Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Wer den Antrag aus der Drucksache 17/4151 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke

schön. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen gab es keine. – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 58 auf, Drucksache 17/4129: Gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsausschusses und des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Enteignungsgesetzes für die Erweiterung des Werkflugplatzes in Hamburg-Finkenwerder.

[Gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsausschusses und des Rechtsausschusses über die Drucksache 17/3920: Entwurf eines Enteignungsgesetzes für die Erweiterung des Werkflugplatzes in Hamburg-Finkenwerder (Werkflugplatz-Enteignungsgesetz) (Senatsantrag) – Drucksache 17/4129 –]

Wer begehrt das Wort? – Herr Egloff, Sie haben es.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Herr Egloff, bevor Sie anfangen, bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, sich zu entscheiden, ob sie hier drinnen lauschen oder draußen Gespräche führen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Egloff, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Flugzeugindustrie für den Standort Hamburg und die gesamte norddeutsche Region ist allgemein bekannt und hier schon des Öfteren Gegenstand der Debatte gewesen.

30 000 Menschen sind in der Region Hamburg in diesem Hochtechnologiesektor tätig. 17,5 Prozent aller Industriearbeitsplätze in Hamburg gehören zur Luftfahrtindustrie und 75,5 Prozent der 2001 und 2002 in Hamburg neu entstandenen Industriearbeitsplätze gehören zu dieser Branche. Und 15 Prozent des Umsatzes in dieser Branche werden in Forschung und Entwicklung gesteckt.

Das zeigt, welche Bedeutung die Luftfahrtindustrie für den Standort Hamburg hat, und dass wir Sozialdemokraten für diesen Standort einstehen. Dass wir Sozialdemokraten dafür einstehen, dass die Zukunftschancen dieses Standorts gewahrt werden, haben wir in der Bürgerschaft bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich ist die Erweiterung des Airbus-Werks mit den Namen des Bürgermeisters Ortwin Runde und des Wirtschaftssenators Thomas Mirow verbunden, die dieses Projekt nach Hamburg geholt haben.

(Beifall bei der SPD – Rolf Kruse CDU: Schimäre!)

Das mögen Sie nicht hören, aber Tatsachen bleiben Tatsachen.

Heute haben wir wieder über die Frage der Zukunft des Luftfahrtstandorts Hamburg zu entscheiden, darüber, ob wir diesem Standort auch zukünftige Entwicklungschancen eröffnen wollen.

(Zuruf von Rolf Kruse CDU)

Wir, Herr Kruse, und hoffentlich zusammen mit Ihnen.

Heute ist das Werkflugplatz-Enteignungsgesetz Gegenstand unserer Entscheidung in der Bürgerschaft. Natür

lich ist dieses Gesetz, das ein brisantes Thema beinhaltet, umstritten. Natürlich gibt es hier unterschiedliche Rechtsauffassungen, weil auch juristisches Neuland betreten wird. Ich bin aber insbesondere nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss und im Rechtsausschuss und nach näherer Beschäftigung mit der Materie davon überzeugt, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Boxberg-Entscheidung eine Enteignung zugunsten Privater zugelassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

"Eine Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens ist nicht schon deswegen unzulässig, weil sich der Nutzen für das allgemeine Wohl nicht aus dem Unternehmensgegenstand selbst ergibt, sondern nur mittelbare Folge der Unternehmenstätigkeit ist."

Das Bundesverfassungsgericht verlangt

"… einen qualifizierten Enteignungszweck – das Wohl der Allgemeinheit –, der seine konkrete Ausformung in gesetzlichen Vorschriften oder auf deren Grundlage gefunden haben muss."

Ist dies geschehen, kommt es also nicht darauf an, meine Damen und Herren, ob die Enteignung

"zugunsten eines Privaten oder eines Trägers öffentlicher Verwaltung erfolgt."

(Rolf Kruse CDU: Sehr wahr!)

Der Zweck der Enteignung folgt aus dem Paragraphen 1 des Gesetzes.

"Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Flugzeugproduktion am Standort Hamburg-Finkenwerder, durch die insbesondere dauerhaft die Stellung Hamburgs als bedeutendes Zentrum der europäischen Luftfahrtindustrie gesichert und fortentwickelt …"

wird, um die Wirtschaftsstruktur der Region zu stärken, die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte effektive rechtliche Bindung des begünstigten Privaten an das Gemeinwohlziel ist in Paragraph 4 dieses Gesetzes geregelt, wo ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorgesehen ist, um diesen Zweck zu sichern. Wir sind nach allem der Auffassung, dass hier die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vorliegt.

(Rolf Kruse CDU: Sehr wahr!)

Nun wird und wurde auch in der Anhörung im Rechts- und Wirtschaftsausschuss natürlich immer wieder die Frage des Bedarfs erörtert. Lassen Sie mich ein paar Worte dazu sagen, auch wenn ich darauf hinweisen muss, dass der Bedarf in rechtlich relevanter Weise und damit gerichtlich nachprüfbar nicht hier, sondern im Planfeststellungsverfahren festgestellt wird. Voraussetzung aber, um einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss zu fassen, ist, dass dieses Gesetz vorliegt. Erst das Gesetz, dann der Planfeststellungsbeschluss, dann das Enteignungsverfahren – das ist die Reihenfolge. Damit wird niemandem ein Recht beschnitten, weil alles gerichtlich nachprüfbar ist.

