im Rahmen des Zivilrechts angewendet worden ist.
Zu Anfang des Jahres gab es ein Problem – das kann ich aus meiner Tätigkeit berichten – bei der Anwaltschaft. Die Anwälte waren noch nicht so weit, mit diesem Gesetz umzugehen. Inzwischen gibt es sehr viele Anwältinnen, die sich durch Seminare fortgebildet haben. Das war eine schwierige Anlaufphase. Die Polizei hat Schulungen durchgeführt, die tatsächlich auch zu einem sehr guten Erfolg geführt haben. Auch die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft haben sich in diesem Bereich sehr engagiert.
Die Interventionsstelle ist ausgesprochen wichtig, denn in den meisten Fällen, in denen die Polizei zu einem Einsatz von häuslicher Gewalt gerufen wird, trifft sie auf Paare, die schon lange – oft über viele Jahre – eine so genannte Gewaltbeziehung führen. Der polizeiliche Einsatz kann die Gewaltbeziehung nicht dauerhaft beenden; er ist nur eine Sofortmaßnahme. Es müssen sich andere Maßnahmen anschließen. Darin sind wir mit Ihnen einer Meinung.
Die Frage ist nur, welche Stelle die Erstberatung und die Koordinierung der weiteren Maßnahmen durchführen soll. Das ist ausgesprochen schwierig. Das Parlament kann dieses wünschen, die genaue Durchführung muss der Senat übernehmen.
Das ist nicht unsere Aufgabe.
A C
B D
Dieser Beratungswunsch hatte im Rechtsausschuss gewisse Schwierigkeiten – wie Sie wissen, Herr Grund und Herr Neumann, hatten wir dort gewisse andere Dinge zu beraten – mit anderen Gesetzen, so dass dieser Bereich noch nicht zur Beratung kommen konnte.
Herr Neumann, hören Sie einmal zu. Wir sprechen jetzt nicht zu anderen Themen.
Die Erstberatung für die Opfer und auch Täter – ich möchte die Männer deutlich mit einschließen, obwohl sie in den meisten Fällen Täter und nicht Opfer sind – ist sehr wichtig. Hier ist eine gute Ausbildung erforderlich. Es besteht auch dadurch ein massives Problem, dass sich Frauen im Nachhinein wieder mit dem Täter solidarisieren und die Aufhebung der Maßnahmen begehren. Daraus darf aber nicht vorschnell geschlossen werden, dass die Frauen mit ihren Situationen zufrieden sind. Es kann vielmehr ein Zeichen dafür sein, dass die Frau noch nicht in der Lage ist, ihre Situation zu erkennen und zu ändern. Auch hier muss eine Hilfe zur Verfügung stehen.
Deswegen hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass Betroffene über verschiedene Beratungsangebote und Träger informiert werden – das macht die Polizei jetzt schon – und Beratungsbedarf entsprechend vermittelt werden kann. Hieran hapert es noch. Deshalb müssen wir daran arbeiten.
Ansonsten stelle ich fest: In Hamburg gibt es ein sehr gutes Netz an Beratungen für Opfer.
Es muss zum Beispiel auch die Suchtberatung – häufig ist der Täter alkoholabhängig – und die Schuldnerberatungsstelle mit eingebunden werden. Wenn das Paar verschuldet ist, kommt es zu Eskalationen.
Für mich hat auch die Berücksichtigung der Situation der von Gewalt betroffenen Kinder eine besondere Bedeutung. Es müssen Hilfsangebote für Kinder vermittelt werden. Insofern ist es wichtig, dass auch hier etwas geschieht. Die Täter müssen ein Anti-Gewalt-Training absolvieren, um ihre Situation zu verstehen.
Deshalb muss die wichtige Erstberatung und Koordination umgesetzt werden. Wir werden dem Senat dieses Thema in den Haushaltsberatungen weiter mit auf den Weg geben. Wir sind hier auf einem guten Weg, der zwar noch nicht vollendet ist, aber weiter gegangen wird. – Danke.
