Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Graffiti wird dabei subjektiv als Gefährdung des Sicherheitsgefühls wahrgenommen, als ein Symbol des Zerfalls von Ordnung und als Vorläufer weiterer Zerstörung und Vandalismus. Sie wissen, dass ganze Stadtteile – ich will die hier aus Datenschutzgründen nicht nennen –

(Heiterkeit im ganzen Hause)

nicht nur durch städtebauliche Sünden, durch eine jahrzehntelange falsche Belegungspolitik zu leiden hatten, sondern auch durch Graffitischmierereien weiter verunstaltet worden sind, Stadtteile, in denen heute viele Menschen, die es sich leisten können, nicht mehr leben wollen. Die negativen Folgen für die Sozialstruktur der betroffenen Stadtteile sind bekannt. Aber auch entlang der Bahnlinien sind Schmierereien ein Gräuel. Das Band zieht sich quer durch Hamburg, auch innerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel.

Wir müssen uns immer die Frage stellen, ob wir alles dafür tun, um auf die Wahrung demokratischer Lebensverhältnisse zu achten. Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken, wenn wir es zulassen, dass Minderheiten, sehr kleine Minderheiten, unser Leben und das Leben unserer Bürger in unserer Stadt gegen den Willen der Mehrheit nachhaltig beeinträchtigen.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der CDU)

Ein solches Diktat einer Minderheit darf es einfach nicht geben. Betroffene Eigentümer oder Wohnungsmieter reagieren mit ohnmächtiger Wut, wenn sie ihr Eigentum, ihr Haus, ihr Fahrzeug verunstaltet sehen und in den meisten Fällen selbst für die Reinigung beziehungsweise Instandsetzung finanziell aufkommen müssen. Die Bürger verlieren auf diese Weise das Vertrauen in die Schutzfunktion des Staates und wenden sich in nicht wenigen Fällen mit dem Motto ab: Damit müssen wir wohl in einer Großstadt leben. Diese Entwicklung ist fatal.

Die Graffiti-Hotline der Behörde für Umwelt und Gesundheit und die Bereitstellung von Zuschüssen für Eigentümer bis zu 4000 Euro für die Beseitigung von Schmierereien ist von vielen Betroffenen auch deshalb nicht in Anspruch genommen worden, weil es sich ja doch nicht lohnt, weil die Flächen anschließend doch wieder beschmiert werden. Unser Strafrecht in der bisherigen Form ist reformbedürftig. Die Paragraphen 303 und 304 des Strafgesetzbuches, die sich mit dem Tatbestand der Sachbeschädigung beschäftigen, sind nur dann verwirklicht, wenn die beschädigte Sache in ihrer Substanz erheblich verletzt ist oder wenn die Reinigung von Beschmierungen zwangsläufig auch zu einer Substanzverletzung der Sache führt. Die bloße Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der Sache ist demnach also keine Sachbeschädigung. Der Eigentümer wird in solchen Fällen sogar noch bestraft,

(Hans-Detlef Roock CDU)

wenn er Vorkehrungen zur Abwehr von Graffiti, zum Beispiel durch die Anbringung eines Schutzanstriches, trifft. Solche Vorkehrungen führen nämlich dazu, dass das Entfernen der Farbschmierereien ohne eine Verletzung der Substanz der Sache durchführbar ist. Demnach liegt in solchen Fällen keine strafbewehrte Handlung vor. Eine paradoxe Situation, denke ich, die ich keinem Bürger zu erklären vermag.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Sprayer suchen sich doch die Flächen nicht danach aus, wie der Untergrund beschaffen ist, sondern wo sie öffentlichkeitswirksam schmieren können. Angesichts dieser Anforderungen stehen die Strafverfolgungsbehörden oft vor einem hohen Ermittlungsbedarf. Die Substanz der Sache muss genau untersucht und beschrieben werden, es müssen teilweise Stellungnahmen von Gutachtern eingeholt werden, inwiefern der Reinigungsprozess auf die Substanz der Sache selbst Einfluss hat. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu Schaden, Schuld und in Aussicht zu nehmendem Verfahrensausgang.

