rund 25 000 qualifizierte und bewährte Mitarbeiter Arbeit bei der Betreuung von Sozialhilfeempfängern leisten.
Über die Frage, in welcher Art und Weise die Arbeitsämter an dieser Aufgabe beteiligt werden, muss im Gesetzgebungsverfahren in der Tat noch ausführlich beraten werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Union im Gegensatz zum Regierungsentwurf die Einführung eines Niedriglohnsektors vor.
Hamburg, das haben Sie richtig gesehen, stimmt dem Existenzgrundlagegesetz grundsätzlich zu, aber nur unter der Voraussetzung – das haben wir hier auch immer wieder deutlich gemacht –, dass Hamburg finanziell nicht zusätzlich belastet wird. Aus diesem Grunde hat Hamburg einen Änderungsantrag vorbereitet, weil wir auch mit dem hessischen Entwurf nicht in allen Punkten konform gehen können. Hamburg hat noch Vorbehalte bei der Erstattung kommunaler Aufwendungen in Höhe von nur 47 Prozent gegenüber den sonst diskutierten 66,7 Prozent. Hamburg hat ebenfalls Vorbehalte bei einer erhöhten Kostenbelastung von über 500 Millionen Euro, die sich nämlich aus der Verpflichtung der Kommunen ergibt, Arbeitsgelegenheiten für alle Arbeitsfähigen zu schaffen und dauerhaft Lohnsubventionen für den Niedriglohnsektor finanzieren zu müssen.
Das muss erst geklärt sein. Hamburg kommt dem Wunsch nach einer Vorreiterrolle gerne nach, denn genau diese Rolle hat Hamburg bereits durch das sich Einbringen in Gesetzgebungsverfahren eingenommen, schließlich haben wir im Juni genau diesen Antrag hier im Parlament eingebracht, weit bevor Sie sich damit beschäftigen wollten.
Unsere Regierung wird sich dieser Verantwortung stellen und wird auch die Lösung mitnichten blockieren. Es wäre allerdings jetzt voreilig, an Ausgestaltungsdetails zu basteln – das habe ich zumindest auch von Frau Dräger vernommen –, obwohl die Rahmenbedingungen noch nicht ausgehandelt sind. Dann kann man hier auch nicht ernsthaft ein Kölner Beispiel benennen, das unter ganz anderen Rahmenbedingungen gesetzt worden ist. Heute geht es um ganz andere Rahmenbedingungen. Ob es so geregelt werden würde, ist eine hypothetische Frage. Wir müssen bei der Ausgestaltung warten, bis die Grundsätze geklärt sind.
Meine Damen und Herren, wir laden Sie herzlich ein, an der zügigen Herbeiführung eines sinnvollen Kompromisses im Bundestag, im Bundesrat und möglicherweise auch im Vermittlungsausschuss kooperativ mitzuwirken. Lassen Sie uns also erst gemeinsam das Haus bauen und dann können wir auch ein Dach draufsetzen. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Was will die GAL uns hinsichtlich der Verwaltung von Arbeitslosigkeit eigentlich mit Ihrem Antrag suggerieren? Herr Kerstan, haben Sie diese Broschüre des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln gelesen?
(Uwe Grund SPD: Das muss man sofort verbren- nen! – Erhard Pumm SPD: Das muss man behan- deln wie ein Gebetbuch!)
"Der Vorgang lenkt den Blick auf den Monolith Bundesanstalt, der mit rund 70 000 festen sowie 20 000 befristeten und sonstigen Mitarbeitern einen jährlichen Etat von rund 50 Milliarden Euro verwaltet. Die Effizienz, aber auch die Effektivität der Behörde wurde von der Öffentlichkeit infrage gestellt."
"So verwunderte, dass für die eigentliche Aufgabe der Arbeitsämter, nämlich die Vermittlung von Arbeitslosen, nur knapp 10 Prozent der Beschäftigten zur Verfügung standen."
Im letzten Satz Ihres Antrags ist von der Arbeitsmarktkompetenz des Arbeitsamtes die Rede. Es klingt angesichts steigender Arbeitslosenzahlen wie Hohn, ausgerechnet denen das Schicksal Langzeitarbeitsloser aus dem Sozialhilfebereich zusätzlich anzuvertrauen, die nachweislich gerade im Bereich der Arbeitslosen-IIEmpfänger und -Empfängerinnen wenig ermutigende Ergebnisse vorlegen können, alles nach dem Motto, wer in der Lage ist, 4,5 Millionen Arbeitslose zu verwalten, der wird auch in der Lage sein, Millionen Sozialhilfeempfänger in ihrer Statistik mit aufzunehmen, so als wollte man endlich wissen, wie viele es denn nun wirklich sind: Seht her, so viel Arbeitswillige haben wir, leider fehlen Arbeitsplätze für die Arbeit Suchenden.