Frau Brinkmann, die Punkte, die Sie hier zu später Stunde vortragen,
sind schon Dinge, die einen wirklich erstaunen. Das was hier in den letzten Wochen passiert ist, ist eine Profilierung zulasten der Opfer und das finde ist nicht in Ordnung.
Der Opferschutz ist eine überparteiliche Aufgabe. Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer konstruktiv in diesem Bereich verhalten und erwarten dieses auch von Ihnen.
Herr Neumann, die tränenerstickte Stimme haben jetzt Sie, nicht ich.
Das, was Sie hier vorbringen, Frau Brinkmann, ist eine Lügenmär, schon die gesamten letzten Wochen.
Bei den Abschöpfungen von Gewinnen aus Straftaten ist in der letzten Legislatur von Rotgrün kaum etwas in den Opferschutz gegangen. Es ist ein einzelnes Projekt gefördert worden. Ich hoffe, Sie wissen, welches das ist: KOOFRA, mehr nicht.
Der Rest ging in den Haushalt der Justizbehörde. Es wurde MESTA finanziert. In der Innenbehörde wurden Neuanschaffungen gemacht. Das sind die Tatsachen. Nichts wurde für den Opferschutz, außer im Bereich KOOFRA, getan. Insoweit sind die gesamten Presseveröffentlichungen der letzten Wochen falsch.
Nun zu dem Thema Stiftung. Wir waren aufgeschlossen und haben uns das Thema angehört. Nur, was bringt uns eine Stiftung, die neue Verwaltungsstrukturen schafft?
Wir haben eine hervorragende Opferhilfestruktur in Hamburg und nichts weiter würde man verbessern, wenn man eine Stiftungsstruktur hätte. Im Flächenland ist das etwas anderes.
Herr Neumann, hören Sie zu, anstatt dauernd dazwischen zu reden.
Herr Neumann, nehmen Sie es doch einfach als Tatsache hin, dass die Lage des Opferschutzes gut ist und weiter so fortgeführt wird. Es findet kein Einschnitt statt. Ansonsten nennen Sie einen Beweis. Das Ganze ist eine Lügenmär.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Maßregelvollzug ist selten in den Schlagzeilen, aber wenn, dann meistens auf der ersten Seite. Wenn beispielsweise irgendwelche gemeingefährlichen Sexualstraftäter entweichen, gibt es markige Sprüche. So auch unser Bundeskanzler vor einem Jahr, als es hieß: Kinderschänder mögen lebenslang weggesperrt werden.
Es gab einige Äußerungen, die vielleicht manche Emotion getroffen haben, aber nicht unbedingt das Kernproblem.
Der Maßregelvollzug ist sehr vielseitig. Es sind in ihm nicht nur Kinderschänder untergebracht, sondern auch viele andere Problempatienten. Insoweit besteht immer ein Ausgleich zwischen den Grundrechten der Sicherheit der Bevölkerung und der Therapierbarkeit des einzelnen Patienten.
Festzustellen bleibt, dass wir in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme psychisch auffälliger Straftäter zu verzeichnen haben. Es fällt insbesondere im Strafvollzug auf, dass dort sehr viele Straftäter inhaftiert sind, die eher in den Maßregelvollzug gehören.
Ich freue mich, wenn sich die SPD hier sehr intensiv bemüht hat. Wir hätten gern schon vor einem Jahr ein paar Ergebnisse gesehen. Wir beraten das gesamte Thema zurzeit im Gesundheitsausschuss und warten darauf, dass wir die Sachverständigenkommission anhören können, die die Vorfälle aus dem letzten Jahr und auch die Konsequenzen mit uns beraten soll. Leider hat es Absagen gegeben. Es wäre schön gewesen, wenn wir das in der Zwischenzeit hätten machen können. Es wäre zu begrüßen, wenn wir die Anträge, die Sie eingebracht haben, mit den Anregungen der Sachverständigenkommission in ein Gesamtkonzept gießen, denn das ist dringend notwendig.
