Reinhold J. W. Schaube
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Antrag der SPD-Fraktion zur Gründung einer Stiftung „Hilfe für Opfer von Straftaten“ vor. Meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Eine Stiftung, wie die SPD sie einzurichten wünscht, ist schlichtweg unnötig
und abgesehen davon auch nicht bezahlbar. In Hamburg gibt es seit vielen Jahren eine Vielzahl von Einrichtungen in freier Trägerschaft, die erfolgreich Opfer von Straftaten betreuen und auch beraten. Viele Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich hier ehrenamtlich für eine gute Sache. Das ist gelebte Solidarität und Bürgersinn, meine Damen und Herren. Ich möchte hier einmal – ich hoffe, auch im Namen von Ihnen allen – allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Helfern ausdrücklich danken, die sich für unverschuldet in Not geratene Menschen einsetzen. Diese Arbeit wollen wir fördern. Daher erhalten die privaten Träger von Opferschutzeinrichtungen zur Unterstützung und Stärkung ihrer guten und wichtigen Arbeit auch jährlich erhebliche Zuwendungen von der Stadt.
Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive setzt sich dafür ein, dass diese Mittel auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Die hervorragende und sehr erfolgreiche Arbeit der privaten Träger liegt gerade darin begründet,
dass sie grundsätzlich unabhängig voneinander agieren, sich aber in allen Bereichen, wo es nötig und sinnvoll ist, aus eigenem Antrieb selbst untereinander organisiert haben. Der Staat sollte die bestehenden Strukturen akzeptieren und den Trägern keine Steine in den Weg legen. Die Schaffung einer Stiftung in der geplanten Form ist eine reine staatlich bürokratische Überbaustruktur. Die ist nicht nur unnötig, sondern kontraproduktiv.
Sämtliche Opferschutzorganisationen lehnen aus diesen Gründen eine solche Stiftung auch ab und wollen sich hier eben nicht anschließen.
Wenn Sie diese Kritik schon nicht überzeugt, meine Damen und Herren von der SPD, so sollte Ihnen dieser Umstand doch zumindest zu denken geben. Man kann fast den Eindruck haben, dass Sie bürgerliches Engagement kritisch sehen und alles unter staatliche Kontrolle bringen wollen, Herr Neumann. Wollen Sie wirklich den privaten Trägern eine solche Stiftung aufzwingen, wenn sie diese gar nicht wünschen?
Ist das Ihre Auffassung von Motivation und Förderung des Opferschutzes? „Zwangsbeglückung“ würde ich das nennen. Das wollen wir nicht. In dieser prekären Haushaltslage, wie wir sie momentan zu bewältigen haben, wäre das ohnehin verantwortungslos, eine derart hohe Summe an Steuergeldern für eine derartige Einrichtung aufzuwenden. Hätten Sie, meine Damen und Herren von der SPD, nicht 44 Jahre
eine gravierende Misswirtschaft betrieben, hätten wir möglicherweise die Gelder, um ein derartiges Experiment zu starten.
Bei der Verschwendung von Steuergeldern oder an der Umverteilung der Gelder aus der Gewinnabschöpfung, die an anderer Stelle dringender gebraucht werden, werden wir auch nicht mitmachen.
Unser eigentliches Ziel – daran möchte ich Sie erinnern – muss es sein, Straftaten schon im Vorwege zu verhindern. Den Menschen in unserer Stadt ist am besten damit geholfen, wenn die Politik alles tut, die Wahrscheinlichkeit, dass Bürger Opfer von Straftaten werden, so gering wie möglich zu halten.
Das Ziel kann nur erreicht werden, indem Straftaten durch eine hohe Polizeidichte an Kriminalitätsschwerpunkten wie am Hauptbahnhof vorgebeugt wird.
Straftäter müssen schneller gefasst werden, nämlich bevor sie weitere Straftaten begehen. Rotgrün hat jedenfalls den Kollaps der Justiz herbeigeführt und wir haben diese Entwicklung abgewendet. Die vom Vorgängersenat geplanten Streichungen von Richterstellen haben wir rückgängig gemacht. Wir haben neue Stellen in der Justiz geschaffen. Hamburgs Straßen werden damit sicherer; dies ist der beste Opferschutz. Opferschutz hat für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive nach wie vor Vorrang vor dem Täterschutz, den Rotgrün jahrelang betrieben hat. Das wissen die Menschen dieser Stadt auch. Das werden wir am Sonntag auch erleben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von Rotgrün beantragte Untersuchungsausschuss, dem ich seit seiner Einsetzung vor einem dreiviertel Jahr als Obmann meiner Fraktion angehörte, hat nicht das von der Opposition gewünschte Ergebnis gebracht.
Alle gegen den Justizsenator Dr. Kusch erhobenen Vorwürfe sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlage. Die rechtliche Würdigung ergibt, dass sich weder der Justizsenator, noch andere Mitglieder des Senates oder der Behördenleitungen zu keinem Zeitpunkt in Fragen der Personalauswahl rechtswidrig verhalten haben.
Wenn es je eine Anklage gegeben hätte, so wäre die Folge ein Freispruch gewesen. Außer Spesen nichts gewesen. Das Einzige, was die Opposition durch die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses herausgefunden hat,
ist die Tatsache, dass auch ein hamburgischer Senator ein Mensch mit Stärken, aber auch mit Schwächen ist. Es spricht vieles dafür, dass der Justizsenator bei seinem Telefonat am 20. und 21. Juni 2002 davon ausgehen musste, dass sich eine seiner Mitarbeiterinnen ihm gegenüber illoyal verhält und die politischen Vorgaben der Behördenleitung hintertreibt.
Dieser Verdacht wird durch das spätere Verhalten der Mitarbeiterin noch bestärkt. Der Ton- und die Wortwahl des Senators waren sicherlich unglücklich, aber menschlich nur allzu verständlich. Dr. Kusch hat mehrfach öffent
lich eingeräumt, dass er sich in diesem Telefonat im Ton vergriffen habe und hat sich dafür ausdrücklich und in aller Form entschuldigt. Damit muss die Sache aber auch ihr Bewenden haben.
In der Sache selbst muss der Senator allerdings nichts zurücknehmen. Was den Umstand betrifft, die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Vierlande nicht, wie zunächst geplant, als Leiterin der Justizvollzugsanstalt Nesselstraße, sondern als stellvertretende Leiterin der Untersuchungshaftanstalt einzusetzen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Es hat gar keine rechtlich bindende Zusage gegeben, die Leitung der Nesselstraße zu übernehmen. Herr Lüdemann hat das bereits ausgeführt. Selbst wenn man allerdings annehmen sollte, dass es eine Zusage gegeben hätte, so ist die Behörde bei einer nachträglichen Änderung der Sachlage, bei deren Kenntnis die Behörde die Zusage nicht erteilt hätte, an diese nicht mehr gebunden. Hier ist nämlich der Paragraph 38 Absatz 3 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes analog anzuwenden.
Senator Kusch hat in seiner Vernehmung vor dem PUA erklärt, dass ihm bereits während des Telefonats mit der Beamtin Zweifel an der Eignung der Leitung der Nesselstraße gekommen wären. Diese Zweifel hätten sich durch den besagten Brief, der fünf Tage nach dem Telefonat unter Missachtung des Dienstweges direkt an ihn gerichtet war, verfestigt. Insofern wäre die Rücknahme einer erteilten Zusage – stets unterstellt, es gebe eine solche –, auch ermessensfehlerfrei.
Der Inhalt des Briefes stellt eine Verletzung des Loyalitätsgebots und der Gehorsamspflicht dar. Der Brief wurde nicht etwa unmittelbar nach dem Telefonat, sondern fünf Tage später geschrieben, fünf Tage, an denen sich die Beamtin auch über ihre eigene Verhaltensweise noch einmal Gedanken machen konnte, fünf Tage, in denen sie in Ruhe das Geschehen hätte reflektieren und überlegt hätte handeln können. Die Formulierungen in dem Brief lassen jedoch auf Unbelehrbarkeit und Trotz schließen. Der Senator musste deshalb davon ausgehen, dass es auch künftig gegenüber politischen Vorgaben Abweichungen geben wird. Die Entscheidung des Justizsenators war deshalb richtig.
Der zweite untersuchte Vorgang, Dr. Städtler, hat im Grunde genommen überhaupt nichts ergeben, was die Verantwortung des Senators betrifft. Herr Lüdemann hat hierzu Ausführungen gemacht, ich will es gar nicht wiederholen.
