Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

Nach dem 11. September konnte man den Eindruck gewinnen, es bestehe ein genereller Konsens, der terroristischen Bedrohung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzutreten. Im Zuge der stattgefundenen Diskussion über das Änderungsgesetz zum Verfassungsschutzgesetz wurde dann aber klar, dass sich das Gefühl der Gefährdung mit zunehmendem Abstand zu dem Ereignis offenbar verringert hat. In der Diskussion stand plötzlich nicht mehr die Bekämpfung des Terrorismus im Vordergrund, sondern die Befürchtung, die Sicherheitsbe

(Christian Maaß GAL)

hörden – namentlich der Verfassungsschutz – könnten zu weitgehende Rechte gegen den Bürger erhalten. Diese Befürchtung wurde insbesondere an der vorgesehenen Regelung festgemacht, wonach wohnungstechnische Eingriffe bei Personen vorgenommen werden können, die Kontakt mit Terrorverdächtigen haben. Wichtige Berufsgruppen, wie Ärzte, Journalisten, Anwälte und Theologen, also so genannte Berufsgeheimnisträger, äußerten die Befürchtung, ein vertrauensvolles Gespräch mit ihren Patienten, Informanten, Mandanten oder Gläubigen könne nicht mehr stattfinden. Dass diese Befürchtung unbegründet war, sieht man daran, dass es bereits in sechs Bundesländern entsprechende gesetzliche Vorschriften gibt, nämlich beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, aber auch in dem von SPD und FDP regierten Land Rheinland-Pfalz oder auch in Hessen. Es gibt diese Regelung bereits in diesen sechs Bundesländern, die es ermöglichen, auch gegen unverdächtige Berufsgeheimnisträger, die im Kontakt mit Terroristen stehen, diese Mittel einzusetzen. In Bayern gibt es das seit vielen Jahren und es ist festzustellen, dass die Pressefreiheit in Bayern in der Zeit nicht zu Grabe getragen wurde.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Die Politik in einer Medienstadt Hamburg ist aber trotz Unbegründetheit der Befürchtung gehalten, diese Befürchtung ernst zu nehmen, auch wenn kein wirklicher Anlass dafür besteht, denn die Arbeit des Verfassungsschutzes ist in ganz besonderer Weise davon abhängig, dass ihr die Gesellschaft mit Vertrauen begegnet und der Behörde nicht mit unnötigen Ängsten entgegentritt. Unter diesen Umständen ist es für die Arbeit des Verfassungsschutzes hinnehmbar, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratung einige Änderungen am Gesetzentwurf des Senats vorgenommen worden sind. Die Bürgerschaft greift damit die deutlich artikulierten Ängste von Teilen der Bevölkerung auf. Sie hat nunmehr im Hinblick auf den wohnungstechnischen Eingriff eine Regelung gefunden, die in der Stadt auf weitgehende Akzeptanz stößt, wobei mich besonders gefreut hat, dass die Verbände der Berufsgeheimnisträger, die ihre Sorgen im Oktober intensiv zum Ausdruck gebracht hatten, diese Bedenken ausdrücklich zurückgestellt und den so geänderten Gesetzentwurf begrüßt haben.

Der Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, dass der Verfassungsschutz in Bezug auf die Berufsgeheimnisträger nur dann einen wohnungstechnischen Eingriff vornehmen dürfen soll, wenn die genannten Berufsgeheimnisträger selbst unter dem Verdacht extremistischer Straftaten oder des Terrorismus stehen.

Da es ohnehin nie die Absicht gab, ausgerechnet diesen Personenkreis auszuforschen, hat die beabsichtigte Änderung keine besonders großen Auswirkungen auf die Effizienz der Arbeit des Verfassungsschutzes. Gleichzeitig kann die dem Verfassungsschutz neu eingeräumte Informationsmöglichkeit aber im Einzelfall sehr bedeutsame Erkenntnisse zutage fördern, die möglicherweise terroristische Aktivitäten bereits im Ansatz erkennen lassen und damit verhindern helfen.

Dem Hamburger Verfassungsschutz ein solches Instrument zur Verfügung zu stellen, ist es an der Zeit, und die Eingriffsvoraussetzungen mussten auch in dieser Weise ausgeschaltet sein. Hohe rechtliche Anforderungen, ein richterlicher Beschluss, aber dennoch eine praxisgerechte Ausgestaltung, die den Eingriff nicht von vornherein un

möglich werden lässt. Das ist nämlich das Entscheidende, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht so ausgestaltet sind, dass ein Eingriff faktisch unmöglich ist.

Diese, nämlich die praktische Unmöglichkeit ist die Folge der rechtlichen Konstruktion, die das Bundesverfassungsschutzgesetz für das Abhören in Wohnungen vorsieht. Tatbestandsvoraussetzung für eine Abhörmaßnahme nach Paragraph 9 Absatz 2 dieses Gesetzes ist nämlich unter anderem, dass geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann.

