Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

Ich komme zu Punkt 31 der Tagesordnung, eine neu gefasste Drucksache 17/1715, Antrag der SPD-Fraktion: Tariftreue durch ein Hamburgisches Vergabegesetz absichern.

[Antrag der Fraktion der SPD: Tariftreue durch ein Hamburgisches Vergabegesetz absichern – Drucksache 17/1715 (Neufassung) –]

Die GAL-Fraktion möchte diese Drucksache an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Egloff, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Vergabegesetz verfolgt das Ziel, Tariftreue, das heißt die Beschäftigung zu gesicherten Arbeitsbedingungen, jedenfalls für den Bereich festzuschreiben, in dem die Stadt Hamburg als Auftraggeber beziehungsweise Nachfrager auftritt. Dies ist erforderlich, nachdem das Bundesgesetz unter anderem auch am Abstimmungsverhalten dieses Senats im Bundesrat gescheitert ist.

(Beifall bei der SPD – Dr. Andrea Hilgers SPD: Uner- hört!)

Der Staat hat aber beim sozialen Schutz von Arbeitnehmerrechten eine besondere Vorbildfunktion und deswegen ist es auch erforderlich, dass das in Form eines solchen Gesetzes in Hamburg zum Ausdruck kommt. Man mag zwar ordnungspolitische Bedenken haben, fest steht aber, dass der Gesetzentwurf angesichts der Lage insbesondere in der Baubranche erforderlicher denn je ist. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen aus anderen Bundesländern oder sogar aus dem Ausland mit Kampfpreisen

(Manfred Mahr GAL)

tariftreue Hamburger Unternehmen vom Markt verdrängen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist ebenfalls nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer dies auszubaden haben, entweder weil sie schlechter bezahlt werden oder weil ihre Firmen wegen der ungesunden Konkurrenz Konkurs anmelden müssen. Tarifverträge legen allgemein gültige Arbeits- und Entlohnungsbedingungen fest und die Bundesrepublik Deutschland ist in der Vergangenheit unter anderem wirtschaftlich deswegen auch so erfolgreich gewesen, weil es hier Bedingungen gegeben hat, die von den Tarifpartnern festgelegt worden sind, die sowohl zum Wohle der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber vereinbart worden sind, denn die Bedingungen standen für alle fest und das ist gut so. Wer die Hand an die Tariftreue und die Tarifverträge in diesem Land legt, der muss wissen, was er tut. Wir Sozialdemokraten sind jedenfalls dafür, dass diese Tarifverträge einzuhalten sind.

(Beifall bei der SPD)

Umso wichtiger ist es, dass sich der Staat an die vereinbarten Bedingungen hält und zumindest in seinem unmittelbaren Einwirkungsbereich, nämlich da, wo er als Nachfrager oder als Auftraggeber auftritt, dafür sorgt, dass die durch Tarifverträge gesetzten Standards Gültigkeit erhalten.

Nun betreten wir hier in Hamburg kein Neuland. Es gibt die Vergabeverordnung, die dies bisher geregelt hat und das wird auch von den Behörden kontrolliert. Wir halten es trotzdem für erforderlich, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, allein um dem Vorwurf zu entgehen, die Verordnung sei rechtlich angreifbar. Sie wissen, dass es in Berlin gegen das dortige Gesetz unter anderem ein Verfahren gibt, bei dem vom Bundesverfassungsgericht im Moment durch einen Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs geprüft wird, inwieweit dieses richtig ist. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass dieses Gesetz in Hamburg verabschiedet werden muss. Wir sind in guter Gesellschaft mit anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und dem Saarland und einigen anderen Ländern, die bisher ähnliche Gesetzgebungsvorhaben in unterschiedlicher Ausprägung gemacht haben.

Die Wettbewerbsverzerrungen, die es gerade im Baubereich durch den Einsatz von Niedriglohnkräften gegeben hat und nach wie vor gibt, führen zur Vernichtung von Arbeitsplätzen in Hamburg. Deshalb hat insbesondere die Handwerkskammer zu Recht eine gesetzliche Regelung gefordert; dies sind wir der Hamburger Bauwirtschaft schuldig.

(Beifall bei der SPD)

Aber auch die Deregulierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen der Europäischen Union erfordert es, hier von vornherein eine Regelung zu treffen, die es gar nicht erst zulässt, dass mit Hilfe von Tarifdumping Kampfpreise angeboten werden, die letztendlich dazu führen, dass die Qualität der Verkehrsdienstleistungen verloren geht, dass Hamburger Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig sind und dass Arbeitnehmer in dieser Stadt auf der Straße stehen.

