Um es noch einmal deutlich zu sagen, stelle ich die gleiche Frage noch einmal. Es ging um die Frage der Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die schwarzgefahren und erwischt worden sind und ob sich diese Ersatzfreiheitsstrafen seit Einführung des Sozialtickets reduziert haben, weil das jeden Tag Geld kostet. Wenn diese wieder steigen sollten, wäre das ein Kostenfaktor, der bei den ganzen Überlegungen auch zu berücksichtigen wäre.
Frau Abgeordnete, ich habe durch die sehr intensive Aufzählung bei der Entwicklung der Schwarzfahrerzahlen darauf aufmerksam machen wollen, dass eine Änderung nicht zu erwarten ist.
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Es geht um die Verhän- gung von Ersatzstrafen! – Christian Maaß GAL: Da muss Herr Kusch antworten!)
Seit 1. Januar 2003 erhalten ältere Sozialhilfeempfänger Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz. Warum ist der Vertrag mit der HVV GmbH, dem das Sozialticket zugrunde liegt, nicht so geändert worden, dass Empfängerinnen und Empfänger von Leis
Frau Abgeordnete, das Grundsicherungsgesetz enthält neben dem Regelsatz eine fünfzehnprozentige Pauschale. Die Pauschale ist nicht zweckbestimmt für einmalige Bedarfe. Mit ihr sollen vielmehr Bedarfe abgedeckt werden, die über den Regelsatz hinausgehen. Er liegt also höher als der Sozialhilfesatz. Unabhängig davon, dass wir die Absicht auch schon zu jenem Zeitpunkt hatten, das Sozialticket abzuschaffen, ist das eine mit dem anderen nicht vergleichbar. Um für ärmere Bevölkerungsschichten insgesamt zusätzliche Sozialleistungen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren, haben wir zurzeit keine Mittel.
Herr Staatsrat, wie Sie ausgeführt haben, erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz monatlich eine Pauschale von 42 Euro für einmalige Ausgaben wie Bekleidung, Haushaltsanschaffungen und anderes mehr. Warum halten Sie es für richtig, dass Menschen fast die ganze monatliche Pauschale, nämlich 42 Euro, für eine dem Sozialticket adäquate Fahrkarte ausgeben müssen?
Frau Abgeordnete, ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir die Sozialhilfe auf das Maß reduzieren, das in der Bundesrepublik üblich und gesetzlich vorgesehen ist. Das Grundsicherungsgesetz ist ein Gesetz, das die Grundbedürfnisse der ärmeren Bevölkerungsschicht berücksichtigen soll. Deshalb gibt es diese Pauschale, von der wir gesprochen haben. Insofern wäre jede Leistung, die man zusätzlich erteilt, eine darüber hinausgehende, für die keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen. Insofern ist die Gebietskörperschaft Freie und Hansestadt Hamburg in der Situation wie alle anderen Gebietskörperschaften auch. Im Übrigen möchte ich Ihnen ergänzend dazu sagen, dass die CC-Karte zurzeit im Abonnement 22,50 Euro kostet.
Herr Staatsrat, das 1-Euro-Programm für Sozialhilfeempfänger ist, wenn ich es richtig verstanden habe, so kalkuliert worden, dass eine Arbeitsmotivation dadurch geschaffen werden soll. Wie sehen Sie die Sache mit der Arbeitsmotivation, wenn der Sozialhilfeempfänger, der im Normalfall acht Stunden arbeitet und somit 8 Euro Sozialhilfe bekommen würde, in einer Stadt wie Hamburg etwa die Hälfte davon wieder für Fahrgeld ausgeben müsste. Das ist – in Geld gemessen – eine Reduzierung der Motivation um 50 Prozent. Ist das noch angemessen?
Herr Abgeordneter, die Zahlen habe ich nicht so ganz verstanden. Wenn jemand 1 Euro zusätzlich erhält, sind das 160 Euro...
(Christian Maaß GAL: 8 Euro am Tag! – Dr. Willfried Maier GAL: Der fährt vielleicht jeden Tag zur Arbeit!)
Im Wesentlichen ist dieses 1-Euro-Programm keine freiwillige Leistung für die Sozialhilfeempfänger. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass diejenigen, die sich selbst helfen können, sich auch selbst helfen müssen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir zugleich unter dem Grundsatz des Förderns und Forderns davon aus, dass wir von den Sozialhilfeempfängern auch Anstrengungen fordern, wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das 1-Euro-Programm hat im Wesentlichen als Zielsetzung nicht den Anreiz, Arbeit zu schaffen, sondern er besteht darin, dass der Sozialhilfeempfänger sich gleichsam verpflichten soll, wieder für sich selbst tätig werden zu wollen. Das heißt mit anderen Worten, dass wir ihn auch nicht fragen, ob er daran teilnehmen will, sondern wir bieten es ihm an. Wenn er es nicht annimmt, wird das sanktioniert. Insofern ist es keine Lohnersatzleistung.
