Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rusche, mein Kollege, Herr Dobritz, hat schon zum Thema gesprochen, denn Sie haben es versäumt, Vorschläge fristgemäß einzureichen, und versuchen nun etwas schamlos, unter der Hausnummer Reform die Zerschlagung
Herr Müller-Sönksen, bei Ihren Redebeiträgen schwankt man immer, ob man wirklich dazu Stellung nehmen soll oder nicht.
Herr Müller-Sönksen, es geht hier nicht um eine Kleinigkeit von neun Monaten. Da wären wir überhaupt nicht pingelig, wenn es um neun Monate ginge. Aber es geht hier um die eigenen Rechte der Bürgerschaft und darum, ob dieses Gesetz verfassungsmäßig zustande kommt. Darum geht es. Aber so weit haben Sie offensichtlich nicht überlegt.
Die SPD-Fraktion hat Reformen im Medienbereich immer unterstützt. Hierbei stand für uns immer eine effektive und der Demokratie verpflichtete Medienkontrolle im Mittelpunkt. In den letzten Jahren ging die Diskussion zunehmend in Richtung einer Konzentrationsdebatte im Medienbereich. Die Frage, ob diejenigen, die über Netze verfügen, mit denjenigen identisch sein dürfen und sollen, die darüber entscheiden, was in den Netzen verbreitet wird, war ebenso bedeutsam für uns. Im Medienbereich liegen interessante Herausforderungen und gleichsam brisante politische Konflikte. Fragen des Medienrechts sind aber auch immer Machtfragen und wir können mit berechtigtem Misstrauen nach Italien schauen, wo Silvio Berlusconi Politik, Wirtschaft und Medien machtpolitisch zusammenführt.
Ich glaube, Herr Freytag, Sie müssen sich dem Sachverhalt zuwenden, dann würden Sie sicherlich zu ganz anderen Beurteilungen kommen.
In Deutschland haben wir infolge bitterer Erfahrungen unseren öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunk bewusst staatsfern und pluralistisch organisiert. In einer Zeit umfassender technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen bescheren Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, uns einen Gesetzentwurf, der die Zerschlagung einer auf breitester demokratischer Basis angelegten Kontrolle vorsieht. Sie ignorieren dabei – wie das so Ihre Art ist – alle öffentlichen Bedenken und versuchen, mit Ihrer parlamentarischen Mehrheit einen fragwürdigen Entwurf durchzuboxen.
Die von Herrn Müller-Sönksen in den Medien verbreiteten Überlegungen, wonach Anbieter ihre Programme ausschließlich nach Marktprinzipien zu gestalten haben, offenbart doch Ihre Absicht. In einem Markt, in dem Rundfunkund Fernsehprogramme als Ware gehandelt werden sollen, ist bei Ihnen eine wirksame Kontrolle nicht mehr vorgesehen. Darum geht es Ihnen.
Nicht nur aus dieser Absicht greifen Sie mit Ihrem Gesetzesentwurf in die politische Trickkiste. Obendrein versuchen Sie, Ihr Versäumnis bei der Benennung von gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen zu korrigieren. Dabei nehmen Sie offenkundig einen Eingriff in bestehende Rechtssätze hin, indem Sie einfach die Amtszeit des amtierenden Vorstandes bei der Hamburgischen Anstalt für neue Medien – HAM – verlängern.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ihr Gesetzentwurf verstößt gegen allgemeine Wahlgrundsätze und höheres Verfassungsrecht. Für Ihre Versäumnisse sollen andere die Zeche zahlen.
Die künftigen Beschlüsse des HAM-Vorstandes wären anfechtbar und sind damit fragwürdig. Die HAM liefe Gefahr, insgesamt handlungsunfähig zu werden; erhebliche wirtschaftliche Risiken wären die Folgen. Gesetzesänderungen in diesem sensiblen Bereich sollten mit einer möglichst hohen parlamentarischen Zustimmung erfolgen. Herr Freytag, zumindest sollte ein Entwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben, frei von Zweifeln sein, dass er mit beträchtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken versehen ist. Dieser Anforderung wird die vorliegende Drucksache nicht gerecht.
