Ingo Egloff
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mittelstandspolitik ist in diesem Hause schon häufig diskutiert worden und genauso häufig hat der Senator hier vollmundige Bekenntnisse abgegeben, ein Haus der Wirtschaft werde eingerichtet, die Förderung solle aus einer Hand erfolgen, der Mittelstand gehe goldenen Zeiten in dieser Stadt entgegen, weil die von Rotgrün fälschlicherweise für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausgegebenen Mittel jetzt dem Mittelstand zufließen würden.
Meine Damen und Herren! Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Mir fehlt der Glaube deshalb, weil die Fakten leider nicht hergeben, was vollmundig verkündet wurde. Beschäftigen wir uns zuerst mit der Zusammenfassung der Aktivitäten in einem Haus der Wirtschaft, vollmundig auch DreiSäulen-Modell genannt.
Frage in der Großen Anfrage der SPD-Fraktion, die hier diskutiert wird:
„Wie weit sind die Pläne zur Gründung eines Mittelstandszentrums gediehen und wann erfolgt die Umsetzung der Pläne?“
Antwort des Senates:
„Derzeit werden von der zuständigen Behörde Gespräche unter Beteiligung der Kammern und der in der Wirtschaftsförderung tätigen Einrichtungen mit dem Ziel geführt, für den Wirtschaftsstandort Hamburg ein Angebot der Wirtschaftsförderung mit einer zentralen Anlaufstelle zu realisieren.“
Schön und gut, meine Damen und Herren! Diese Antwort haben wir bereits vor einem Jahr im Ausschuss erhalten. Mit anderen Worten: Es ist nichts passiert. Eine Anfrage bei der Handwerkskammer, wie weit es denn sei, bestätigt dies. Man müsse mit dem Senat reden, damit es vorankomme, wurde gesagt. Die „Welt“, die ja nicht verdächtig ist, diesem Senat Böses zu tun, hat vor kurzem formuliert, dass das Einzige, was dieser Senator in der Mittelstandspolitik vorzuweisen habe, der Umzug der Innovationsstiftung aus der Speicherstadt in die Habichtstraße zur Beteiligungsgemeinschaft sei.
In der Tat eine treffende Beschreibung, meine Damen und Herren.
Natürlich hat das Gründe, warum man dort nicht weiterkommt. Natürlich wollen sich die Beteiligungsgemeinschaft und die BTG und die Innovationsstiftung nicht in den Klammergriff der Handwerkskammer begeben, die zwar alles haben will, aber in dieser Frage nichts hergeben will.
Nun, meine Damen und Herren, zur Frage der SPDFraktion in der Großen Anfrage zum Thema Mittelstandsförderungsinstitut:
„Wie ist der Stand der Umsetzung?“
Antwort des Senates:
„Die Klärung der mit der Einrichtung eines solchen Instituts verbundenen Fragen ist noch nicht abgeschlossen.“
Schön, auch hier die gleiche Antwort wie vor einem Jahr, nämlich nichts.
Was ist denn mit der Tatsache, dass Schleswig-Holstein vorgeschlagen hat, eine gemeinsame Investitionsbank zu gründen? Auch da hören wir vonseiten des Senates nichts.
Die Frage, Erhöhung der Fördermittel. Wo sind denn die in den letzten Jahren eingesparten Arbeitsmarktmittel geblieben? Sind sie in der Mittelstandsförderung gelandet, wie immer wieder behauptet wird? Mit Ausnahme der 5 Millionen Euro, die der Kapitalerhöhung bei der BTG und BG gedient haben, nicht. Da muss man nur mal in
den Haushalt gucken. Diese Mittel sind eingespart worden oder sie sind, wenn sie dann in den Bereich der Wirtschaftsförderung gegangen sind, anschließend zweckentfremdet worden. Ich erinnere nur an die Tatsache, dass Mittel, die zur Förderung des Handwerkes in den Haushalt eingestellt worden sind, aus dem Bereich der Arbeitsmarktmittel anschließend benutzt worden sind, um das Tennisturnier am Rothenbaum zu fördern. Ich finde nach wie vor, dass das ein Skandal war, meine Damen und Herren.
Eine weitere Frage, die sich stellt: Gibt es eine verstärkte Förderung von Auslandsmessen, die andere Bundesländer für kleinere und mittlere Unternehmen längst praktizieren? Fehlanzeige. Die Ansätze wurden gekürzt. Gibt es eine Bietergemeinschaft im Handwerk, um auch kleineren Firmen das Bieten für große Baulose zu ermöglichen? Fehlanzeige. Der SPD-Antrag wurde abgelehnt unter Federführung der großen Handwerksfreundin Frau Ahrons.
Gott sei Dank, meine Damen und Herren, werden wir heute hier das Vergabegesetz beschließen. Das ist eine Förderung für die mittelständische Bauwirtschaft und das Handwerk und damit wenigstens etwas, das für den Mittelstand in dieser Legislaturperiode passiert ist.
Als Fazit, meine Damen und Herren, lassen Sie mich festhalten: Der Senator produziert in der Mittelstandspolitik gern große Worte in Sonntagsreden, die Fakten seiner Politik beweisen das Gegenteil. Herr Senator, auch wenn Sie gestern freundlich zu mir waren, ich kann es heute an dieser Stelle zu Ihnen leider nicht sein. Das war leider mangelhaft. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist sehr schön, dass sich die Kollegen von der CDU heute auch einmal freuen können.
Die werden schon da sein, wenn es darauf ankommt, Herr Fuchs. Wenn wir nachher über das Vergabegesetz abstimmen, freuen wir uns.
Herr Senator Uldall, es ist schön, dass Sie eine Bilanz vorlegen und sagen, dass sich in Hamburg soundsoviele Betriebe zusätzlich angesiedelt haben. Das ist in Ordnung.
Aber wir haben seit September 2001 auch 15 000 Arbeitslose mehr in dieser Stadt.
So gut kann diese Bilanz also nicht sein. Es stimmt doch irgendetwas nicht, denn die Menschen sind doch nicht nur von den Großbetrieben entlassen worden. Sie haben eben – wie das Ihre Art ist, Herr Senator Uldall – wieder versucht, mit Zahlen Erfolge zu suggerieren, die sich letztendlich in der Arbeitsmarktbilanz dieser Stadt nicht positiv niederschlagen.
Sie haben ganz bewusst die von mir aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet. Wie ist das mit dem Landesförderinstitut? Dazu haben Sie kein Wort gesagt. Das ist genauso wie in der Anfrage. Wie ist das mit dem Mittelstandshaus, in dem alles zusammengefasst werden sollte? Wie sieht es mit der Umsetzung aus? Wahrscheinlich überlegen Sie noch und führen Gespräche, aber ein Ergebnis haben Sie noch nicht erreicht.
Machen Sie erst einmal in Hamburg Ihre Hausaufgaben. Sie haben die Frage gestellt, woran Sie gemessen werden. Sie werden gemessen an den vollmundigen Erklärungen, die Sie hier und in der Öffentlichkeit mehrfach
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abgegeben haben. Diesen vollmundigen Erklärungen sind zumindest in diesen Punkten keine Taten gefolgt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag ist eigentlich relativ klar. Wir haben am 30. Dezember letzten Jahres über das Thema „Werftenhilfe“ entschieden und vorher hier darüber schon gestritten; die Positionen sind eigentlich klar. Wir haben diesen Antrag hier gestellt, weil in Nachfolge des Antrags, den wir am 30. Dezember beschlossen haben, die Sache weitergehen muss. Die Bundesregierung hat weiteres Geld zur Verfügung gestellt. Was hier beantragt ist, ist konkret die Summe, die benötigt wird, um bei einer großen Hamburger Werft ein zweites Containerschiff zu bauen, damit diese Werft weiter existieren
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kann, bis weitere Marineaufträge vorhanden sind; das ist der Hintergrund.