Auch hier ist zu sagen: Außer Spesen nichts gewesen.
Die Opposition ist mit ihrem Vorhaben, den Justizsenator zu beschädigen, in eine Sackgasse gekommen. Nun muss sich Rotgrün zu Recht von den Wählerinnen und Wählern fragen lassen, ob es opportun gewesen war, personelle und finanzielle Kapazitäten durch die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zu binden. Dass der Ausschuss ein Dreivierteljahr mit hohem Kosten- und Zeitaufwand ermittelt hat, nur um im Ergebnis die Unschuld des Justizsenators zu beweisen, ist den Bürgern nur schwer vermittelbar.
Außer Spesen nichts gewesen. Lieber Herr Zuckerer und Herr Frank, Ihre Rücktrittsforderungen sind ein Zeichen von Ignoranz.
Das bloße Wiederholen macht diese Forderung auch nicht überzeugender. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die Arbeit des Justizsenators wie auch die Arbeit der Bürgerkoalition im Schwerpunktbereich Innere Sicherheit äußerst erfolgreich ist.
Ich erinnere auch noch einmal an den PUA der letzten Wahlperiode, als es um die bewiesenen Vorgänge in der BAGS ging. Da offenbarte sich der Filz pur. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, vorhin klang es schon einmal aus Ihren Reihen an und ich wiederhole es: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, wie Herr Böwer richtig sagte. Das gilt auch für Sie.
Während in der Regierungszeit von Rotgrün gemauert und vertuscht worden war, hat Senator Kusch bereits frühzeitig, nämlich am 13. Januar 2003, zu allen Gerüchten, Vorwürfen und Unterstellungen in beispielloser, vielleicht sogar zu großer Offenheit Stellung genommen. Das macht eben den Unterschied aus. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich auch unbesorgt der öffentlichen Diskussion stellen. Das haben wir getan und alle Vorwürfe der Opposition haben sich als haltlos erwiesen.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben in Ihrer Regierungsverantwortung Polizei und Justiz fast kaputtgespart. Ihr Ablenkungsmanöver PUA ist gescheitert.
Wir haben dem Bereich Justiz und Inneres endlich wieder die nötige Stellung eingeräumt, die er haben sollte. Das haben die Bürgerinnen und Bürger erkannt. Niemand in dieser Stadt will Rotgrün zurück und auch keinen faulen Kompromiss wie eine große Koalition. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Protest einiger Insassen des Hauses 2 der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel im Dezember vergangenen Jahres ist sicherlich ein ernst zu nehmender Vorgang. Auf den hat jedoch der Justizsenator in guter Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung schnell und entschlossen reagiert.
Meine Damen und Herren von der GAL, ich will das Geschehene nicht verharmlosen, aber bitte lassen Sie die Kirche im Dorf. Die Verhaltensweisen, die die protestierenden Gefangenen an den Tag gelegt haben, waren inakzeptabel. Das ist völlig klar. Der Justizsenator musste deshalb unverzüglich und konsequent reagieren und das ist erfolgt.
Die Lage war dank der umsichtigen Strafvollzugsbeamten jedoch jederzeit unter Kontrolle. Ich schließe mich dem
Dank von Frau Spethmann ausdrücklich an. Von „Revolte“ oder gar „Meuterei“ zu sprechen, wie es einige von Ihnen in den letzten Wochen getan haben, ist abenteuerlich und nur mit Effekthascherei im Wahlkampf zu erklären.
Die Reduzierung der Aufschluss- beziehungsweise Verschlusszeiten ab Februar ist ein weiterer Baustein der Justizpolitik dieses Senates. Dass es dabei zu keinen La-Ola-Wellen unter den Inhaftierten kommen konnte, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts an den Notwendigkeiten. Dass die GAL die einzig vernünftige Reaktion des Senators auf die Proteste als Sicherheitsrisiko bezeichnet, ist einerseits eine Unverschämtheit, andererseits auch verblüffend. Ihrerseits hätte man wahrscheinlich erst einmal ein Diskussionsforum installieren sollen, um die Gesamtproblematik durchzudiskutieren, am besten mit Tee und Räucherstäbchen.
Wer den Mund so voll nimmt, sollte sich seine eigene Regierungszeit noch einmal vor Augen führen lassen. Ich darf Sie an die Gewaltexzesse in der JVA Suhrenkamp erinnern, zu denen es am 11. Juli 2001, also zurzeit des rotgrünen Vorgängersenates, gekommen war.
Die jetzt thematisierten Vorgänge sind mit den blutigen Auseinandersetzungen in der Anstalt 1, bei denen zwei Häftlinge seinerzeit zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, nicht im Ansatz vergleichbar.
Liebe Kollegen von der Opposition, wenn Sie sich auf die Seite der Protestler stellen, machen Sie sich zum Anwalt der Kriminellen,
die ihre endlich abgeschafften Privilegien wiedererlangen wollen. Das zeigt deutlich, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren entgegen anders lautender Bekundungen nichts dazugelernt haben und lange noch nicht für eine neue Regierungsbeteiligung reif sind.
Rotgrün hat es versäumt, rechtzeitig die Anzahl der Haftplätze im geschlossenen Vollzug zu erhöhen. Auch eine falsche oder schlechte Unterbringung fördert Aggression unter den Anstaltsinsassen. Hier sollten sich die Oppositionsfraktionen einmal nach ihrer Verantwortung fragen lassen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass unter Rotgrün die Justiz fast kaputtgespart worden ist. Die Bürgerkoalition hat hier umgesteuert. Wir müssen und werden den Strafvollzug weiter stärken. Wie verantwortungsvoll dieser Beruf ist, hat sich wieder einmal gezeigt. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, und nicht der Justizsenator sind das wahre Sicherheitsrisiko für Hamburg, nämlich dann, wenn die Verantwortung für unsere Justiz wieder in Ihre verantwortungslosen Hände gelangen sollte.
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Das wäre dann nicht ein Thema für die Aktuelle Stunde der Bürgerschaft, sondern ein wahrer Jammer für ganz Hamburg. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Kampf gegen die Korruption zu verstärken. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters legen wir der Bürgerschaft heute eine bundesweit einmalige Initiative vor.
Künftig werden Firmen, denen Korruptionsfälle wie Bestechung, Vorteilsgewährung, aber auch Unterschlagung, Erpressung, Geldwäsche oder Betrugstatbestände nachgewiesen werden, in dieses Register aufgenommen werden.
Für öffentliche Stellen besteht die Pflicht zur Anfrage ab einem Auftragsvolumen von 10 000 Euro. Ein Unternehmen, in dem durch einen verantwortlich Handelnden einer der genannten Tatbestände erfüllt wird, kann bis zu fünf Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Allerdings sieht unser Gesetzesentwurf auch eine vorzeitige Löschung des Eintrages vor, wenn in dem betroffenen Betrieb wirksame Management- und Controlling-Instrumente etabliert wurden, die geeignet sind, die Korruption auszuschließen.
Ein solches Register fordern seit vielen Jahren bundesweit bekannte Kämpfer gegen Korruption, wie zum Beispiel der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner. Ein Hamburger Antikorruptionsregister wäre zugleich eine effektive, präventive und abschreckende Maßnahme. Die Bundesländer Hessen, NordrheinWestfalen und Baden-Württemberg haben bereits ein Korruptionsregister eingerichtet und damit nach eigenem Bekunden gute Erfolge erzielt. Diese Register haben jedoch keine gesetzliche Grundlage, sondern wurden auf dem Erlasswege eingerichtet. Ein Erlass ist unserer Ansicht nach jedoch eine rechtsstaatlich unzureichende Grundlage.
Wenn Unternehmen, denen Korruption nachgewiesen wurde, keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen sollen, dann werden einige grundgesetzlich verankerte Rechte betroffen. Ich denke hier an das verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder an die Berufsfreiheit nach Artikel 12. Unter Umständen können Ein
griffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Artikel 14 erfolgen.
Da von diesen Grundrechtseingriffen nicht nur juristische, sondern auch natürliche Personen betroffen sind, spricht alles für eine gesetzliche Grundlage.
Unser Antrag ist in Zusammenarbeit mit einer Reihe namhafter Experten, insbesondere mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, erarbeitet worden. Die Initiative ist kein Schnellschuss, sondern ein wohl abgewogener und gut begründeter Gesetzesentwurf, der mehr Rechtssicherheit und Transparenz in diesem sensiblen Bereich schafft.