Es ist demnach unerlässlich, sich in den zuständigen Fachausschüssen mit Ihrem Entwurf zu befassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kommen wir doch noch einmal kurz auf die Parteipolitik von Herrn Müller-Sönksen zu sprechen.
Die FDP hält diese Fahne doch nur hoch, weil sie bei den öffentlich-rechtlichen Gremien nicht zum Zuge kommt. In
der Regel teilen sich dort nämlich die SPD und die CDU die Sachen auf. Das ist die Wahrheit. Deswegen halten Sie hier das Fähnchen hoch, das an sich überhaupt keine Rolle spielen soll. Das ist das eine.
Das andere ist: Was soll denn nun passieren? Darauf habe ich hier noch keine Antwort bekommen. Die betreffende Wahl in der Hamburgischen Bürgerschaft soll auf Ende des Jahres verschoben werden. Dann möchte Herr MüllerSönksen einen neuen Expertenrat einrichten, hat aber nicht die Frage beantwortet, ob die Bürgerschaft diesen wählen soll. Was heißt dies denn? Haben wir dann zwei, also ein Kombinationsmodell? Es wäre gut, wenn Sie das einmal sagen würden. Stattdessen lassen Sie die Bewerber aus Hamburg – und vor allem auch die ehrenamtlichen, die sich freiwillig dafür beworben haben, fünf Jahre lang an der Medienpolitik dieser Stadt teilzuhaben; das ist viel Arbeit, Herr Müller-Sönksen – bis Ende des Jahres warten, bis sie von Ihnen Post bekommen unter dem Motto: Leider wird das nichts, wir haben sowieso etwas anderes vorgehabt. Das ist doch die Wahrheit, die den Menschen jetzt aber nicht gesagt wird.
Es ist eine Schande, dass die Mehrheit in diesem Parlament die Bewerber, die sich für ein Amt in dieser Stadt beworben haben, so lange im Unklaren lässt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hier wurde vonseiten der CDU gesagt, dieses Vorgehen sei rechtsstaatlich vollkommen unbedenklich. Ich möchte darlegen, warum meine Fraktion und ich dieses Demokratieverständnis für hochgradig bedenklich halten.
Die allgemeinen Wahlgrundsätze, wie sie in der Verfassung festgelegt sind, gelten auch für diese Wahl. Einer der wesentlichen Wahlgrundsätze liegt nun einmal darin, dass die Wahl im Vorwege zeitlich begrenzt ist. Das heißt, die Mehrheit in der Bürgerschaft kann nicht die Wählerschaft entmachten, weil ihr die Wahlvorschläge nicht passen, und einfach die Wahlperiode verlängern. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was hier letztendlich passiert.
Ein einfacher Vergleich: Stellen Sie sich einmal vor, die Bürgerschaftswahlen stünden vor der Tür und die Umfragen für die Regierungsfraktionen sind denkbar schlecht. Was macht man, wenn einem das nicht in den Kram passt? – Man verlängert die Wahlperiode. Dass das nicht gehen kann, ist wirklich offensichtlich. Nichts anderes passiert hier.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Bernd Reinert CDU: Herr Maaß, das ist doch absurd! Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)
Nach dem Verfassungsrecht ist es doch so, dass die gesetzliche Amtsperiode in einer laufenden Amtsperiode nicht zur Disposition steht, weil ein Missbrauch durch die Mehrheit denkbar wäre. Dieser Grundsatz gilt bei dieser Wahl und er gilt auch für Sie.
Wer stimmt zunächst einer Überweisung der Drucksache 17/2207 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss und den Kulturausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses Überweisungsbegehren ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse dann in der Sache abstimmen. Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Mediengesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die gab es nicht. Das Gesetz ist in erster Lesung mehrheitlich beschlossen.
Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist der Fall. Damit wird die zweite Lesung für die nächste Sitzung vorgesehen.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 17/2187: Dringlicher Senatsantrag: Unterstützung des Deutschen Tennisbundes bei der Durchführung der German Open 2003, Haushaltsplan 2003, Nachbewilligung in Höhe von 750 000 Euro bei dem Titel 7100.684.01 „Zuschuss zur Finanzierung des Tennisturniers ,German Open 2003‘“.