In der Anhörung vor dem Rechtsausschuss hat der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Dr. Werthebach, zum Ausdruck gebracht, dass diese Voraussetzung praktisch nie gegeben ist. Plastisch wies er darauf hin, dass die Rufnummer 110 rund um die Uhr besetzt ist. Es ist mir unerfindlich, wie die SPD hier in Hamburg der Idee verfallen kann, diese Regelung,

(Michael Neumann SPD: Im Wahlkampf haben Sie das Gegenteil behauptet!)

die sich in der Praxis wie keine andere als untauglich erwiesen hat, als Vorschlag für die Aufnahme in das hamburgische Gesetz zu empfehlen. Es ist schlechterdings unverständlich und lässt darauf schließen, dass dieses Gesetz vonseiten der Antragsteller gar nicht durchschaut worden ist.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist ein äußerst stumpfes Schwert gegen den Terrorismus und hat ganz wesentlich durch seine Untauglichkeit dazu beigetragen, dass trotz des hohen Aufwands bei der Rasterfahndung bundesweit keine einzige Verhaftung durch die Rasterfahndung bundesweit im letzten Jahr durchgeführt werden konnte. Bei solchen stumpfen Schwertern wird Deutschland ein günstiger Standort für den internationalen Terrorismus bleiben.

Auch die von den Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren eingeführte veränderte Eingriffsschwelle in Bezug auf so genannte Drittpersonen, gegen die wohnungstechnische Eingriffe nur bei unmittelbar bevorstehender Gefahr vorgenommen werden dürfen, ist aus der Sicht der Praxis hinnehmbar, wenngleich natürlich die Wirksamkeit eines solchen Gesetzes bei der Bekämpfung des Terrorismus eingeschränkt ist. Gegen diesen Personenkreis richtet sich kein Verdacht, sodass es gerechtfertigt erscheinen kann, ihn unter engeren Voraussetzungen zum Gegenstand wohnungstechnischer Eingriffe zu machen.

Schließlich stellt auch die durch den Rechtsausschuss vorgenommene Änderung des Gesetzentwurfes im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle der neu eingeführten Auskunftsrechte in meinen Augen kein großes Problem dar. Selbstverständlich ist es möglich, alle abzufragenden Informationen der Vorabkontrolle der parlamentarischen G10-Kommission zu unterziehen.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Vorsitzender Michael Neumann!)

Denn da die Parlamentarier im Innenausschuss erklärt haben, es mache ihnen nichts aus, im Bedarfsfall auch häufiger als bisher eine Sitzung der G10-Kommission abzuhalten, bedeutet diese Modifikation des Gesetzentwurfes keine ernsthafte Behinderung der praktischen Arbeit des Verfassungsschutzes.

(Zweiter Bürgermeister Ronald Barnabas Schill)

A C

B D

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Insgesamt begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die Diskussion über die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes spürbar entspannt hat. Bereits nach meinem Gespräch mit den Chefredakteuren der in Hamburg beheimateten großen und wichtigen Medien, spätestens aber nach Bekanntwerden der von den Koalitionsfraktionen initiierten Änderungen hatte ich den Eindruck, dass sich bei diesem Thema ein sachlicheres Klima abzeichnet. Möglicherweise wird auch manchem wieder deutlich, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht gegen den Bürger gerichtet ist, sondern im Gegenteil dazu die Aufgabe hat, die Gesellschaft und damit jeden einzelnen Bürger vor Terrorismus und Extremismus zu schützen.

Es ist auch im Interesse der meisten Bürger wohl verstanden, denn durch die terroristischen Anschläge, die sich nach Erkenntnissen zunehmend auch gegen Deutschland richten und denen schon diverse Deutsche, zum Beispiel auf Djerba, zum Opfer gefallen sind, ist die Angst der deutschen Mitbürger vor terroristischen Angriffen und davor, dadurch in Mitleidenschaft gezogen zu werden, zum Beispiel bei einer Fernreise, viel, viel größer als die Angst, Opfer einer unberechtigten Abhörmaßnahme zu werden. Diesem Umstand muss man Rechnung tragen, wenn man bürgernahe Politik betreiben möchte.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Deswegen ist es mir ganz wichtig, das Vertrauen der Bürger, welches möglicherweise durch Streit auch hier in diesem Hause erzeugt und genommen worden ist, wieder herzustellen und den Bürgern zu verdeutlichen, dass diese Arbeit des Verfassungsschutzes wichtig für die Sicherheit ist. Sollte dies mit dem geänderten Gesetzentwurf ermöglicht werden, wäre dies ein großer Erfolg.

Die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist eine so wichtige Aufgabe, dass vordergründiger parteipolitischer Streit hierbei auch und gerade in Hamburg möglichst nicht im Vordergrund stehen sollte. Bund und Länder sind sich einig, dass es der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten bedarf, die Herausforderung anzunehmen. Ich appelliere deshalb an alle Abgeordneten dieses Hauses und an alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, bei diesem Thema die Streitigkeiten zurückzustellen, den Sicherheitsbehörden unserer Stadt mit Vertrauen zu begegnen und sich stets darüber im Klaren zu sein, dass der Herausforderung des internationalen Terrorismus nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller Kräfte zu begegnen ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort hat jetzt Herr Müller-Sönksen.

