Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Meine Damen und Herren, es wurde zu Recht gesagt: Die Verfahrensdauer ist unbefriedigend lang. Auch das ist vorsichtig ausgedrückt. Das kann man auch ganz anders ausdrücken. Aber ohne die Kenntnis der Akten verbietet sich jedem Juristen, aber auch jedem anderen, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Ich habe in einem meiner beiden Berufe relativ oft mit Arzthaftungsprozessen zu tun. Es ist der zweite, um der Nachfrage gleich vorzubeugen, nicht in meinem Zahnarzt-, sondern in meinem anwaltlichen Beruf. Insofern habe ich ein gewisses Verständnis für eine erhebliche Verfahrensdauer. Arzthaftungsprozesse dauern lange. In vielen Fällen sind im Nachhinein nämlich Fragen, ob Behandlungsfehler nach dem damaligen Stand der Wissenschaft vorlagen, nicht sicher zu klären. Für gewöhnlich, möglicherweise auch hier, gibt es sich widersprechende Gutachten. Ich habe noch keinen einzigen Arzthaftungsprozess gehabt, wenn mehrere Gutachten vorlagen, dass alle dasselbe sagten. Bisher haben die sich noch immer widersprochen. Das ist möglicherweise auch hier so.

Das Zweite – das deutet sich auch in der Großen Anfrage an –: Es gibt sehr oft ein Kausalitätsproblem. Das ist auch juristisch von großer Bedeutung. Das Dritte: Es gibt immer ein Beweisproblem. Es gibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verschiedene Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr. Das sind im Einzelfall auch sehr komplizierte juristische Sachverhalte. Nicht selten muss der Bundesgerichtshof eingreifen, um die erste und zweite Instanz zu korrigieren, weil in diesem Bereich Fehler gemacht werden. Sie merken, wie kompliziert das ist. Und, auch das wurde hier angedeutet, es gibt gerade in Arzthaftungssachen wegen desselben Sachverhaltes zahlreiche nebeneinander laufende Verfahren, zivilrechtliche, strafrechtliche, sozialrechtliche, berufsrechtliche und disziplinarische. Ob Sie es glauben oder nicht, ich erlebe es nicht ganz selten, dass verschiedene Verfahren zu völlig verschiedenen Ergebnissen kommen. Die Gutachter werden von den verschiedenen Gerichten oft getrennt bestellt und die verschiedenen Gutachter kommen zu verschiedenen Ergebnissen. Deshalb, meine Damen und Herren, habe ich in weiten Bereichen Verständnis dafür, dass die Justiz, auch die Verwaltung, Zeit brauchen. Dennoch sind zehn Jahre auch aus meiner Sicht zu lange. Der Senat sollte darum bemüht sein, dieses schnell zu beenden.

Ich meine allerdings auch, dass wir uns als Politiker in diesem Bereich zurückhalten sollten, einmal deshalb, weil SPD und GAL einen sehr großen Teil dieser Verfahrensdauer zu verantworten haben, nicht die jetzige Koalition.

(Wolfgang Beuß CDU: Den größten Teil!)

Den allergrößten Teil, in der Tat. Aber auch die jetzige Koalition trägt schon seit 18 Monaten Verantwortung. Es gibt auch von unserer Seite nun keinen Grund, nur auf Rotgrün zu zeigen.

Meine Damen und Herren, es wurde hier thematisiert, dass seit drei Jahren die zuständige Große Strafkammer keinen Eröffnungsbeschluss gefasst hat. Das ist in der Tat ungewöhnlich, aber wir leben in einem Rechtsstaat und wir sollten auf keinen Fall auf die Idee kommen, unabhängige Richter infrage zu stellen. Ich habe bisher keinerlei Anhaltspunkte, dass es falsch war, diesen Eröffnungsbeschluss hinauszuzögern.