Der Antrag, den die drei Fraktionen eingebracht haben, schadet nichts,
aber er hilft auch in dieser Situation nichts, weil es zwei verschiedene Dinge sind. Es ist nicht so, dass wir erst die Entscheidung der Europäischen Kommission abwarten müssen, um über diese andere Sache zu entscheiden, denn diese Gelder sind im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen der Europäischen Kommission von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden, um den Werften zulässigerweise gegen die Koreaner zu helfen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass man sich Gedanken über Konzepte macht, deswegen haben wir auch nichts gegen diesen Antrag der drei Fraktionen. Aber wir sind trotzdem der Auffassung, dass wir heute ebenfalls über unseren Ursprungsantrag abstimmen müssen, um dieser Werft in Hamburg zu helfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Flugzeugindustrie für den Standort Hamburg und die gesamte norddeutsche Region ist allgemein bekannt und hier schon des Öfteren Gegenstand der Debatte gewesen.
30 000 Menschen sind in der Region Hamburg in diesem Hochtechnologiesektor tätig. 17,5 Prozent aller Industriearbeitsplätze in Hamburg gehören zur Luftfahrtindustrie und 75,5 Prozent der 2001 und 2002 in Hamburg neu entstandenen Industriearbeitsplätze gehören zu dieser Branche. Und 15 Prozent des Umsatzes in dieser Branche werden in Forschung und Entwicklung gesteckt.
Das zeigt, welche Bedeutung die Luftfahrtindustrie für den Standort Hamburg hat, und dass wir Sozialdemokraten für diesen Standort einstehen. Dass wir Sozialdemokraten dafür einstehen, dass die Zukunftschancen dieses Standorts gewahrt werden, haben wir in der Bürgerschaft bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht.
Natürlich ist die Erweiterung des Airbus-Werks mit den Namen des Bürgermeisters Ortwin Runde und des Wirtschaftssenators Thomas Mirow verbunden, die dieses Projekt nach Hamburg geholt haben.
Das mögen Sie nicht hören, aber Tatsachen bleiben Tatsachen.
Heute haben wir wieder über die Frage der Zukunft des Luftfahrtstandorts Hamburg zu entscheiden, darüber, ob wir diesem Standort auch zukünftige Entwicklungschancen eröffnen wollen.
Wir, Herr Kruse, und hoffentlich zusammen mit Ihnen.
Heute ist das Werkflugplatz-Enteignungsgesetz Gegenstand unserer Entscheidung in der Bürgerschaft. Natür
lich ist dieses Gesetz, das ein brisantes Thema beinhaltet, umstritten. Natürlich gibt es hier unterschiedliche Rechtsauffassungen, weil auch juristisches Neuland betreten wird. Ich bin aber insbesondere nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss und im Rechtsausschuss und nach näherer Beschäftigung mit der Materie davon überzeugt, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Boxberg-Entscheidung eine Enteignung zugunsten Privater zugelassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
"Eine Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens ist nicht schon deswegen unzulässig, weil sich der Nutzen für das allgemeine Wohl nicht aus dem Unternehmensgegenstand selbst ergibt, sondern nur mittelbare Folge der Unternehmenstätigkeit ist."
Das Bundesverfassungsgericht verlangt
"… einen qualifizierten Enteignungszweck – das Wohl der Allgemeinheit –, der seine konkrete Ausformung in gesetzlichen Vorschriften oder auf deren Grundlage gefunden haben muss."
Ist dies geschehen, kommt es also nicht darauf an, meine Damen und Herren, ob die Enteignung
"zugunsten eines Privaten oder eines Trägers öffentlicher Verwaltung erfolgt."
Der Zweck der Enteignung folgt aus dem Paragraphen 1 des Gesetzes.
"Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Flugzeugproduktion am Standort Hamburg-Finkenwerder, durch die insbesondere dauerhaft die Stellung Hamburgs als bedeutendes Zentrum der europäischen Luftfahrtindustrie gesichert und fortentwickelt …"
wird, um die Wirtschaftsstruktur der Region zu stärken, die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte effektive rechtliche Bindung des begünstigten Privaten an das Gemeinwohlziel ist in Paragraph 4 dieses Gesetzes geregelt, wo ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorgesehen ist, um diesen Zweck zu sichern. Wir sind nach allem der Auffassung, dass hier die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vorliegt.
Nun wird und wurde auch in der Anhörung im Rechts- und Wirtschaftsausschuss natürlich immer wieder die Frage des Bedarfs erörtert. Lassen Sie mich ein paar Worte dazu sagen, auch wenn ich darauf hinweisen muss, dass der Bedarf in rechtlich relevanter Weise und damit gerichtlich nachprüfbar nicht hier, sondern im Planfeststellungsverfahren festgestellt wird. Voraussetzung aber, um einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss zu fassen, ist, dass dieses Gesetz vorliegt. Erst das Gesetz, dann der Planfeststellungsbeschluss, dann das Enteignungsverfahren – das ist die Reihenfolge. Damit wird niemandem ein Recht beschnitten, weil alles gerichtlich nachprüfbar ist.
Lassen Sie mich eine Bemerkung an dieser Stelle machen. Natürlich ist es besser, wenn es ohne Enteignung geht. Enteignung ist ultima ratio in dieser Sache, aber es kann nicht sein, dass ein Sperrgrundstück von zehn mal zehn Metern die Entwicklungschancen der Hamburger Luftfahrtindustrie beschneidet.
Natürlich bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit oder, anders ausgedrückt, die Zahl der Flugzeuge, die immer erörtert wird. Uns alle, die wir in diesem Hause sitzen, haben Briefe, Faxe und öffentliche Meinungsäußerungen erreicht, in denen immer wieder über die Zahl der zu bauenden Frachtflugzeuge spekuliert wird. Für zwei Flugzeuge werde diese Landebahn verlängert, heißt es da. Airbus hat, obwohl das Flugzeug noch gar nicht fliegt, 129 Vorbestellungen, davon 17 Frachtversionen. Der Bedarf bis 2020 für Frachtflugzeuge dieser Größenordnung und dieses Typs wird weltweit auf circa 700 geschätzt. Davon will Airbus entsprechend seinem Marktanteil mindestens die Hälfte bauen. Davon werden all jene in Hamburg ausgeliefert, die von europäischen oder nah- und mittelöstlichen Fluggesellschaften geordert werden. Gehen Sie also davon aus, dass es viel mehr als diese zwei sind, die im Moment in den Büchern stehen, auch wenn im Moment niemand die genaue Zahl nennen kann.
Dann wird in den Briefen immer wieder darüber geredet, hier werde ja nur das Kabinensystem hergestellt und die Flugzeuge angemalt, wie das denn arbeitsplatzrelevant sei. Wer so argumentiert, hat noch nicht begriffen, dass sich hinter dem Begriff "Cabin System" ein hochkomplexes, hochtechnisiertes System verbirgt, das über Airbus-Industrie hinaus Hamburg zu einem weltweit führenden Standort für derartige Systeme machen kann, der nicht nur industrielle Fertigung, sondern auch Forschung und Entwicklung beinhaltet. Cabin System ist auch für andere Flugzeughersteller von Bedeutung, zum Beispiel in Südamerika, und bietet weitere Chancen auf dem internationalen Markt, nicht nur für die Luftfahrtindustrie. Auch das ist Gegenstand der Anhörung im Wirtschaftsausschuss gewesen.
