Wo sind wir, wenn sämtliche Chefredakteure in der Medienstadt den Ersten Bürgermeister dazu zwingen müssen, die Pressefreiheit zu respektieren, meine Damen und Herren?
Wenn selbst der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, der von der CDU in der Sachverständigenanhörung geladen war, massiven Nachbesserungsbedarf bei diesem Gesetzentwurf anmeldet, dann zeigt das eines, nämlich, dass weder der Erste Bürgermeister noch sonst jemand in diesem Senat, noch die FDP dazu fähig oder willens ist, den Rechtsfrieden in dieser Stadt vor den Angriffen eines Herrn Schill zu verteidigen.
Meine Damen und Herren, es geht bei dem Lausch- und Spähangriff nicht um Kleinkram, sondern wir reden hier über einen sehr intensiven Eingriff in die Privatsphäre.
Wenn man als unbescholtener Bürger im eigenen Wohnzimmer, ja im eigenen Schlafzimmer heimlich mit einer Kamera und mit Mikrofonen überwacht wird, dann ist das ein Eingriff in die Privatsphäre, der wohl von jedem Menschen als eine tiefe Verletzung, ja Demütigung empfunden werden würde, wenn er später davon erfährt und tatsächlich unverdächtig und unschuldig ist. Grund genug also dafür, für einen solchen Eingriff hohe Hürden aufzubauen, wie es der Bundesgesetzgeber getan hat.
In der Expertenanhörung zum Rechtsausschuss haben auch alle Sachverständigen bestätigt, dass der Senatsentwurf in vier Punkten eine Verschärfung gegenüber dem Bundesverfassungsschutzgesetz darstellt. Mit der Her
ausnahme der Journalisten, Ärzte und anderen Berufsgeheimnisträgern wurde der sichtbarste dieser vier Punkte, der auch von den Medien aus berechtigtem Eigeninteresse in den Vordergrund gerückt wurde, zurückgenommen. Die Verbandsvertreter dieser Berufsgruppen haben deswegen auch beigedreht, was die FDP jetzt zum Anlass nimmt, sich hier gebührend abzufeiern.
Aber, Herr Schrader, das lassen wir nicht durchgehen, denn es stecken weiterhin drei „dicke Klöpse“ in Ihrem Gesetz.
Erstens die Eingriffsschwelle des hamburgischen Gesetzentwurfes, die weiterhin deutlich niedriger als im Bundesgesetz bleibt.
Wenn der Verfassungsschutz in Hamburg ausspähen und belauschen will, dann verweisen die Regelungen in Hamburg dafür auf die Voraussetzung für das Abhören von Telefonen. Sie haben das selber in Ihrem Beitrag dargestellt. Aber ich halte es nicht für sachgerecht, diese Punkte gleichzusetzen, denn es ist ein elementarer Unterschied, ob der Verfassungsschutz einzelne Gespräche über das Telefon abhört – wo man als Gesprächsteilnehmer ohnehin nicht sicher sein kann, wer am anderen Ende alles legal mithört – oder ob der Verfassungsschutz dauerhaft innerhalb der eigenen vier Wände späht und lauscht.
Zweitens: Der Senatsentwurf erlaubt auch das Abhören unverdächtiger Personen, die lediglich Kontakt zu Verdächtigen haben. Das wurde hier etwas mildernd dargestellt, als es in Wahrheit ist. Das ist nach dem Bundesgesetz nicht möglich, und zwar zu Recht.
Meine Damen und Herren, es sollte auch in Hamburg dabei bleiben, dass Unverdächtige nicht abgehört werden müssen, denn wer in dieser Stadt lebt und die Verfassung und die Gesetze dieses Landes achtet, der soll nicht damit rechnen müssen, dass ihm der Verfassungsschutz eine Kamera über sein Bett baut, und schon gar nicht, wenn jemand, wie Herr Schill, dafür die Anordnung treffen kann. Das ist eine Drohung. Das ist eine Zumutung für alle ehrbaren Bürger dieser Stadt, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Haben Sie schon mal was von Richtervorbehalt gehört, Herr Maaß?)
Die parlamentarische Kontrolle der Eingriffe in Bürgerrechte wird in Hamburg in mehreren Punkten deutlich schlechter ausgestaltet als auf Bundesebene.
Meine Damen und Herren! Wenn wir dem Verfassungsschutz mehr Eingriffsbefugnisse geben, dann müssen wir auch die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes stärken. Das war eine Erkenntnis, die auch alle Sachverständigen in der Anhörung so bestätigt haben. Trotzdem werden die Befugnisse der G10-Kommission durch diesen Gesetzentwurf nicht hinreichend gestärkt. Sie finden daher im Petitum der GAL-Fraktion konkrete Vorschläge, wie wir
uns eine Kontrolle der Geheimdienste in der G10-Kommission vorstellen, denn wir brauchen eine Kommission, die mehr Befugnisse hat, aber auch mehr Mittel hat, um tatsächlich diese Kontrolle effektiv wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren! Alles in allem ist auch dieser leicht entschärfte Gesetzentwurf aus Sicht der Grünen vollkommen inakzeptabel. Es gibt keinen Grund für die FDP, sich hier als die Hüterin der Bürgerrechte aufzuspielen, denn dieser Lauschangriff hat immer noch viel zu große Ohren, wenn man in diesem Bild bleiben will,
und der Senat und der Erste Bürgermeister lassen sich hier von Herrn Schill zu unverhältnismäßigen Eingriffen treiben. Wenn man so will, macht auch die FDP ihrer liberalen Tradition, die sie mittlerweile schon seit längerer Zeit aufgegeben hat, keine Ehre. Ohne Herrn Genscher zu nahe treten zu wollen,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte auch Herrn Müller-Sönksen um Nachsicht. Vor etwas mehr als einem Jahr kam es zu dem schrecklichsten Terroranschlag, den die Welt nach dem Krieg erlebt hat. Seitdem hat es noch eine Vielzahl fürchterlicher Anschläge gegeben,
insbesondere islamistischer Terrorgruppen. Ich nenne hier nur die Stichworte Djerba, Bali und zuletzt die entsetzlichen Ereignisse in Moskau.