Korruption ist ein Standortnachteil. Sauberes und transparentes Verwaltungshandeln, das Beachten rechtsstaatlicher Regeln und der Kampf gegen kriminelle Strukturen sind ein Standortvorteil. Wir wollen diesen Standortvorteil nutzen und alles dafür tun, dass überall in Hamburg Chancengleichheit und freier Wettbewerb gilt.
Dabei wollen wir alle Illusionen über Bord werfen, dass Korruption nur ein Problem in Entwicklungsländern sei. Die Korruption ist leider auch unter uns. Lassen Sie mich dieses mit ein paar Zahlen belegen.
In den zurückliegenden Jahren sind die bekannt gewordenen Fälle von Korruption bedrohlich gestiegen. Im Jahre 2001 wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 144 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Jahre 2002 stieg die Zahl auf 204. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Hamburg ist hier kein Einzelfall. Die weltweit führende Nicht-Regierungsorganisation „Transparency International“ erhebt jedes Jahr mittlerweile für 102 Länder die bekannt gewordenen Fälle von Korruption und überträgt diese in einen Korruptionswahrnehmungs-Index. Auf einer Skala von 0 (äußerst korrupt) bis 10 (nicht korrupt) erreichen dabei 70 Länder weniger als fünf Punkte. Deutschland landete in diesem Jahr auf Platz 18 mit einem Indexwert von 7,3 Punkten. Damit wird ein sich seit 1996 abzeichnender Abwärtstrend bestätigt. 1996 lag der Wert für Deutschland noch bei 8,3 Punkten, im vergangenen Jahr bei 7,4 Punkten. Dieses macht deutlich, dass auch bundesweit Handlungsbedarf besteht.
Der jüngste und nicht verabschiedete Bundesgesetzentwurf war jedoch nicht ausgereift. Er sah auch keine volle gesetzliche Regelung vor, sondern nur eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Lassen Sie uns daher nicht auf den Bundesgesetzgeber warten, sondern in Hamburg einen Anfang machen. Ich möchte Sie bitten, schreiben Sie mit uns Rechtsgeschichte. Gehen Sie diesen Schritt im Kampf gegen die Korruption mit uns und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! GAL und SPD wollen heute wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Sie wollen, dass Hamburg weite Teile seines Landesrechtes durchforstet und Änderungen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vornimmt, obwohl die angekündigten Vorgaben aus dem Bundesjustizministerium trotz mehrfacher Anmahnung durch Herrn Senator Kusch immer noch nicht vorgelegt worden sind. Wir haben im Rechtsausschuss bereits darüber gesprochen.
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Um es vorwegzunehmen: Von der Intention her sind Ihre Anträge ja möglicherweise richtig. Wir wollen auch nicht darüber streiten, ob wir ein Lebenspartnerschaftsgesetz in einer modernen und weltoffenen Stadt wie Hamburg brauchen. Doch heute geht es um eine ganz andere Frage: Es geht darum, ob es Sinn macht, die Hamburger Verwaltung gleich zweimal damit zu beauftragen, eine Vielzahl von einzelrechtlichen Vorschriften anzupassen. Es handelt sich immerhin um rund 70 Gesetze und Verordnungen. Die erste Anpassung müsste nämlich unmittelbar nach Verabschiedung dieser Anträge erfolgen. In einem zweiten Schritt hätte die Justizbehörde dann dafür Sorge zu tragen, dass unser Landesrecht nicht gegen Ausführungsbestimmungen des Bundes und ein eventuelles Ergänzungsgesetz verstößt, von dem noch gar nicht klar ist, wann es überhaupt kommt. Die Koalition ist der Auffassung, dass ein solcher Verwaltungskraftakt nur einmal geleistet werden kann und sollte.
SPD und Grüne schieben den CDU-geführten Ländern im Bundesrat einseitig den schwarzen Peter zu und sprechen von Blockade. Bereits im Rechtsausschuss haben die Senatsvertreter Unterstellungen der Opposition zurückgewiesen und klargestellt, dass Hamburg sich im Bundesrat konstruktiv in die Beratungen um das Ergänzungsgesetz eingebracht hat und weiter einbringt. Es muss hier eine sinnvolle Regelung gefunden werden. Wenn man sich einigen will, müssen sich jedoch beide Seiten aufeinander zubewegen. Herr Dr. Kusch, meine ich, hat hier einen Anfang gemacht. Jetzt ist Frau Zypries am Zuge. Daher ist Ihre Forderung nach einer Bundesratsinitiative, zum Beispiel in den Punkten 1 und 2 des Petitums der GAL, überflüssig.
Außerdem möchte ich noch einmal unterstreichen, was uns im Rechtsausschuss berichtet wurde. Nur in drei Prozent der Fälle, in denen die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt ist, liegt die Ursache in hamburgischer Verantwortung. Zu 97 Prozent sind bundesrechtliche Vorschriften betroffen. Es hat daher keinen Sinn, Flickschusterei zu betreiben, wenn es um die rechtliche Gleichstellung dieser beiden Lebensentwürfe geht. Im Interesse der Betroffenen brauchen wir daher eine Gesamtlösung. Deswegen lehnen wir die Anträge der SPD und der GAL ab.
Interessant ist übrigens die Überschrift der Ausgabe der "Welt am Sonntag" vom letzten Wochenende. Zitat:
"Der Einfluss Hamburgs auf die Bundespolitik war noch nie zuvor so groß. Abgeordnete von SPD und GAL sprechen in Berlin ein gewichtiges Wort mit."
Wenn dem tatsächlich so wäre, meine Damen und Herren, wäre die heutige Debatte überflüssig.
Meine Damen und Herren von der Opposition, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ist ja wohl mit Gegenstand des rotgrünen Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Wenn Sie diesen Koalitionsvertrag in Berlin nicht umgesetzt bekommen, dann versuchen Sie nicht, uns dafür zu missbrauchen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren verschandeln illegale Graffiti unser Stadtbild und müssen Bürger unserer Stadt mit ansehen, wie Schmierereien an Häuserwänden, auf Parkbänken und Verkehrsschildern das Erscheinungsbild ihres Stadtteils verschandeln.
Insbesondere im öffentlichen Nahverkehr – in Zügen, Bussen, auf Bahnhöfen und Haltestellen – treiben die meist jungen Täter ihr Unwesen. So werden viele tausend Hamburger tagtäglich mit einer kriminellen Subkultur konfrontiert. Es ist eine kleine Minderheit, die sich erdreistet, uns allen ihren Stempel aufzudrücken. Graffiti darf hierbei nicht auf die Unterschiede beim ästhetischen Empfinden reduziert werden. Das Problem ist vielschich
tiger. Ich will nur einige Aspekte schlagwortartig betrachten.
Illegale Graffiti erzeugen – vielfach verbunden mit dem Gefühl der Resignation – bei betroffenen Eigentümern Verärgerung und Wut. Die überführten Täter können angesichts der ungenauen Gesetzeslage zumeist nicht wegen Sachbeschädigung angeklagt werden. Unser Strafrecht kennt nur die Substanzverletzung und die Funktionsminderung einer Sache. Eine Verunstaltung reicht allein nicht aus. Diese Tatbestandsmerkmale – eine Substanzverletzung oder eine Funktionsminderung – muss der betroffene Eigentümer an der Häuserwand oder an einem Gegenstand mit aufwendigen und teuren Gutachten nachweisen. Das ist oftmals ein erfolgloses Unterfangen. Bei Betroffenen führt dies zu einem Gefühl der Ohnmacht.
Dieses Gefühl ist gefährlich, weil das Vertrauen des Bürgers in den Staat verloren geht. Besonders für das Rechtsempfinden junger Menschen ist eine solche Entwicklung fatal. Ein Staat, der keine Grenzen setzt, der nicht in der Lage ist, Recht durchzusetzen und Unrecht zu sanktionieren, wirkt nicht verlässlich und glaubwürdig. Ein solcher Staat lädt geradezu dazu ein, ihn herauszufordern.
