Protokoll der Sitzung vom 28.11.2001

Beschlüsse 120 A

Bericht des Eingabenausschusses:

Eingaben – Drs 17/47 – 120 A

Beschlüsse 120 A

Bericht des Eingabenausschusses:

Eingaben – Drs 17/48 – 120 B

Beschlüsse 120 B

Interfraktioneller Antrag:

Mehrbedarf bei den gesetzlichen Leistungen an die Abgeordneten und Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft sowie die politischen Parteien, bedingt durch den Legislaturperiodenwechsel – Drs 17/49 – 120 B

Beschlüsse 120 C

Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP:

Einsetzung der Ausschüsse – Drs 17/94 (Neufassung) – 120 C

mit

Antrag der Fraktion der GAL:

Zuschnitt der Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft – Drs 17/95 – 120 C

Beschlüsse 120 D

Beginn: 15.02 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich bitte, Platz zu nehmen und die Türen zu schließen. Ich bitte diejenigen, die sich nicht im Plenarsaal aufhalten sollten, ihn zu verlassen.

Die Sitzung ist eröffnet. Die heutige Sitzung kann ich mit Glückwünschen beginnen. Sie gehen an unseren Kollegen Herrn Niedmers, der heute Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses und alles Gute für das neue Lebensjahr, Herr Niedmers.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen sich darauf verständigt, dass die Tagesordnung um die Drucksache 17/94 ergänzt werden soll. Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP zur Einsetzung der Einschüsse, welcher als Tagesordnungspunkt 14 nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde.

Wir kommen zur

Aktuellen Stunde

Dazu sind drei Themen angemeldet worden, und zwar von der SPD-Fraktion

Das Parlamentsverständnis der Partei Rechtsstaatlicher Offensive

von der CDU-Fraktion

Stärkung der Justiz – mehr Sicherheit für Hamburg

und von der GAL-Fraktion

Filz und Selbstbedienungsmentalität bei der SchillPartei

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass das von der SPD-Fraktion angemeldete Thema und das Thema der GAL-Fraktion gemeinsam behandelt werden sollen. Ich rufe sie jetzt auf. Wer wünscht das Wort? – Das Wort hat Herr Egloff.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie

(Michael Neumann SPD: Das hat doch Frau Pauly gesagt!)

und in Hamburg hat dies – anders als in anderen Bundesländern – sogar dazu geführt, dass in Artikel 39 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt ist:

„Mitglieder des Senats dürfen kein Bürgerschaftsmandat ausüben.“

Darüber hinaus hat die Bürgerschaft beschlossen, dass ab der 18. Legislaturperiode gemäß Paragraph 34a des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft Abgeordnete nicht als enge Mitarbeiter eines Senatsmitglieds tätig sein dürfen. Auch dies ist eine besondere Ausprägung des Gewaltenteilungsprinzips. Der Abgeordnete soll sein Mandat ohne berufliche Abhängigkeiten ausüben dürfen, um hier nicht in Entscheidungszwänge zu geraten. So viel zur theoretischen Grundlage.

Sie scheinen aber nötig zu sein, meine Damen und Herren, da hier von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive wun

dersame Dinge zu verzeichnen sind, denn sowohl der Fraktionsvorsitzende als auch der Parteivorsitzende und Zweite Bürgermeister sind doch Juristen. Ihnen scheinen aber diese Grundlagen des Verfassungsrechts, die gemeinhin Lehrstoff des ersten Semesters sind, nicht gegenwärtig zu sein. Man hat wohl damals gefehlt, als dieses unterrichtet wurde.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Buh!)

Wir müssen heute also feststellen, dass die Schill-Partei es mit den Verfassungsgrundsätzen und dem Parlamentsverständnis nicht so genau nimmt, denn wie sonst hätte es passieren können, dass innerhalb kürzester Zeit drei Abgeordnete dieses Hauses als Büroleiter eines Senators, als persönlicher Referent und als Berater – was immer das heißen mag – ins Gerede gekommen sind.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Hört, hört!)

Es handelt sich um die Abgeordneten Nockemann, Gonska und Adolphi.

Am schwerwiegendsten ist meines Erachtens der Fall Nockemann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Büroleiter des Senators. Den Posten des innenpolitischen Sprechers hat er immerhin aufgegeben – wenigstens etwas. Wie will Herr Nockemann als Abgeordneter auch nur ansatzweise eine parlamentarische Kontrollfunktion wahrnehmen, wenn er gleichzeitig das Büro des Senators leitet?

Herr Professor Karpen, der hier bis vor kurzem als CDUAbgeordneter saß, hat dazu völlig zu Recht ausgeführt:

„Jemand, der dem Senator die Feder führt, kann ihn im Parlament nicht kontrollieren.“

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Genauso ist der Fall des Abgeordneten Gonska zu beurteilen. Als persönlicher Referent von Senator Rehaag wird er wohl kaum in der Lage sein, hier die nötige Unabhängigkeit aufzubringen, die einen Abgeordneten eines Parlaments auszeichnet. Immerhin äußerte sich der Abgeordnete Gonska gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ folgendermaßen:

„Bei mir liegt der Fall ganz anders als bei Herrn Nockemann. Nockemann ist stellvertretender Fraktionschef und sogar innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Da kann man es als problematisch ansehen, dass er Büroleiter beim Innensenator ist.“

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Hört, hört!)

Nein, Herr Kollege Gonska, man kann es nicht als problematisch ansehen. Man muss es als problematisch ansehen,

(Beifall bei der SPD und der GAL)

denn dies widerspricht allen parlamentarischen Gepflogenheiten dieses Hauses. Das gilt auch für Sie, Herr Gonska. Es ist in der Vergangenheit nicht passiert, dass hier derartige Verhaltensweisen eines Abgeordneten zu verzeichnen waren, wie wir der Antwort auf eine Kleine Anfrage heute entnehmen konnten.