Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

Schuld der SPD. Es ist ein Antrag, der nicht fundiert ist. Er rechtfertigt, den Teil, der die Finanzierung betrifft, abzulehnen. Es ist Ihre Aufgabe, eine andere Lösung zu finden.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zur Drucksache 17/2349.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Nun zum Bericht des Haushaltsausschusses. Zunächst zum ersten Spiegelstrich des Ausschusspetitums.

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und den Dringlichen Senatsantrag aus der Drucksache 17/2187 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Mehrheitlich ist dieser Empfehlung so gefolgt worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Beschluss auch in zweiter Lesung mit Mehrheit und damit endgültig gefasst worden ist.

Nun zum zweiten Spiegelstrich des Ausschusspetitums.

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und den Antrag aus der Drucksache 17/2269 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf, Drucksache 17/2207, Antrag der Koalitionsfraktionen: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Mediengesetzes.

[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Mediengesetzes – Drucksache 17/2207 –]

Dieses Gesetz hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 19. Februar 2003 bereits in erster Lesung angenommen.

Mir ist mitgeteilt worden, dass gemäß Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung aus den Reihen der GALFraktion das Wort gewünscht wird. Herr Müller, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was uns in zweiter Lesung vorliegt, ist die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandes der Anstalt für neue Medien in dieser Stadt. Damit soll heute beschlossen werden, dass sich das laufende Wahlverfahren als erledigt erklärt.

Meine Damen und Herren! Nicht bedacht wurde, dass durch diesen Beschluss bereits Ende des Monats ein neues Wahlverfahren in Gang gesetzt werden muss, und zwar nach dem gleichen Modus wie im letzten Jahr. Genau dieses Wahlverfahren sollte eigentlich durch Ihren Beschluss, der heute gefasst werden soll, vermieden werden.

Sie können offensichtlich keine Gesetze lesen oder es ist Ihnen egal, denn im Mediengesetz Paragraph 63 Absatz 3 steht,

(Christian Maaß GAL: Rechtsfreier Raum!)

dass die Bürgerschaft neun Monate vor Ablauf der Amtszeit des HAM-Vorstandes das Wahlverfahren einleiten muss.

Dies wird sie nun erneut Ende des Monats tun müssen, obwohl klar ist, das dieses Wahlverfahren null und nichtig ist, denn Sie haben bereits angekündigt und inzwischen hat die HAM auch darauf reagiert, dass Sie noch in diesem Jahr das Wahlverfahren und das gesamte Gesetz novellieren wollen.

Das ist eines Parlaments unwürdig. Das macht man nicht. Man nimmt keine Bewerbungen entgegen und sagt dann, es hat sich hier mit einem Federstrich erledigt. Man ändert nicht so schlampig ein Gesetz, dass das Parlament erneut aufrufen muss, sich zu bewerben, obwohl klar ist, dass es wahrscheinlich noch im Herbst – ich weiß nicht, ob das noch vor der Sommerpause passiert, das weiß man bei Ihnen nicht – ein drittes Wahlverfahren zum Vorstand dieser Medienanstalt gibt.

Das hat es in dieser Form in der Medienlandschaft nicht gegeben. In der Medienszene sieht man nur noch Kopfschütteln

(Frank-Thorsten Schira CDU: Was hört man denn so?)

darüber, wie unverantwortlich man im Parlament mit Gesetzen umgeht und wie man der Medienszene entgegentritt.

Wir werden daher dem Antrag inhaltlich sowieso nicht, aber gerade auch aus handwerklichen Gründen nicht zustimmen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Her Rusche, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor 14 Tagen habe ich von dieser Stelle aus alles Notwendige zum Wahlverfahren gesagt. Ich glaube, es ist nicht notwendig, dies alles noch einmal zu wiederholen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Wir sollten unsere kostbare Zeit für bessere Dinge verwenden.

Nur so viel will ich zu Herrn Müller sagen. Ich glaube, in der Medienszene bin ich ganz gut zu Hause. In der Hamburger Medienlandschaft wartet man dringend auf die Maßnahmen, die dieser Senat plant und die wir mit vollem Herzen unterstützen werden. – Danke.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer will das bereits in erster Lesung beschlossene Gesetz nun auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit Mehrheit und damit endgültig beschlossen worden.

(Jürgen Schmidt SPD)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 49, Drucksache 17/2283, Antrag der SPD-Fraktion: Realisierung des Projektes „Lernen mit neuen Medien“.

[Antrag der Fraktion der SPD: Realisierung des Projektes „Lernen mit neuen Medien“ – Drucksache 17/2283 –]

Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Heimweg.

Schluss: 20.31 Uhr

Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Redebeiträge wurden in der von der Rednerin beziehungsweise vom Redner nicht korrigierten Fassung aufgenommen.

Für diese Sitzung waren nicht anwesend: die Abgeordneten Ingrid Cords, Uwe Grund, Ingo Kleist, Peter Lorkowski, Dr. Andreas Mattner, Volker Okun, Robin Schenk, Heidemarie Scherweit-Müller, Horst Zwengel.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

Anlage

(Siehe Seite 2133 D.) Anlage

Sammelübersicht gemäß §26 Absatz 5 GO für die Sitzungen der Bürgerschaft am 5. und 6. März 2003

A. Kenntnisnahmen