Der rotgrüne Senat hat dem Graffiti-Problem in der Vergangenheit nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und es bei Absichtserklärungen bewenden lassen. Aber die Bürgerkoalition hat gehandelt und eine Graffitiverordnung verabschiedet, nach der jeder, der illegal Graffiti an fremden Sachen anbringt, mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. Dieser Gestaltungsspielraum ermöglicht es auch, dass Jugendliche Ersttäter mit einer vergleichsweise milden Buße davonkommen, aber trotzdem eine schnelle und angemessene Reaktion des Staates auf ihre Tat erfahren. Parallel hierzu hat die Behörde für Umwelt und Gesundheit Zuschüsse für Grundeigentümer bis zu 4000 Euro für die Beseitigung von Schmierereien bereitgestellt und eine Graffiti-Hotline eingerichtet.
Vor einer Woche fiel unter Federführung der Hamburger Polizei und unter Beteiligung des Bundesgrenzschutzes, der Deutschen Bahn, des HVV und des Grundeigentümerverbandes Hamburg der Startschuss für die Aktion "Gemeinsam gegen illegale Graffiti". Ziel der Aktion ist es, die Anzeige- und Hinweisbereitschaft der Bürger zu verstärken und den Druck auf die Szene zu erhöhen. Das ist nicht mit Denunziantentum zu verwechseln, sondern wir wünschen uns diesbezüglich von unseren Bürgern nur mehr Aufmerksamkeit.
Durch schulische Präventionsmaßnahmen sollen Kinder und Jugendliche zu gesetzmäßigem Handeln motiviert werden. Bürger sollen aufgefordert werden, wachsam zu sein und Beobachtungen entweder durch die Wahl der Notrufnummer 110 oder an zuständige Personen zu melden. Im Rahmen dieser Aktion, für die im kommenden Winter mit Plakaten, im Fahrplan des HVV und mit 50 000 Aktionsflyern geworben wird, werden gegenwärtig Veranstaltungen in den Hamburger Polizeikommissariaten durchgeführt. Im Januar nächsten Jahres findet dann die Auftaktveranstaltung zur Intensivierung des Präventionsunterrichts zum Thema Graffiti an Hamburger Schulen statt.
Dieser Senat sagt illegalen Graffitis den Kampf an und bezieht die Bürger mit ein. Ich bin sicher, dass wir auf die
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Hilfsbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger zählen können. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass in unserer Stadt nicht weiter herumgeschmiert wird. Unser schönes Hamburg muss von Schmierereien befreit werden und eben eine schöne Stadt bleiben.
In den letzten Tagen mussten die Hamburger in den Zeitungen von den neuen Taten des notorischen GraffitiSchmierers Walter F. erfahren, besser bekannt unter dem Pseudonym "Oz". Vermutlich ist er für die Demolierung von gläsernen Fahrstuhlwänden an einer Reihe von Haltestellen verantwortlich, die kürzlich vermehrt beobachtet wurden. Walter F. wurde auf frischer Tat ertappt. Bemerkenswert ist dabei die Äußerung des innenpolitischen Sprechers der SPD, Herrn Neumann. In der "Welt" hat er gesagt – ich zitiere –:
"Mit den Taten hat der Mann eine neue Stufe erreicht. Er gehört von der Straße, damit man ihn vor sich selbst, aber vor allem die Allgemeinheit schützen kann."
Herr Neumann hat Recht. Aber warum blockiert die SPD dann in Berlin eine sinnvolle Änderung des Strafrechtes, um notorische Graffiti-Schmierer wegen Sachbeschädigung anklagen und bestrafen zu können. Prävention allein reicht nämlich nicht.
Wir müssen die Täter, bevor die Schwelle zum hemmungslosen Vandalismus überschritten wurde, packen und zur Raison bringen. Nicht alle kriminellen Karrieren wie die des Walter F. lassen sich verhindern. Aber ein guter Teil kann auf die richtige Bahn kommen, wenn der Staat Konsequenzen und Wege aufzeigt.
Der Bundesrat hat mehrfach eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung um das Merkmal des Verunstaltens angeregt. Der jüngste Gesetzesantrag im Dezember des letzten Jahres ist mit großer Mehrheit im Bundesrat angenommen worden. Sogar das rotrot regierte Berlin hatte sich dieser Initiative angeschlossen. Leider verschließt sich die rotgrüne Bundestagsmehrheit einer sinnvollen Regelung in diesem Bereich. Bevor also Herr Neumann Sprüche klopft, sollte er sich erst einmal die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten zur Brust nehmen.
Ich kann deshalb auch nicht erkennen, dass Sie sich in Fragen der Innen- und Rechtspolitik neu aufgestellt haben. Die Hamburger werden auch in Zukunft nicht auf Sie und die Bundesebene zählen können. Wir werden unseren Weg weitergehen: Null Toleranz für die Kriminalität. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich ist es das gute Recht der Opposition, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu beantragen; wir sträuben uns auch gar nicht dagegen, sondern wir nehmen ihn ernst.
Aber das, was hier gemacht wird, ist nach unserer Einschätzung ein Schrotschuss in der Hoffnung, dass vielleicht ein Körnchen treffen wird. Wegen vager Verdachtsmomente wird gleich zu einem Generalverdacht übergegangen. Der Kollege Lüdemann hat schon über die Bedeutung und der Kollege Müller-Sönksen über die Bestimmtheit und die Verfassungsmäßigkeit des Auftrages eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gesprochen. Ihr Antrag ist sehr weit gefasst.
Besonders einige von der SPD haben sich schon als Hellseher betätigt. Für sie steht das Ergebnis, das dabei herauskommt, schon fest. Ich will mich auch einmal als Hellseher betätigen: Dieser Schrotschuss wird nach hinten losgehen. Herr Zuckerer, Sie hätten Ihren Kolleginnen und
Kollegen vielleicht erklären sollen, was ein Rohrkrepierer ist.
Auf Plattdeutsch würde man sagen: Moses, dat geiht in de Büx und auf Hochdeutsch: Walter, das geht in die Hose.
Inhaltlich ist vom Senator mit großer Offenheit zum einen in seiner Erklärung und zum anderen auch im Rechtsausschuss zu vielen Punkten geantwortet worden. Im Nachhinein sind mir noch zwei Punkte aufgefallen:
Zum einen der Fall Hornauer. Es ist mir eigentlich nicht so klar, was Sie hier bezwecken. Sie werden Ihrem Genossen einen Bärendienst erweisen, zumal offensichtlich ist, dass hier persönliche Interessen und die Pflichten des Amtes nicht sauber auseinander gehalten wurden.
Zum anderen ist zu Punkt 7 am Ende Ihres Antrages zu sagen, dass der Vorwurf einer unsachgemäßen Besetzung der Stelle eines persönlichen Referenten im Senatsamt für Bezirksangelegenheiten ins Leere geht, da der betroffene Beamte aus einer anderen Behörde nur abgeordnet und nicht befördert wurde. Ich weiß nicht, was Sie hier bezwecken wollen.
Wir werden diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss natürlich mit Gelassenheit und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hamburger Senat hat bereits 1995 in seinem Bericht an die Bürgerschaft sehr deutlich geschrieben, mit welcher Organisation wir es zu tun haben. In diesem Bericht heißt es:
„Das endgültige Ziel der Scientology ist die Scientologisierung der Gesellschaft. Würde die Strategie aufgehen und von staatlicher Seite nicht eingegriffen werden, käme dies einer schleichenden Unterwanderung unseres politischen Systems gleich.“
So ist es. Für alle, die es immer noch nicht verstanden haben: Bei der Scientology-Organisation handelt es sich weder um eine Religions- noch um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Scientology ist unter anderem ein weltweiter Wirtschaftskonzern. Es geht allerdings nicht nur um Geld; Geld ist ein Mittel, aber nicht das alleinige Ziel.
Der Gründer der Organisation Ron Hubbard drückt sich wie folgt aus:
„Wir haben im Sinn, alles aus dem Weg zu räumen, das aus dem Weg geräumt werden muss, ganz egal, wie groß es auch sein mag, um eine Zivilisation zu schaffen, die tatsächlich überleben kann.“
Dies heißt nichts anderes, als dass die Ideen des Gründers der Organisation über die Mitglieder in alle Bereiche der Gesellschaft eingeführt werden sollen. Was dieses bedeutet, haben Mitglieder, ehemalige Anhänger und vor allem Personen, die sich kritisch mit der Organisation auseinander setzen, erfahren müssen.
Die Einschätzung, es handele sich um eine neue Form des politischen Extremismus, hat 1997 zur Beobachtung der Organisation durch die Verfassungsschutzämter geführt. Dies war und ist eine richtige Entscheidung.