(Uwe Grund SPD: Erst einmal einen Kotau!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maaß, Sie haben gesagt, dass Sie meinen, dass ein ehemaliger Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit so großen Ohren hier steht. Ich sage Ihnen, mir ist der Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit so großen Ohren wesentlich lieber als der amtierende Bundeskanzler mit so einer langen Nase.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Ich weiß nicht, Frau Präsidentin, ob in diesem Zusammenhang die Bezeichnung Pinocchio unparlamentarisch ist.

(Werner Dobritz SPD: Sie müssen mal selbst in den Spiegel gucken! – Dr. Willfried Maier GAL: Das hat ja viel damit zu tun! Zum Thema! – Glocke)

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, wieder zu einer parlamentarischen Ausdrucksweise zurückzukehren.

Wir haben in Hamburg durch einen Änderungsantrag ein wirklich vorbildliches Verfassungsschutzgesetz entworfen. Dieses Gesetz können wir zu Recht als das bestgelungenste Verfassungsschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Es umfasst die beiden Staats- und Schutzziele auf der einen Seite, den Schutz der Bürger vor terroristischen Anschlägen, aber auch den Schutz der Bürgerrechte auf der anderen Seite. Es führt dieses beides in einem auch für Liberale sehr schwierigen Prozess zusammen und erfüllt – wie Herr Schill das eben gerade richtig gesagt hat – beide Ziele, ohne dass das eine oder das andere übermäßig strapaziert wird. Weil das so ist und auch andere Bundesländer bereits Gesetze gemacht haben, die diesen abgewogenen beiden Zielen nicht entsprechen, schlagen wir von der FDP vor – und das haben wir auch am letzten Freitag auf einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz so beschlossen –, die anderen Bundesländer mit ähnlich gleich guten Gesetzen auszustatten, in denen der Schutz der Berufsgeheimnisträger ebenfalls ausdrücklich genannt wird, in denen ebenfalls 99,99 Prozent der Bürger nur bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr überhaupt abgehört werden dürfen, also praktisch gar nicht, und in denen diejenigen, die wir eines terroristischen Anschlages verdächtigen, bei einer dringenden Gefahr abgehört werden dürfen. Das ist auch richtig, das muss auch getan werden.

Es wurde eben gesagt, dass wir in Hamburg ein Gesetz haben, was bei einer dringenden Gefahr einen großen Lauschangriff rechtfertigt, Herr Maaß. Sie haben dabei auch die FDP angegriffen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in Hamburg ein viel eingeschränkteres Schutzgut mit viel höherwertigeren Schutzgütern haben als auf Bundesebene, obwohl der Gefahrenbegriff, also die Schwelle, abhören zu dürfen, nahezu identisch ist. Das heißt, im Wege der Verhältnismäßigkeit, welches einer der wichtigsten Begriffe im Bereich des Verfassungsschutzes und des Abhörens ist, sind wir in Hamburg hinter diesem Gesetz noch zurück, weil die Einschränkungen des Hamburger Verfassungsschutzgesetzes in Bezug auf das Schutzgut wesentlich enger gefasst sind und auch einen wesentlich höheren Wert darstellen als auf Bundesebene.

Einen letzten Satz zu dem von dem Kollegen Herrn Klooß genannten Trennungsgebot. Herr Klooß, die Erweiterung von Kompetenzen der Verfassungsschutzbehörden in den Bereich der Straftatbestände und auch der entsprechenden Auskunftsrechte hinein beruht vor allem auf dem von Ihrem Innenminister Schily und den nach ihm benannten Schily-II-Konzept herrührenden Konzeptionen. Als Lan

(Zweiter Bürgermeister Ronald Barnabas Schill)

desgesetzgeber müssen wir das wegen des Kooperationsgebotes hinnehmen.

(Wolfgang Franz SPD: Das behaupten Sie nur!)

Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass die FDP-Bundestagsfraktion gerade bei dieser dort herauskommenden verschwimmenden Trennung dieses Konzept Schily II an dieser Stelle im Bundestag kritisiert hat. Aber nun machen Sie uns doch bitte in Hamburg nicht dafür verantwortlich, dass wir uns wenigstens in diesem Punkt bundestreu verhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, Herr Müller-Sönksen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Paragraph 47 auch noch in dieser Sitzung gegen Sie zur Anwendung kommen könnte. Es wird hier demnächst eine Liste geführt.

Das Wort hat jetzt Herr Neumann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Herr Schill hat gerade in durchaus anerkennenswerter Weise das vorgelesen, relativ fehlerfrei, was sein Staatsrat ihm aufgeschrieben hat,

(Beifall bei der SPD und der GAL – Zurufe von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Es gibt auch noch Fachabteilungen!)

und hat dabei einige wilde Behauptungen aufgestellt.