Das Sozialamt zahlt nach dem Hilfegesetz in besonders schwierigen Fällen das Geld zum Lebensunterhalt hinzu. Sinnvoll ist es, alles denen an die Hand zu geben, die dieses schwere Amt – wenn auch mit unterschiedlichen Ergebnissen – bereits seit Jahrzehnten ausüben. Wir sollten den Behördenmitarbeiter beistehen und Umstrukturierungen gegen deren Willen vermeiden.
Der Gesetzgeber hat bei der Verabschiedung des Hilfegesetzes Arbeitsallergie nicht als Behinderung erkannt und so das Gesetz auch nur unzureichend auf den Weg gebracht. "Das ist alles nichts für mich, da bleibe ich doch gleich zu Hause". Von diesem Denkansatz müssen wir weg.
Die Politik der vergangenen Jahrzehnte hat die Schamgrenze so gut wie aufgehoben und die Schwelle der Arbeitsverweigerung so niedrig gelegt, dass es eigentlich egal ist, wer diesen Missstand verwaltet.
Geld von den Arbeitsämtern gibt es nur deshalb, weil dies durch eine Pflichtversicherung gedeckt ist. Wenn der Versicherungsanspruch erlischt, sollte es nur noch Geld geben, wenn nachweisbar eine Verhinderung zur Arbeitsaufnahme vorliegt, und nicht, weil den Hilfe Suchenden die Arbeit allgemein und im Besonderen nicht gefällt. Die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit, so glauben die Antragsteller, wird bei der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialamt im Job-Center besser als bisher ermöglicht. Das ist der Traum, den Sie bei allen anderen gescheiterten Projekten auch geträumt haben, die ich hier gar nicht alle aufzählen möchte.
Sie sind einfach nicht bereit, das Problem, das uns die stetig steigende Arbeitslosigkeit beschert hat, zu erkennen. Es ist nicht so, wie Sie glauben. Es besteht kein Mangel an Bereitschaft, das Angebot an Arbeit zu bündeln, zu zentralisieren und mit dem entsprechenden Know-how an die Bedürftigen heranzutragen. Es ist der Mangel an Bereitschaft, Arbeit anzunehmen.
Solange die Ablehnung schon allein damit begründet werden kann, dass der tägliche Rhythmus, den der Hilfe Suchende inzwischen hat, verändert werden muss, nützt keine Einrichtung etwas, die auf freiwillige Arbeitsaufnahme setzt.
Auch eine Zusammenlegung könnte nicht das leisten, was ein psychologischer Dienst zu leisten imstande ist. Menschen, die verlernt haben, für sich selbst und für von ihnen Abhängige Verantwortung zu tragen, bedürfen mehr als nur eines Arbeitsangebots. Langzeitarbeitslose darf es eigentlich gar nicht geben. Aber um die handelt es sich in der Regel bei Sozialhilfebeziehern. Wenn ein Arbeitsloser sich nicht selbst helfen kann, muss unsere Gesellschaft helfen. Darüber gibt es keine unterschiedliche Auffassung in diesem Hause. Es ist das Wie, was uns zu unterschiedlichen Auffassungen kommen lässt. Es sind die unwirksamen Mittel, die bisher immer wieder eingesetzt wurden. Ich verweise nochmals auf die Broschüre des Instituts der Deutschen Wirtschaft mit Sitz in Köln, die Sie alle in Ihrem Fach liegen haben.
Allein bei der Bekämpfung von missbräuchlichem Bezug mit der Erkenntnis über das Verhalten arbeitsfähiger Hilfebezieher ist einiges zu Tage getreten: voller Hilfebezug und die Ausübung von Tätigkeiten, die bei Vermittlern wegen der Unzumutbarkeit abgelehnt wurden, anstatt Annahme des unterschwelligen Angebots und zusätzlichen Hilfebezugs oft mit der Bemerkung: Sonst komme ich mit dem Geld nicht aus.
Wir sollten mehr darauf achten, dass Illegalität nicht verharmlost und Anständigkeit nicht, wie bisher mehr und mehr zu beobachten ist, zur Benachteiligung führt. Was hindert uns eigentlich daran, in dieser Frage einheitlich vorzugehen? – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich kann es, glaube ich, kurz machen, denn es ist fast alles gesagt worden. Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe halten auch wir für eine vernünftige Entscheidung. Aus meiner Sicht oder der Sicht der FDP ist es aber völlig daneben, eine neue Superbürokratie aufzubauen, anstatt die Betreuung vor Ort zu lassen. Grundsätzlich begrüßen wir die Zusammenlegung, denn sie geht in Richtung unserer Absicht, das Steuersystem so umzustellen, dass wir ein Bürgergeld einführen können.
Ich halte es im Zusammenhang mit dem GAL-Antrag für völlig verfehlt, dass wir angesichts des GesetzesTohuwabohus, das wir zur Genüge aus Berlin kennen, anfangen sollten zu buddeln – um mit den Worten von Frau Dräger zu sprechen –, obwohl wir noch nicht einmal wissen, wo die Baustelle errichtet wird, denn Herr Kerstan hat keine Vorschläge gemacht, wie wir es finanzieren sollen. Insofern werden wir den Antrag ablehnen.