Die von der bayerischen Landesregierung Ende letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellte Expertise belegt die Gefährlichkeit der Organisation in allen Facetten.
Es wird mehr als deutlich, dass alle Mittel eines Staates ausgeschöpft werden müssen, um die Gesellschaft vor dieser Organisation zu schützen.
Nachzulesen ist dort, dass die Ideologie von Hubbard und das Handeln nach seinen Anweisungen gegen Grundrechte der deutschen Verfassung verstoßen. Der Verletzung der Menschenwürde kommt hier eine besondere Bedeutung zu, weil Artikel 1 des Grundgesetzes den Staat zum Schutz verpflichtet.
Das Menschenbild, das innerhalb der Scientology-Organisation vermittelt wird, sowie insbesondere die Anweisung zum Umgang mit Kritikern an der Organisation sind mit diesem Grundrechtsprinzip in Deutschland unvereinbar. Der Mensch darf nicht zum bloßen Objekt, nicht zu einem Rädchen im Getriebe oder einer Nummer eines Kollektivs gemacht werden.
In diesen Bereich gehört die Katalogisierung von Menschen bei Scientology. Kritische Personen als Unterdrücker zu bezeichnen, Menschen zu potenziellen Schwierigkeitsquellen zu degradieren, dokumentieren die ideologische Menschenverachtung des Systems Scientology. Neben der notwendigen Beobachtung durch die Landesämter für Verfassungsschutz und der Arbeit anderer staatlicher Institutionen, wie in Hamburg zum Beispiel der Arbeitsgruppe Scientology bei der Behörde für Inneres, müssen alle Mittel eingesetzt werden, um den Bestrebungen der Organisation national und auch international entgegenzuwirken. Vorrangig muss die schon lange in der Diskussion befindliche Verbraucherschutzinitiative zur Regelung der so genannten gewerblichen Lebenshilfe umgesetzt werden. Die beiden Bundesländer Bayern und Hamburg, die bereits in der Vergangenheit immer wieder in diesem Bereich tätig waren, sind dafür prädestiniert.
Forderungen, die auch schon sehr lange im Raum stehen, müssen endlich umgesetzt werden. Auch da kommen sehr deutliche Worte aus der bayerischen Expertise. Ich zitiere:
„Im Rahmen der strafrechtlichen Beurteilung hat sich bezüglich der Scientology-Organisation ergeben, dass die Durchführung von Processingkursen durch Auditoren, die keine Zulassung nach Paragraph 1 Heilpraktikergesetz besitzen, nach Paragraph 5 Heilpraktikergesetz strafbar ist. Hierbei handelt es sich um organisationstypische, den Charakter der Vereinigung prägende Handlungen, die durch zahlreiche Mitglieder täglich vorgenommen werden dürften. Als Dienstleistungsorganisation liegt für die deutschen Scientology-Vereine in dieser Betätigung sogar ihr Hauptzweck und auch ihre Haupteinnahmequelle. Beim Verkauf der Kurse ebenso regelmäßig verwirklicht wird der objektive Tatbestand des Betruges.“
Nach Beschluss des heute von uns vorgelegten Antrags erwarten wir vom Senat, dass unter Punkt 6 alle gesetzlichen Möglichkeiten, insbesondere auch nach dem Heilpraktiker-Gesetz, zügig ausgeschöpft werden. Hamburg ist wie kein anderes Bundesland in der Lage, auf umfassende Erkenntnisse zurückzugreifen. Es gibt wohl nichts, was in der Hamburger Innenbehörde bei der zuständigen Dienststelle nicht bekannt sein dürfte.
Dieses Wissen und die Erkenntnisse Bayerns zusammenzuführen und dem Bundesinnenminister deutlich zu machen, dass die Zeit reif ist für ein Verbot der Organisation als ausländischer Verein zum Schutz der Bürger dieses Landes und der freiheitlichen Gesellschaft, muss deutlich ausgesprochen werden.
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Die Veränderung des Vereinsgesetzes bietet jetzt auch mehr Möglichkeiten, als es noch vor zwei Jahren der Fall war. Die Ansätze, dieser Organisation entgegenzutreten, sind vielfältig. Alles muss genutzt, aber auch endlich die Verbotsdiskussion begonnen werden. Dafür zuständig ist die Bundesregierung. Die zögerliche Haltung muss nun endlich aufgegeben werden.
Nur im Zusammenwirken aller Kräfte in Bund und Ländern kann dem Spuk ein Ende bereitet werden. Damit wäre auch die unsägliche Steuerbefreiung für die Scientology in Deutschland vom Tisch, die daher rührt, dass die Organisation in den USA steuerbefreit ist.
Intoleranz und kriminelle Ausbeutung von Menschen dürfen in einem Rechtsstaat niemals geduldet werden.
Deswegen werden wir alles unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Scientology zu schützen. Unserem Antrag ist daher zuzustimmen.
Zum Antrag der SPD. Die Fakten liegen lange, spätestens mit der Expertise aus Bayern auf dem Tisch. Die SPD will offensichtlich weiter verzögern. Warum noch einen weiteren Bericht vor dem Beschluss? Wir können natürlich jederzeit eine Selbstbefassung in den Ausschüssen machen, aber der Antrag der Regierungsfraktionen muss hier und heute beschlossen werden, da die Zeit auch im Hinblick auf die Innenministerkonferenz drängt.
Der Zeitfaktor ist auch wichtig bei der Lebensbewältigungshilfe. Die Enquete-Kommission hat den Antrag des Hamburger Senats seinerzeit zur Umsetzung empfohlen. Was machte die rotgrüne Bundesregierung? Sie ließ die Erkenntnisse im Bundestag kreisen – nichts ist passiert. Die SPD will hier über etwas diskutieren, was sie auch auf Bundesebene schon lange hätte umsetzen können und müssen.
Die wichtigsten Punkte sind im Antrag der Regierungsfraktionen enthalten. Also kann man ihn auch beschließen. Die in Ihrem Antrag angesprochene Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Hamburg wurde während der Amtszeit des Kurzzeit-Innensenators Scholz eingestellt. Mit einer Selbstverständlichkeit wird das natürlich wieder aufleben.
Vorlagen zum Heilpraktikergesetz, lieber Herr Neumann, hat es gegeben. Wo sind sie denn geblieben, meine Damen und Herren von der SPD?
Gründe kann man erfragen, wenn man möchte, sie haben aber in einem Antrag nichts zu suchen. Ihr Antrag ist im Grunde genommen eine Anfrage. Gleiches gilt auch für den Bericht an die Bürgerschaft von 1995. Hier müssen die
Genossen ihre eigenen Genossen der früheren Senate fragen. Das wird sicherlich spannend.
Ihr Antrag, lieber Herr Neumann, ist insgesamt eine Farce. Scientology ist, seit Rotgrün in Berlin regiert, wie immer bei wichtigen Themen in Schubladen verschwunden.
Zur Erinnerung: Die Enquete-Kommission wurde seinerzeit auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag beschlossen. Was ist passiert? Nichts.
Ihren Antrag werten wir daher als reine Show und er ist wieder einmal ein Ablenkungsmanöver. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Wir nehmen das Thema ernst und Sie, lieber Herr Neumann, werfen Nebelkerzen. Herr Neumann, mit Ihrem Antrag haben Sie als innenpolitischer Wadenbeißer Ihrer Fraktion Ihre Zähne abgegeben. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe unterworfen werden. Dies schreibt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Folter ist mit dem im Grundgesetz verbrieften Grundrecht, insbesondere mit dem in Artikel 1 normierten Schutz der Menschenwürde unvereinbar. Auch die Vorschriften der Strafprozessordnung verbieten nicht nur staatliche Folter, sondern auch ihre Androhung. Die weltweite Ächtung der Folter resultiert aus der Erfahrung staatlicher Willkür, insbesondere im Nationalsozialismus, aber auch in anderen Diktaturen mit menschenverachtender Gewalt und Barbarei und aus dem Leid unzähliger Opfer.