Die Zahl der jetzt schon geschaffenen Arbeitsplätze bei Airbus, aber auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Zuliefererbereich, spricht für diese Standortentscheidung. Allen falschen Behauptungen zum Trotz hat Airbus seit Beginn des Projekts 2001 1500 Arbeitsplätze geschaffen. Es geht nicht mehr, aber auch nicht weniger darum, Hamburg die Chance zu erhalten, den Standort auf Dauer zu sichern und fortzuentwickeln. In einer dynamischen Branche wie der Luftfahrtindustrie darf man nicht den Fehler machen, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Andere warten nur darauf, dass wir Fehler machen.
Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. Norddeutschland kann es sich einfach nicht erlauben, einen der wenigen High-Tech-Bereiche, den wir haben, nicht so zu fördern, wie es erforderlich ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Deregulierung ist in letzter Zeit ein viel strapazierter Begriff. Natürlich ist es so – da hat Herr Rumpf Recht –, dass zur Regelungsflut, die in Deutschland, aber auch durch die Europäische Union herrscht, Überlegungen angebracht erscheinen, wie man dieser Sache begegnen kann.
Wenn man wirklich etwas erreichen will, dann muss man schon konkreter werden, als dies mit diesen beiden Anträgen passiert ist.
Anscheinend können Sie das nicht, Herr MüllerSönksen, sonst hätten Sie einen Antrag eingebracht, in dem Sie entsprechende Vorschriften einmal auflisten würden. Wir haben uns hier mit diesem Thema schon öfter befasst.
Was soll der Senat bis zum 30. März 2004 tun? Sollen wirklich alle Gesetze durchgesehen werden, ob die Genehmigungserteilung zur Genehmigungsfiktion verändert werden kann? Es ist nicht so, dass ich nicht dafür wäre, dass der Senat arbeitet. Er kann ruhig arbeiten, und zwar mehr als er es in den letzten zwei Jahren getan hat. Ich halte es aber für unrealistisch, dass dieses in den verbleibenden Monaten – wie hier beantragt – passiert.
Wir haben in der Bürgerschaft zu diesem Thema auch schon einen Antrag beschlossen. Es gab einen Antrag – Drucksache 17/669 vom 11. April 2002 – zum Thema Bürokratieabbau. Mit dieser Drucksache ist beschlossen worden:
„Der Senat wird aufgefordert,
1. gemeinsam mit den Kammern und Wirtschaftsverbänden eine systematische Bestandsaufnahme der wirtschaftsbelastenden Vorschriften aus den verschiedenen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Ar- beitsstättenverordnung, Baurecht, Wirtschaftsstatistik usw.) und der bürokratischen Hemmnisse durchzuführen.“
Das ist sogar noch konkreter als das, was hier beantragt worden ist. Was ist passiert? – Nichts, zwei Jahre lang ist nichts passiert. Der Senat hat zwei Jahre lang Zeit gehabt, diesem in der Bürgerschaft beschlossenen Antrag zu folgen. Es ist, außer dass Herr Senator Uldall in mancher Sonntagsrede vom Bürokratieabbau gesprochen hat und – ich glaube – eine Statistik abgeschafft worden ist, die ohnehin seit Jahren nicht erhoben wurde, nichts passiert. Das ist fürwahr die Entlastung der Wirtschaft, die hier immer propagiert, aber nie durchgeführt wird.
Wir warten also seit zwei Jahren auf diese Liste. Ich glaube, dass der Antrag so, wie er formuliert ist, dennoch viel unkonkreter ist als das, was wir vor zwei Jahren beschlossen haben. Er führt nicht dazu, dass wir ein Ergebnis bekommen werden. So jedenfalls nicht.
Wenn wir in Sachen Entbürokratisierung wirklich etwas erreichen wollen, dann müssen konkret die Vorschriften benannt werden, die geändert werden sollen. Oder glauben Sie im Ernst, dass die Ministerialbürokratie, die sich diese Vorschriften ausdenkt und die auch von der Sinnhaftigkeit dieser Vorschriften überzeugt ist, sich selbst daran macht, herauszufinden, welche dieser Vorschriften überflüssig sind? Wir müssen als Parlamentarier Vorgaben machen. Diese Anträge erfüllen diese Vorgaben nicht und deswegen hat die SPD-Fraktion große Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser beiden Anträge.
Was die Befristung von Gesetzen angeht: Auch dieses kann man nicht so pauschal machen, wie es beantragt worden ist. Man muss sich jedes einzelne Gesetz ansehen. Das werden wir in Zukunft tun. Ich verspreche Ihnen: Die sozialdemokratischen Abgeordneten dieses Hauses werden in der nächsten Legislaturperiode ein Auge darauf werfen, und zwar auch schon deshalb, weil die Kollegen der FDP es dann nicht mehr können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 27. November 2002 haben wir hier schon einmal über das Vergabegesetz zur Sicherung der Tariftreue diskutiert und dann abgestimmt. Die damaligen Koalitionsfraktionen lehnten nicht nur das Gesetz ab, sondern auch eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Damals wurde insbesondere von Frau Ahrons die Gesetzesablehnung hier begründet. Ich möchte einmal aus dem Protokoll der damaligen Sitzung zitieren, wo die Ausführungen von Frau Ahrons zusammengefasst waren in dem Satz:
„Alles in allem ist diese Gesetzesinitiative der SPD in höchstem Maße überflüssig, da sie zu keinerlei Vorteilen für die Hamburger Unternehmen führen würde.“
So der Originalton.
Meine Damen und Herren! Ich staunte nicht schlecht, als ich in der Zeitung „Nordhandwerk“ in der OktoberAusgabe von einer Veranstaltung am 16. September in der Handwerkskammer las. Und da heißt es dann:
„Mit Applaus wurde die Ankündigung der Parlamentarier aufgenommen, die Einbringung eines hamburgischen Tariftreuegesetzes nach schleswig-holsteinischem und niedersächsischem Muster zu prüfen.“
Und nun stellen Sie sich einmal vor, wer für die Koalitionsfraktionen auf dem Podium saß: Frau Ahrons. Herr Müller-Sönksen, Herr Schinnenburg und Herr Frühauf waren auch da, das will ich gar nicht unterdrücken. Sie haben damals auch dagegen gestimmt. Nun scheint es
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so zu sein, dass Sie zumindest in Teilen einen Sinneswandel durchgemacht haben, denn ansonsten würde diese Äußerung in der Handwerkskammer ja wohl nicht gefallen sein.
Wir waren nicht eingeladen.
Es ist ja auch richtig, was da gesagt worden ist, dass wir in Hamburg zum Beispiel ein Gesetz nach niedersächsischem Muster verabschieden sollten. Deswegen haben wir das am 27. November 2002 hier schon einmal beantragt.
Die Situation im Bauhandwerk und in der Bauwirtschaft in Hamburg hat sich doch nicht verändert, die hat sich doch nicht zum Besseren verkehrt. Über ein Drittel der Bauhandwerker in dieser Stadt sind arbeitslos und da verwundert es natürlich nicht, wenn die Baugewerkschaft sagt, sie möchte so ein Gesetz haben, weil es nämlich darauf ankommt, dass die Hamburger Baufirmen vor unlauterer Konkurrenz geschützt werden, vor Unternehmen aus anderen Teilen, die sich nicht an die Tarifverträge halten.
Wenn wir in diesem Jahr die Osterweiterung der EU bekommen, dann wird die Situation noch prekärer und deswegen ist es erforderlich, jetzt eine Regelung zu beschließen, die das Hamburger Bauhandwerk und die Hamburger Baufirmen schützt.
Warum sollen denn Firmen in Hamburg bestraft werden, wenn sie sich tariftreu verhalten? Warum wollen wir nicht Gesetz werden lassen, was in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, im Saarland, in Niedersachsen und in SchleswigHolstein längst Gesetz ist? Ich weiß nicht, ob die Aufzählung vollständig ist, es kann auch sein, dass es noch mehr Bundesländer gibt, in denen diese Gesetze inzwischen existieren.
