dann bewegen Sie sich östlich der Tarpenbeker Schleuse. Ich glaube gar nicht, dass das der Bereich ist, der hier noch so im Allgemeinen zur attraktiven Innenstadtlage des Hafens hinzugezogen wird. Das ist Bergedorf.
Das andere ist natürlich, Ihr Antrag ist eigentlich nichts anderes als eine Kleine Anfrage, um es dann doch einmal vielleicht ein bisschen deutlicher zu sagen. Es ist doch klar, was passieren muss. Zwei Schritte habe ich eben schon genannt, der dritte ist die Änderung der Hamburgischen Bauordnung – wenn wir denn überhaupt so weit kommen, dass wir diese Flächen aus dem Hafenentwicklungsgesetz heraus bekommen –, damit wir uns dann mit den technischen Notwendigkeiten, auch mit den baulichen Gegebenheiten, beschäftigen können. Der Weg dorthin ist noch ziemlich weit, es sei denn, Sie entscheiden sich tatsächlich hier und heute, spätestens aber im Ausschuss, politisch dafür, das wirklich zu wollen, und dann müssen Sie bitte mit dem Hafen-EG und mit dem Antrag beim Bundesministerium für Finanzen anfangen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, Frau Möller! Nur zwei kleine Anmerkungen: In der Tat hat auch Herr Professor Bialas seine Ablehnung damals ja in seiner Doppelfunktion gemacht und nicht in der Funktion als Bausenator. Wir haben aber mittlerweile eine ganz veränderte Situation. Damals ging die Freihafengrenze noch in der Tat bis an die jetzige City heran. Das hat sich durch die Loslösung der HafenCity aus dem Freihafengebiet und aus dem Hafen-EG geändert. Da sind wir im Grunde ja schon auf dem richtigen Weg gewesen. Es gibt weitere, für den Hafen vielleicht in absehbarer Zukunft nicht mehr notwendige Flächen, insbesondere auch in Richtung Bergedorf. Warum soll denn Stadtentwicklung immer nur in Hamburg und Harburg stattfinden und nicht auch einmal in Bergedorf? Von daher können wir uns gerne darüber unterhalten, im Ausschuss werden wir es tun. Es ist völlig richtig: Wir müssen gesetzliche Normen verändern, wir müssen an die Hamburger Bauordnung heran. Das steht aber auch im Antrag drin. Ich freue mich auf die
Debatte im Ausschuss. Dann, Herr Quast, werden wir es vielleicht auch lassen, über Bauwagen und Betonburgen zu reden, sondern dann reden wir wirklich über Wohnen auf dem Wasser. – Danke.
Meine Damen und Herren, ich denke, Herr Rumpf hat hier das richtige Stichwort schon gegeben. Sie müssen sich nicht unbedingt an der einen Zollgrenze festhalten, Frau Möller. Wir haben bereits die Möglichkeit, so etwas auch im Harburger Binnenhafen zu realisieren. Dieses ist ein abgeschleuster Bereich, da haben wir kein Tidespiel, hier sind Entwicklungsflächen, die viel weiter als die HafenCity sind, wo sich das unschwer integrieren lässt. Wir haben dort, im östlichen Bahnhofskanal, bereits die Tradition gehabt. Davon unbenommen, sage ich einmal, waren zwei Drittel damals unerwünscht. Ein Drittel hätte nach meiner persönlichen Meinung, auch von damals schon, gerne bleiben können. Die sind insgesamt geräumt worden, weil sie nicht die rechtliche Grundlage hatten. Diese wollen wir schaffen und dieses geordnete Drittel dort dann gerne wieder dulden. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich abstimmen. Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3566 und 17/3656 an den Bau- und Verkehrsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig. Somit werden beide Drucksachen an den Bau- und Verkehrsausschuss überwiesen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf, Drs. 17/3404, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Einstellung des Offenen Kanals: Verschwendung öffentlicher Mittel – soziale Härte für die Beschäftigten.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Einstellung des Offenen Kanals: Verschwendung öffentlicher Mittel – soziale Härte für die Beschäftigten – Drs. 17/3404 –]
Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen haben wir die Eröffnung der Hamburg Media School erlebt. 15 Studenten haben ihre Studien aufgenommen. Es gab ein großes Fest, ein sehr großes Fest. Immerhin waren je Student etwa 30 Gäste anwesend. Die Aufmerksamkeit, die die Stadt dieser neuen Institution beimisst, ist bemerkenswert. Aber jeder fängt klein an und die Sozialdemokraten erklären, dass wir die HMS aufmerksam und positiv begleiten werden. Wir wollen diese neue private Hochschule in Hamburg nach Kräften unterstützen.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Volker Okun CDU: Das heißt noch gar nichts!)
Ich sage dies deshalb, weil die nachfolgenden, kritischen Auseinandersetzungen mit der Schließung des Offenen Kanals nichts mit der HMS zu tun haben. Diese Kritik richtet sich ausschließlich an den Senat und an die hier im Hause vertretenen Fraktionen aus der Regierungskoalition und eben nicht an diese Einrichtung, die für die politische Entscheidung die Verantwortung nicht trägt.