Diese Regelungslücke werden wir jetzt schließen. Der Bundesrat hat mehrfach von seinem Initiativrecht Gebrauch gemacht. Zuletzt wurde am 20. Dezember 2002 ein Strafrechtsänderungsgesetz einiger Bundesländer auf den Weg gebracht, das eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung insbesondere durch Graffiti verursachte Verunstaltung vorsah. Dieser Gesetzesantrag ist auch mit großer Mehrheit angenommen worden. Wir kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Aber leider hat die rotgrüne Bundestagsmehrheit eine sinnvolle Regelung in diesem Bereich bereits in der letzten Legislaturperiode abgelehnt. Und nach den Äußerungen des letzten rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Bundestag, Herrn Hartenbach, scheint es vorerst auch dabei zu bleiben. Wir werden jetzt handeln und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, bis zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung einen Schutz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Weg bringen. Es gibt also die Nachricht für die Hamburger Bürger: Künftig wird jeder, der illegal Graffiti an fremden Sachen anbringt, wenn es denn keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzes ist, mit einer Geldbuße bis 5000 Euro bestraft.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Tatwerkzeuge werden eingezogen. Das ist nämlich das Obskure: Der Täter hätte sonst nämlich noch einen Anspruch auf Herausgabe der Spraydosen. Dieser Gestaltungsspielraum ermöglicht es auch, dass Ersttäter mit einer vergleichsweise milden Geldbuße davonkommen, aber trotzdem eine schnelle und angemessene Reaktion des Staates auf die Tat verspüren. Wir meinen, das schafft Vertrauen in die Institutionen des Staates. Das macht ihn und seine Rechtsnormen verlässlich und trägt hoffentlich dazu bei, dass Menschen lernen, das Eigentum anderer zu respektieren, wenn die Erziehung denn nun schon nicht funktioniert hat.

Bei der Graffitiverordnung ist nicht nur auf den Gestaltungswillen des Eigentümers abzustellen. Das Tatbestandsmerkmal des Berechtigten haben wir bewusst in den Antrag eingefügt. Es entspricht im Übrigen auch der wortgleichen Fassung der Initiative des Bundesrates in das Strafrechtsänderungsgesetz. Diese Formulierung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Eigentümer einer

Sache häufig keinen Gestaltungswillen hat oder ausübt. Denken Sie hier beispielsweise an Vermietung, Verpachtung oder an den Nießbrauch. Die Folgen der Tat treffen in vielen Fallkonstellationen den Mieter, Pächter oder sonstigen Berechtigten.

Ich fordere deshalb auch die Opposition auf: Tun Sie etwas für die Lebensqualität der Hamburger. Tun Sie etwas für die Gewährleistung von Innerer Sicherheit in dieser Stadt und sorgen Sie für Rechtssicherheit. Verweigern Sie sich nicht, wenn es darum geht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen und auszuschöpfen, um Schmierereien den Kampf anzusagen. Die Bundes-SPD sollte sich nicht länger über die unsinnige Lufthoheit über den Kinderbetten auslassen, sondern dafür Sorge tragen, dass der Bundestag die Strafbarkeitslücke im Strafgesetzbuch bei Graffitischmierereien schließt. Solange das nicht passiert, haben wir jetzt jedenfalls eine eigene Regelung. Punkt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der SPD)

Das Wort hat Frau Dr. Schaal.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Zugegeben, Graffitibekämpfung ist ja ein schwieriges Geschäft.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Man muss es nur anpacken!)

Ja, eben.

In seinem 100-Tage-Programm hat sich Ihr Umweltsenator ja sehr viel vorgenommen. Herr Schaube, davon haben wir ja überhaupt nichts gehört. Aber das ist ja auch kein Wunder, denn die Ergebnisse sind leider außerordentlich mager. Leider ist auch das Fördererprogramm für Privatleute, Graffiti an ihren Hauswänden zu entfernen, schlecht angenommen worden. Herr Schaube, das liegt nicht daran, dass die keinen Mut hätten, weil dann gleich wieder neu geschmiert würde. Ein wesentlicher Punkt dieses Förderungsprogrammes – und das ist ja eigentlich das Tolle daran – ist, dass gleichzeitig, wenn gereinigt ist, auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das haben Sie offensichtlich nicht gewusst.

Wir haben in den Haushaltsberatungen festgestellt, dass jedenfalls von diesem 500 000 Euro schweren Programm bis Oktober nur einmal gerade 5000 Euro abgeflossen sind. Meine Damen und Herren, die Idee ist gut, aber leider schlecht umgesetzt. Das werden wir demnächst noch einmal zu hinterfragen haben.

Vor diesen dürftigen Ergebnissen bei diesem Reinigungsprogramm, das sich der Senat vorgenommen hat, erscheint der Vorschlag, den Sie hier unterbreiten, Herr Schaube, als wohlfeiler Paragraphenaktionismus. Denn ob diese Verordnung in der Sache tatsächlich etwas bringt, ist äußerst fraglich. Tatsache ist doch, dass die Sprayer auch heute schon ohne Verordnung, die Sie vorgelegt haben, strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

(Leif Schrader FDP: Strafrechtlich eben nicht!)