Die Folter hatte aber auch ihre Blütezeit im Mittelalter. Denken wir nur an die Hexenverbrennungen und an die Inquisition. Grauenhaft. Wer sich diesen historischen Hintergrund vergegenwärtigt, den kann die momentane Debatte in Deutschland nur wütend machen. Der Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum, wenn er es zulässt, wenn auch in viel beschworenen absoluten Ausnahmefällen seine ehernen Grundprinzipien nicht mehr gelten sollen. Zunächst einmal gilt bis zur rechtsstaatlichen Verurteilung eines Täters die Unschuldsvermutung. Dieses hohe Rechtsprinzip gilt immer. Dass in weiten Teilen der Bevölkerung und auch in den Medien ein Tatverdächtiger häufiger schon vorverurteilt wird, darf nicht dazu führen, dass
es mit der Gewaltenteilung und dem Rechtsstaatsgebot nicht mehr so genau genommen wird.
Auch die Diskussion über die Paragraphen 34 und 35 des Strafgesetzbuches, ob ein rechtfertigender oder entschuldigender Notstand für Amtsträger vorliegen kann, ist in diesem Zusammenhang überflüssig. Wer jetzt in dieser Debatte mit apokalyptischen Szenarien von tickenden Atombomben und Tätern, die durch das Mittel der Folter zur Preisgabe des Bombenverstecks gebracht werden sollen, argumentiert, der instrumentalisiert die Ängste der Menschen.
Wer Folter in extremen Situationen zulassen will, der reißt Schranken ein, der stellt den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung infrage. Selbst wenn man auf die abstruse Idee kommen sollte, dies gesetzlich regeln zu wollen, wo sollten hier zukünftig Grenzen gezogen werden? Wie sollte eine entsprechende gesetzliche Regelung aussehen, nach der künftig nicht nur Gewalt angewendet werden dürfte, sondern konsequenterweise dann auch angewendet werden müsste? Nein, ein bisschen Folter gibt es schließlich nicht und darf es auch nicht geben.
Meine Damen und Herren! Der Zweck darf auch nie die Mittel heiligen. Deshalb nochmals in aller Deutlichkeit und aller Kürze: Es ist meine feste Überzeugung, dass es keine Situation geben kann, in der Folter zu rechtfertigen ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mahr, Sie wollen heute hier am Beispiel der Justizvollzugsanstalt Suhrenkamp den Eindruck erwecken, der Senat betreibe in unserer Stadt eine schlechte Justizpolitik und schade den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen. Dieser Eindruck ist falsch.
Zu Ihrem Antrag stelle ich fest, auch in der Rückschau spiegeln die Gewaltexzesse, zu denen es am 11. Juli 2001 in der Justizvollzugsanstalt Suhrenkamp gekommen ist, die chaotischen Zustände in der Hamburger Justiz wider, die unter der Ägide von Frau Peschel-Gutzeit herrschten.
In unserer Stadt regierte Rotgrün und das Wort vom „Kaputtsparen“ von der Justiz machte die Runde. Runde im wahrsten Sinne des Wortes.
Anstatt rasch zu handeln, hat die völlig überforderte Senatorin die Verantwortlichkeiten wieder einmal auf eine Kommission abgeschoben nach dem Motto: Wenn ich nicht weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis.
Im Bürgerschaftswahlkampf sollte das Thema schnell aus den Schlagzeilen verschwinden, Problemlösungen waren, wenn überhaupt, nur von zweitrangiger Bedeutung. Daher verwundert es natürlich nicht, dass der Kommissionsbericht der vermeintlich unabhängigen Experten erst nach der Bürgerschaftswahl vorgelegt wurde.
Der Antwort auf die Kleine Anfrage, Herr Mahr, können Sie entnehmen, dass es sich um ein Elaborat von fünf Seiten inklusive Deckblatt handelt. Die Bezeichnung „Bericht“ erscheint daher wohl auch reichlich übertrieben.
Die von der damaligen Behördenleitung ausgewählten Experten haben es in vielen Fällen nicht für nötig befunden, ihre apodiktischen Behauptungen anhand von konkreten Sachverhalten zu untermauern. Wer einfach nur in den Raum stellt, dass der gesellschaftliche Sicherungs- und Behandlungsauftrag einer Justizvollzugsanstalt unverhältnismäßig zurückgetreten sei, um mal ein Beispiel zu nennen, und dann meint, damit sei alles zu diesem Thema gesagt, der bewegt sich bei dieser Frage an der Oberfläche. Deswegen richten wir auch keine unsinnigen Kommissionen ein, im Gegenteil, ich erinnere Sie an die Abschaffung der Polizeikommission, sondern handeln dort, wo politisches Handeln erforderlich ist. Aber seien Sie sicher, dort wo der Bericht zu konkreten Maßnahmen kommt, wird die Justizbehörde prüfen, was davon an ernst gemeinten Vorschlägen auch umsetzbar ist.
Ein Mittel gegen solche Gewaltexzesse, wie Sie im Sommer 2001 vorgekommen waren, sind zum Beispiel wirksamere Kontrollen der Zellentrakte. Seit der Wahl des neuen Senates wurden und werden die Zellen häufiger und gründlicher nach Waffen und anderen unerlaubten Gegenständen untersucht und durchsucht und potenzielle Verstecke wie zum Beispiel Fernsehgeräte sukzessive aus den Zellen entfernt. Das gilt auch für die Justizvollzugsanstalt Suhrenkamp. Insofern setzt die Justizbehörde schon einen Wunsch der Kommission um.
Was die Kritik der Kommission an den nicht erstellten Vollzugsplänen angeht, so sind diese nach den gesetzlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften nur dann obligatorisch, wenn die Haftzeit ein Jahr und länger beträgt und eine Behandlungsuntersuchung des Häftlings erfolgt ist. Dies ist jedoch beim überwiegenden Teil der Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Suhrenkamp nicht der Fall. Auch in diesem Punkt werden die Experten nicht konkret und nennen bedauerlicherweise auch keine Fallzahlen.
Dieses Vorgehen empfinde ich als nicht seriös.
Die Grünen haben viele Jahre ungenutzt verstreichen lassen, in denen sie eine gute Justizpolitik hätten machen
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können. Da werden Sie uns doch sicherlich jetzt einige Monate Zeit der Prüfung geben. Rotgrün – man muss es deutlich sagen – hat es versäumt, rechtzeitig die Anzahl der Haftplätze im geschlossenen Vollzug zu erhöhen.
Jahrelang wurde auch weggeschaut. Mehrfach- und Saalbelegungen mit entsprechenden negativen Folgen für das Klima unter den Gefangenen wurden einfach hingenommen. Auch schlechte Unterbringung fördert Aggressionen unter den Anstaltsinsassen, dazu brauche ich sicherlich keine Kommission. Hier sollten sich die Kolleginnen und Kollegen von der Oppositionsfraktion einmal nach ihrer Verantwortung fragen lassen.
Bei knappster Kassenlage hat die Bürgerkoalition im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Gefangenen rasch gehandelt. Deshalb errichten wir auch eine moderne Haftanstalt in Billwerder mit 800 Plätzen, davon 764 im geschlossenen Vollzug. Das sind rund 400 Haftplätze mehr, als Rotgrün vorgesehen hatte.
Sie, meine Damen und Herren von der GAL, wollen mit Ihren Initiativen zu diesem Thema erneut von Ihrer Verantwortung für die gescheiterte Justizpolitik in unserer Stadt in den zurückliegenden Jahren ablenken. Sie wollen auch davon ablenken, dass Sie die politische Verantwortung dafür tragen, dass bei den blutigen Auseinandersetzungen in der Anstalt I zwei Häftlinge zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.
Wenn Sie Ihre Kritik jetzt an der Tatsache festmachen, diese paar in Rede stehenden DIN-A4-Blätter bislang nicht gesehen zu haben, dann scheinen Ihnen angesichts unserer erfolgreichen Politik allmählich die Themen auszugehen. Natürlich kann ich menschlich nachvollziehen, dass Sie nach jedem Strohhalm greifen und versuchen, hier einen Popanz aufzubauen. In der Sache selbst bringt uns das allerdings nicht weiter. – Vielen Dank.
Nur noch eine Feststellung. Mir ist aufgefallen, dass Herr Mahr in seiner Kleinen Anfrage – ich glaube, es waren 20 – Fragen dezidiert zu dem Gutachten gestellt hat. Das ist sehr auffällig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürger dieser Stadt wollen keine Graffitischmierereien in ihrer Stadt.
Wir wollen hier eine Rechtssicherheit herstellen, nämlich unabhängig davon, ob eine Sachsubstanz beschädigt ist oder nicht: Schmiererei ist Schmiererei und muss geahndet werden.