Es wurde auch der Ermittlungsführer, der vorsitzende Richter am Landgericht, Herr Meyer, angesprochen. Dazu kann ich nun doch wieder aus meiner Berufspraxis etwas bei

tragen. Den kenne ich ganz gut. Das ist nämlich der Vorsitzende der Arzthaftungskammer, der Zivilkammer 23 des Landgerichtes. Sie werden verstehen, dass ich als Anwalt nicht automatisch mit dem einverstanden bin, was der Richter in meinen Verfahren macht. Ich sage Ihnen aber, Herr Meyer ist ein äußerst erfahrener und qualifizierter Mann. Ich habe weder von meiner Seite noch von der jeweiligen Gegenseite jemals die Vermutung hören können, Herr Meyer sei voreingenommen. Man mag seine Entscheidungen nicht richtig gefunden haben. Das mag sein. Ich habe aber noch nicht ein einziges Mal gehört, dass er voreingenommen gewesen sein soll. Deshalb habe ich ein erhebliches Vertrauen in die Richtigkeit und saubere Abarbeitung in seiner Tätigkeit als Ermittlungsführer.

(Antje Möller GAL: Was ist denn das für eine Rede?)

Meine Damen und Herren, es wurde bereits gesagt: Für uns Politiker ist ganz wesentlich, zu verhindern, dass so etwas wieder passiert. Alle Redner bisher haben gesagt, dass dies der Fall ist. Es gibt offenbar jetzt im UniversitätsKrankenhaus Eppendorf ein zufriedenstellendes Qualitätssicherungsprogramm. Ich persönlich bin etwas enttäuscht, dass sich die Krankenkassen, die sonst immer gerne von Qualitätssicherung reden, nun weigern, für diese Qualitätssicherung zu zahlen, aber das ist ein Schmankerl am Rande.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Opfer, Hinterbliebene und auch Professor Hübener haben ein Recht auf zügige Bearbeitung und ich fordere auch durchaus unseren, meinen eigenen Senat auf, alles Erdenkliche zu tun, diese Verfahren so schnell wie möglich zu einem Ende zu führen, aber, Frau Dr. Freudenberg, Vorverurteilungen und pauschale Justizschelte sind völlig unangebracht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat Herr Senator Dräger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nüchterne Zahlen und Daten – Frau Dr. Freudenberg, Sie haben sie verlesen – kennzeichnen die Antwort auf die Große Anfrage zu den Vorkommnissen in der Strahlentherapie des UKEs. Hinter diesen nüchternen Zahlen und Daten stehen aber das Schicksal und das Leid von Menschen, die uns nicht unberührt lassen können. Menschen, die sich in der Hoffnung auf Heilung oder zumindest doch Besserung ihrer Gesundheit vertrauensvoll in ärztliche Behandlung begeben haben, sahen sich in dieser Erwartung enttäuscht und haben sogar zusätzliches Leid erlitten.

Wir stehen aber auch vor einem Geschehen, das nicht für einfache Antworten taugt. Niemand streitet dem verantwortlichen Arzt ab, dass er in der Überzeugung gehandelt hat, seinen Patienten zu helfen. Jeder weiß, dass ärztliches Handeln gerade bei den schweren Krankheitsbildern, mit denen es eine Universitätsklinik häufig zu tun hat, mit einem hohen Maß an Risiko und Verantwortung verbunden ist. Es geht also auch um Grundfragen der ärztlichen Ethik und darum, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, damit individuelle Fehler und Versagen möglichst nicht so dramatische Folgen haben.

(Dr. Wieland Schinnenburg FDP)