Hinzu kommt noch, dass das Bundesverfassungsgericht Neuerungen im Maßregelvollzug angemahnt hat, die insbesondere den Verhältnismäßigkeitsmaßstab angehen, also nicht den Maßstab der Sicherheit, den wir im Moment alle anmahnen, sondern eher gegenteilig. Das müssen wir leider berücksichtigen. Das spricht mir zwar nicht aus dem Herzen, aber es ist nun einmal eine Tatsache.
Insoweit sind es diese vielen Bereiche, die geklärt werden müssen. Ich erinnere in dem Zusammenhang an das Thema Gutachten und ob noch ein Zweitgutachten erteilt werden muss. Soll ein Gutachten erteilt werden, wenn Vollzugslockerungen stattfinden sollen? Soll der Leiter des Instituts selber entscheiden können, ob jemand Vollzugslockerungen erhält oder nicht? Ich halte das für sehr problematisch. Es ist eine große Verantwortung, die dieser Leiter trägt. Man sollte ihn zumindest entlasten, nicht bevormunden. Über diese Punkte sollten wir sprechen, denn dafür ist dieser Bereich zu wichtig. Insoweit werden wir das mit Ihnen im Ausschuss beraten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Rosenfeldt, das war eine schöne Vorstellung, die Sie hier geliefert haben. Im Sachverhalt kann ich Ihnen in großen Teilen zustimmen. Die Tatsache, die viele Verbraucher in den letzten Wochen und Monaten erleben, ist natürlich bedauernswert, aber die Konsequenzen, die Sie daraus gezogen haben, waren wahltaktisches Geplänkel und nichts weiter.
Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung hier vorgelegt hat, ist mit der heißen Nadel genäht. Sie haben hier gesagt, Herr Rosenfeldt, ein Netzbetreiber soll einen anderen Anbieter auf die rechtlichen Vorschriften hinweisen. Dann lacht sich derjenige Betreiber halbwegs tot. Das ist der vollkommene Witz. Der macht das vier Wochen, dann wird ihm die Nummer entzogen, dann lässt er sich eine neue Nummer geben. Das bietet nicht die Lösung des Problems.
Dieser Gesetzentwurf ist mit derart heißer Nadel genäht worden, dass bis heute kein einziges Netzunternehmen mit beteiligt worden ist. Das kann nicht der richtige Weg sein.
Verbraucherschutz ist gut, aber nicht nur wegen der Schlagzeile.
Deswegen fordern wir – wie auch Sie –, dass die Rechtsverordnung morgen im Wirtschaftsausschuss noch einmal konsequent besprochen und dann auch schnell entschieden wird. Es wäre sehr viel sinnvoller, dass Netzunternehmen zum Beispiel eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen, aus der sich dann vielleicht die Verbraucher befriedigen können. Das würde viel mehr Leute abschrecken, irgendwelche Nummern vorzulegen, als das, was Sie vorgebracht haben. Das war Wahlkampfgeplänkel auf Kosten der Verbraucher, Herr Rosenfeldt. – Danke.
Ich hoffe, dass ich noch nicht mutiert und männlich geworden bin.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Maaß, schade, dass Sie nicht in der letzten Legislatur in diesem Parlament waren.
Nach Ihren Worten hätte ich mich sehr gefreut, Sie im Untersuchungsausschuss zu erleben.
Was wir heute erleben, ist ein Tollhaus. Die GAL kippt im Untersuchungsausschuss um und verhindert die Erforschung von Filz. Die SPD hat ihre Oppositionsrolle gelernt – ich beglückwünsche Sie dazu – und will plötzlich mehr Informationen haben. Das war vor einem Jahr undenkbar. Ich bin dankbar, dass Sie so gut gelernt haben.