Und nicht nur die Baugewerkschaft ist der Auffassung, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist, auch die Handwerkskammer, der wir diesen Gesetzentwurf noch einmal übermittelt haben, schreibt in einem Brief, unterschrieben vom Präses der Handwerkskammer und vom damaligen Hauptgeschäftsführer – ich zitiere –:
„Für die Übersendung des Gesetzentwurfs Ihrer Fraktion für ein Hamburger Vergabegesetz danken wir Ihnen. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein erprobte Rechtsnormen könnten so nach Hamburg übertragen werden.“
Und weiter heißt es:
„Die Tariftreueerklärung entspricht dem von uns empfohlenen Definitionsansatz.“
Soweit die Handwerkskammer, meine Damen und Herren.
Insbesondere an die Kollegen von der CDU gerichtet: Belassen Sie es nicht bei Ihren Ankündigungen in Diskussionsveranstaltungen zum Beispiel in der Handwerkskammer, sondern lassen Sie endlich Taten folgen. Sichern Sie die Arbeitsplätze im Hamburger Baugewerbe, helfen Sie den Hamburger Bauhandwerkern, helfen Sie den Hamburger Handwerksbetrieben, stimmen Sie diesem Gesetz zu, damit wir hier die gleichen Situationen und die gleichen Bedingungen haben, die in anderen Bundesländern schon lange Gesetz sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zeitung „Die Handwerkskammer“ sehe ich drei Personen auf dem Podium. Es sind: Herr Frühauf, Frau Ahrons und Herr Müller-Sönksen. Die Frage ist natürlich, wer aus der Koalition diese Erklärung abgegeben hat. Frau Ahrons anscheinend nicht, denn sie hat heute wortreich erklärt, warum sie eigentlich dafür ist, aber dann doch nicht so ganz. Frau Pauly hat sehr offen gesagt, warum sie dagegen ist. Von ihr habe ich auch nichts anderes erwartet. Ob Herr Müller-Sönksen auf dieser Veranstaltung irgendetwas gesagt hat, entzieht sich meiner Kenntnis, weil wir ja nicht eingeladen waren. Aber es ist schon merkwürdig. Wenn Sie der Auffassung sind, meine Damen und Herren, dass es erforderlich ist, so ein Gesetz zu machen, dann tun Sie das
und kommen Sie nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten, dass das alles noch einmal beraten werden müsste. Sie haben über ein Jahr Zeit gehabt, sich mit der Materie zu befassen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf aus Niedersachsen. Man muss das Rad ja nicht ständig neu erfinden. Dort ist es beschlossen worden, bisher ist es da nicht angegriffen worden. Ich weiß nicht, warum wir das in Hamburg nicht auch machen sollen. So viel zum Thema Metropolregion, Frau Pauly. Wenn in Schleswig-Holstein und Niedersachsen solche Gesetze existieren, stellt sich die Frage, warum bei uns nicht. Von daher zieht Ihr Argument nicht.
Ein letztes Wort an die GAL, meine Damen und Herren. Dass Sie jetzt die Ausschussberatung hochhalten, kann ich ja vielleicht ein Stück weit verstehen, aber dann sollten Sie auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Ich erinnere mich, das haben mir Kollegen, weil ich selber zu diesem Zeitpunkt nicht in diesem Parlament saß, erzählt: Es gab einmal ein Bezirksverwaltungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg, das von GAL und CDU ohne Ausschussberatung verabschiedet wurde. So viel zu den Grundsätzen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt den Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Einrichtung und Einführung eines Korruptionsregisters.
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Hier gilt das Gleiche, wie bei dem eben hier behandelten Vergabegesetz zur Sicherung der Tariftreue. Nicht derjenige darf belohnt werden, der gegen Gesetze verstößt, und nicht derjenige darf daraus Vorteile ziehen, der sich gesetzeswidrig verhält. Daher ist es richtig, wenn die im Gesetz normierten Verstöße dazu führen, dass dann Firmen im Register eingetragen werden und dieses bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt wird, indem sie dann an dieser Auftragsvergabe nicht teilnehmen.
Nachdem in den letzten Jahren – und darauf ist eben schon hingewiesen worden – wiederholt in der Öffentlichkeit deutlich wurde, dass in erheblichem Maße gegen Gesetze verstoßen wurde, um öffentliche Aufträge zu erhalten, ist es auch an der Zeit, hier Klarheit zu schaffen. Jeder, der meint, er muss mit unlauteren Mitteln Vorteile ziehen, muss auch die Konsequenzen kennen. Dazu dient dieses Gesetz und das halten wir für richtig.
Lassen Sie mich zu dem Änderungsantrag der GAL etwas sagen. Die Ausweitung auf den privaten Bereich, die dort angeführt ist, halte ich für problematisch. Ob dieses rechtlich zulässig ist, ist für mich fraglich. Bei der Meldung von Privaten sehe ich deutlich die Gefahr, dass hier auch Missbrauch betrieben werden kann. Daher denke ich, dass wir in diesem Bereich sehr zurückhaltend sein sollten.
Des Weiteren halte ich es für problematisch, wenn ein Bieter generell für immer ausgeschlossen wird, weil sich hier die Problematik des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stellt. Und was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, dass im Paragraph 3 die Nummern 4, 5 und 6 gestrichen werden sollen. Für mich ist nicht zu verstehen, dass jemand, der zum Beispiel bewusst keine Sozialversicherungsbeiträge abführt oder die Bestimmungen über tarifvertragliche Entlohnung unterläuft, sich somit rechtswidrige Vorteile verschafft, am Ende belohnt wird. Diese Verstöße wiegen meines Erachtens genauso schwer wie der direkte Versuch der Bestechung oder der Vorteilsgewährung. Daher sollten wir hier mit aller Klarheit dem Rechtsstaat Geltung verschaffen. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Müller-Sönksen, was Sie hier gemacht haben, war nicht erste Liga, das war noch nicht einmal Kreisklasse. Das muss ich hier einmal sehr deutlich sagen.
Es ist doch nicht so, dass wir etwas gegen die Hamburger Media School haben. Darum geht es nicht. Natürlich ist das eine gute Idee, die in dieser Stadt als Medienstandort auch verwirklicht werden muss.
Aber es geht darum, meine Damen und Herren, dass man dann auch bei der Wahrheit bleibt. Und die Wahrheit ist, dass Sie den Offenen Kanal geschlachtet haben, um die HMS finanzieren zu können, weil Sie das anders nicht hingekriegt haben. Hier tun Sie so, als hätten Sie Interesse an dem, was die Bürger gemacht haben. Ihr Verhalten in der Anhörung, der Volkspetition im Wirtschaftsausschuss, hat gezeigt, dass Sie überhaupt kein Interesse an den Bürgern haben, die sich in dieser Frage engagieren.
Sie haben in der Anhörung der Petenten nicht eine einzige Frage gestellt. Sie haben alles über sich ergehen lassen und haben gehofft, dass die Sache schnell vorbeigeht, weil Sie überhaupt kein Interesse daran haben. Sie haben diejenigen Bürger, die sich trotz dieser Situation weiter engagieren, fünf Programme produziert haben, um dafür zu sorgen, dass dieser Bürgerkanal anfangen kann, im Regen stehen lassen. Der Grund dafür – der Strickfehler, den dieses Gesetz hat –, dass Herr Henne De Dijn, der als Chef der Media School für diese Programme verantwortlich ist, die Verantwortung nicht übernehmen will, liegt an Ihnen, weil Sie dieses Gesetz in dieser Form verabschiedet haben. Sie haben dafür gesorgt, dass es in dieser Stadt im Moment überhaupt keinen Bürgerkanal gibt.