Dies ändert aber nichts daran, dass dort, wo persönliches Fehlverhalten nachweisbar ist, auch angemessene Konsequenzen gezogen werden müssen. Aber nicht nur die Ärzte und die Kliniken haben eine wichtige Verantwortung gegenüber ihren Patienten, sondern auch die Politik und, Frau Dr. Freudenberg, auch das Parlament haben eine Verantwortung. Und zwar eine Verantwortung gegenüber Patienten, aber auch gegenüber den Kliniken und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch dieser Verantwortung, Frau Dr. Freudenberg – und da möchte ich mich ganz explizit dem Abgeordneten Beuß anschließen –, müssen wir als Senat und Sie als Mitglied dieses Parlamentes nachkommen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Worum geht es in dem vorliegenden Fall? Da sind zum einen die Patientinnen und Patienten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 1993 haben Patientinnen und Patienten geltend gemacht, sie seien fehlerhaft, in der Regel mit zu hoher Strahlendosis oder einem zu großen Zielvolumen bestrahlt worden. Dieser Vorwurf hat sich bisher bei über 130 Patientinnen und Patienten aufgrund von Sachverständigengutachten bestätigt. So wenig natürlich die gezahlten Schadensersatzleistungen die Fehlbehandlungen ungeschehen machen können, sie können bis zu einem gewissen Grade Genugtuung leisten und auch das Leben etwas erleichtern. Daher hat die Stadt alles darangesetzt, dass die berechtigten zivilrechtlichen Ansprüche von Patientinnen und Patienten schnell und unbürokratisch befriedigt werden. Rund 90 Prozent der geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind inzwischen abgeschlossen. Der Rest befindet sich in der Regulierung. Bei dieser Sachlage, Frau Dr. Freudenberg, ist die Verdächtigung absurd, aus der Beantwortung der Großen Anfrage abzuleiten, dass die Stadt nicht mehr zu ihrer Zusage stehe.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der FDP und bei Dr. Mathias Petersen und Dr. Barbara Brüning, beide SPD)

Natürlich bleibt es bei der bisherigen verantwortungsbewussten Handhabe der Schadensregulierung. Auch Sie, Frau Dr. Freudenberg, wissen dies. Sie haben es hier eben im Hause gesagt und haben damit die Verantwortung, Patientinnen und Patienten nicht aufgrund von Spekulationen, teilweise absurden Behauptungen und einer Kette von Hypothesen zu verunsichern.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Da ist zum anderen Herr Professor Hübener. Bei ihm ist es bisher zu keiner strafrechtlichen Verurteilung gekommen.

(Elke Thomas CDU: Das ist das Entscheidende!)

Zwar konnten Behandlungsfehler nachgewiesen werden, aber es fehlt für eine strafrechtliche Verurteilung der eindeutige Nachweis der Kausalität, denn beim Strafrecht muss dem Arzt nachgewiesen werden, dass alleine durch die fehlerhafte Behandlung die Schädigung entstanden ist und diese nicht auch bei einer ordnungsgemäßen Behandlung eingetreten wäre. Hier unterscheidet sich das Strafrecht vom Zivilrecht. Im Zivilrecht ist die Beweislast umgekehrt. Dort muss der Arzt, wenn ihm ein Behandlungsfehler nachgewiesen worden ist, beweisen, dass der Gesundheitsschaden nicht ursächlich auf die fehlerhafte Therapie zurückzuführen ist. Dieser komplexe Sachverhalt eignet sich nicht für Pauschalisierung und Simplifizierung.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Da Professor Hübener Beamter und Arzt ist – und darauf haben einige der Vorredner schon hingewiesen –, finden auch disziplinarrechtliche und berufsrechtliche Verfahren statt. Im Jahr 1994 sind diese Verfahren wegen der sachgleichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt worden. Um das Disziplinarverfahren allerdings zu beschleunigen, wurde es Mitte letzten Jahres wegen des bis dahin erreichten Standes der strafrechtlichen Ermittlungen und trotz des letzten noch offenen Strafverfahrens wieder aufgenommen. Dennoch ist es für alle Beteiligten bedauerlich, dass diese Verfahren wegen der Komplexität und schwierigen Materie so viel Zeit benötigen.