Ihnen liegt hierzu der Entwurf der Koalitionsvereinbarungen für eine Graffitiverordnung vor. In den zurückliegenden Jahren hat in Hamburg die Zahl von illegalen Graffiti, Tags und Schmierereien dramatisch zugenommen. Graffiti wird
häufig verharmlosend als Ausdruck eines anderen Lebensgefühls oder einer bloßen Anti-Haltung dargestellt. Der jährliche Gesamtschaden allerdings, der auf eine Umfrage des Deutschen Städtetages festgestellt wurde, dürfte rund 200 Millionen Euro jährlich betragen. Hamburg hat auf vielerlei Weise versucht, des Problems Herr zu werden. Legale Sprühaktionen und das Angebot an Jugendliche, auf öffentlichen und privaten Flächen Graffiti anzubringen, sind ein Beispiel. Illegale Graffiti werden von einer großen Mehrheit der Bevölkerung nicht als Kunst, sondern als hässliche Schmierereien angesehen.
Graffiti wird dabei subjektiv als Gefährdung des Sicherheitsgefühls wahrgenommen, als ein Symbol des Zerfalls von Ordnung und als Vorläufer weiterer Zerstörung und Vandalismus. Sie wissen, dass ganze Stadtteile – ich will die hier aus Datenschutzgründen nicht nennen –
nicht nur durch städtebauliche Sünden, durch eine jahrzehntelange falsche Belegungspolitik zu leiden hatten, sondern auch durch Graffitischmierereien weiter verunstaltet worden sind, Stadtteile, in denen heute viele Menschen, die es sich leisten können, nicht mehr leben wollen. Die negativen Folgen für die Sozialstruktur der betroffenen Stadtteile sind bekannt. Aber auch entlang der Bahnlinien sind Schmierereien ein Gräuel. Das Band zieht sich quer durch Hamburg, auch innerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir müssen uns immer die Frage stellen, ob wir alles dafür tun, um auf die Wahrung demokratischer Lebensverhältnisse zu achten. Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken, wenn wir es zulassen, dass Minderheiten, sehr kleine Minderheiten, unser Leben und das Leben unserer Bürger in unserer Stadt gegen den Willen der Mehrheit nachhaltig beeinträchtigen.
Ein solches Diktat einer Minderheit darf es einfach nicht geben. Betroffene Eigentümer oder Wohnungsmieter reagieren mit ohnmächtiger Wut, wenn sie ihr Eigentum, ihr Haus, ihr Fahrzeug verunstaltet sehen und in den meisten Fällen selbst für die Reinigung beziehungsweise Instandsetzung finanziell aufkommen müssen. Die Bürger verlieren auf diese Weise das Vertrauen in die Schutzfunktion des Staates und wenden sich in nicht wenigen Fällen mit dem Motto ab: Damit müssen wir wohl in einer Großstadt leben. Diese Entwicklung ist fatal.
Die Graffiti-Hotline der Behörde für Umwelt und Gesundheit und die Bereitstellung von Zuschüssen für Eigentümer bis zu 4000 Euro für die Beseitigung von Schmierereien ist von vielen Betroffenen auch deshalb nicht in Anspruch genommen worden, weil es sich ja doch nicht lohnt, weil die Flächen anschließend doch wieder beschmiert werden. Unser Strafrecht in der bisherigen Form ist reformbedürftig. Die Paragraphen 303 und 304 des Strafgesetzbuches, die sich mit dem Tatbestand der Sachbeschädigung beschäftigen, sind nur dann verwirklicht, wenn die beschädigte Sache in ihrer Substanz erheblich verletzt ist oder wenn die Reinigung von Beschmierungen zwangsläufig auch zu einer Substanzverletzung der Sache führt. Die bloße Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der Sache ist demnach also keine Sachbeschädigung. Der Eigentümer wird in solchen Fällen sogar noch bestraft,
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wenn er Vorkehrungen zur Abwehr von Graffiti, zum Beispiel durch die Anbringung eines Schutzanstriches, trifft. Solche Vorkehrungen führen nämlich dazu, dass das Entfernen der Farbschmierereien ohne eine Verletzung der Substanz der Sache durchführbar ist. Demnach liegt in solchen Fällen keine strafbewehrte Handlung vor. Eine paradoxe Situation, denke ich, die ich keinem Bürger zu erklären vermag.
Sprayer suchen sich doch die Flächen nicht danach aus, wie der Untergrund beschaffen ist, sondern wo sie öffentlichkeitswirksam schmieren können. Angesichts dieser Anforderungen stehen die Strafverfolgungsbehörden oft vor einem hohen Ermittlungsbedarf. Die Substanz der Sache muss genau untersucht und beschrieben werden, es müssen teilweise Stellungnahmen von Gutachtern eingeholt werden, inwiefern der Reinigungsprozess auf die Substanz der Sache selbst Einfluss hat. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu Schaden, Schuld und in Aussicht zu nehmendem Verfahrensausgang.
Diese Regelungslücke werden wir jetzt schließen. Der Bundesrat hat mehrfach von seinem Initiativrecht Gebrauch gemacht. Zuletzt wurde am 20. Dezember 2002 ein Strafrechtsänderungsgesetz einiger Bundesländer auf den Weg gebracht, das eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung insbesondere durch Graffiti verursachte Verunstaltung vorsah. Dieser Gesetzesantrag ist auch mit großer Mehrheit angenommen worden. Wir kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Aber leider hat die rotgrüne Bundestagsmehrheit eine sinnvolle Regelung in diesem Bereich bereits in der letzten Legislaturperiode abgelehnt. Und nach den Äußerungen des letzten rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Bundestag, Herrn Hartenbach, scheint es vorerst auch dabei zu bleiben. Wir werden jetzt handeln und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, bis zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung einen Schutz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Weg bringen. Es gibt also die Nachricht für die Hamburger Bürger: Künftig wird jeder, der illegal Graffiti an fremden Sachen anbringt, wenn es denn keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzes ist, mit einer Geldbuße bis 5000 Euro bestraft.
Tatwerkzeuge werden eingezogen. Das ist nämlich das Obskure: Der Täter hätte sonst nämlich noch einen Anspruch auf Herausgabe der Spraydosen. Dieser Gestaltungsspielraum ermöglicht es auch, dass Ersttäter mit einer vergleichsweise milden Geldbuße davonkommen, aber trotzdem eine schnelle und angemessene Reaktion des Staates auf die Tat verspüren. Wir meinen, das schafft Vertrauen in die Institutionen des Staates. Das macht ihn und seine Rechtsnormen verlässlich und trägt hoffentlich dazu bei, dass Menschen lernen, das Eigentum anderer zu respektieren, wenn die Erziehung denn nun schon nicht funktioniert hat.
Bei der Graffitiverordnung ist nicht nur auf den Gestaltungswillen des Eigentümers abzustellen. Das Tatbestandsmerkmal des Berechtigten haben wir bewusst in den Antrag eingefügt. Es entspricht im Übrigen auch der wortgleichen Fassung der Initiative des Bundesrates in das Strafrechtsänderungsgesetz. Diese Formulierung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Eigentümer einer
Sache häufig keinen Gestaltungswillen hat oder ausübt. Denken Sie hier beispielsweise an Vermietung, Verpachtung oder an den Nießbrauch. Die Folgen der Tat treffen in vielen Fallkonstellationen den Mieter, Pächter oder sonstigen Berechtigten.
Ich fordere deshalb auch die Opposition auf: Tun Sie etwas für die Lebensqualität der Hamburger. Tun Sie etwas für die Gewährleistung von Innerer Sicherheit in dieser Stadt und sorgen Sie für Rechtssicherheit. Verweigern Sie sich nicht, wenn es darum geht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen und auszuschöpfen, um Schmierereien den Kampf anzusagen. Die Bundes-SPD sollte sich nicht länger über die unsinnige Lufthoheit über den Kinderbetten auslassen, sondern dafür Sorge tragen, dass der Bundestag die Strafbarkeitslücke im Strafgesetzbuch bei Graffitischmierereien schließt. Solange das nicht passiert, haben wir jetzt jedenfalls eine eigene Regelung. Punkt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bürgersenat hat auf dem Gebiet der Rechtspolitik – obwohl erst ein Jahr im Amt – schon viele wichtigen Weichenstellungen vorgenommen.
In der Justiz hat sich in einem Jahr mehr getan als in 44 Jahren Verantwortung durch die Sozialdemokraten.