Wo sind denn die Belege dafür, Herr Kollege Schaube, dass das nicht stimmt?

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Es wird doch alles eingestellt!)

(Reinhold J.W. Schaube Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Hören Sie doch einmal zu. Was reden Sie denn andauernd dazwischen?

Das illegale Sprayen, das wissen Sie auch, findet ja zu einem großen Teil auch noch auf Privatgrund statt. Dann kommt noch zu diesen Tatbeständen, die ich genannt habe, zum Zivilrechtlichen, zum Strafrechtlichen der Hausund Landfriedensbruch. Sie holen sich ja die Probleme, die Sie offensichtlich hier bekämpfen wollen, mit Ihrer Graffitiverordnung selbst wieder ins Haus. Ihre Verordnung, das steht nämlich in den Paragraphen, greift erst, wenn das Strafrecht nicht zum Zuge kommt. Also müssen Sie erst die strafrechtliche Prüfung durchführen, ehe Sie überhaupt mit Ihrer Verordnung arbeiten können.

(Beifall bei der SPD)

Sie bringen hier die Rechtslage kein Stück weiter.

Wenn Sie jetzt davon sprechen, dass nun 5000 Euro Bußgeld erhoben werden können, kann ich nur sagen: Wenn Jugendliche festgesetzt werden und der Sachschaden ermittelt ist, der in der Regel sehr hoch ist, und dann kommt eventuell noch das Hausfriedensbruchdelikt dazu, dann haben Sie eine Situation, dass Jugendliche bis zu 150 000 Euro blechen müssen. Da, denke ich, müssen die Gerichte zu anderen Mitteln greifen. Sie wissen selbst, dass die Jugendlichen kein Geld haben. Es gibt bereits heute eine rechtliche Anweisung an die Staatsanwälte und Gerichte, dass in solchen Fällen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt werde.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Schrubben lassen!)

Nicht nur schrubben lassen.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Ja, was denn sonst, wenn die keine Kohle haben!)

Gerade bei Zivilgerichtsverfahren, wo es um hohe Schadensersatzansprüche geht, kann Täter-Opfer-Ausgleich zusätzlich normverdeutlichend wirken und das wollen Sie doch gerade. Welche Erfahrungen liegen denn bei diesem Verfahren überhaupt vor? Davon haben Sie uns nichts erzählt.

Meine Damen und Herren, natürlich ist uns bekannt, dass im Bundestag kontrovers über die Graffitibekämpfung debattiert wurde. Die einen Experten behaupten, der Straftatbestand sei nur mit teuren, langwierigen Gutachten zu ermitteln. Die anderen sagen, in ihrer Spruchpraxis hätten sie nie einen Gutachter gesehen. Wie sieht denn die Lage in Hamburg aus? Darüber erfahren wir nichts.

(Rolf Kruse CDU: Schlecht!)

Der vorliegende Antrag stellt auf die Begriffe „Veränderung“ oder „Verunstaltung“ des Erscheinungsbildes einer fremden Sache ab. Ich finde, mit diesen Begriffen schaffen Sie keine Klarheit. Das Erscheinungsbild ist kein Rechtsbegriff. Und Sie wissen ja: Schönheit entsteht bekanntlich im Auge des Betrachters und ist damit höchst subjektiv.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und der GAL – Zurufe von der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das ist doch absolut lebensfremd, Frau Schaal!)

Wenn man aber, meine Damen und Herren, Begriffe erst mühsam deuten muss, schafft man keine Sicherheit. Das A und O der Graffitibekämpfung ist doch nicht die Begriffsauslegung, sondern die schnelle Entfernung von Schmierereien, meine Damen und Herren. „Wisch und weg“ heißt

das Zauberwort. Sind die Tags und Pieces erst einmal weg, dann haben die Autoren auch keinen Ruhm mehr davon und werden von weiterem Sprayen entmutigt. Darum muss schnell gehandelt werden und das vermissen wir, meine Damen und Herren. Sie haben sich das zum großen Thema gemacht und wir sehen hier keine Fortschritte.

(Beifall bei der SPD)

Auch mit Ihrer Verordnung schaffen Sie hier keine Fortschritte. Es muss geputzt werden, meine Damen und Herren. Wenn die Täter dann schnell geschnappt werden, schnell ihr Verfahren kriegen und die Strafe sozusagen auf dem Fuße folgt,

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Welche? – Karl-Heinz Ehlers CDU: So einen Unsinn habe ich selten gehört!)

dann ist das der beste Weg zur Normverdeutlichung. Meine Damen und Herren, wir wollen gerne diese Fragen weiter im Ausschuss diskutieren. Stimmen Sie der Überweisung zu! – Danke schön.