(Beifall bei der SPD)

Die Regelung in diesem Vergabegesetz ist nicht nur die Sicherung von Arbeitnehmerrechten, sondern auch Mittelstandspolitik, und zwar deshalb, weil die davon in erster

Linie betroffenen Betriebe nicht beliebig irgendwohin ausweichen können, sondern darauf angewiesen sind, zu vernünftigen Bedingungen hier am Ort zu arbeiten, aber dann auch zu Bedingungen, die für alle gelten.

(Beifall bei der SPD)

Selbstverständlich sind wir bereit, wie die GAL es beantragt hat, das Gesetz im Ausschuss ordnungsgemäß zu beraten. Deshalb sind wir für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Wir halten es auch für erforderlich, ein Gesetz dort ordnungsgemäß zu beraten, und ich muss bei dieser Gelegenheit sagen – wir debattieren das ja nachher nicht mehr –, dass das, was heute mit den Zusatzanträgen der Koalitionsfraktionen zum Mittelstandsfördergesetz passiert ist, parlamentarisch nicht in Ordnung ist, und deswegen sollten wir bei diesem Gesetz einen anderen Weg wählen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Meine Damen und Herren! Zum Schluss sei noch einmal festgestellt, dass Tariftreue erforderlich ist, um die Wettbewerbsbedingungen für die Hamburger Betriebe zu erhalten. Das Unterlaufen von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb möchten wir diese Regelung im Interesse der Arbeitnehmer dieser Stadt, aber auch im Interesse der mittelständischen Bauwirtschaft; stimmen Sie zu.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Ahrons.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Egloff, vier Jahrzehnte hatte Ihre Fraktion Zeit,

(Barbara Duden SPD: Ja, 44 Jahre!)

einen Gesetzentwurf für ein Hamburgisches Vergabegesetz in die Bürgerschaft einzubringen. Erst heute, ein Jahr nach dem Verlust der Regierungsverantwortung, legen Sie einen entsprechenden Antrag vor.

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Dann stimmen Sie doch zu!)

Heute, wo Sie nicht mehr fürchten müssen, dass ein solcher unsinniger Antrag beschlossen werden könnte, versuchen Sie, mit einer Parlamentsinitiative Lorbeeren zu ernten. Das wird nicht klappen, Herr Egloff.

(Erhard Pumm SPD: Aber die Bayern machen das auch!)

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für die Bauwirtschaft, werden von Jahr zu Jahr katastrophaler. Ursache dafür sind aber nicht die fehlenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Tariftreueverpflichtung, Ursache und Schuld am Niedergang – Sie haben es schon gesagt, Herr Maaß –

(Christian Maaß GAL: Wir sind schuld!)

ist die katastrophale Wirtschafts- und Haushaltspolitik Ihrer Genossen in Berlin, allen voran Ihr Landesvorsitzender Olaf Scholz als SPD-Generalsekretär.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: So ein Schwachsinn!)

Sie sollten sich lieber einmal mit Herrn Scholz an einen Tisch setzen und ihn davon abbringen, den Vernichtungs

(Ingo Egloff SPD)

feldzug gegen die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land fortzusetzen.

(Glocke)

Frau Ahrons, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Zigtausend Arbeitsplätze und über 40 000 Unternehmensinsolvenzen hat uns die rotgrüne Bundesregierung allein in diesem Jahr gekostet. Die heute zur Debatte stehende Initiative ist doch im Ergebnis nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver.

Ein Vergabegesetz, so wie Sie uns das vorschlagen, führt am Ende nur zu mehr Bürokratie und mehr Kosten, sowohl aufseiten Hamburgs als auch auf Unternehmensseite.

(Uwe Grund SPD: Wissen Sie, dass die Kammern dafür sind?)

Bereits heute sind die öffentlichen Auftraggeber durch Verwaltungsvergabevorschriften zur Einhaltung der Tarifverträge durch die Auftraggeber und die Nachunternehmer verpflichtet. Mit diesem Gesetz können Sie ohnehin nur die öffentliche Hand verpflichten,

(Barbara Duden SPD: Wie schade!)

nicht den privaten Auftraggeber. Dabei machen die öffentlichen Aufträge im Gesamtvolumen aller Bauleistungen bundesweit gerade 16 Prozent aus. Wenn Sie dann noch einen Blick auf die Vergabepraxis in Hamburg geworfen hätten, wird endgültig deutlich, wie sinnlos die Verabschiedung dieses Vergabegesetzes wäre.

Im Schnitt gehen bis zu 66 Prozent aller Vergaben an Hamburger Unternehmen, weitere 20 Prozent gehen an Unternehmen aus dem unmittelbaren Umland und weniger als 10 Prozent gehen an ostdeutsche Unternehmen. Das heißt doch, dass auf den meisten der öffentlichen Baustellen in Hamburg heute schon zu Hamburger und norddeutschen Tarifen gearbeitet wird.

(Uwe Grund SPD: Haben Sie schon mal etwas von Subunternehmern gehört?)