Zum Dritten: das UKE. Der Strahlenkomplex war Anlass für das UKE, Qualitätsanforderungen neu zu definieren und ein umfassendes Qualitätsmanagement zu etablieren. Der Wissenschaftsausschuss wurde mehrfach, auch unter der Beteiligung von Sachverständigen, über die Implementierung der Qualitätssicherungssysteme informiert. Zudem – ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt – haben die von uns eingeleiteten, strukturellen Veränderungen im Kontext mit dem Generalplan und der Masterplanung die Voraussetzungen für eine wirksame Qualitätssicherung deutlich verbessert. Durch die im letzten Jahr eingeführte Zentrenstruktur werden die Kliniken und Abteilungen stärker in dieses System der Qualitätssicherung und damit in der Verantwortung und Kontrolle eingefügt. Qualitätssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Zentren. Und auch die Funktion des ärztlichen Direktors wird durch die Ämtertrennung vom Dekan sowie durch die hauptamtliche Tätigkeit gestärkt.

Es muss unser aller Interesse und natürlich auch das Interesse des UKE sein, diese mühsam errungenen Fortschritte und die Wiederherstellung des Rufes des UKEs in den letzten zehn Jahren nicht wieder zu gefährden,

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

sondern im Gegenteil dauerhaft zu sichern. Falls – und ich betone falls – die Leitung des UKEs in diesem Zusammenhang nachdenken sollte, sich von Professor Hübener endgültig zu trennen, könnte niemand daraus einen Vorwurf ableiten wollen. Dies aber als eine Rehabilitation Professor Hübeners zu diffamieren, wäre schon ein starkes Stück, Frau Dr. Freudenberg,

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

und entspricht nicht der Verantwortung, die Sie, die wir alle für das UKE und dessen Mitarbeiter haben.

Meine Damen und Herren, Fehler von Ärzten werden sich nie völlig ausschließen lassen.

(Elke Thomas CDU: Auch das ist wahr! und Beifall)

Der neue Senat hat aber gemeinsam mit dem UKE die Rahmenbedingungen verändert, weil individuelle Fehler niemals mehr so dramatische Folgen haben dürfen. Auf diesem Weg müssen und werden wir das UKE weiterhin uneingeschränkt unterstützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn das für alle Fraktionen in diesem Hause gälte, zu unterstützen und nicht mit Behauptungen, Spekulationen und Ketten von gewagten Hypothesen zu versuchen, von der Sache her unangemessene politische Themen zu generieren. – Danke schön.

(Senator Jörg Dräger)

A C

B D

(Anhaltender Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Maaß.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Sie kann sich auch selbst entschuldigen!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war ja jetzt am Ende interessant mit der Trennung.

(Bernd Reinert CDU: Und richtig! – Karen Koop CDU: Ja, gucken Sie mal an!)

Es wurde nicht problematisiert, dass wir uns dagegen richten würden, wenn sich das UKE von Herrn Professor Hübener trennt. Es geht darum, wie man sich trennt. Wir richten uns dagegen, dass sich hier, obwohl Behandlungsfehler feststehen, das UKE in einer ganz bestimmten Art und Weise von Professor Hübener trennt, nämlich mit ganz erheblichen finanziellen Vergütungen für den Professor, der dieses Leid verursacht hat. Das ist das Problem. Wir richten uns gegen den goldenen Handschlag. Es geht nicht darum, dass sich das UKE von ihm trennt. Dies möchte ich nur einmal zur Klarheit anfügen.

Meine Kollegin Dr. Freudenberg ist mehrfach hier persönlich angegriffen worden, sie habe Vorverurteilungen vorgenommen.

(Bernd Reinert CDU: Das können Sie alles im Pro- tokoll nachlesen!)

Sie haben nicht richtig zugehört. Herr Senator Dräger hat eben selbst gesagt, dass die Behandlungsfehler, die vorgenommen wurden, feststehen. Alle Gutachter haben dies gesagt und auch Frau Dr. Freudenberg hat hierauf hingewiesen, dass es an den Behandlungsfehlern überhaupt keinen Zweifel mehr gibt. Es steht lediglich infrage – und auch darauf hat Frau Dr. Freudenberg hingewiesen –, dass der Kausalzusammenhang eben unter Beachtung der Beweislast, wie sie Frau Freudenberg und eben noch einmal Herr Senator Dräger dargestellt haben, im strafrechtlichen Sinne strittig ist.