Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

Ergo erweist sich unsere Koalition nicht nur als kompromissfähig, sie arbeitet auch im Konsens und nicht mit der Brechstange.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der CDU)

Herr Klooß, Ihre Einlassungen sind auch der Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken. Vor Monaten hatten Sie unüberhörbar – meine Vorredner hatten das auch schon gesagt – verlauten lassen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, diesen aber erst fünf Minuten nach zwölf statt fünf Minuten vor zwölf eingebracht. Merke, liebe Sozialdemokraten: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und bei Burkhardt Müller-Sönksen FDP)

Sie haben es doch am 23. September 2001 so richtig schmerzlich zu spüren bekommen. Lehren daraus scheinen Sie nicht gezogen zu haben, also wird die SPD weiterhin zu Recht das Kainsmal des Losers an sichtbarer Stelle schmücken.

Nun, meine Damen und Herren, komme ich zum Gesetzentwurf. Dieser vorliegende Gesetzentwurf taugt weder für Panikmache noch für das Schüren von Abhörängsten, egal, von welcher Seite auch immer. Er wird der besonderen Verpflichtung Hamburgs zum engagierten Kampf gegen den Terrorismus gerecht, weil er dem Verfassungsschutz die dringend nötigen Kompetenzen einräumt. Hamburgs Verfassungsschützer müssen bar jeder noch so verqueren Ideologie erweiterte Befugnisse der Terrorismusbekämpfung erhalten, wenn der Kampf gegen den Terrorismus nicht zu unverbindlichen Worthülsen und Lippenbekenntnissen verkommen soll. Aufgrund der realen, auch bioterroristischen Bedrohung Deutschlands, wie auch Hamburgs, ist der Verfassungsschutz zu stärken statt zu schwächen. Darüber, meine Damen und Herren, darf es keine zwei Meinungen geben.

(Michael Neumann SPD: Wer schwächt ihn denn?)

In unserer offenen, demokratischen Gesellschaft müssen die Verfassungsschutzorgane Befugnisse erhalten, auch schon im Vorfeld die geschlossenen Zirkel der islamistischen Terroristen aufzubrechen,

(Michael Neumann SPD: Nicht nur der!)

denn diese richten sich gegen uns, gegen die Art und Weise, wie wir leben, gegen unsere westlichen Werte und Normen.

(Carsten Lüdemann CDU)

A C

B D

(Erhard Pumm SPD: Welche sind denn das?)

Islamistische Terroristen sind keine Kämpfer gegen Unrecht und Unterdrückung, für Freiheit und Demokratie, sondern religiös fanatisierte Massenmörder. Folglich muss der Verfassungsschutz schon im Vorfeld mit niedriger Eingriffsschwelle bei Verdächtigen mit dem Einsatz technischer Mittel ermitteln können, nicht erst bei dringender Gefahr oder unmittelbar bevorstehender Gefahr.

(Wolfgang Franz SPD: Ja, wann dann?)

Leider, meine Damen und Herren, konnten wir uns damit bei unserem FDP-Koalitionspartner nicht durchsetzen. Ich bedaure dieses sehr. Wer morgen Planungen über terroristische Aktivitäten oder Angriffe aufdecken will, muss heute dafür die Möglichkeiten schaffen. Darüber sollten sie, liebe FDP-Fraktion, euer Parteivorsitzender Soltau und der allgegenwärtige Bundestagsabgeordnete Funke, einmal ernsthaft nachdenken.

(Michael Neumann SPD: Denken schadet nicht, Herr Bauer! Niemandem!)

Meine Damen und Herren! Der Staat hat die Aufgabe, mit Nachdruck die Bürger und den Staat vor terroristischen Anschlägen zu schützen und solche Planungen auch rechtzeitig aufzudecken.

(Glocke)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gerne.

Herr Kollege, nach diesen freundlichen Mahnungen zum Nachdenken, sind Sie mit mir einer Meinung, dass der Verfassungsschutz selbstverständlich jetzt schon gänzlich ohne Gefahr tätig werden darf, sondern dass sich die Gefahrenbegriffe lediglich auf besonders schwere Eingriffe, wie beispielsweise das Abhören, beziehen?

(Michael Neumann SPD: Das versteht er nicht! – Barbara Duden SPD: Zu schwere Frage!)

Ich schließe mich Ihrer Meinung an, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren! Der Staat hat die Aufgabe, mit Nachdruck die Bürger und den Staat vor terroristischen Anschlägen zu schützen und solche Planungen rechtzeitig aufzudecken. Dieser vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Rechnung. Er ist verfassungskonform und regelt im Wesentlichen wie folgt:

Erstens: Schutz der Berufsgeheimnisträger. Berufsgeheimnisträger wie Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Seelsorger werden als Unverdächtige, auch wenn sie mit Verdächtigen in Kontakt treten, nicht mit dem Einsatz technischer Mittel überwacht. Als Verdächtige genießen sie natürlich nicht diesen Schutz.