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Herr Senator Uldall, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, niemand in dieser Stadt habe sich den Offenen Kanal angehört. Es ist sicherlich ein Minderheitenprogramm gewesen, aber es war ein sehr wichtiges. Das hat die Anhörung gezeigt, bei der weder Sie noch Ihr Staatsrat waren. Nur Herr Klein von der Wirtschaftsbehörde hat sich angehört, was die Petenten dort erzählt haben. Da hätten Sie sehen können, welche Bedeutung das auch für die ausländischen Mitbürger in dieser Stadt hat. Dieses haben Sie mit dieser Maßnahme kaputt gemacht. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ein wichtiger Punkt der Integrationspolitik in dieser Stadt kaputtgemacht worden ist. Das ist Fakt.
Ein letzter Punkt. Herr Senator, Sie sagen hier, die Abwicklung würde die HAM machen und sie schaffen es vielleicht, ein paar Leute nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Was Sie hier treiben, ist Weiße-Fuß-Politik. Sie sind mit dieser Koalition politisch dafür verantwortlich, dass diese Situation eingetreten ist. Sie tragen die politische Verantwortung für jeden, der aufgrund dieser Situation arbeitslos geworden ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rutter hat natürlich Recht mit seiner Kritik an der Art und Weise, wie das Bundesland Berlin versucht, Unternehmen in Hamburg abzuwerben. Ein Bundesland, das selbst 35 Milliarden Euro vom Bund verlangt, um sein Haushaltsdefizit auszugleichen und am Tropf des Länderfinanzausgleichs hängt, macht sich unglaubwürdig, wenn mit Geschenken in Millionenhöhe versucht wird, aus anderen Städten Unternehmen abzuwerben.
Aber, meine Damen und Herren, es genügt nicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern man muss auch seine eigene Standortpolitik auf den Prüfstand stellen.
Wer von sich sagt, er wollte das unternehmerfreundlichste Klima der Republik schaffen, der muss seinen Worten auch Taten folgen lassen, und dann wollen wir uns mal die einzelnen Bereiche angucken, zum Beispiel den Bereich Medienpolitik.
Der Wirtschaftssenator dieser Stadt sagt, er habe kein Geld, um bei Universal oder Warner mithalten zu können. Im Übrigen wolle er dieses auch nicht, weil das nicht seinen ordnungspolitischen Vorstellungen entspricht. Aber dann müssen doch wenigstens die Rahmenbedingungen stimmen, meine Damen und Herren. Man kann doch nicht, wie zum Beispiel in den letzten Tagen bei dem Filmplakat im Hafen geschehen, das für diesen Russel-Crowe-Film wirbt,
dahergehen und dieses Plakat verbieten. Wenn man sich derart provinziell verhält, dann muss man sich doch nicht wundern, wenn nicht nur ganz Deutschland über uns lacht, sondern dass eine Stadt wie Berlin sofort die
Chance wittert, in dieser Frage einzustechen und Hamburg diese Veranstaltung wegzunehmen.
Meine Damen und Herren! Diese bürokratische Posse erinnert – und ich sage das hier am 80. Geburtstag von Loriot – ein bisschen an das, was er in seinen Sketchen darstellt.
– Nein, gestatte ich nicht.
Wenn es rechtliche Probleme gibt, meine Damen und Herren, dann muss man diese lösen und hier nicht in bester Beamtenmentalität versuchen, so etwas durchzuziehen. Nicht die Stadt Berlin gefährdet in solch einer Situation die Arbeitsplätze in Hamburg, sondern das Verhalten der Senatoren Mettbach und Uldall.
Von Herrn Senator Uldall hätte ich erwartet, dass er sich hier für den Filmstandort Hamburg einsetzt und Herrn Mettbach sagt, so geht es nicht. Das hätte ich von ihm erwartet und das ist nicht erfolgt.
Meine Damen und Herren! Ein anderer Teil der Standortpolitik ist das Thema Industriepolitik. Wir haben in der letzten Sitzung über das Thema Werftenhilfe, über den Werftenstandort Hamburg, über den Erhalt von 3000 Arbeitsplätzen gesprochen. Was passiert denn hier nun? Gibt es einen Antrag des Senats? Gibt es einen Antrag der FDP, wie Herr Müller-Sönksen vollmundig verkündet hat?
Nein, es geht darum, Arbeitsplätze in dieser Stadt zu erhalten. Wenn man eine falsche Standortpolitik macht, wie zum Beispiel beim Thema Werftenhilfe, die dieser Senator zu verantworten hat, dann muss das hier an dieser Stelle gesagt werden, meine Damen und Herren.
Der Bürgermeister dieser Stadt ist aufgefordert, seinen Worten endlich Taten folgen zu lassen. Wenn er sich hinstellt und sagt, diese Stadt würde in gleicher Art und Weise ihre Werften fördern wie die anderen Bundesländer, dann muss er dieses auch tun und dann muss er sagen, das passiere ohne Eingriff in die Tarifautonomie und dann muss er den Wirtschaftssenator zur Ordnung rufen und das erwarte ich auch von ihm, dass das endlich passiert.
Meine Damen und Herren! Ein letztes Beispiel ist das Thema HafenCity. Wenn Sie am 5. Juni 2003 in die Immobilien-Zeitung geguckt haben und dort einen Investor
zitiert finden, der da sagt, wenn ich gewusst hätte, worauf wir uns hier einlassen, dann hätte ich mir das noch überlegt, dann ist das auch ein Alarmsignal.
Worum geht es? Es geht darum, dass bei der Baumaßnahme am Sandtorkai ständig neue Bedenken irgendwelcher Behörden auftauchten, 33 Sitzungen des Koordinationsausschusses erforderlich waren, bevor das Unternehmen gesagt hat, wir machen hier nicht mehr weiter. Das, meine Damen und Herren, ist keine anständige Standortpolitik. Dort gilt es, andere Maßstäbe zu setzen. Wer sagt, er will das wirtschaftsfreundlichste Klima in dieser Stadt haben, der muss auch dafür sorgen und das tut dieser Senator nicht.
Meine Damen und Herren! Wer mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, der muss immer bedenken, dass drei Finger auf ihn selber zurückzeigen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil hier bestimmte Dinge gesagt worden sind, die meines Erachtens so nicht stehen bleiben können: die Tatsache beispielsweise, dass hier behauptet wird, wir würden es schlechtreden, dass der Senat sich entschlossen hat, die Beiersdorf-Anteile zu kaufen. Das stimmt nicht. Wir als sozialdemokratische Opposition dieses Hauses haben das begrüßt. Aber ich sage auch, meine Damen und Herren: Mit dem gleichen Recht fordern wir, dass der Senator hier tätig wird und etwas für die Stadt als Werftenstandort tut.
Und mit dem gleichen Recht fordern wir, dass diese 3000 Arbeitsplätze in dieser Stadt erhalten bleiben und hier ist er die Antwort heute wiederum schuldig geblieben.
Herr Senator Uldall, wir reden auch nicht den Medienstandort schlecht. Aber es ist uns als Opposition doch wohl erlaubt, Kritik an der Politik zu üben, die Sie hier machen. Und das werden wir auch in Zukunft tun.
Unter sozialdemokratischer Ägide in dieser Stadt ist der Medienstandort ausgebaut worden. 18 000 Arbeitsplätze im IT-Bereich sind unter Wirtschaftssenator Mirow geschaffen worden – vor Ihrer Amtszeit.
Und nun, meine Damen und Herren, noch einmal zu Senator Mettbach. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich finde es ein bisschen schwach für einen Senator, sich hier hinzustellen und sich hinter dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zu verstecken.