Die CDU ist offen in diesem Thema, Frau Sager. Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir jetzt in eine Regierungsrolle à la SPD reinwachsen. Wir werden uns das im Rechtsausschuss sehr genau ansehen, aber das, was die GAL hier durch Herrn Maaß geliefert hat, ist wirklich unglaublich.
Es sind einige Punkte, die man einfach prüfen muss. Ist das alles auch so umsetzbar? Es ist schön, dass Herr Franz sich dem anschließt, das Ganze auch im Rechtsausschuss zu debattieren. Die Ziele des Gesetzes sind die Verhinderung von Korruption. Da haben wir vielfältige Erfahrungen im Untersuchungsausschuss gehabt. Und wir wollen Korruption und Filz verhindern. Ob ein solches Gesetz etwas bringt, ist die Frage. Sehen Sie Paragraph 6 an: Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Reicht das dann aus, dass wir solch ein Gesetz haben. Die Verhinderung von Filz ist ein großes Anliegen. Das wollen wir auch gerne umsetzen.
Informationszugang als Bürgerrecht finde ich eine sehr gute Sache. Die Frage ist nur, ob das tatsächlich alle Informationen sind, die die Bürger haben wollen? Diejenigen, die interessiert sind, kommen vielleicht an einige Informationen gar nicht heran, weil sie unter den geschützten Bereich fallen. Wir müssen sehen, ob das Ganze ausreicht.
Ich glaube, Herr Maaß, Sie suggerieren manchen Bürgern mehr Einflussnahme und Mitwirkung, als Sie tatsächlich durch solch ein Gesetz erreichen können. Da müssen wir einfach ehrlich sein. So weit können wir nicht gehen, dass wir nun alle Regeln über Bord werfen.
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir im Untersuchungsausschuss solche Erfahrungen gemacht hätten. Ihre Neugestaltung des parlamentarischen Systems und dass der Bürger plötzlich solche Kontrollrechte bekommen muss, Herr Maaß, daran muss ich wirklich zweifeln, ob dass das richtige System ist. Noch hat immer das Parlament die Hauptkontrolle. Ich finde es gut, wenn Bürger mehr mitwirken. Mit uns wird es aber nicht möglich sein, dass plötzlich die Mitwirkung nur allein vom Volk, vom Bürger ausgeht, sondern das wird immer noch das Parlament sein. Ich freue mich auf die Debatte im Rechtsausschuss. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Mandel, was Sie hier geboten haben, war ein starkes Stück.
Sie haben von Datenmaterial gesprochen, das Sie uns noch nicht einmal hinterlassen haben. Es ist erst im letzten Herbst gesammelt worden. Wir sind daher noch gar nicht in der Lage gewesen, es auszuwerten. Ein darauf beruhendes Handlungskonzept
ist kein Handlungskonzept. Es ist einfach verbohrt, hier so etwas zu behaupten.
Herr Neumann, hören Sie doch zu, denn es gibt jetzt ein Thema für Sie: Opferstiftung.
Diese Stiftung ist noch nicht abgelehnt; wir haben dieses Thema gerade gestern im Haushaltsausschuss besprochen. Es ist unredlich zu sagen, dass wir sie abgelehnt hätten, denn wir besprechen es hier.
Ich lasse hier nicht so einfach stehen, dass Sie behaupten, die größten Opferschützer zu sein. Das geht zulasten der Opfer und das ist unredlich. Sie hätten doch vor zwölf Monaten etwas machen können. Wir haben von Ihnen nicht mehr als große Worte übernommen. Die Zeugenschutzzimmer erkenne ich zwar an, aber ein entsprechendes Handlungskonzept ist nicht vorhanden gewesen. Das war eine falsche Behauptung.
Es wäre schön, wenn etwas da gewesen wäre. Aber es gab noch nicht einmal Datenmaterial.