Zweitens: Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Die dem Verfassungsschutz zusätzlich eingeräumten Auskunftsrechte gegenüber Geldinstituten, Luftfahrt-, Telekommunikations- und Postdienstleistungsunternehmen werden einheitlich einer parlamentarischen Kontrolle der G10-Kommission unterstellt.

Drittens: Abstufung des Gefahrbegriffs. Die Eingriffsschwelle der Verfassungsschützer, verbunden mit dem

Einsatz technischer Mittel zur optischen und akustischen Überwachung, ist hoch. Entweder bedarf es einer dringenden Gefahr bei Verdächtigen und bei Unverdächtigen einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr. Dieser wohnungstechnische Eingriff nach Artikel 13 Grundgesetz erfordert immer eine richterliche Anordnung.

Viertens: Das Gesetz ist zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007.

Meine Damen und Herren! Über allem darf aber nicht vergessen werden, dass wir es hier nicht mit einem Problem der Sicherheitsbehörden oder des Staates zu tun haben. Jedermann ist betroffen und wird bei den erforderlichen Lösungen auch im Bereich der Inneren Sicherheit gebraucht werden. Jeder Bürger wird gewisse Einschränkungen hinnehmen müssen. Rechte und Grundrechte werden zum Teil eingeschränkt. Diese werden die Bürger immer dann mittragen, wenn die Maßnahmen – und das ist wichtig – erforderlich und die Gründe dafür transparent sind. Deshalb müssen sich alle getroffenen oder noch zu treffenden Maßnahmen an drei Fragestellungen messen lassen.

Erstens: Sind sie geeignet, präventiv, schon im Vorfeld, Hinweise über Anschläge oder andere terroristische Aktivitäten zu bekommen?

Zweitens: Sind sie geeignet, kommende terroristische Anschläge zu verhindern?

Drittens: Sind weitere zeitlich begrenzte Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte explizit zur Terrorismusbekämpfung zumutbar?

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Herr Maaß, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Dinge muss man der FDP tatsächlich lassen. Sie sind mutig, dass Sie das Thema hier zur Debatte anmelden, und Sie haben, zugegebenermaßen, auch ein gewisses Talent für Marketing. Man muss wahrscheinlich wirklich aus dem Holz eines Herrn Möllemann geschnitzt sein, um hier eine fünfundsiebzigprozentige Niederlage, die Sie hier nämlich erlitten haben, in einen einhundertachtzehnprozentigen Erfolg umzudeuten.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Die Wahrheit ist doch, dass die FDP als die selbsternannte Hüterin der Grundrechte in diesem Gesetzgebungsverfahren ganz krass versagt hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Es steht vollkommen außer Frage, dass wir einen wehrhaften Rechtsstaat brauchen, der auch in der Lage ist, unsere Grundwerte und unsere demokratische Verfassung zu schützen.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das sind ganz neue Erkenntnisse!)

Auch die Bundesregierung nimmt diesen Auftrag ernst. Sie hat nach den Anschlägen des 11. September mit den Sicherheitspaketen eins und zwei die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den neuen Gefahren für unseren Rechtsstaat zu begegnen.

(Frank-Michael Bauer Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Bei den Bemühungen zum Schutz von Freiheit und Demokratie müssen wir uns jedoch vor einem vorsehen, nämlich dass die Maßnahmen zur Verteidigung unserer Grundrechte nicht ihrerseits die Schutzobjekte der Verteidigung, also die Grundrechte und die Demokratie, angreifen. Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat darf sich bei seiner eigenen Verteidigung nicht selbst beschädigen, denn sonst liegt in der gewollten Verteidigung ein eigener Angriff auf den Rechtsstaat.

Aber wenn ich mir teilweise die Wortbeiträge aus der Partei Rechtsstaatlicher Offensive anhöre, dann bekomme ich manchmal Angst, ob nicht aus dieser Richtung tatsächlich eine Offensive gegen den Rechtsstaat zu erwarten ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Bei diesem Gesetzgebungsverfahren ist aus meiner Sicht auch deutlich geworden, dass sich im Senat niemand um diese simple Erkenntnis von der Verteidigung der Demokratie, die sich nicht als Angriff darstellen darf, schert, denn es ist doch tatsächlich ein ziemlicher Hammer gewesen, dass dieser Gesetzentwurf aus der Innenbehörde den Senat in dieser Form hat überhaupt verlassen dürfen. Wo sind wir eigentlich, wenn ausgerechnet der Chefredakteur der „Bild“-Zeitung Herrn Schill wegen zu harter Gesetze zurückpfeifen muss?

(Beifall bei der GAL und der SPD)