Es mag ja sein, dass das "korrekteste Bezirksamt" der Welt, wie einer unserer Abgeordneten es immer bezeichnet, hier eingegriffen hat, weil die Gesetzeslage so ist. Von einem Senator erwarte ich aber, dass er das Gesamtinteresse der Stadt im Blick hat
und Mittel und Wege findet, wie er sie im Moment anscheinend auch gefunden hat, um auch solche Dinge zu ermöglichen,
und anschließend dafür zu sorgen, dass hier eine anständige Politik gemacht wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Fünf-MinutenBeitrag zum Bericht des Wirtschaftsausschusses heute angemeldet, um auf ein Thema hinzuweisen, das in diesem Bericht, aber auch in der aktuellen Haushaltsdebatte eine Rolle spielt, und das ist das Thema Werftenhilfe.
Meine Damen und Herren! Wir haben im letzten Jahr im Ausschuss darüber diskutiert und Senator Uldall erklärte, dass er, wie von der SPD beantragt, gern mehr Geld zur Verfügung stellen würde, allein der Haushalt gebe dieses nicht her.
Jetzt, meine Damen und Herren, erzählt Herr Senator Uldall etwas ganz anderes. Jetzt will er mit einem Mal die Zahlung der Werftenhilfe davon abhängig machen, dass die Mitarbeiter länger arbeiten. Im Haushaltsausschuss hat er letzte Woche wörtlich gesagt:
"Wenn in Korea 42 Stunden gearbeitet werden können, dann muss das auch hier möglich sein."
Man hätte zwar bis zu 11,55 Millionen Euro zur Verfügung, aber was fließt, das würde man vom Wohlverhalten der Belegschaft abhängig machen.
Dies, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen eine Erpressung.
Dies ist ein Eingriff in die Tarifautonomie, wie sie einem Senator nicht zusteht. Es geht hier nicht darum, dass eine klassische Subvention gezahlt wird, wie im Haushaltsausschuss erzählt wurde, sondern es geht hier um Notwehr. Um Notwehr gegen Korea, das mit heruntersubventionierten Dumpingpreisen versucht, den Weltmarkt zu erobern. Ohne diese Intervention des koreanischen Staates wären die deutschen Werften weltweit konkurrenzfähig, allein wegen ihrer hohen Produktivität.
Wenn Herr Senator Uldall meint, seine ordnungspolitischen Vorstellungen unabhängig von der Situation in den anderen norddeutschen Ländern und unabhängig von der Lage auf dem Weltmarkt durchsetzen zu können, dann irrt er. Wir haben die ersten 213 Leute, die bei Sietas entlassen worden sind. Wenn die "Bild"-Zeitung heute fragt: "Sterben Hamburgs letzte Werften?", dann sage ich: Ja, sie sterben, wenn dieser Senat diese Politik fortsetzt, und das darf es nicht geben.
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Meine Damen und Herren! Herr Senator Uldall wird, wenn er diese Politik fortsetzt, nur mit einer Sache im Gedächtnis der Hamburger bleiben: Er ist der Mann, der 3000 Werftarbeiter in dieser Stadt auf die Straße gesetzt hat, er ist der Mann, der 500 Jahre Schiffbautradition in dieser Stadt beendet hat, er ist der Totengräber der Hamburger Werften. Ich appelliere an den Senat, hier umzukehren und eine vernünftige Industriepolitik zu betreiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, die sich zum Hamburger Weihnachtsmarkt stellt, ist, warum wird zurzeit dieser
Antrag eingebracht. Der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt ist der einzige Markt, der bisher in Hamburg ausgeschrieben worden ist, und seinerzeit hat Roncalli diese Ausschreibung gewonnen. Dieser Vertrag läuft auch noch geraume Zeit, sodass wir hier im Moment die Eilbedürftigkeit, die die Koalition an den Tag legt, überhaupt nicht erkennen können. Deshalb haben wir kein Verständnis dafür, dass hier angekündigt worden ist, diesen Antrag heute abzustimmen und nicht an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Der richtige Weg wäre, ein Gesamtkonzept zu diskutieren unter Einbeziehung aller Weihnachtsmärkte in der Innenstadt und unter Berücksichtigung auch anderer Punkte, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf den Tourismus oder die Bedeutung für den Einzelhandel, in welcher Form und wo Weihnachtsmärkte stattfinden.
Dies alles verhindern Sie, weil Sie keine Diskussion im Ausschuss wollen. Aus welchen Gründen, erschließt sich uns nicht. Deshalb werden wir Ihren Antrag, wenn Sie ihn heute durchbringen wollen, ablehnen. Wir sind nicht gegen Ausschreibungen, aber wir sind gegen unüberlegte Schnellschüsse, die dieser Sache nur schaden können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Presseberichten zufolge soll die Veranstaltung des Senats am 12. Juni 2003 im SAP-Gebäude in der HafenCity insgesamt rund 200 000 Euro gekostet haben.
Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden, als Sie eine Pressestimme zitierten, dass sich nur solche Städte um den Titel „Kulturhauptstadt“ bewerben, die bisher noch keine sind? Wenn das der Fall sein sollte, frage ich Sie, wie beurteilen Sie dann die Städte Kopenhagen und Lissabon, die bisher diesen Titel getragen haben?
Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit finanziert seit Juni 2002 das Programm zur Förderung von Kleinstgründungen mit Darlehen – maximal 12 500 Euro pro Gründer – und förderte mit dem Existenzgründungsprogramm ExiP ’93 bis zum Jahr 2001 kreditfinanzierte Investitionen der Existenzgründung durch einen Zuschuss. Ich stelle die Frage: Erstens, wie viele Darlehensanträge wurden im Rahmen der Förderung von Kleinstgründungen seit Juni 2002 gestellt und bewilligt und wie hoch ist der Mitteleinsatz für dieses Programm? Und zweitens, wie stellt sich die Zahl der Gründungen im Rahmen von ExiP ’93 in 2002 dar und wie viele Mittel wurden dafür vergeben?
Ist es zutreffend, Herr Senator, dass es zurzeit bei der Bearbeitung und Auszahlung der Darlehen der Anträge zeitliche Verzögerungen gibt?
Herr Staatsrat Schulz, Sie haben uns eben mitgeteilt, dass Abgeordnete der Bezirksfraktionen, die den Senat tragen, informiert worden sind. Sind die Bezirksämter denn auch rechtzeitig informiert worden?
Herr Senator, Sie haben eben auf die mittelständischen Betriebe abgestellt. Ist Ihnen bekannt, dass die Mitarbeiter in diesen Projekten häufig persönliche Defizite haben und einen solchen Vergleich nicht zulassen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wird immer von der neuen Hamburger Arbeitsmarktpolitik geredet. Ich stelle fest, dass wir 88 000 Arbeitslose in dieser Stadt haben und dass der Wirtschaftssenator es nicht einmal für nötig hält, an dieser Debatte teilzunehmen. Das ist die neue Arbeitsmarktpolitik in dieser Stadt.
Da wird immer vom Ersten Arbeitsmarkt geredet und es passiert nichts. Es wird gesagt, wir nehmen die Arbeitsmarktmittel und stecken sie in die Mittelstandsförderung. Was passiert damit? Es passiert nichts. Wo sind denn die Mittel aus der Mittelstandsförderung? Die werden genommen und an den Deutschen Tennis Bund gegeben. So sieht es aus. Das werden wir nachher auch noch diskutieren.
Was Sie machen, meine Damen und Herren, Sie machen erst einmal etwas kaputt, ohne eine Alternative zu haben. Sie machen eine funktionierende Trägerlandschaft von Weiterbildungsträgern und Arbeitsmarktträgern platt, indem Sie hier ein Modell aufoktroyieren, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken gemacht zu haben und eine Alternative zu haben. Der Effekt wird sein, dass wir am Ende mehr und nicht weniger Arbeitslose in dieser Stadt haben werden. Das ist Ihre Arbeitsmarktpolitik.