Lassen Sie mich eine Bemerkung an dieser Stelle machen. Natürlich ist es besser, wenn es ohne Enteignung geht. Enteignung ist ultima ratio in dieser Sache, aber es kann nicht sein, dass ein Sperrgrundstück von zehn mal zehn Metern die Entwicklungschancen der Hamburger Luftfahrtindustrie beschneidet.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Natürlich bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit oder, anders ausgedrückt, die Zahl der Flugzeuge, die immer erörtert wird. Uns alle, die wir in diesem Hause sitzen, haben Briefe, Faxe und öffentliche Meinungsäußerungen erreicht, in denen immer wieder über die Zahl der zu bauenden Frachtflugzeuge spekuliert wird. Für zwei Flugzeuge werde diese Landebahn verlängert, heißt es da. Airbus hat, obwohl das Flugzeug noch gar nicht fliegt, 129 Vorbestellungen, davon 17 Frachtversionen. Der Bedarf bis 2020 für Frachtflugzeuge dieser Größenordnung und dieses Typs wird weltweit auf circa 700 geschätzt. Davon will Airbus entsprechend seinem Marktanteil mindestens die Hälfte bauen. Davon werden all jene in Hamburg ausgeliefert, die von europäischen oder nah- und mittelöstlichen Fluggesellschaften geordert werden. Gehen Sie also davon aus, dass es viel mehr als diese zwei sind, die im Moment in den Büchern stehen, auch wenn im Moment niemand die genaue Zahl nennen kann.

(Beifall bei Dr. Andrea Hilgers SPD und Rolf Kruse CDU)

Dann wird in den Briefen immer wieder darüber geredet, hier werde ja nur das Kabinensystem hergestellt und die Flugzeuge angemalt, wie das denn arbeitsplatzrelevant sei. Wer so argumentiert, hat noch nicht begriffen, dass sich hinter dem Begriff "Cabin System" ein hochkomplexes, hochtechnisiertes System verbirgt, das über Airbus-Industrie hinaus Hamburg zu einem weltweit führenden Standort für derartige Systeme machen kann, der nicht nur industrielle Fertigung, sondern auch Forschung und Entwicklung beinhaltet. Cabin System ist auch für andere Flugzeughersteller von Bedeutung, zum Beispiel in Südamerika, und bietet weitere Chancen auf dem internationalen Markt, nicht nur für die Luftfahrtindustrie. Auch das ist Gegenstand der Anhörung im Wirtschaftsausschuss gewesen.

Die Zahl der jetzt schon geschaffenen Arbeitsplätze bei Airbus, aber auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Zuliefererbereich, spricht für diese Standortentscheidung. Allen falschen Behauptungen zum Trotz hat Airbus seit Beginn des Projekts 2001 1500 Arbeitsplätze geschaffen. Es geht nicht mehr, aber auch nicht weniger darum, Hamburg die Chance zu erhalten, den Standort auf Dauer zu sichern und fortzuentwickeln. In einer dynamischen Branche wie der Luftfahrtindustrie darf man nicht den Fehler machen, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Andere warten nur darauf, dass wir Fehler machen.

Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. Norddeutschland kann es sich einfach nicht erlauben, einen der wenigen High-Tech-Bereiche, den wir haben, nicht so zu fördern, wie es erforderlich ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und bei Rose- Felicitas Pauly FDP)

Das Wort hat jetzt Frau Ahrons.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Egloff hat schon sehr viel ausgeführt, sodass meine Rede etwas kürzer sein kann.

(Werner Dobritz SPD: Zu Protokoll geben!)

Nein, nicht ganz.

Die Erweiterung der Flugzeugwerft in Finkenwerder ist die wichtigste industriepolitische Entscheidung der vergangenen Jahrzehnte für Hamburg. Das ist ohne Wenn und Aber unbestritten. Die Airbus-Produktion ist inzwischen genauso wichtig für uns wie der Hamburger Hafen. Während die Entwicklung in vielen Branchen aufgrund der bundesweit lahmenden Konjunktur stagniert, boomt die Luftfahrtindustrie. Die Zahl der Beschäftigten bei Airbus und Lufthansa ist im vergangenen Jahr um rund 9 Prozent gestiegen.

Hinzu kommen noch die zahlreichen neuen Arbeitsplätze bei den hunderten von Zulieferbetrieben in und um Hamburg. Für den Airbus A380 liegen bis zum heutigen Tag 129 Festbestellungen vor und die Tendenz ist steigend. Ich zweifle in keinem Fall daran, dass Airbus die zugesagten 2000 neuen Arbeitsplätze für den Bau des A380 schaffen wird, und es dürften in ein paar Jahren sogar mehr werden.

Für das Handwerk und die gesamte Bauindustrie war die Entscheidung zugunsten des Ausbaus der AirbusProduktion von großer Bedeutung. Rund 660 Millionen Euro werden von Airbus in den Ausbau investiert, ein gigantisches Sonderinvestitionsprogramm für die angeschlagene Bauwirtschaft des Nordens.