Der Senat, meine Damen und Herren, hat mit heißer Nadel ein neues Mediengesetz gestrickt. Dieses Mediengesetz ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich in erheblichem Umfang bedenklich. Darüber wird an anderer Stelle noch zu diskutieren sein. Die Große Anfrage der SPD-Fraktion bezieht sich nur auf einen kleinen Teil dieser neuen gesetzlichen Regelung, nämlich auf die Frage der Schließung des Offenen Kanals und der Folgen für die betroffenen Beschäftigten, für die Nutzerinnen und Nutzer des Kanals, für die Hörerinnen und Hörer, für die Rundfunkgebührenzahler in Hamburg.
Meine Damen und Herren, wochenlang ließ der Senat pfeifen. Wer nämlich die Frequenz des Offenen Kanals an seinem Rundfunkgerät ansteuerte, hörte einen eintönigen Pfeifton. Nachdem der Offene Kanal geschlossen worden war, herrschte also Funkstille.
Danach ließ es der Senat schleifen. Nach dem Pfeifen das Schleifen – damit ist gemeint, dass wir nun wochenlang eine Sendeschleife hören, die verkürzt heißt: Hier wird bald wieder etwas zu hören sein. Inzwischen, meine Damen und Herren, man merke auf, gibt es eine AchtStunden-Schleife, zusammengestellt von ehemaligen Produzenten des Offenen Kanals, die sozusagen im Vorrat produzierte Beiträge nun wiederholen lassen. Das ist erst nach erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten überhaupt möglich gewesen. Also insgesamt eine sehr unbefriedigende Situation.
Welche Folgen hat die politische Entscheidung dieses Hauses und vor allem die des Senats? Ich fange an mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt und den Rundfunkgebührenzahlerinnen und -zahlern.
Die Große Anfrage der SPD hat mit sich gebracht, dass der Senat selbst offen einräumt, dass circa 800 000 Euro an Aufwendungen in Form von Mieten, Gehältern, Abfindungen und Urheber- und Senderechten entstehen, ohne dass ein Sendebetrieb stattfindet. Es gibt offene Risiken, nämlich restliche Mieten in den Folgejahren, Rückbaukosten der gemieteten Räume für nachfolgende Mieter, weitere öffentliche Verpflichtungen und womöglich auch Verluste aus dem Verkauf der technischen Anlagen.
Das führt dazu, dass die SPD behauptet, dass mindestens 1 Million Euro durch den Senat willkürlich und bewusst verschwendet und verschleudert wurde.
Das ist im Wesentlichen das Geld der Rundfunkgebührenzahlerinnen und -zahler. Ohne dass gegenüber den Rundfunkgebührenzahlerinnen und -zahlern eine Leistung geboten wird, werden ihre Gebühren aufgrund einer politischen Entscheidung schlicht und einfach verschleudert.
Welche Folgen hat das für die Beschäftigten? Die HAM wird gezwungen – anstatt dass der Offene Kanal sozialverträglich im Sinne der neuen gewollten politischen Lösung eines Ausbildungs- und Bürgerfunks umgestaltet
Mitarbeiter, die zum Teil 17 Jahre lang engagiert beim Offenen Kanal als Beschäftigte der HAM gearbeitet haben, werden entlassen.
Es ist ein besonderer Hohn, wenn der Senat auf die Frage nach seiner sozialen Verantwortung erklärt, dass er keine Personalverantwortung für die HAM und ihre Beschäftigten habe. Der Senat und die ihn tragenden Parteien haben aber dafür gesorgt – auch in der Vergangenheit war dies so –, dass die Beschäftigten der HAM und die HAM selbst vollständig von den politischen Entscheidungen dieses Hauses abhängig sind. Wer anschließend erklärt, das läge nicht in seiner Verantwortung, handelt schäbig und unsozial.
Welche Folgen hat die Entscheidung für die Nutzer und die Produzenten des Offenen Kanals? Einzelpersonen, aber auch Produzentengruppen, haben jahrelang viele tausend Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Sie haben viel für gelebte Mediendemokratie getan. Sie haben für viele Vereine, Gruppen und auch für Minderheiten Plattformen geschaffen, die sonst kaum in der Stadt zu Wort kommen. Für die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch für die Verständigung in dieser Stadt haben sie sich außerordentliche Verdienste erworben.
Besonders wichtig ist mir aber ganz persönlich das außerordentliche Engagement der HAM und des Offenen Kanals für Jugendliche und Schülerinnen und Schüler, die an das Medium Rundfunk und Fernsehen herangeführt wurden. Diese Projekte, die dort jahrelang erfolgreich gelaufen sind, werden platt gemacht. Es gibt keine besonderen Anstrengungen mehr, Jugendliche und Schüler an dieses Medium heranzuführen; Konzepte sind nicht erkennbar.
Unsere Große Anfrage, ob der Senat an die bisherigen Nutzer des Offenen Kanals herangetreten ist und Kontakt mit ihnen aufgenommen, sich einmal bedankt oder Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt hat, beantwortet der Senat mit einem einzigen Wort: Nein. Das ist erbärmlich. So viel ist zum Thema "Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements" von diesem Senat zu erwarten.
Welche Folgen hat die Veranstaltung für die HAM und für die neue Media School? Der Senat will politisch entscheiden; das Abwickeln überlässt er anderen und Dritten. Die Regierung lässt die HAM auf den Mietverträgen und den ungenutzten Räumen sitzen, die Beschäftigungsverhältnisse sollen abgewickelt und die Sozialpläne sollen finanziert und bezahlt werden. Wertvolle, ungenutzte techni