Meine Damen und Herren! Sie haben kein Konzept für Leute, die nicht gleich in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Die haben Sie nämlich vergessen. Da sagt Herr Frühauf, wir werden ja irgendetwas dafür machen. Ja, was denn? Wo ist das Konzept des Senators? Das Hamburger Modell kann es doch nicht sein. Das 340-Euro-Programm kann es auch nicht sein. Wo ist denn das Konzept für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger? Ich habe nichts gesehen von Ihnen. Hier wird immer nur irgendetwas angekündigt, ohne dass irgendetwas kommt. Das ist zu wenig, das ist zu platt und da reicht es auch nicht, Herr Frühauf, wenn Sie hier noch zwei Stunden reden. Wenn man kein Konzept hat, kann man auch in dieser Zeit nichts erklären.
Anscheinend haben die drei Stunden Anhörung im Wirtschaftsausschuss nicht ausgereicht, um Ihnen auch nur annäherungsweise zu vermitteln, worum es geht. Sonst hätten Sie heute nicht solch einen Quatsch erzählt.
Wie können Sie denn sagen, Hartz sei gescheitert, Herr Frühauf?
Wie können Sie sagen, die Personalservice-Agenturen seien gescheitert, wenn die Ausschreibungsfrist für diese Personalservice-Agenturen, wofür sich Leute beim Arbeitsamt bewerben konnten, erst am Montag dieser Woche beendet worden ist? Da können doch noch gar keine Ergebnisse vorliegen.
Das zeigt doch nur, dass Sie hier vorne mit einer ideologischen Brille stehen, irgendetwas erzählen, von nichts eine Ahnung haben, irgendetwas in die Welt blähen, ohne zu wissen, wovon Sie reden. Das reicht nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Metropolregion Hamburg gibt es circa 100 Firmen mit mehr als 20 000 Mitarbeitern, die im Bereich der Medizintechnik circa 4 Milliarden Euro erwirtschaften. Man kann heute schon mit Recht sagen: Die Metropolregion Hamburg ist bereits ein Schwerpunkt der medizintechnischen Wirtschaft.
Neben Großunternehmen wie Philips, Olympus und der Eppendorf AG gibt es in der Stadt zahlreiche mittelständische Unternehmen der Medizintechnikbranche. In der norddeutschen Region befindet sich zum Beispiel mit den Dräger-Werken in Lübeck ein Großer aus der Branche. Selbst DESY ist – wie man kürzlich auf einer Veranstaltung der Handelskammer erfahren konnte – in der medizinischen Grundlagenforschung tätig.
Deshalb hat der rotgrüne Senat im Jahr 2000 wegweisend gehandelt, als er zusammen mit hier ansässigen Medizintechnikfirmen und der Finanzwirtschaft die imtc GmbH gründete. Das Innovative Medical Technologie Center hat seitdem vier Jungunternehmen durch seine Beteiligung den Start in den Markt ermöglicht. Es bleibt festzuhalten, dass es hier bereits seit längerem eine zielgerichtete Politik des Senats gegeben hat, den Medizintechnikstandort Hamburg zu stärken.
Der jetzige Senat hat also eine gute Grundlage vorgefunden, von der aus weitere Perspektiven entwickelt werden können. Das Ziel, ein Medizincluster zu entwickeln – wie in der McKinsey-Studie dargestellt – ist richtig. Das sehen wir auch so. Es ist auch unabdingbar, in diesem zukunftsträchtigen Markt bei den Potenzialen, die es in der Metropolregion Hamburg bisher schon gibt, diesen Schwerpunkt weiterzuentwickeln. Allerdings gehört zu einem Medizincluster auch die entsprechende Versorgung mit Krankenhäusern und somit leistungsfähigen Anbietern. Hamburg wird nur dann eine Hochburg der medizinischen Versorgung und Entwicklung sein, wenn ein leistungsfähiger Anbieter von Klinikleistungen vorhanden ist. Deshalb kann es nicht sein, dass der Landesbetrieb Krankenhäuser zerschlagen wird. Wer meint, die Zerstückelung des LBK sei das Gebot der Stunde – so hört man gelegentlich aus der FDP –, der wird dafür sorgen, dass es kein Medizincluster in Hamburg gibt.
Ein leistungsfähiger LBK, leistungsfähige Unternehmen der Medizintechnik, Grundlagenforschungseinrichtungen wie DESY und die Hochschulen der Region sind die Grundlagen dafür, dass ein Medizincluster funktionieren kann. Ein Beispiel, wie so etwas funktioniert, kann man sich in Amerika, zum Beispiel in Boston, anschauen. Wer aus diesem Cluster einige Steine herausbricht, der gefährdet den Gesamterfolg der Maßnahme.
Wir Sozialdemokraten werden deshalb sehr genau darauf achten, was in diesem Zusammenhang mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser passiert. Nicht nur die Frage einer angemessenen Patientenversorgung, sondern auch die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Hamburg hängt von dieser Frage ganz entscheidend ab.
Es ist daher richtig, wenn wir uns mit diesem Thema im Wirtschaftsausschuss befassen. Sollte die Koalition allerdings der Auffassung sein, heute den Antrag zu beschließen, werden wir uns dem auch nicht verweigern. Wir bitten dann allerdings darum – um die Sache rund zu machen
, unseren Zusatzantrag auch zu beschließen und die Ausschussberatung anschließend zu ermöglichen, wenn der Bericht des Senats vorliegt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist etwas ungewöhnlich, dass wir über eine Drucksache diskutieren, die vorab in den Ausschuss überwiesen wurde, die Beratungen darüber noch nicht beendet sind und somit das Ergebnis dieser Beratungen noch nicht vorliegt. Aber die Drucksache wurde von Ihnen angemeldet und deswegen sollten wir über das Thema Messe einmal grundsätzlich diskutieren.
Welche Bedeutung die Messe für den Wirtschaftsstandort Hamburg hat, konnte man bereits in den Drucksachen 16/3610 und 16/6146 nachlesen. Diese Drucksachen wurden in der letzten Legislaturperiode vom vorherigen Senat vorgelegt. In deren Folge wird die dort begonnene Politik mit der heutigen Drucksache fortgesetzt.
Es ist auch unbestritten, dass die Messeerweiterung nicht nur notwendig ist, um bestehende Messen zu halten und die Wirtschaftlichkeit des Messestandortes zu sichern, sondern auch, weil wir für Hamburg neue Messen akquirieren müssen. Es ist wichtig für die Zukunft des Dienstleistungsstandortes Hamburg, dass es eine leistungsfähige Messe gibt. Wenn man sich Hamburgs Position als Metropole in einer Region mit vier Millionen Einwohnern und die Konkurrenzsituation zu dem Raum Malmö/Kopenhagen und auch Berlin sowie die Brückenfunktion Hamburgs in den Ostseeraum hinein ansieht, dann zeigt dies, dass eine leistungsfähige Messe für die Stadt unabdingbar ist.
Das gilt zum Beispiel in den Bereichen maritime Wirtschaft und Logistik, in denen wir mit Fachmessen vertreten sein müssen. Das kommt aber auch bei der angedachten Clusterbildung zum Beispiel in den Bereichen Medizinkompe
tenz/Medizintechnik zum Tragen und es gilt auch für die Bereiche Luftfahrttechnik und China. Hier muss Hamburg international durch Messen und Kongresse wettbewerbsfähig sein. Dafür ist es richtig, die Messe auszubauen.
Auch im Vergleich zu den nationalen Messestandorten ist dies erforderlich. Mit Hallen, die zwischen 1953 und 1976 erbaut wurden, sind wir nicht mehr konkurrenzfähig; deswegen müssen wir hier etwas tun. Wir sind froh, dass der Senat mit der Kontinuität seiner Vorgängersenate entschieden hat, die angefangene Entwicklung an dem innerstädtischen Messestandort fortzusetzen.
