Aktenvorlage gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung – Vorwürfe gegen Justizsenator Dr. Kusch wegen verschiedener Personalentscheidungen – Drs 17/2101 – 1827 C
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf Sie ganz herzlich zu unserer ersten Sitzung im neuen Jahr begrüßen und wünsche Ihnen für dieses alles Gute.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats sind die Fraktionen übereingekommen, dass die Tagesordnung um die Drucksache 17/2101 ergänzt werden soll. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL auf Aktenvorlage. Die Drucksache wurde als Tagesordnungspunkt 61 nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Bei den Fraktionen bestand Einvernehmen, dass das erste und das vierte Thema sowie das zweite und das dritte Thema gemeinsam aufgerufen werden sollen. Wir kommen jetzt also zum ersten und vierten Thema. Das Wort hat Herr Klooß.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schwerwiegender Verdacht steht im Raume.
Wir fragen: Gibt es in der Justizbehörde schwarzen Filz? Hat der Justizsenator versucht, durch eine Personalentscheidung eine willige Presse zu erkaufen?
Dazu sagt der Senator: Gerüchte, Indiskretionen und Unterstellungen. So umschreibt er die jüngste öffentliche Diskussion über die Art und Weise der Personalpolitik in seinem Hause. Im Rechtsausschuss hat sich der Senator dazu wortreich, aber doch inhaltsleer geäußert. Damit hat er nach Ansicht der Senatskoalition alle Unklarheiten beseitigt und reinen Tisch gemacht.
Für uns ist die Sache hier noch nicht beendet. Wie Sie wissen, haben wir Akteneinsicht in der Sache Soyka und andere beantragt und wir werden weiter die Personalpoli
Dieser Senator führt seine Behörde nicht wie ein moderner Manager. Er betrachtet sie vielmehr als feindliches Territorium, als erobertes Land, das er beherrschen will wie ein Renaissancefürst, an dem Machiavelli seine Freude hätte.
Sie unterteilen Ihre Mitarbeiter offenbar in zwei Kategorien. In der einen sind diejenigen, die Ihnen sympathisch sind, die Ihnen nützen können und deren Parteizugehörigkeit Ihnen genehm ist. Die andere Gruppe sind allesamt Amtsinhaber, die schon vor Ihrem Antritt als Präses der Behörde einen Posten innehatten und bei denen Sie durchweg Verrat und Illoyalität wittern.
Sie haben die Generalstaatsanwältin bedrängt und versucht, sie auf den Posten einer Präsidentin des Landessozialgerichts wegzuloben.
Das ist schon ein starkes Stück. Ihnen kam es doch nur darauf an, freien Zugriff auf den wichtigen Posten eines Generalstaatsanwalts zu haben, und nicht darauf, Frau Uhlig-van Buren zu befördern.
Sowieso fördern Sie die Laufbahn Ihrer Beamten in unterschiedlicher Weise. Dem verdienten und angesehenen Strafvollzugsamtsleiter Rickert haben Sie den Verbleib in diesem Amt verweigert und in eine andere Behörde abgeschoben. Andere Laufbahnen fördern Sie hingegen in bemerkenswertem Umfang. Die Stellenbeschreibung eines Sicherheitsreferenten für den Strafvollzug haben Sie so lange durch den Wolf gedreht, dass sie am Ende – wie zufällig – auf den von Ihnen favorisierten Bürgerschaftsabgeordneten und Parteifreund Ploog passte. Nun, da Herr Ploog wegen eines möglichen Fehlverhaltens in die Kritik geraten ist, scheuen Sie sich nicht, die einmal geknüpften Bande kalt zu zerschneiden, ihn an den Pranger zu stellen und so ein Bauernopfer zu bringen. Machiavelli lässt grüßen!
Sie sollten auch einmal etwas zu den Gerüchten sagen, dass Sie erst zwei Wochen nach Kenntniserlangung gehandelt haben, und zwar als der Fall Soyka hoch kochte.
Zuckerbrot und Peitsche – das ist Ihre allein selig machende Führungsphilosophie. Wie Herr Ploog nun die Peitsche zu spüren bekam, so gaben Sie Ihrem Büroleiter Herrn Städtler Zuckerbrot zu naschen. Einen Anstellungsvertrag wie den von Herrn Städtler hat es in dieser Stadt bisher noch nicht gegeben. Das mussten Sie selber im Rechtsausschuss eingestehen: Kostenerstattung für eine Hamburger Zweitwohnung, Bahnfahrten frei Haus nach Heidelberg – und das alles bei Besoldungsstufe R 2. Bitte teilen Sie mit, wann Sie diesen Posten neu zu besetzen gedenken. Ich bin mir sicher, dass Sie sich vor Bewerbungen auf einen solch außerordentlich gut entlohnten Posten nicht retten können.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Burkhardt Mül- ler-Sönksen FDP: Das kennen wir doch alles, erzählen Sie mal etwas Neues!)
Im Übrigen hatte Ihre Amtsvorgängerin diesen Posten überhaupt nicht besetzt. Das ist vielleicht auch einmal ein Vorschlag, den Sie dem Finanzsenator zu seiner Freude unterbreiten könnten.
Aber das Geld, das Sie in diesem Falle mit beiden Händen ausgeben, sparen Sie glücklicherweise an anderer Stelle ein, nämlich bei der verzögerten Nachbesetzung hochrangiger Richterstellen.
Herr Senator Dr. Kusch, was Sie uns im Falle Soyka aufgetischt haben, ist schlichtweg Vertuschung. Der Zufälle und wundersamen Umstände sind zu viele, um Ihnen bedenkenlos Glauben zu schenken. Daher unser Antrag auf Akteneinsicht.
Sie gehen mit einem Ehepaar Kaffeetrinken, das angeblich weder zu Ihren Freunden noch zu Ihren Bekannten zählt. Der Mann ist Journalist, die Frau ist Richterin und hätte gerne einen Job in Hamburg.