Der wichtigste Unterschied ist, dass dieser Senat den Opferschutz vor den der Täter stellt
und diesen Leitsatz in praktische Politik umsetzt.
Bei der Staatsanwaltschaft konnten wir 30 neue Stellen schaffen. Der Senat hat auch die geplanten Streichungen von circa 90 Stellen bei den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und dem allgemeinen Vollzugsdienst aufgehoben und dafür gesorgt, dass Lasten in Höhe von fast 3 Millionen Euro im allgemeinen Vollzugsdienst von der Sparverpflichtung ausgenommen wurden.
Dies ist umso bemerkenswerter, als die Haushaltssituation und die hohe Verschuldung, die die Stadt als Erblast rotgrüner Politik zu meistern hat, keine großen Sprünge zulassen. Es ist die zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürger vor Gewalt und Verbrechen zu schützen. Das tun wir.
Im Mittelpunkt der Neuausrichtung des Strafvollzugs steht der Neubau der Justizvollzugsanstalt Billwerder, für den im Haushaltsjahr 2003 13,6 Millionen Euro eingeplant wurden. Hier entstehen fast doppelt so viel Haftplätze wie ursprünglich vom rotgrünen Vorgängersenat geplant. Dabei wird der geschlossene Vollzug zum Regelvollzug. Das hätte längst der Fall sein müssen,
wurde aber vom rotgrünen Senat aus ideologischen Gründen und Verblendungen stets vernachlässigt.
Die Zahl der zu Freiheitsstrafen verurteilten Straftäter in Hamburg steigt aufgrund der eklatanten Verfehlungen in der Innen- und Rechtspolitik der Vorgängersenate seit Jahren. Dem müssen wir jetzt Rechnung tragen. Jeder Täter, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung. Das ist keine Frage.
Jeder Hamburger hat aber auch das Recht auf Schutz vor Gewalt und vor Straftätern.
Beiden Ansprüchen werden wir durch die Inbetriebnahme dieser modernen Haftanstalt im Sommer des nächsten Jahres gerecht. Das ist ein großer Erfolg der Rechtspolitik der Bürgerkoalition.
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Im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Justizvollzuganstalt wird immer wieder vonseiten der Opposition das Schlagwort gestreut, dass wir beabsichtigen würden, zum Verwahrvollzug zurückzukehren.
Ich frage Sie: Ist es denn nicht Aufgabe der Justiz, rechtskräftig verurteilte Straftäter zu verwahren, sie einzusperren und damit die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen? Gehören Rechtsbrecher nicht eingesperrt, wenn die hohen Hürden für eine Haftstrafe erfüllt sind? Welche Konsequenz hätte denn der Verzicht auf eine Verwahrung? Will die Opposition ernsthaft die Gefängnisse abschaffen?
Wir werden aber auch – wie es das Strafvollzugsgesetz vorsieht – Straftäter resozialisieren. Hierzu gehört, dass die Häftlinge arbeiten können und die Möglichkeit erhalten, einen Berufsabschluss zu erwerben. Auch werden sie wieder sorgsam auf das Leben in Freiheit vorbereitet, damit sie keine weiteren Straftaten begehen. Meine Damen und Herren von der Opposition! Es ist schon reichlich vermessen, uns das Ziel der Resozialisierung abzusprechen. Sie waren es, die im Strafvollzug 70 Stellen bis zum Ende 2003 einsparen wollten.
Ein von Rotgrün betriebener offener Vollzug als Regelvollzug hat dazu geführt, dass viele Personen außerhalb der Anstalten neue Straftaten begangen haben oder aus dem Hafturlaub nicht zurückgekehrt sind.
Diese Koalition will sämtliche Vollzugslockerungen restriktiv handhaben und jeden Einzelfall genau prüfen. Wir bekennen uns dazu, dass uns der Schutz von Opfern und der Schutz der Allgemeinheit wichtiger ist als Wünsche nach Vollzugslockerungen verurteilter Strafgefangener.
Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Haftanstalten drogenfrei sind. Herr Neumann – er ist leider nicht da – hat uns einen mit viel Lyrik gespickten Antrag mit dem schönen Titel vorgelegt: Freiheit und Sicherheit für eine gute Innenund Rechtspolitik. Hierin unterstreicht er die Notwendigkeit einer konsequenten Verfolgung von Drogenbesitz, -handel und -konsum in den Vollzugsanstalten. Es ist von einem möglichst drogenfreien Strafvollzug die Rede. Das sind schöne Worte. Doch was hat Ihre Partei dazu beigetragen, Herr Grund?
Unter der Verantwortung der SPD wurden der Drogenkonsum und der Drogenhandel nicht nur geduldet, sondern der Staat hat das Werkzeug – nämlich das Spritzbesteck – für die Drogensucht gleich frei Haus geliefert.
Eine der ersten Amtshandlungen von Senator Kusch war, mit dieser Bigotterie Schluss zu machen und die Spritzenautomaten abzubauen. Wir setzen auf einen erleichterten Zugang zu Entzugsbehandlungen und auf verstärkte Kontrollen. Diese Maßnahmen werden sich langfristig als richtig erweisen.
Die drei markanten Vorteile der Dezentralisierung der Jugendgerichtsbarkeit – darauf hat Frau Spethmann bereits hingewiesen – sind sicherlich die Ortsnähe der Gerichte, deren Ortskenntnisse und die Tatsache, dass die Ermittlungsrichter ihre Pappenheimer kennen. Die dagegen sprechenden Argumente wie die Aktentransporte und andere spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Die Innere Sicherheit und die Justiz sind Themen, die man – wie es der Vorgängersenat getan hat – vernachlässigen und kaputtsparen kann; wir werden das nicht tun.
Die Kernaufgaben des Staates sind – neben der Bildungspolitik – die Innen- und die Rechtspolitik. Der neue Senat hat daher im ersten Jahr seiner Regierungszeit dringende und notwendige Reformen auf den Weg gebracht. Wir werden auch in den kommenden Jahren alles dafür tun, um die Funktionsfähigkeit der Justiz und der Bezirksverwaltungen weiter zu optimieren.
Auch wenn Sie noch so schöne Anträge schreiben, die Bürger dieser Stadt werden das völlige Versagen von Rotgrün, insbesondere in der Innen- und Rechtspolitik, so schnell nicht vergessen.
Bis die Namen Wrocklage und Peschel-Gutzeit in Hamburg verklungen sind – das wird noch lange dauern, dafür werden wir schon sorgen –, empfehle ich Ihnen,
sich mit einer langen und harten Oppositionsarbeit anzufreunden.
Ihre Sparpolitik hat jedenfalls ergeben, dass Sie uns erspart geblieben sind. Und das ist auch gut so. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg hat bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eine Vorreiterrolle gespielt. Insbesondere die Grünen haben hier eine löbliche Rolle übernommen und schreiben sich das auf die Fahnen. Das ist auch ein sehr löbliches Unterfangen. Andererseits muss man natürlich sagen, dass diese Stadt auch andere Probleme hatte, die man auch anpacken müsste. Es wäre ebenfalls löblich gewesen, das mit der gleichen Intensität zu tun.
Gleichwohl hat die Hamburger Ehe – wie sie hier genannt wurde – zunächst auch einen symbolischen Charakter gehabt, für die Betroffenen natürlich eine weitaus größere Bedeutung. Die zwangsläufige Folge war dann das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es wurde schon gesagt, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht hierzu eindeutig geäußert hat. Jetzt geht es eben nicht nur um den symbolischen Akt, sondern auch um konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und dann ist es natürlich auch unsere Pflicht, die landesrechtlichen Vorschriften anzupassen.
Der Gesetzentwurf hat schon einige Vorschriften genannt, die sicherlich nicht abschließend sind. Es geht eben nicht nur um Versorgungsansprüche und Beihilfen, sondern auch um Pflichten, die sich aus der Gleichstellung von Lebenspartnern mit den Ehegatten ergeben.
Im Rechtsausschuss sollten wir diesen Katalog deshalb noch einmal überarbeiten, weil er sicherlich nicht abschließend ist, wie selbst im Antrag ausgeführt ist. Es wäre sicherlich auch ein abendfüllendes Programm, das hier zu diskutieren. Aber der Bundesgesetzgeber ist auch hier gefordert – und das muss man noch einmal ganz deutlich sagen –, denn das übergeordnete Recht muss angepasst