Dieser 1 Euro zusätzlich ist kein Anreiz, sondern – wenn Sie so wollen – eine Pauschale, die damit zu tun hat, dass man sich wieder instand setzen soll, um arbeitsfähig zu sein.
Herr Staatsrat, stimmen Sie mir zu, dass Ihre Ausführung so klingt, als ob Sie die zusätzliche Zahlung des 1 Euro besser ganz abschaffen würden?
Sie entziehen die Begründung dafür, warum Sie ihn überhaupt zahlen. Sie verwandeln das 1-Euro-Programm in ein 50-Cent-Programm.
Herr Abgeordneter, Ihre Frage halte ich eher für eine bewertende. Aber ich will gleichwohl etwas dazu sagen.
Unsere Zielsetzung ist, dass diejenigen, die sich selbst helfen können, sich auch selbst helfen sollen.
(Dr. Willfried Maier GAL: Ja, sicher, da haben wir ja nichts gegen! – Petra Brinkmann SPD: Ja, sicher!)
Zu diesem Zweck wollen wir sie wie jeden anderen auch, der nur 6 oder 7 Euro pro Stunde verdient – davon kennen wir genügend Menschen –, in die Lage versetzen, dass sie lernen, mit geringen Mitteln umzugehen. Denn immerhin ist die Verbindung aus 1 Euro plus den Einnahmen aus der Sozialhilfe durchaus vergleichbar mit den Beziehern niedriger Einkünfte. Insofern halte ich Ihre Bewertung nicht für zutreffend, eher im Gegenteil. Wir könnten auch gänzlich darauf verzichten, weil jemand, der Sozialhilfe empfängt, selbstverständlich auch öffentliche Arbeiten verrichten können sollte. Aber wir geben ihm das zusätzliche Geld, damit er zugleich lernt, wie es anderen Menschen ergeht.
Die Zielrichtung ist es, Menschen in Beschäftigung zu bringen und in den Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Inwieweit sehen Sie darin einen Sinn, dass ein Sozialhilfeempfänger für ein Jahr im Voraus eine Abo-Karte bezieht? Insofern stimmt Ihre Rechnung auch nicht mehr, dann sind es kein 1-Euro-, nicht mal nur ein 50-Cent-Programm, sondern noch weniger.
Herr Scheurell, ich muss Sie bremsen. Sie haben mehrere Bemerkungen gemacht und zwei Fragen gestellt.
Herr Abgeordneter, es gibt in Hamburg 116 000 Sozialhilfeempfänger, wovon 35 000 dem Lebensalter nach arbeitsfähig wären. Ich kann Ihnen aus dem Handgelenk nicht sagen, wie viele davon bisher dieses Sozialticket in Anspruch genommen haben. Das weiß ich nicht. Es wird aber eher ein kleinerer Teil sein.
Insofern scheinen mir die in Ihrer Fragestellung liegenden Behauptungen eher an der Realität vorbeizugehen und eine Art von Theorierichtigkeit zu haben.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Wolf-Dieter Scheurell SPD: Das ist eine Verdrehung der Tatsachen!)
Ich komme noch einmal zur Frage des Schwarzfahrens zurück. Es ist so, dass ein Teil der Schwarzfahrer auch Sozialhilfeempfänger ist. Das Sozialticket sollte dafür sorgen, dass es nicht mehr zu Ersatzfreiheitsstrafen kommt, weil diese Menschen ihre Geldbußen nicht bezahlen können.
Ich wiederhole noch einmal die Frage: Welche Zahlen haben Sie zum Thema Sozialhilfeempfänger-Schwarzfahrer-Ersatzfreiheitsstrafen und ihrer Entwicklung? Was befürchten Sie?
Frau Abgeordnete, ich hatte mit dem Beispiel der Entwicklung der Zahlen von Schwarzfahrern, die unverändert sind, deutlich machen wollen, dass es keine Veränderungen gegeben hat. Ich kann Ihnen die exakte Zahl der Sozialhilfeempfänger, die schwarzfahren und für Ersatzfreiheitsstrafen in Frage kommen, nicht nennen. Ich kann Ihnen Folgendes beantworten: Falls wir dieses Phänomen als Massenphänomen begreifen sollten – wofür es keinen Anhaltspunkt gibt –, werden wir es nicht zu Ersatzfreiheitsstrafen kommen lassen, sondern wir werden die entsprechenden Beträge von der Sozialhilfe abziehen.