Das sah eine Zeit lang anders aus, in der man überlegte, die Messe nach Moorfleet zu verlegen. Das hätte diese Stadt acht Jahre und wahrscheinlich den Messestandort insgesamt gekostet. Deswegen bin ich froh, dass sich die Einsicht beim Senat durchgesetzt hat, die Messe an diesem Standort weiterzuentwickeln.
Sie werden sicherlich Recht haben; ich habe aber nicht zugehört. Meine Kollegin Duden sagte, das war die liberale Wahrheit. Dann kann das gar nicht falsch sein.
Wir begrüßen natürlich auch, dass die Entscheidung getroffen wurde, endlich mit dem Bau zu beginnen und ein Konsortium damit zu beauftragen. Es müssen aber noch Fragen im Ausschuss geklärt werden. Ich bin sicher, dass es dort auch gelingt.
Bei einem Investitionsvorhaben von 330 Millionen Euro und einer derartigen Bedeutung für den Standort Hamburg, die sowohl in der Rede von Frau Ahrons als auch von mir dargestellt wurde, ist es für mich völlig klar, dass sich der Wirtschaftsausschuss eingehend mit dieser Angelegenheit befassen muss. Ich bin auch sicher, dass der Senat in der Sitzung am 13. Februar unsere Fragen hinsichtlich des Bieterverfahrens und warum dieser Bieter den Zuschlag bekommen hat und die anderen Bieter nicht in Betracht gekommen sind, ausführlich beantworten wird.
Abschließend ist festzustellen – hier kann ich mich meiner Vorrednerin anschließen –: Für den Standort Hamburg ist es richtig, dass eine Entscheidung für die Messe Hamburg getroffen worden ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon gefragt, warum die FDP einen Zwischenbericht zur Diskussion angemeldet hat. Ich habe mir aber gedacht, dass Frau Pauly heute wieder ihr Lieblingsthema – die rotgrüne Regierung in Berlin – durch die Mühle dreht. Nichtsdestotrotz werde ich mich zunächst einmal der Mittelstandspolitik in Hamburg zuwenden.
Wir haben dieses Thema weitgehend in den bisherigen Beratungen im Ausschuss in der gebotenen Sachlichkeit und auch einig diskutiert. Das ist gut und richtig und ist angesichts der Wirtschaftsstruktur in dieser Stadt auch angemessen.
Lediglich beim Thema Bietergemeinschaften, über das wir nachher abstimmen werden, konnten die Koalitionsfraktionen nicht über ihren Schatten springen und dem SPDAntrag zustimmen. Das ist schade, weil man den Handwerksbetrieben in dieser Stadt die Möglichkeit genommen hat, organisiert an größeren Baulosen teilzunehmen. Meine Damen und Herren von der Koalition! Die Handwerksbetriebe werden es Ihnen nicht danken, dass Sie diesen SPDAntrag ablehnen.
Wir werden – das hat Frau Pauly schon gesagt – über unsere Drucksache 17/1064 in der nächsten Ausschusssitzung weiter diskutieren und dabei auch das mit einbeziehen, was als Mittelstandspakt vom Senat mit den Kammern vereinbart wurde.
Wer diesen so genannten Mittelstandspakt liest, wird feststellen, dass darin nicht viel Neues steht. Ich war zugegebenermaßen etwas enttäuscht, weil ich gedacht habe, dass nun endlich der große Wurf in der Mittelstandspolitik stattfinden wird. Es ist aber eine Tatsache, dass etwas verkauft wird, was das Parlament schon vor einiger Zeit verabschiedet hat: Die Novellierung des Mittelstandsgesetzes, die lediglich die Ausschreibungsbedingungen verändert hat. Es wird auch die Straffung der Mittelstandsprogramme angekündigt. Darauf warten wir schon längere Zeit, aber in dem einen Jahr ist keine Umsetzung erfolgt.
Ferner wird der Mittelstandslotse gelobt. Ich frage mich, was er bisher getan hat? Darüber würden wir gern einmal etwas hören. Als Ergebnis wird das lobend erwähnt, was bisher schon erfolgt ist, nämlich die Kapitalerhöhung um 5 Millionen Euro bei der Beteiligungsgemeinschaft und der Bürgschaftsgemeinschaft. Was ist neu daran? Das vermisse ich hier.
Wir werden uns in dieser Frage – natürlich mit der gebotenen Sachlichkeit – weiter mit dem Senat auseinander setzen. Ich denke, wir werden in vielen Punkten auch an einem Strang ziehen.
An dieser Stelle lassen Sie mich die Frage stellen, ob es angesichts der Tatsache, die uns Frau Pauly zur Frage der Finanzierung des Mittelstandes und zu Basel II ausgeführt hat, als ausreichend angesehen wird, dass diese Kapitalerhöhung stattgefunden hat und wenn Beteiligungs-, Bürgschaftsgemeinschaft und Innovationsstiftung zusam
mengefaßt werden. Ist es wirklich ausreichend, eine mittelständische Wirtschaft in Hamburg zu finanzieren, die 80 Prozent der Arbeitsplätze stellt? Muss man nicht vonseiten des Senats überlegen, auf die Hamburger Sparkasse, die Geschäftsbanken und auch auf die Hamburgische Landesbank zuzugehen, um die Basis für ein Mittelstandsinstitut in Hamburg zu verbreitern? Das wäre eine Überlegung wert. Ich hoffe, dass der Senat diese auch anstellen wird.
In diesem Papier wurde auch ausgeführt, dass ein Leitfaden zum Rating für kleinere Unternehmen vorgelegt werden muss. Noch ein Leitfaden nützt nichts, denn es gibt schon einen von der AGA, von den Kammern und auch von anderen. Die Frage ist doch, wie Beratung stattfinden soll. Dieser Punkt hat sich im SPD-Antrag – Drucksache 17/1064 – nicht erledigt, weil wir gesagt haben, dass in einem Beratungszentrum gerade eine Beratung für kleine Unternehmen stattfinden sollte, die nicht in der Lage sind, sich von Unternehmensberatern entsprechende Ratings erstellen zu lassen, weil sie die Finanzen dafür nicht haben. Hier ist eine Möglichkeit für den Senat, für das neue Beratungszentrum und auch für das noch zu gründende Mittelstandsinstitut gegeben, dafür zu sorgen, dass die kleinen Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die entsprechenden Dienstleistungen am Markt einkaufen zu können, auch Kredite von den Banken bekommen, weil sie dann ein anständiges Rating vorlegen können.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Bundespolitik sagen.
Das ist es überhaupt nicht, denn Frau Pauly verbreitet hier jedesmal irgendwelche Märchen.
Vorhin hat sie sich zu der Behauptung verstiegen, die Verschiebung der Steuerreform sei wegen irgendeiner Nichtigkeit – oder so ähnlich – geschehen.
Diese Nichtigkeit bestand aus der Flut in Ostdeutschland. Es ist unglaublich, hier so etwas zu behaupten!
Sie sind überhaupt nicht in der Lage zu erklären, Frau Pauly, wie die Flutopfer sonst hätten entschädigt und wie dieses hätte finanziert werden können.
Fakt ist, dass es die rotgrüne Bundesregierung im Gegensatz zu der vorher 16 Jahre regierenden schwarzgelben Regierung geschafft hat, eine Steuerreform zu beschließen und durch den Bundestag und den Bundesrat zu bringen.
Frau Pauly, das liegt nicht an der Steuerreform. Nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass in diesem Land beschlossen wurde, dass der Eingangssteuersatz bis 2005 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 53 Prozent in Ihrer Regierungszeit auf 42 Prozent gesenkt wird. Das sind Erfolge, die Sie nicht leugnen können.