Es hätte gar nicht erst dieser Vorkommnisse bedurft, um uns allen vor Augen zu führen, dass unsere Sicherheitsorgane – Polizei wie Geheimdienste – dazu in die Lage versetzt werden müssen, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Ich erinnere daran, dass Hamburg in dieser Beziehung eine besondere Verantwortung hat, die auch weltweit, insbesondere in den USA, so gesehen wird.
Zu dieser Verantwortung, meine Damen und Herren, gehört es, terroristische Anschläge möglichst bereits im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern, und wenn sie denn nicht verhindert werden können, sie doch aufzuklären und die Täter vor Gericht zu stellen. Das ist besonders wichtig bei derart islamistischem Terrorismus, der uns zurzeit bedroht, denn es ist eine andere Qualität als der Terrorismus, etwa der RAF, der uns dereinst bedroht hat.
Bei der RAF war die Zielgruppe der Terroristen für den Staat übersehbar und deshalb auch gleichermaßen zu schützen. Es waren Protagonisten der Macht und der Wirtschaft und man konnte sie weitestgehend schützen.
Der islamistische Terrorismus hat es nicht auf irgendwelche Protagonisten abgesehen, sondern auf eine maximale Tötung von Zivilisten, wahllose Tötung von Zivilisten, möglichst in großer Zahl, auf die Beeinträchtigung der Wirtschaftskraft des Westens und auf die westliche Lebensweise schlechthin. Wenn es dann die Zielfokussierung dieser Terroristen ist, dann sind diese Ziele nicht zu schützen, weil sie in ihrer Anzahl gar nicht übersehbar sind. Um so mehr ergibt sich aber daraus die Notwendigkeit für den Verfassungsschutz, im Vorfeld solche Aktivitäten aufzudecken. Dazu benötigen der Verfassungsschutz und andere Fahndungsorgane Augen und Ohren.
Besonders betrüblich ist in diesem Zusammenhang, dass die mit großem Aufwand vorangetriebene Rasterfahndung in Deutschland bisher zu keiner einzigen Verhaftung geführt hat, weil diese Bemühungen nicht ausreichend durch entsprechende gesetzliche Möglichkeiten des Verfassungsschutzes flankiert werden. Das heißt, die Güterabwägung, vor der wir stehen, zwischen den Bürgerrechten auf der einen Seite und dem Interesse der Bürger, wirksam vor diesen terroristischen Bedrohungen geschützt zu werden, ist offenbar noch nicht überall vollzogen.
Die Erforschung des Vorfelds terroristischer Aktivitäten ist insbesondere Aufgabe der Geheimdienste, namentlich des Verfassungsschutzes. Er muss mit seinen Mitteln einen Einblick in die gesamte islamistische Szene bekommen, terroristische Zusammenhänge rechtzeitig erkennen und in Zusammenarbeit mit der Polizei dafür sorgen, dass Terrortaten gar nicht erst vorkommen können. Es gibt eine islamistische Szene, das heißt islamistische Fanatiker, nach Schätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einer Größenordnung von sage und schreibe 32 000 Personen in Deutschland.
Um dem Verfassungsschutz das zu ermöglichen, haben wir nach den Anschlägen von New York und Washington im September einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es dem Hamburger Verfassungsschutz besser als bisher ermöglichen soll, die Gefahrenlage zu erkennen und zu analysieren.
Wie bereits der Verfassungsschutz des Bundes soll auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz über Geldströme, Flugbewegungen, Post- und Telekommunikationsverkehr bei den entsprechenden Unternehmen abfragen können. Die so gewonnenen Informationen können dem Verfassungsschutz wertvolle Hinweise auf Kontakte und logistische Netzwerke liefern und so terroristische Taten im Vorfeld verhindern.
Weiterhin wollen wir unserem Hamburger Verfassungsschutz erstmals die Möglichkeit geben, mit technischen Mitteln Ton- und Bildaufzeichnungen auch in Wohnungen vorzunehmen, also einen so genannten wohnungstechnischen Eingriff. Diese Möglichkeiten, die eine Vielzahl anderer Bundesländer bereits besitzen, können im Einzelfall wichtige Erkenntnisse zutage bringen.
Nach dem 11. September konnte man den Eindruck gewinnen, es bestehe ein genereller Konsens, der terroristischen Bedrohung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzutreten. Im Zuge der stattgefundenen Diskussion über das Änderungsgesetz zum Verfassungsschutzgesetz wurde dann aber klar, dass sich das Gefühl der Gefährdung mit zunehmendem Abstand zu dem Ereignis offenbar verringert hat. In der Diskussion stand plötzlich nicht mehr die Bekämpfung des Terrorismus im Vordergrund, sondern die Befürchtung, die Sicherheitsbe